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Unterstützung für ukrainische Flüchtlinge

Mündliche Frage von Frau Céline Kever an Minister Antonios Antoniadis

Zur Unterstützung der DG für ukrainische Flüchtlinge

Ich werde gar nicht viele Worte über die aktuelle Lage in der Ukraine verlieren, denn ich denke, es ist Jedem gegenwärtig, was passiert und wie viel menschliches Leid diese Situation verursacht.

Viele Menschen sind auf der Flucht vor Krieg und Hunger. Besonders Frauen und Kinder.
Einige ukrainische Flüchtende finden auch – über verschiedene Wege, Kontakte, etc. – ihren Weg nach Ostbelgien.

Meine Fragen dazu sind folgende:

  • Wie viele ukrainische Flüchtende erwartet die DG?
  • Welche Unterstützung bietet die Regierung für diese Menschen und die Ostbelgier, die bereit sind, Menschen aus der Ukraine – auf welche Weise auch immer – zu helfen?

https://youtu.be/ShY_1c6btxw

Antwort des Ministers:

Kolleginnen und Kollegen,

während der Krieg in der Ukraine tobt und Menschen von ihren zerbombten Häusern und Städten fliehen, bereitet sich Belgien auf die Aufnahme von bis zu 200.000 Menschen vor. Den meisten Hochrechnungen zufolge werden bis zu 7 Millionen Menschen, vorwiegend Frauen und Kinder, Schutz außerhalb der Ukraine suchen. Vereinzelt wird auch die Zahl von 10 Millionen Menschen erwähnt. Wie viele es am Ende tatsächlich sein werden, hängt von der Dauer des Krieges ab. Das kann man nicht vorhersehen. Eines steht jedoch jetzt schon fest. Die ersten geflüchteten Menschen sind bereits da und weitere werden kommen. Wir stehen vor einer gewaltigen Herausforderung.

Das gilt allen voran für die Gemeinden und die ÖSHZ im Land, die dabei sind, Flüchtlingszentren und private Unterkünfte zu organisieren.
Das gilt für die Regionen und Gemeinschaften, die in fast allen Zuständigkeitsbereichen betroffen sind.
Vom Bereich Wohnen, über die Beschulung und die Gesundheit, die Beschäftigung und das Soziale.

Das gilt aber auch für die organisierte Zivilgesellschaft, die neben dem Staat vor allem hier in Ostbelgien sehr wertvolle Dienstleistungen anbietet.
Unsere Gesellschaft insgesamt wird gefordert sein.
Daher freue ich mich über die Solidarität in der Bevölkerung.
In den letzten Tagen und Wochen erreichten mich, meine Kollegen und die Gemeinden und ÖSHZ unheimlich viele Nachrichten.
Menschen wollen Geld spenden. Sie wollen Kleidung und Lebensmittel spenden.
Sie stellen ihre Wohnungen zur Verfügung.
Das ist auch gut so! Dafür möchte ich allen Helferinnen und Helfern danken!

Wir werden dieses Engagement brauchen – nicht nur kurzfristig.

Ein langer Atem wird nötig sein! Denn die Folgen des Krieges werden uns eine Weile begleiten. Die Deutschsprachige Gemeinschaft wird sich an der Aufnahme der Menschen beteiligen.
Das gebietet unsere Loyalität gegenüber dem Föderalstaat. Das gebietet die Solidarität.
Das gebietet die Menschlichkeit.
Es wäre vermessen zu sagen, dass wir darauf vorbereitet sind, bis zu 1300 Menschen aufzunehmen.

Das kann keine Region, kein Land aktuell behaupten.
Aber wir sind gemeinsam mit den Diensten und der organisierten Zivilgesellschaft auf einem guten Weg.
Das kann Ostbelgien, glaube ich.
Wir sind klein, wir sind gerade wegen der Kleinheit in der Lage uns abzustimmen und geordnet diese Aufnahme zu ermöglichen.

Die Regierung wird die Gemeinden und die ÖSHZ vor allem bei der Aufgabe der Unterbringung und Begleitung der Menschen nicht alleine lassen.
In Brüssel fordern wir seit der ersten Versammlung, das kann man den Protokollen verschiedener Sitzungen entnehmen, dass seitens des Föderalstaats finanzielle und materielle Hilfe an die Gemeinden und ÖSHZ geleistet wird.
Noch vorgestern sprach ich mit Föderalministerin Karine Lalieux über die unglaubliche Herausforderung, die vor den Gemeinden und den ÖSHZ steht.
Die Kollegin versprach zu helfen. Aktuell berät die Föderalregierung darüber, wie diese Hilfe aussehen wird.

Doch auch unsere Regierung wird die Gemeinden und die ÖSHZ nicht fallen lassen.
In einigen Bereichen, vor allem bei den kollektiven Unterkünften, übernimmt die Regierung Verantwortung dort, wo in anderen Ecken unseres Landes die Städte und Gemeinden in
erster Linie gefordert sind.
Wir haben je nach Thematik mehrmals wöchentlich Kontakt mit den Gemeinden und den ÖSHZ.

Alle 14 Tage tagt die Krisenzelle, die aus der Regierung und den neun Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern besteht, um Informationen auszutauschen und Entscheidungen zu treffen.
Info-Integration wird gerade zu DER Informationsstelle rund um das Thema der Flüchtlinge aus der Ukraine ausgebaut.
Dies auch, um die Gemeinden zu unterstützen und zu entlasten.
Info-Integration informiert und orientiert Geflüchtete zu den richtigen Stellen und Ansprechpartnern.
Das Gleiche macht der Dienst auch mit den Einheimischen, die eine Frage haben oder sich engagieren wollen.
Das Gleiche wird den Diensten angeboten, die mit diesem Publikum arbeiten.
Darüber hinaus sollen mehrere Dolmetscher, über den an Info-Integration angegliederten Dienst „Traduko“, den Bedarf an Übersetzung auffangen, der dem-nächst bei Behördengängen anfallen wird.

Wer seine Wohnung zur Verfügung stellen möchte, der hat sich an seine Gemeinde zu wenden.
Die Gemeinde sammelt alle Anfragen und über den Provinzgouverneur werden diese Brüssel mitgeteilt.
Von da aus soll das Dispatching laufen.
Das ist die offizielle Prozedur, die vom Föderalstaat festgelegt wurde.
Aktuell werden auf Ebene des Föderalstaats verschiedene Verfahren und Anforderungen ausgearbeitet.
Denn wer Wohnraum ohne ein Waschbecken oder eine Toilette anbietet, der will sicherlich helfen, aber die Hilfe wird nicht adäquat sein.

Auch muss man sich dessen bewusst sein, dass zum jetzigen Zeitpunkt unklar ist, wie lange die Menschen den angebotenen Wohnraum benötigen werden.
Weitere Informationen werden demnächst von den zuständigen Stellen folgen.
Was wir aus Sicht der DG ermöglichen werden, ist die Finanzierung einer sozialen Begleitung.
Aktuell stehe ich mit der SOS Hilfe in Kontakt.
Das Ziel ist es, eine Mindestumrahmung, dort wo es notwendig ist, anzubieten, um die ÖSHZ zu entlasten.
Auch wird das Begleit- und Therapiezentrum einbezogen, das ebenfalls so ausgestattet wird, um diesen Auftrag leisten zu können.
All dies, ohne das bestehende Angebot zu gefährden.

Die Regierung wird mit der Haushaltsanpassung die entsprechenden Mittel zur Verfügungstellen, um auch das Angebot für die hiesige Bevölkerung auszubauen.
Damit setzen wir ein klares Zeichen gegen Ängste, die bestehen könnten. Unsere Aufmerksamkeit und unsere Verantwortung gelten weiterhin auch der eigenen Bevölkerung.
So wird es zum Beispiel keine Sonderbehandlung beim sozialen Wohnungsbau geben. Die Kriterien für die Vergabe der Wohnungen bleiben bis zur Reform der Gesetzgebung gleich.
Deshalb möchte ich die Gelegenheit nutzen, um einen Aufruf für privaten Wohnraum zu machen.

Wer eine Wohnung hat, die er vermieten möchte, der soll sich bei den Sozialen Immobilienagenturen TriLandum und Wohnraum für alle melden.
Diese Dienste arbeiten bereits heute bei der Wohnungsvermittlung für kleine Einkommen.

Sie sind Ansprechpartner der Mieter und der Vermieter. Vor allem für die Vermie-ter gibt es sehr interessante Vorteile.
Einige der Menschen werden sich selbst organisieren.
Es sind bereits um die 130 Menschen kurzfristig aus der Ukraine nach Ostbelgien gekommen.
Sie haben hier Verwandte, Freunde und Bekannte, die sie unterstützen.

Natürlich sind auch weitere Angebote und Hilfen geplant.
Darüber hier zu sprechen, würde den Rahmen sprengen.
Ich kann aber ankündigen, dass die Regierung in der Plenarsitzung vom 28. März eine entsprechende Mitteilung machen wird und einen umfassenden Aktionsplan vorlegen wird, der alle relevanten Bereiche umfasst.
Ich werde dennoch ein paar Worte zu den Sprachkursen verlieren, da hierzu Fragen gestellt wurden.
Wie bereits geahnt ist die Kommunikation eine der größten Herausforderung, aber auch die Grundvoraussetzung im Rahmen von Integration.
Auch wenn laut Statistiken gut 30 % der Menschen aus der Ukraine der deutschen Sprache mächtig sind, so ist nicht bekannt, welche Menschen nach Ostbelgien kommen werden.
Sprachkurse werden deshalb nötig sind.
Eine Verpflichtung zur Teilnahme am Parcours wird es aber nicht geben, weil das Sonderstatut die Arbeitserlaubnis A vorsieht.

Wer bereits die Arbeitserlaubnis B erhält, ist von der Verpflichtung freigestellt, weil er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

Das bedeutet aber nicht, dass wir keine Sprachkurse vorsehen.
Im Gegenteil! Mit den Sprachkursanbietern sind wir im Gespräch
um die Sprachkurse in noch zu gründenden kollektiven Wohnunterkünften vor Ort anbieten.
Mit ihnen werden wir auch prüfen, hier ist die Rede von der KAP, der VHS und der Frauenliga, ob im Rahmen der bestehenden Sprachkursstandorte Kapazitäten für weitere
Sprachkurse und den Integrationskurs bestehen.
Die Sprachkurse, die der Parcours vorsieht, gehen bis zum Niveau A2.

Zusatzsprachkurse für das Niveau B1 und B2 werden im Rahmen des REK-Projekts von meiner Kollegin Lydia Klinkenberg behandelt.
Das Prinzip des aktuellen Integrationsparcours ist die soziale Integration.
Deshalb beschränke ich meine Antwort auf diesen Aspekt an dieser Stelle.
Doch zunächst müssen die Menschen sich hier zurechtfinden. Manche kommen traumatisiert in Belgien an.
Ihre Lage muss stabilisiert sein. Sie müssen mit der neuen Situation klarkommen.
Sie haben Haus, Verwandte, Arbeit, ihr ganzes Leben zurückgelassen, um vor Krieg und Tod zu fliehen.
Das können wir uns alle hier nicht vorstellen, aber das braucht alles seine Zeit!