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Zulassungswettbewerb zum Medizinstudium

Mündliche Frage von Frau Kirsten Neycken-Bartholemy an Ministerin Lydia Klinkenberg

Zum Medizinstudium

In der Französischen Gemeinschaft wird ab 2023 ein Zulassungswettbewerb zum Medizinstudium ähnlich wie in Flandern eingeführt, dies vor dem Hintergrund der seit Jahren bestehenden Problematik um die Inami-Nummern. Während der letzten Legislaturperiode habe ich immer wieder auf die Situation der deutschsprachigen Studenten hingewiesen, die sich durch die Aufnahmeprüfung in französischer Sprache im Nachteil befanden. Denn meist entwickelt sich der Gebrauch der Zweitsprache während des Studiums.

Hierzu nun meine Fragen:

  • Was bedeutet die neue Regelung für die deutschsprachigen Studenten, welche ein Studium in der Französischen Gemeinschaft absolvieren möchten?
  • Wird es eine Regelung geben, damit Deutschsprachige nicht aufgrund des Sprachgebrauchs benachteiligt werden?
  • Sieht die DG ggf. Maßnahmen zur Vorbereitung der angehenden Studenten vor?

Antwort der Ministerin:

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die anderen belgischen Gemeinschaften sind aufgrund der Sprachengesetzgebung nicht dazu verpflichtet, Ausnahmeregelungen für deutschsprachige Studienanwärter vorzusehen. Daher sind derzeit keine Anpassungen für Deutschsprachige vorgesehen.
Die Deutschsprachige Gemeinschaft bezuschusst den Vorbereitungskurs auf das Medizinstudium, den die KAP seit 2019 regelmäßig anbietet. Der Kurs beinhaltet die Fächer Mathematik, Physik, Chemie, Biologie und Französisch.

Darüber hinaus legt die Regierung Wert auf eine weitere Stärkung der Französischkompetenzen der Schüler. Die Kompetenzen in der ersten Fremdsprache Französisch werden seit mehreren Jahren durch jährliche Vollerhebungen evaluiert. Die Ergebnisse dieser Vollerhebungen zeigen eine positive Entwicklung auf, die nun weitergeführt und durch neue Maßnahmen ergänzt werden sollen. So soll dem Parlament noch in dieser Sitzungsperiode ein Dekretentwurf über die Förderung der Fremdsprachenkompetenzen im Unterrichtswesen vorgelegt werden, der unter anderem den Einsatz von Fachlehrern für fremdsprachliche Aktivitäten im Kindergarten vorsieht.

Darüber hinaus soll den Primarschulen die Möglichkeit eröffnet werden, neben den Fächern Sport, Kunst und Musik, auch Geografie und eine Mathematikstunde pro Woche in der ersten Fremdsprache zu unterrichten. Außerdem soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Pilotprojekte des Kindergartens mit bis zu 350 Minuten fremdsprachlichen Aktivitäten pro Woche in der Primarschule weiterzuführen mit bis zu 7 Wochenstunden Sachfachunterricht in der ersten Fremdsprache. In den Sekundarschulen sollen verstärkter Sekundarschullehrer, die die erste Fremdsprache als „native speaker“ beherrschen und die Unterrichtssprache nur ausreichend beherrschen, um Sachfachfächer in der ersten
Fremdsprache zu erteilen, eingesetzt werden.

Positiv hervorzuheben ist die angekündigte Veränderung der Berechnungsmethode der Anzahl zu vergebenden INAMI-Nummern. Zukünftig soll die Anzahl INAMI-Nummern nach den tatsächlichen Bedürfnissen vergeben werden statt wie bislang auf Bevölkerungs- und Schülerzahlen.
Wie an dieser Stelle in den vergangenen Jahren mehrfach von meinem Vorgänger erläutert wurde, hat die Regierung bereits zahlreiche Versuche unternommen, um den Zugang ostbelgischer Studenten zum Studium und letztlich zum Beruf zu verbessern, leider ohne Erfolg. In Ermangelung von Nachteilsausgleichsmaßnahmen versuchen wir, die Studienanwärter durch die Organisation zusätzlicher Vorbereitungskurse bestmöglich auf das Aufnahmeverfahren vorzubereiten. Diese Kurse stellen eine Ergänzung zu den universitären Kursen dar, deren Besuch wir weiterhin allen Interessenten empfehlen.

Selbstverständlich werde ich meinerseits aufgrund der jüngsten Entwicklung die frankophone Hochschulministerin und die Académie de Recherche et d’Enseignement Supérieur (ARES) erneut auf die besondere Situation der ostbelgischen Kandidatinnen und Kandidaten hinweisen und sie bitten, aufgrund der sprachlichen Benachteiligung die Möglichkeit von Nachteilsausgleichsmaßnahmen erneut zu prüfen. Der Ministerpräsident führt seinerseits aktuell ebenfalls diesbezüglich Gespräche.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.