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Umsetzung der RZKB-Reform

Mündliche Frage von Herrn Karl-Heinz Lambertz an Ministerin Lydia Klinkenberg

Zur Umsetzung der RZKB-Reform

Die Umwandlung des RZKB in eine öffentlich-rechtliche Einrichtung und die damit verbundene Reorganisation der Kleinkindbetreuung in der DG gehören zu den wichtigen Reformvorhaben der laufenden Legislaturperiode.

Laut Presseinformationen hat es in diesem Bereich während der letzten Wochen weitere Fortschritte gegeben. Es war aber auch zu vernehmen, dass es zu Turbulenzen an der Spitze des RZKB gekommen ist und dass die erst kürzlich ernannte Direktorin entlassen worden ist.

Dazu meine Fragen:

  • Ist die Regierung über die Hintergründe dieser Entlassung informiert worden?
  • Hat die Entlassung Auswirkungen auf den Verlauf der geplanten Reform?
  • Wie sieht der aktuelle Zeitplan der Reform aus?

Antwort der Ministerin:
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Regierung ist bei der Einstellung und der Kündigung von Personal bei der V.o.G. RZKB nicht eingebunden. Dies betrifft auch die Direktionsstelle des RZKB.
Die Kündigung wurde vom Verwaltungsrat der Einrichtung ausgesprochen und die Regierung wurde hierüber formell nicht informiert. Über die Hintergründe der Entlassung kann ich Ihnen folglich auch keine konkreten Informationen mitteilen.
Die Kommunikation und die damit verursachte öffentliche Wahrnehmung im Zusammenhang mit der Kündigung finde ich persönlich sehr unglücklich.
Das wurde auch im Verwaltungsrat vom 28. März über den (nicht-stimmberechtigten) Regierungskommissar zum Ausdruck gebracht.
Bei dieser Gelegenheit hat er darauf hingewiesen, dass diese Kündigung keinen Einfluss auf den laufenden Reformprozess haben darf.
Am 30. März hat das RZKB mir mitgeteilt, dass der RZKB-Verwaltungsrat nach dem Ausscheiden der Direktorin die Einsetzung eines vierköpfigen Direktionsrates beschlossen hat. Das RZKB sichert mir in diesem Schreiben zu, dass es sein Anliegen ist, dass der Dienst möglichst reibungslos funktioniert und dass die Arbeiten zur Schaffung einer Einrichtung öffentlichen Interesses gewährleistet werden.
Die Regierung hält – wie in der Regierungskontrolle vom 16. März 2023 auf die Frage von Kollege Jerusalem mitgeteilt – unverändert am Termin zur Schaffung der Einrichtung fest.
Es ist weiterhin das Ziel, dass die Einrichtung ab dem 1. Januar 2024 ihre Aufgaben wahrnimmt und die Tagesmütter dann in das geforderte Arbeitnehmer-Statut – das sogenannte Vollstatut – wechseln können. Damit die Einrichtung bereits vor der Übernahme ihrer Aufgaben gewisse vorbereitende Tätigkeiten übernehmen kann, soll das Zentrum bereits ab dem 1. Juni 2023 bestehen. Dies ist u.a. deshalb erforderlich, damit die neue Einrichtung den Personalmitgliedern der V.o.G. RZKB Vertragsangebote machen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen sowohl der Verwaltungsrat als auch der Beirat der neuen Einrichtung geschaffen werden. Über die Zusammensetzung dieser beiden Gremien habe ich bereits an dieser Stelle berichtet.
Die Regierung hat den Dekretentwurf zur Schaffung des Zentrums der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Kinderbetreuung am 2. Februar 2023 in zweiter Lesung verabschiedet. Im Anschluss wurde das Gutachten des Staatsrates angefragt. Sobald dieses vorliegt, wird die dritte Lesung vorbereitet. Der Dekretentwurf wird im ersten Halbjahr 2023 dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt.
Zur Direktionsstelle möchte ich an dieser Stelle erwähnen, dass die Regierung dem Verwaltungsrat des RZKB mitgeteilt hat, dass die Auswahlprozedur für die Direktionsstelle unverzüglich nach Inkrafttreten des Dekretes gestartet werden soll.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!