Zusammenarbeitsabkommen mit der Provinz

23. November 2021

PDG Plenarsitzung vom 22.11.2021

Stellungnahme Charles Servaty, Vorsitzender der SP-Fraktion,
Zur Regierungsmitteilung zum Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Provinz Lüttich und der Bürgermeisterkonferenz der Deutschsprachigen Gemeinden für die Jahre 2021 bis 2024

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Mitglieder der Regierung,
werte Kolleginnen und Kollegen,


unser belgisches Staatsgefüge ist leider unnötig komplex, dies unter anderem aus historischen Gründen.

Nicht zuletzt im Sinne einer Vereinfachung haben wir uns daher auch schon mehrfach für ein provinzfreies Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft ausgesprochen.
Wir arbeiten selbstverständlich weiter an diesem Vorhaben.
Dazu verabschiedeten wir soeben noch die Schaffung eines wichtigen institutionellen Instruments.

In der Zwischenzeit müssen wir aber über Zusammenarbeitsabkommen mit unseren Partnern in der Provinz und gemeinsam mit der Bürgermeisterkonferenz die Interessen der Ostbelgier wahren und so gut wie möglich vertreten.

Angesichts der weiterhin bestehenden institutionellen Gegebenheiten wollen wir also heute das erzielte Abkommen mit der Provinz bewerten.

Zunächst muss festgestellt werden, dass die Provinz keine Sparmaßnahmen auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft vornimmt.
Und das ist weder eine Floskel noch eine Selbstverständlichkeit!
Denn, zur Erinnerung:
In weiten Teilen des Landes gerieten die Provinzen in den letzten Jahren in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Damit wurde der DG das Aushandeln eines finanziell guten Abkommens natürlich deutlich erschwert!

Und dennoch konnte ein gutes Abkommen für die Laufzeit von 2021 bis 2024 erzielt werden.
Die Frage, die sich hier stellt, lautet: Wie bzw. mit welchen Inhalten?

In erster Linie sollten hier die Verwaltungsvereinfachungen hervorgehoben werden. So ist in dem uns zugestellten Dokument zu lesen: „Zudem spiegelt die neue Vereinbarung die Absicht der Partner wider, eine Verwaltungsvereinfachung vorzunehmen und eine bessere Lesbarkeit der darin enthaltenen Verpflichtungen zu gewährleisten“.
Demnach liegen hier in gleich mehrfacher Sicht dringend notwendige Vereinfachungen vor.
Es ist just diese Vorgehensweise, die es der Deutschsprachigen Gemeinschaft immer wieder ermöglicht, effizienter zu arbeiten.
Und hier liegt ein wesentlicher Unterschied zu früheren Zusammenarbeitsabkommen.
Ich zitiere: „Die Provinz gewährt der Deutschsprachigen Gemeinschaft zukünftig eine globale jährliche Zuweisung in Höhe von 1.500.000 Euro“.

Konkret bedeutet das, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft von der Provinz jährlich 1,5 Millionen Euro erhält, mit der sie selbst in sieben abgesteckten Handlungsfeldern arbeiten kann.

Eine Ausnahme besteht dennoch.
Dies jedoch nicht aus politischen, sondern aus vertraglichen und praktischen Gründen. Wer als Einrichtung einen bilateralen Vertrag mit der Provinz abgeschlossen hat, erhält weiterhin sein Geld direkt von der Provinz. Das betrifft auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft insbesondere Kaleido, die WfG, den BRF und das ZFP für das Projekt „Time out“ sowie zwei weitere Empfänger.
Insgesamt 629.000 € entfallen auf diese Einrichtungen und werden von den 1,5 Mio € abgehalten.

Die noch zu verteilenden Mittel in Höhe von 871.000 € können die Deutschsprachige Gemeinschaft und die Bürgermeisterkonferenz selbst verwalten. Hier bemerken wir ganz nebenbei, gleichwohl aber auch einen wesentlichen und vor allem konkreten Autonomiezuwachs.

In dieses Bild passt denn auch sehr gut, dass die Provinz erstmalig im Sinne einer maximalen Effizienz auf ihr Entscheidungsrecht bei der detaillierten Zuweisung der Mittel in sieben Bereichen verzichtet. Es sind dies die Bereiche: Bildung und Ausbildung, Kultur, Soziales, Sport und Gesundheit, Tourismus, ökologischer und ernährungswirtschaftlicher Wandel sowie zivile Sicherheit.

Hier fällt natürlich sofort auf, dass die DG in den betroffenen Bereichen ohnehin bereits den Großteil der Zuständigkeiten ausübt. Dies natürlich mit Ausnahme der beiden letztgenannten Bereiche.

Für die Provinz, vor allem aber für die Einwohner und Einrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, stellt dies eine ebenso klare wie konkrete Vereinfachung sowie ein positives Beispiel für Bürokratieabbau dar. Denn die betroffenen Einwohner und Einrichtungen haben somit in den kommenden Jahren einen behördlichen Ansprechpartner weniger.

Zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und den Bürgermeistern der neun Gemeinden besteht indes ohnehin eine enge Zusammenarbeit. In Zukunft wird diese also auch auf die Verwendung der Provinzgelder ausgeweitet.

Die Regierung erklärte, für 2021 bei der Auszahlung der Mittel auf Kontinuität zu setzen. Dies erscheint uns logisch und wird hoffentlich von keiner Fraktion infrage gestellt.

Die vorhin genannte Autonomie sollte aber insbesondere für zukünftige, neue Projekte, genutzt werden. Unser Parlament sollte dann selbstverständlich seiner demokratischen Kontrollaufgabe nachkommen.

Vor allem ist hierbei aber wichtig, dass die Vergabekriterien der Deutschsprachigen Gemeinschaft früh genug definiert werden, damit alle potenziellen Antragsteller ihren Antrag fristgerecht einreichen können.

Doch damit nicht genug.
Wenngleich wir von einigen aktuellen Provinzverantwortlichen mündlich bereits die Zusage hatten, dass die Provinz auf eine „Gleichbehandlung der Gebietskörperschaften und der Bürger der Deutschsprachigen Gemeinschaft gegenüber den Gebietskörperschaften und den Bürgern des französischsprachigen Gebiets der Provinz“ achtet, wird daran insbesondere für die Zukunft nochmal im neuen Zusammenarbeitsabkommen ausdrücklich erinnert.

Dieses Selbstverständnis bzw. auch dieses Bekenntnis nehmen wir sehr gerne zur Kenntnis:
Je öfter, desto besser.
Und besser schriftlich als mündlich, könnte man an dieser Stelle sagen. Insbesondere mit dem konzentrierten Blick in die Zukunft!

Einzig der relativ späte Zeitpunkt der Verabschiedung des Abkommens könnte man an dieser Stelle kritisch hinterfragen. Jedoch hat gerade die langwierige Vorgehensweise es ermöglicht, ein Abkommen zu erzielen, das vor einigen Monaten noch schwierig vorstellbar gewesen wäre!

Abschließend sprechen wir allen Beteiligten unseren Dank für das Zustandekommen des Abkommens aus.
Damit das Abkommen so werden konnte, wie es ist, haben alle Beteiligten Ausdauer und Verhandlungsgeschick aufbringen müssen.

 

Werte Kolleginnen und Kollegen,

direkt von der Provinz abhängig ist auch ganz konkret die finanzielle Zukunft der Hilfeleistungszone. Berechtigter Weise wurde diese in der Bevölkerung und in den Medien breit thematisiert. Zeitweise hieß es, dies sollte in dem Zusammenarbeitsabkommen abschließend geklärt werden. Zum Glück wird daraus nichts. Und zum Glück wurde dennoch – nach mehrfacher mündlicher Zusage – schriftlich festgehalten, dass der finanzielle Beitrag der Provinz für die Hilfeleistungszone DG genauso berechnet werden muss wie für alle anderen Hilfeleistungszonen auch!
Was selbstverständlich sein sollte, war ein langer und schwerer Kampf, wie uns berichtet wurde.

Nicht zuletzt unser Vertreter im Provinzialrat, der Kollege Alfred Ossemann, hat diesen besagten Kampf jedoch mit Einsatz und Augenmaß aufgenommen. Er hat sich wiederholt und resolut für die Gleichberechtigung der deutschsprachigen Gemeinden und insbesondere in dem Thema der deutschsprachigen Hilfeleistungszone eingesetzt.
Dies mit Erfolg!
Und dies maßgeblich auch, weil er der offizielle Vertreter der Provinz im Hilfeleistungsrat der deutschsprachigen Zone ist.
So wurde für das Jahr 2020 der Betrag der Provinzzuweisung für die sogenannte Zone 6 – die deutschsprachige Hilfeleistungszone – auf 436.000 € festgelegt.

Damit leistete er einen wichtigen Beitrag sowohl zum Zustandekommen als auch zur Tragweite des Abkommens mit der Provinz.

So konnte die Deutschsprachige Gemeinschaft im Abkommen zwischen ihr, der Bürgermeisterkonferenz und der Provinz Lüttich die Vereinbarung schriftlich festhalten lassen. Bestätigt werden soll dies auch auf Vorschlag unseres Provinzialrats in einem zusätzlichen Abkommen. Damit soll langfristig sichergestellt werden, dass die deutschsprachigen Gemeinden zur Gewährleistung der Sicherheit die gleichen Mittel wie die anderen Gemeinden der Provinz erhalten.

Damit wären mehrere der wichtigsten Punkte bereits angesprochen.

Einen weiteren möchte ich abschließend hinzufügen:
Dies ist die Dotation in Höhe von 240.000 € für den Naturpark Hohes Venn-Eifel, ein weiteres Beispiel für eine der vorhin erwähnten Partnerschaften zwischen der Provinz und den Einrichtungen auf dem Terrain.
Der Naturpark ist gewissermaßen die Lunge Ostbelgiens. Diese gilt es entsprechend gut zu behandeln.
Gerade auch im Hinblick auf die aktuellen Bemühungen aus dem Naturpark Hohes Venn-Eifel einen Nationalpark zu machen.

Auch diese Perspektive stellt für die SP-Fraktion einen weiteren Grund dar, das vorgelegte Abkommen mit der Provinz zu begrüßen.

Ich danke für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit!
Charles Servaty

PDG Plenarsitzung vom 22.11.2021

Stellungnahme Charles Servaty, Vorsitzender der SP-Fraktion,
Zur Regierungsmitteilung zum Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Provinz Lüttich und der Bürgermeisterkonferenz der Deutschsprachigen Gemeinden für die Jahre 2021 bis 2024

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Mitglieder der Regierung,
werte Kolleginnen und Kollegen,


unser belgisches Staatsgefüge ist leider unnötig komplex, dies unter anderem aus historischen Gründen.

Nicht zuletzt im Sinne einer Vereinfachung haben wir uns daher auch schon mehrfach für ein provinzfreies Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft ausgesprochen.
Wir arbeiten selbstverständlich weiter an diesem Vorhaben.
Dazu verabschiedeten wir soeben noch die Schaffung eines wichtigen institutionellen Instruments.

In der Zwischenzeit müssen wir aber über Zusammenarbeitsabkommen mit unseren Partnern in der Provinz und gemeinsam mit der Bürgermeisterkonferenz die Interessen der Ostbelgier wahren und so gut wie möglich vertreten.

Angesichts der weiterhin bestehenden institutionellen Gegebenheiten wollen wir also heute das erzielte Abkommen mit der Provinz bewerten.

Zunächst muss festgestellt werden, dass die Provinz keine Sparmaßnahmen auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft vornimmt.
Und das ist weder eine Floskel noch eine Selbstverständlichkeit!
Denn, zur Erinnerung:
In weiten Teilen des Landes gerieten die Provinzen in den letzten Jahren in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Damit wurde der DG das Aushandeln eines finanziell guten Abkommens natürlich deutlich erschwert!

Und dennoch konnte ein gutes Abkommen für die Laufzeit von 2021 bis 2024 erzielt werden.
Die Frage, die sich hier stellt, lautet: Wie bzw. mit welchen Inhalten?

In erster Linie sollten hier die Verwaltungsvereinfachungen hervorgehoben werden. So ist in dem uns zugestellten Dokument zu lesen: „Zudem spiegelt die neue Vereinbarung die Absicht der Partner wider, eine Verwaltungsvereinfachung vorzunehmen und eine bessere Lesbarkeit der darin enthaltenen Verpflichtungen zu gewährleisten“.
Demnach liegen hier in gleich mehrfacher Sicht dringend notwendige Vereinfachungen vor.
Es ist just diese Vorgehensweise, die es der Deutschsprachigen Gemeinschaft immer wieder ermöglicht, effizienter zu arbeiten.
Und hier liegt ein wesentlicher Unterschied zu früheren Zusammenarbeitsabkommen.
Ich zitiere: „Die Provinz gewährt der Deutschsprachigen Gemeinschaft zukünftig eine globale jährliche Zuweisung in Höhe von 1.500.000 Euro“.

Konkret bedeutet das, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft von der Provinz jährlich 1,5 Millionen Euro erhält, mit der sie selbst in sieben abgesteckten Handlungsfeldern arbeiten kann.

Eine Ausnahme besteht dennoch.
Dies jedoch nicht aus politischen, sondern aus vertraglichen und praktischen Gründen. Wer als Einrichtung einen bilateralen Vertrag mit der Provinz abgeschlossen hat, erhält weiterhin sein Geld direkt von der Provinz. Das betrifft auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft insbesondere Kaleido, die WfG, den BRF und das ZFP für das Projekt „Time out“ sowie zwei weitere Empfänger.
Insgesamt 629.000 € entfallen auf diese Einrichtungen und werden von den 1,5 Mio € abgehalten.

Die noch zu verteilenden Mittel in Höhe von 871.000 € können die Deutschsprachige Gemeinschaft und die Bürgermeisterkonferenz selbst verwalten. Hier bemerken wir ganz nebenbei, gleichwohl aber auch einen wesentlichen und vor allem konkreten Autonomiezuwachs.

In dieses Bild passt denn auch sehr gut, dass die Provinz erstmalig im Sinne einer maximalen Effizienz auf ihr Entscheidungsrecht bei der detaillierten Zuweisung der Mittel in sieben Bereichen verzichtet. Es sind dies die Bereiche: Bildung und Ausbildung, Kultur, Soziales, Sport und Gesundheit, Tourismus, ökologischer und ernährungswirtschaftlicher Wandel sowie zivile Sicherheit.

Hier fällt natürlich sofort auf, dass die DG in den betroffenen Bereichen ohnehin bereits den Großteil der Zuständigkeiten ausübt. Dies natürlich mit Ausnahme der beiden letztgenannten Bereiche.

Für die Provinz, vor allem aber für die Einwohner und Einrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, stellt dies eine ebenso klare wie konkrete Vereinfachung sowie ein positives Beispiel für Bürokratieabbau dar. Denn die betroffenen Einwohner und Einrichtungen haben somit in den kommenden Jahren einen behördlichen Ansprechpartner weniger.

Zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und den Bürgermeistern der neun Gemeinden besteht indes ohnehin eine enge Zusammenarbeit. In Zukunft wird diese also auch auf die Verwendung der Provinzgelder ausgeweitet.

Die Regierung erklärte, für 2021 bei der Auszahlung der Mittel auf Kontinuität zu setzen. Dies erscheint uns logisch und wird hoffentlich von keiner Fraktion infrage gestellt.

Die vorhin genannte Autonomie sollte aber insbesondere für zukünftige, neue Projekte, genutzt werden. Unser Parlament sollte dann selbstverständlich seiner demokratischen Kontrollaufgabe nachkommen.

Vor allem ist hierbei aber wichtig, dass die Vergabekriterien der Deutschsprachigen Gemeinschaft früh genug definiert werden, damit alle potenziellen Antragsteller ihren Antrag fristgerecht einreichen können.

Doch damit nicht genug.
Wenngleich wir von einigen aktuellen Provinzverantwortlichen mündlich bereits die Zusage hatten, dass die Provinz auf eine „Gleichbehandlung der Gebietskörperschaften und der Bürger der Deutschsprachigen Gemeinschaft gegenüber den Gebietskörperschaften und den Bürgern des französischsprachigen Gebiets der Provinz“ achtet, wird daran insbesondere für die Zukunft nochmal im neuen Zusammenarbeitsabkommen ausdrücklich erinnert.

Dieses Selbstverständnis bzw. auch dieses Bekenntnis nehmen wir sehr gerne zur Kenntnis:
Je öfter, desto besser.
Und besser schriftlich als mündlich, könnte man an dieser Stelle sagen. Insbesondere mit dem konzentrierten Blick in die Zukunft!

Einzig der relativ späte Zeitpunkt der Verabschiedung des Abkommens könnte man an dieser Stelle kritisch hinterfragen. Jedoch hat gerade die langwierige Vorgehensweise es ermöglicht, ein Abkommen zu erzielen, das vor einigen Monaten noch schwierig vorstellbar gewesen wäre!

Abschließend sprechen wir allen Beteiligten unseren Dank für das Zustandekommen des Abkommens aus.
Damit das Abkommen so werden konnte, wie es ist, haben alle Beteiligten Ausdauer und Verhandlungsgeschick aufbringen müssen.

 

Werte Kolleginnen und Kollegen,

direkt von der Provinz abhängig ist auch ganz konkret die finanzielle Zukunft der Hilfeleistungszone. Berechtigter Weise wurde diese in der Bevölkerung und in den Medien breit thematisiert. Zeitweise hieß es, dies sollte in dem Zusammenarbeitsabkommen abschließend geklärt werden. Zum Glück wird daraus nichts. Und zum Glück wurde dennoch – nach mehrfacher mündlicher Zusage – schriftlich festgehalten, dass der finanzielle Beitrag der Provinz für die Hilfeleistungszone DG genauso berechnet werden muss wie für alle anderen Hilfeleistungszonen auch!
Was selbstverständlich sein sollte, war ein langer und schwerer Kampf, wie uns berichtet wurde.

Nicht zuletzt unser Vertreter im Provinzialrat, der Kollege Alfred Ossemann, hat diesen besagten Kampf jedoch mit Einsatz und Augenmaß aufgenommen. Er hat sich wiederholt und resolut für die Gleichberechtigung der deutschsprachigen Gemeinden und insbesondere in dem Thema der deutschsprachigen Hilfeleistungszone eingesetzt.
Dies mit Erfolg!
Und dies maßgeblich auch, weil er der offizielle Vertreter der Provinz im Hilfeleistungsrat der deutschsprachigen Zone ist.
So wurde für das Jahr 2020 der Betrag der Provinzzuweisung für die sogenannte Zone 6 – die deutschsprachige Hilfeleistungszone – auf 436.000 € festgelegt.

Damit leistete er einen wichtigen Beitrag sowohl zum Zustandekommen als auch zur Tragweite des Abkommens mit der Provinz.

So konnte die Deutschsprachige Gemeinschaft im Abkommen zwischen ihr, der Bürgermeisterkonferenz und der Provinz Lüttich die Vereinbarung schriftlich festhalten lassen. Bestätigt werden soll dies auch auf Vorschlag unseres Provinzialrats in einem zusätzlichen Abkommen. Damit soll langfristig sichergestellt werden, dass die deutschsprachigen Gemeinden zur Gewährleistung der Sicherheit die gleichen Mittel wie die anderen Gemeinden der Provinz erhalten.

Damit wären mehrere der wichtigsten Punkte bereits angesprochen.

Einen weiteren möchte ich abschließend hinzufügen:
Dies ist die Dotation in Höhe von 240.000 € für den Naturpark Hohes Venn-Eifel, ein weiteres Beispiel für eine der vorhin erwähnten Partnerschaften zwischen der Provinz und den Einrichtungen auf dem Terrain.
Der Naturpark ist gewissermaßen die Lunge Ostbelgiens. Diese gilt es entsprechend gut zu behandeln.
Gerade auch im Hinblick auf die aktuellen Bemühungen aus dem Naturpark Hohes Venn-Eifel einen Nationalpark zu machen.

Auch diese Perspektive stellt für die SP-Fraktion einen weiteren Grund dar, das vorgelegte Abkommen mit der Provinz zu begrüßen.

Ich danke für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit!
Charles Servaty