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Zusammenarbeitsabkommen: Familienleistungen

Plenum des PDG vom 27. März 2023

Redebeitrag von Karl-Heinz Lambertz, Abgeordneter der SP-Fraktion, zum Dekretentwurf zur Billigung des Zusammenarbeitsabkommens vom 24. Dezember 2021 zwischen, der Flämischen Gemeinschaft, der Wallonischen Region, der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission und der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezüglich der Zusammenarbeit der Gebietskörperschaften im Bereich der Familienleistungen – Dokument 253 (2022-2023) Nr. 2 und zum Dekretentwurf zur Billigung des Zusammenarbeitsabkommens vom 29. August 2022 zwischen der Wallonischen Region, der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission und der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezüglich des Interregionalen Organs für die Familienleistungen – Dokument 254 (2022-2023) Nr. 2

Sehr geehrter Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen aus Regierung und Parlament.

Mit der Übertragung der Zuständigkeit für Familienleistungen, ist die Verantwortung der Deutschsprachigen Gemeinschaft in einem sehr bedeutenden Aspekt der Sozialpolitik unseres Landes erweitert worden. Nicht, weil wir diese Zuständigkeit gefordert hätten, sondern weil sie uns zugefallen ist. Sie wurde den anderen Gliedstaaten übertragen und folglich war es sinnvoll, dass wir sie auch übernehmen. Sie wurde übrigens schon in Vorwegnahme eines Modells des ,,Belgien zu viert“ übertragen an Flandern, die Wallonie an Brüssel und an uns. Wir haben diese, für uns damals noch relativ überraschenden neuen Herausforderungen aufgegriffen und ich denken, wir haben sie auch durchaus mit Erfolg gemeistert. Wie immer bei Kompetenzübertragungen ist damals eine Arbeitsgruppe geschaffen worden, die ein Modell erarbeitet hat,  welches Kontinuität und Erneuerung beinhaltete. Dies wird auch heute noch von dem Bund der Familien in Belgien als die beste Lösung hinsichtlich der Familienleistungen bezeichnet. Im Gegensatz zu Flandern etwa, haben wir die Familienleistungen indexiert und ich möchte hier in Erinnerung rufen, dass die Flamen jahrelang die Familienleistungen nicht indexiert hatten. Um mit dem Geld andere Dinge zu mache, was natürlich in ihrer Autonomie liegt. Selbstverständlich müssen wir Dinge die wir eingeführt haben, nach einer gewissen Zeit einer Auswertung unterwerfen und prüfen, was wir noch nachbessern können. Es gibt den Anlass des Urteils des Verfassungsgerichts, aber der steht heute nicht hier zur Diskussion und ich werde nicht ins Detail darauf eingehen. Dadurch bedingt, dass Frau Huppertz davor gesprochen hat, möchte ich dennoch kurz darauf hinweisen, dass das Verfassungsgericht das Dekret der Deutschsprachigen Gemeinschaft in einigen Teilbereichen und ich betone, nur in einigen Teilbereichen annulliert hat. Im Wesentlichen aus dem Grund, weil eine Diskriminierung zwischen Väter und Mütter stattfand. Beziehungsweise weil eine Lücke hinsichtlich der Frage besteht, wie die Familienleistungen für Kinder aus einer Patchwork-Situation mit alternierenden Beherbergung gerecht verteilt werden. Das sind die zwei Detailpunkte um die es geht und alles Andere ist von dem Verfassungsgericht als korrekt bezeichnet worden. Genau so, wie es der Staatsrat vorher gemacht hat. Wir müssen zunächst abwarten, was der Appellationshof schlussfolgern wird. Danach sollten wir zeitnah, genau wie der Minister bereits im Ausschuss angekündigt hat, nach einer Lösung suchen. Lösungen, die Systemkonform bleiben und uns anhand unserer Konzipierungen die den Kriterien des Verfassungsgerichtshofes Rechnung trägt, beraten. Wie bei vielen anderen Zuständigkeiten ist hier natürlich auch wie in allen Bundesstaaten deutlich geworden, dass es gute Gründe gibt, zwischen den Gliedstaaten zusammenzuarbeiten.

Das macht Sinn. Im Übrigen möchte ich an dieser Stelle eine kleine terminologische Bemerkung machen. Hier wird im deutschen Text von Gebietskörperschaften gesprochen, während im französischen Text von l’identité fédérale und im niederländischen Text von de identiteiten die Rede ist. Gebietskörperschaften ist eine falsche Übersetzung, denn Gebietskörperschaften entspricht dem französischen Begriff collectivité territoriale und da fallen nicht nur Gliedstaaten, sondern auch zum Beispiel jede Kommune und Provinz drunter. Das war allerdings nur ein kleiner Diskurs in Hinsicht auf die Terminologie. Die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Teilen des Landes ist wichtig und es wurde eben gesagt weshalb. Da kann es mit Wohnsitzänderung etwas an Veränderung geben, es können internationale Dimensionen eine Rolle spielen. Dafür wurde sehr richtigerweise eine Einrichtung geschaffen. Die Rede ist von VoG urint, die zur Zufriedenheit funktioniert hat und für die Deutschsprachige Gemeinschaft immer noch zur Zufriedenheit funktioniert. Flandern ist ausgestiegen, aber es ist nicht unsere Aufgabe, dies zu bewerten. Wir können jedoch feststellen, dass derlei Ausstieg aus Einrichtungen die gut funktionieren, immer wieder vorkommen. Zum Beispiel bei Unia erleben wir dasselbe. Wenn wir schauen wie gewisse flämische Parteien mit dem Senat zum Teil umgehen, dann haben wir irgendwo eine Linie die wir entdecken. Einen roten Faden wenn sie wollen, ohne dass ich das politisch deuten möchte. Für uns ist jedoch die aktuelle Lösung weiterhin gut. Die Mehrkosten die durch den Ausstieg Flanderns entstehen, sind verkraftbar. Ich möchte hier im Namen der Mehrheitsfraktion für die ich hier heute spreche unsere Zustimmung zu diesen beiden Zustimmungsdekreten zum Ausdruck bringen.

https://youtu.be/OQcVZGt2opM