Skip to content Skip to footer

Zeitplan bezüglich der Medizinstudien in Flandern und in der französischen Gemeinschaft Belgiens

Mündliche Frage von Frau Kirsten Neycken-Bartholemy an Frau Ministerin Lydia Klinkenberg

Zum Zeitplan bezüglich der Medizinstudien in Flandern und in der französischen Gemeinschaft Belgiens

Bereits kurz nach meiner Rückkehr ins Parlament der DG griff ich erneut das Thema des Zugangs zum Medizinstudium auf. Vor den Wahlen 2019 tat ich dies auch bereits mehrfach mit dem Ziel, mehr Chancengerechtigkeit für angehende Medizinstudenten herbeizuführen und dem Mangel an Medizinern in der Deutschsprachigen Gemeinschaft entgegenzuwirken.

Umso mehr freut es mich, dass es endlich gute Neuigkeiten in der Materie gibt. Dies, auch wenn meine Fragen sich bisher in erster Linie auf das Medizinstudium im französischsprachigen Landesteil bezogen.

Nicht umsonst beschäftigte ich mich u.a. mit dem Zulassungswettbewerb, den die französische Gemeinschaft eingeführt hat. Uns ist es wichtig, dass die Deutschsprachigen Belgiens Französisch lernen. Berücksichtigt man zudem noch die geografische Nähe zu französischsprachigen Unis, kann man nachvollziehen, dass diese für Deutschsprachige mit ausreichend Französischkenntnissen interessante Studienorte sein können.

Dennoch begrüßen wir von der SP-Fraktion grundsätzlich die durch Ministerpräsidenten Oliver Paasch verkündete Neuigkeit. Dazu wüssten wir gerne, wann mit genaueren Informationen zu rechnen ist. Und es bleibt trotz dieses Abkommens wichtig, den Deutschsprachigen auch an französischsprachigen Universitäten ein Medizinstudium zu ermöglichen.

Meine Fragen diesbezüglich an Sie, werte Frau Ministerin:

  • Wie lautet der Zeitplan in Bezug auf das angekündigte Abkommen?
  • Ist die Regierung daneben weiterhin bemüht, den Zugang zum Medizinstudium an französischsprachigen Universitäten Belgiens zu erleichtern?
  • Wann kann die Regierung voraussichtlich genauere Informationen in beiden Dossiers vermelden?

Antwort der Ministerin:
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

obschon die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein vergleichbares Abkommen mit der Französischen Gemeinschaft sehr begrüßen würde und mehrfach Offenheit signalisiert hat für diesbezügliche Gespräche, besteht seitens der Regierung der Französischen Gemeinschaft aktuell nicht die dazu erforderliche politische Handlungsbereitschaft. Daher setzen wir uns aktuell nicht mit einem ähnlichen Abkommen mit der Französischen Gemeinschaft auseinander, sondern konzentrieren uns auf eine erfolgreiche Umsetzung des Projekts mit der Flämischen Gemeinschaft.

In Flandern besteht ein starker politischer Wille, das Abkommen vor Ende der Legislaturperiode durch die Parlamente zu billigen. Dabei handelt es sich auch für Flandern um ein Projekt mit hoher Priorität, das von einem spezifisch hierfür gegründeten Projektteam ausgearbeitet wird, das alle zwei Wochen mit unserer Verwaltung austauscht.

Das Abkommen wird die folgenden Grundprinzipien festlegen: Flandern garantiert ab dem Schuljahr 2025-2026 insgesamt zehn Studienplätze aus seinem Kontingent an den Medizin und Zahnmedizinfakultäten in den flämischen Universitäten für deutschsprachige Studierende. Wie diese Plätze zwischen Medizin- und Zahnmedizinstudenten verteilt werden, ist noch offen.
Die zehn Studienplätze werden reserviert für Studierende, die die durch die Deutschsprachige Gemeinschaft organisierten Aufnahmeprüfungen für Medizin und Zahnmedizin bestanden haben. Es handelt sich um die gleichen Aufnahmeprüfungen wie in Flandern, diese werden lediglich ins Deutsche übersetzt werden.

Dabei werden die Teilnehmer der ins Deutsche übersetzten Aufnahmeprüfung bei der Vergabe der Studienplätze nicht im direkten Wettbewerb mit den flämischen Studierenden
stehen. Die Deutschsprachige Gemeinschaft wird Flandern jährlich eine Liste mit maximal zehn Namen der Personen übermitteln, die die besten Resultate bei der deutschsprachigen Aufnahmeprüfung erzielt haben. Diese zehn Personen werden im Anschluss ein Medizin oder Zahnmedizinstudium an einer flämischen Universität ihrer Wahl beginnen dürfen.
Ob Niederländischkenntnisse vorgewiesen werden müssen, befindet sich noch in Klärung.

Um das Gleichheitsprinzip zu wahren, muss sichergestellt werden, dass die Aufnahmeprüfungen in Niederländisch und Deutsch absolut identisch sind und dass die Vertraulichkeit der Fragen bis zum Prüfungstag gewahrt wird. Sollte es zu Unstimmigkeiten zwischen beiden Prüfungen kommen, besteht die Gefahr, dass im Falle eines erfolgreichen administrativen Einspruchs entweder alle Kandidaten, die an der Aufnahmeprüfung in Niederländisch oder Deutsch teilgenommen haben, zum Medizin- bzw. Zahnmedizinstudium zugelassen werden müssten oder niemand. Daher ist das Thema aus juristischer Sicht sensibel und das Abkommen sowie die praktische Umsetzung müssen gut vorbereitet werden.

Noch in dieser Legislatur soll das Abkommen dem Parlament zur Billigung vorgelegt werden.
Spätestens dann werde ich Ihnen genauere Informationen zu dem Projekt erteilen können.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.