Tätigkeitsbericht des RfE für das Jahr 2022

4. April 2023

Mündliche Frage von Herrn Karl-Heinz Lambertz an Ministerin Lydia Klinkenberg

Zum Inhalt des Tätigkeitsberichts des RfE für das Jahr 2022

Vor kurzem ist der am 14.03.2023 einstimmig von der Generalversammlung genehmigte Tätigkeitsbericht des RfE für das Jahr 2022 veröffentlicht worden. Neben interessanten Informationen über die Arbeit des RfE und der ihm angeschlossenen Erwachsenenbildungsorganisationen enthält dieser Bericht auch kritische Aussagen zur Lage und Zukunft der Erwachsenenbildung in Ostbelgien sowie zur Zweckmäßigkeit der aktuellen dekretalen Rahmenbedingungen für diesen Bereich.

In diesem Zusammenhang wird u.a. die Frage aufgeworfen, „ob das klassische formale Unterrichtswesen der geeignete Sektor für die nicht-formale Erwachsenenbildung darstellt und die Rahmenbedingungen für die Erwachsenenbildung noch zeitgemäß sind“. Es wird behauptet, dass die Grundphilosophie einer qualitativen, tiefgründigen Erwachsenenbildung oftmals auf der Strecke bliebe, dass es mittelfristig vonnöten sei, neue Herangehensweisen und Wege in der Erwachsenenbildung zu ebnen und dass dazu ein grundsätzliches Umdenken der Politik in Bezug auf Erwachsenenbildung und das lebenslange Lernen gehöre.

Dazu meine Fragen:

  • Teilen Sie die Einschätzung des RfE zur Lage der Erwachsenenbildung in der DG?
  • Ist eine Reform der dekretalen Grundlagen in Planung?
  • Wie schätzt die Regierung den Bedarf an politischer Bildung im Rahmen der Erwachsenenbildung ein?

Antwort der Ministerin:
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

im Hinblick auf die Einhaltung des Kulturpakts – Abkommen aus dem Jahre 1972 zwischen den wichtigsten politischen Parteien – und der Garantie für ideologischen, philosophischen und politischen Pluralismus wurden im Dekret vom 17. November 2008 zur Förderung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung zusätzlich zur Genehmigung eines Gesamtkonzeptes quantitative Kriterien der Förderung festgehalten. Diese quantitativen Kriterien beziehen sich – wie es der Kulturpakt erfordert – auf effektiv durchgeführte Bildungsaktivitäten und wurden festgelegt, ehe die nicht-formale Erwachsenenbildung dem Minister und dem Fachbereich zugewiesen wurde, die ebenfalls für das klassische formale Unterrichtswesen
zuständig sind.

Seit seiner Verabschiedung im Jahre 2008 ist das oben erwähnte Dekret mehrfach angepasst worden, um den geförderten Einrichtungen der nicht-formalen Erwachsenenbildung die Möglichkeit zu geben, sich neuen gesellschaftlichen Herausforderungen zu stellen.

Ursprünglich sollten die Erwachsenenbildungseinrichtungen jährlich mindestens 130 Weiterbildungsangebote durchführen, nach mehreren Anpassungen wurde die Zahl auf aktuell mindestens 208 Weiterbildungseinheiten innerhalb von zwei Kalenderjahren herabgesenkt. Ebenfalls wurde die Anrechnung von maximal zwei Einheiten pro Kalendertag auf drei angehoben.

Zudem sind die Erwachsenenbildungseinrichtungen erst kürzlich finanziell aufgewertet worden. Nach der vor einigen Wochen verabschiedeten dekretalen Reform steht den großen Einrichtungen ab dem 1. Januar 2023 eine Zusatzpauschale von 20.000 Euro zu. Eine große Einrichtung ist eine Einrichtung, die jährlich mindestens 2.000 Weiterbildungsstunden durchführt und mindestens über 1,5 vollzeitäquivalente Mitarbeiter verfügt, die im
Erwachsenenbildungsbereich tätig sind. Außerdem wurde eine Anreizfinanzierung für Einrichtungen geschaffen, die sich dazu entschließen, zu fusionieren. Dadurch erhoffe ich mir eine Stärkung der Einrichtungen. Daraus ergibt sich für die Einrichtungen mehr Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Angebote vor dem Hintergrund neuer gesellschaftlichen Herausforderungen.

Das im Artikel 4 des o. e. Dekrets festgehaltene Prinzip der Vielfalt und Unabhängigkeit der Einrichtungen ist mir wichtig. Verschiedene Einrichtungen haben die politische Bildung in ihrem Bildungsangebot. Um den Erwachsenenbildungsorganisationen einen zusätzlichen Anreiz zu geben, sich einem erwachsenenbildungseinrichtungsübergreifenden Thema zu widmen, habe ich 2024 unter das Motto „politische Bildung“ gestellt und hierfür finanzielle Mittel vorgesehen. Das Institut für Demokratiepädagogik kann den Einrichtungen beratend zur Seite stehen.

Ich würde mich über eine Reihe neuer interessanter Angebote der Erwachsenenbildungsorganisationen im Bereich der politischen Bildung freuen, da der Bedarf durchaus vorhanden ist. Darüber hinaus ist in dieser Legislaturperiode keine grundlegende Reform oder Neuausrichtung der Erwachsenenbildung geplant.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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