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Zusammenarbeitsabkommen: Gesundheitsinspektion COVID-19

Plenum des PDG vom 27. März 2023

Redebeitrag von Karl-Heinz Lambertz, Abgeordneter der SP-Fraktion, zum Dekretentwurf zur Billigung des Zusammenarbeitsabkommens vom 24. Dezember 2021 zwischen, der Flämischen Gemeinschaft, der Wallonischen Region, der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission und der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezüglich der Zusammenarbeit der Gebietskörperschaften im Bereich der Familienleistungen – Dokument 253 (2022-2023) Nr. 2 und zum Dekretentwurf zur Billigung des Zusammenarbeitsabkommens vom 29. August 2022 zwischen der Wallonischen Region, der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission und der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezüglich des Interregionalen Organs für die Familienleistungen – Dokument 254 (2022-2023) Nr. 2

Sehr geehrter Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen aus Regierung und Parlament.

Zuerst möchte ich Frau Stiel auf ihre rhetorische Frage von vorhin  antworten. ,,Erinnert ihr euch noch an meine Reden von…„ Ich muss zugeben, ihre Reden haben es nicht in mein Langzeitgedächtnis geschafft. Das hat weniger mit meinem Alter, sondern eher mit dem Inhalt der Reden zu tun. Ähnlich wie heute, haben sie uns stundenlang hier Theorien und irgendwelche Kombinationen verzapft und ich habe irgendwann aufgehöht zuzuhören, das muss ich ehrlich und ganz offen gestehen. (Zuruf aus dem Plenum von Balter) ,,traurig, traurig“.  Dann seien sie traurig, ich bin darüber nicht traurig. Traurig wäre ich heute in der Tat, wenn es nicht all diese Resoluten und mutigen Entscheidungen in Sachen Pandemiebekämpfung gegeben hätte. Eine weltweite Pandemie ist auf uns eingestürzt, man diskutiert heute noch über die Details ihrer Entstehung. Die Weltgesundheitsorganisation hat die weltweite Pandemie und die weltweite Problematik erklärt, woraufhin alle Staaten versucht haben, mit diesem Thema zurechtzukommen. Das war nicht einfach, das war eine riesige Herausforderung und natürlich ist nicht alles fehlerfrei gelaufen. Selbstverständlich wird man bei einer nächsten Pandemie wohl eher wissen, wie man reagiert, als das jetzt der Fall war. Man hätte sich wahrscheinlich auch schon vorher darauf vorbereiten können, denn es gab viele Wissenschaftler, die weltweit auf die Gefahr solcher Pandemien hingewiesen haben. Nachher ist man ja immer klüger. Wir hatten es mit einer weltweiten Herausforderung zu tun und das gilt auch für die Deutschsprachige Gemeinschaft. Hier ist hervorragendes zu dieser Zeit geleistet worden. Es wurde von der Regierung und auch von unserem Parlament und vielen Betroffenen alles Mögliche in die Wege geleitet, damit wir einigermaßen mit dem Thema klarkamen und dass es möglichst wenig Tote gegeben hat. Darum ging es doch ganz fundamental und das ist uns trotz der Millionen Toten, welche Covid erzeugt hat, durchaus gelungen. Ich möchte mir nicht vorstellen wie die Situation gewesen wäre,  wenn es nicht diese Impfmöglichkeiten gegeben hätte. Hier in der DG haben wir auch 70 mal zusammengesessen, heißt Fraktionsvorsitzende, die Regierung, die erste Vizepräsidentin und ich selbst und uns darum bemüht, alles Anstehende einigermaßen in den Griff zu bekommen. Das ist uns glaub ich gar nicht so schlecht gelungen, aber wichtig war auch, dass wir den Sonderausschuss gebildet haben. Der Sonderausschuss hat monatelang intensiv gearbeitet und in der Tat 219, wie eben bereits von Kollege Cremer angesprochene Schlussfolgerungen auf den Tisch legt. Und das ist völlig richtig. Mit diesen Schlussfolgerungen sollten wir uns jetzt nach einer gewissen Zeit nochmal intensiver beschäftigen. Das wäre eine gute Arbeit, die auch in Ausschuss 4 angeregt worden ist. Das Präsidium sollte dann auch festlegen, welche Schlussfolgerungen an welchen Ausschuss zugewiesen werden und ich würde hinzufügen, dass es sich lohnt, auch andere Auswertungen die anderswo gemacht worden sind, mit anzuschauen. Zum Beispiel die Auswertungen beim europäischen Ausschuss der Regionen oder beim französischen Ausschuss MOT, spezialisiert in grenzüberschreitender Zusammenarbeit. Diese hat für die EU-Kommission eine hervorragende Studie über die Folgen von Covid und ihrer Bekämpfung in Grenzregionen vollbracht. Vor kurzem haben wir noch erfahren, dass die europäische Akademie ,,eruac“ in Bozen, in der eine  Mitarbeiterin laudato für unseren preis des Parlaments war gestern, eine sehr bedeutende Studie die im Rahmen des ESPON Programms der EU finanzier wird, fehlerführend leitet in 31 europäischen Staaten und sich anschaut, was auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene gemacht wurde. Das alles kann unsere Auswertung anreichern. Und sicherlich haben wir heute dann genau wie vorhin mit dem Thema der Familienleistungen eine Konsequenz daraus zu ziehen, dass wir in einem Rechtsstaat leben, der eine Verfassungsgerichtbarkeit hat und wenn der Verfassungsgerichtshof feststellt, dass etwas verfassungswidrig ist, dann muss das korrigiert werden. Da können wir uns keine Mätzchen wie in Israel erlauben, wo man ein Gesetz verabschiedet, das es dem Parlament erlaubt, sich über die Gerichte hinwegzusetzen. Nein, das ist eine Herausforderung, eine Notwendigkeit und die wird jetzt auch richtig auf den Tisch gelegt in der Frist, die der Verfassungsgerichtshof selbst festgelegt hat. Auch wenn das jetzt etwas kurz geworden ist. Und es ist auch das verbriefte Recht eines Jenen, gegen Dekrete zu klagen. Und deshalb freue ich mich, dass es diese Klagen immer wieder gibt. Im vorliegenden Fall hat es die Klage gegeben, die sich auf eine ganze Reihe von Fragen bezog und insbesondere auf Probleme der Datenverarbeitung und des Umgangs damit. Hier lohnt es sich wirklich,  diese 95 Seiten einmal bis ins Detail zu lesen, auch wenn es keine gute Nachtlektüre zum Einschlafen ist. Aber das Wesentliche das hier immer wieder erklärt wird, ist die Ablehnung all der vielen Gründe und Klageargumente die vorgetragen werden, außer in den drei Detailpunkten , die in der Tat angenommen worden sind und von denen der Verfassungsgerichtshof selbst sagt, dass diese nur wenige Auswirkungen haben. Ich habe hier das französische Dokument vorliegen. In allen andren Punkten hat der Verfassungsgerichtshof die Klagegründe abgelehnt und die sind mindestens genauso interessant wie die Punkte, in denen eine Zustimmung vorliegt. Und was viel wichtiger ist. Bei den ganzen dringenden Maßnahmen die getroffen wurden, kann natürlich einiges auch mal schiefgehen. Vor allem war der Hauptgrund das Fehlen eines Pandemiegesetzes in Belgien, weshalb auf ganz alte Rechtsgrundlagen zurückgegriffen wurde. Daraufhin hat die föderale Regierung es als Schwergeburt geschafft, irgendwann auch ein Pandemiegesetz hinzubekommen, um auf zukünftige Pandemien besser reagieren zu können. Das ist verabschiedet worden und auch dagegen sind unter Anderem dieselben Kläger vorgegangen. Ich weiß nicht, ob Vivant dabei war. Vor einigen Tagen hat der Verfassungshof allerdings klipp und klar gesagt, dass dieses Pandemiegesetz oder diese Grundlage zur Bekämpfung von Pandemien in Belgien verfassungskonform ist.  Das ist eine ganz wichtige Schlussfolgerung und deshalb hoffen wir natürlich, dass wir das in der Praxis nicht umsetzen müssen. Dennoch können wir beruhigt sein, dass wir nun eine solidere Grundlage haben, um Maßnahmen auf belgischer, regionaler und Gemeinschaftsebene zu treffen. Die jetzigen Korrekturen die vorgenommen wurden, sind wichtig. Das Spannungsverhältnis zwischen individueller Freiheit und Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren ist immer eine schwierige Gradwanderung. Das ist ein Interessenkonflikt oder eine Güteabwägung, wie man das im Verfassungsrecht nennt und die ist nie leicht zu machen. An dieser Stelle ist die Aussage eines Verfassungsgerichts immer eine wertvolle Hilfe.