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Unterschiede: Grenzüberschreitende Rettungsdienste in der DG

Mündliche Frage von Herrn Karl-Heinz Lambertz an Herrn Vizeministerpräsidenten Antonios Antoniadis

Zu den zu den Unterschieden zwischen den grenzüberschreitenden Rettungsdiensten im Norden und im Süden der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Am 4. Mai wurde in Anwesenheit von Ministerpräsidentin Malu Dreyer die 20-jährige Zusammenarbeit der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit dem Land Rheinland-Pfalz erneuert. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit hob man die Zusammenarbeit in der Gesundheitsversorgung hervor, darunter in der Notfallversorgung. Bekanntlich ist es im Süden der Gemeinschaft möglich, dass die Rettungsdienste aus der DG und Rheinland-Pfalz bei Bedarf die Grenze überschreiten dürfen.

Anders sieht die Situation zwischen Belgien und Nordrhein-Westfalen aus, wo ein offizielles Abkommen fehlt. Entlang der nordrhein-westfälischen Grenze zu Belgien ist der grenzüberschreitende Rettungsdienst entlang des Nordens und des Südens der DG rechtlich nicht abgesichert.

Zuständig ist die Deutschsprachige Gemeinschaft für dieses Abkommen nicht. Auf der belgischen Seite steht der Föderalstaat in der Verantwortung. Auf deutscher Seite scheint die Lage etwas undurchsichtig zu sein.

Dennoch liegt es im Interesse unserer Bevölkerung, dass ein Abkommen zu Stande kommt.

Denn wenn in einer Grenzregion der nächstgelegene Dienst, aus egal welchem Land, nicht schnell vor Ort ist, kann auf eine Notsituation nicht zeitgerecht gehandelt werden und gravierende Folgen mit sich führen.

Immer wieder hat die Deutschsprachige Gemeinschaft eine vermittelnde Rolle übernommen und versucht, den gordischen Knoten zu lösen.

Deshalb möchte ich mich bei Ihnen, Herr Minister, erkundigen:

  • Wie ist der Stand der Dinge in Bezug auf eine Vereinbarung zum grenzüberschreitenden Rettungsdienst mit Nordrhein-Westfalen?
  • Welche Möglichkeiten hat die Deutschsprachige Gemeinschaft trotz fehlender Zuständigkeit, um die Umsetzung einer Vereinbarung mit Nordrhein-Westfalen zu unterstützen?
  • In welchen anderen Bereichen sehen Sie einen kurzfristigen Handlungsbedarf für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung?

 


Die Antwort des Ministers:
Wie Sie richtigerweise anmerken, handelt es sich um eine föderale Zuständigkeit. Ich habe mich in der Vergangenheit, genauso wie zahlreiche Regierungsmitglieder vor mir, für den Abschluss eines solchen Abkommens mit Nordrhein-Westfalen (NRW) stark gemacht.

Ich konnte die vorherige Gesundheitsministerin Maggie De Block dafür gewinnen, die notwendige Unterschrift zu leisten. Leider wurde während ihrer Amtszeit die Frage nicht geklärt, ob das Land NRW oder die Bundesrepublik dieses Abkommen unterzeichnen musste.
Hierzu gab es unterschiedliche Positionen.

Auch Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke hat sich bereit erklärt, diese Unterschrift für Belgien zu leisten, um die grenzüberschreitende Notfallversorgung mit NRW zu ermöglichen. Seit 2019 liegt der zuständigen Abteilung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen ein „Letter of Intent“ vor laut seinem Kabinett. Dieser „Brief“ bildet die Grundlage für den grenzüberschreitenden Rettungsdienst.

Letzter Stand der Dinge von April 2023 ist, dass das Dokument in Prüfung bei dem rechtlichen Dienst von NRW ist, und bis Sommer 2023 eine Rückmeldung hierzu an das Kabinett Vandenbroucke erfolgen soll. Man ist also noch in Verhandlung über den Inhalt, den man während der Pandemie in NRW aus Zeitgründen nicht bearbeiten konnte.

Auf belgischer Seite stehen wir also in den Startlöchern und sind bereit für den Abschluss des Abkommens. Am 5. Juli bin ich Gast auf der deutschen Gesundheitsministerkonferenz.
Bei dieser Gelegenheit werde ich den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und den zuständigen NRW-Minister für Gesundheit Karl-Josef Laumann zu diesem Thema sensibilisieren.
Mit dem Kollegen Laumann habe ich bereits in der Vergangenheit über dieses Abkommen gesprochen. Er ist sehr sensibel für europäische Themen. Kurzfristige Bedarfe an grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgungen sehe ich aktuell in 3 Bereichen:
Eine Erweiterung der Ostbelgienregelung, die Möglichkeit der Rückerstattung grenzüberschreitender Hubschrauberrettungstransporte (hierfür bedarf es aber zuerst einer Anerkennung in Belgien der Hubschrauberrettungsdienste) sowie die Schaffung einer Möglichkeit für die Zwangseinweisung belgischer deutschsprachiger Patienten mit psychischen Erkrankungen in grenznahe deutsche Einrichtungen.

Diese 3 Bereiche werde ich bei meinem nächsten Treffen mit Herrn Minister Vandenbroucke am 28. Juni 2023 ansprechen.