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SPplus: Tierschutz

Frage von Frau Kirsten Neycken-Bartholemy zum Tierschutz

Immer mal wieder werden auch auf dem Gebiet der Stadt Eupen Missstände im Umgang mit Tieren oder der Haltung festgestellt. Manchmal kommt es auch zu illegalem Tierhandel oder illegaler Zucht der Tiere.

Personen, welche solche Feststellungen machen, wissen häufig nicht, an wen sie sich wenden können und was sie konkret machen können.

Hierzu nun meine Fragen:

  1. An wen sollte man sich bei Feststellung von Missständen wenden?
  2. Welche Prozeduren müssen beachtet werden?

Antwort von H. Philippe Hunger: 

In der Regel melden die Bürger Gefährdungen des Tierwohls im Sekretariat (Céline Kessel). Diese sollte so detailliert wie möglich sein (Art der Gefährdung, betroffene Tiere, Örtlichkeiten usw.) sowie bestenfalls Fotos beinhalten.

Anschließend füllen wir das offizielle Beschwerdeformular der SPW aus, welches wir inklusive des vorhandenen Bildmaterials entweder dem Bien-être animal (Haustiere) oder der Afsca (Nutztiere) zukommen lassen.

Zur gleichen Zeit wird auch die lokale Polizei informiert, die sich in Zusammenarbeit mit dem Bien-être animal / der Afsca vor Ort die Situation anschauen geht.

Anschließend wird dann ein Bericht durch die Polizei sowie die Tierärzte des Bien-être animal / der Afsca erstellt.

  • Verstoß festgestellt: je nach Verstoß kann der SPW verschiedene Maßnahmen unternehmen wie z.B. ein teilzeitiger oder vollständiger Entzug der Tierhaltegenehmigung.

Kein Verstoß: keine Folgen für den Tierhalter.
Sollte es trotzdem mehrfach zu Meldungen einer Tierhaltung kommen versucht die Stadtverwaltung das Gespräch mit dem Tierhalter zu suchen mit dem Ziel die Situation der Tiere zu verbessern.