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Schaffung eines Zentrums der DG Für Kinderbetreuung

Plenarsitzung des PDG vom 22. Mai 2023

Redebeitrag von Frau Kirsten Neycken-Bartholemy, Vorsitzende der SP-Fraktion, zum Dekretentwurf zur Schaffung eines Zentrums der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Kinderbetreuung – Dokument 269 (2022-2023) Nr. 3

Sehr geehrter Herr Präsident,

Sehr geehrte Mitglieder der Regierung,

Werte Kolleginnen und Kollegen,

Auch in der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen und die damit einhergehenden Herausforderungen sehr groß.

Mit dem heutigen Dekretentwurf schaffen wir ein neues Zentrum der DG für Kinderbetreuung, das ein neues Instrument im Bereich der Kinderbetreuung darstellen wird.

Wir verbessern hierdurch die Planungsmöglichkeiten und wir gehen damit vor allem auch einen Schritt weiter in die Richtung des lang ersehnten Vollstatuts.

In der Praxis soll das RZKB größtenteils zu einer paragemeinschaftlichen Einrichtung umgewandelt werden, dessen Verwaltungsrat aus 13 stimmberechtigten Mitgliedern bestehen wird. Die 13 Mitglieder bestehen aus:

  • Vertretern der organisierten Arbeiterschaft. Im Gegensatz zum Verwaltungsrat des RZKB wird dieser Verwaltungsrat in dieser Hinsicht breiter aufgestellt sein. Denn er wird mit zwei Vertretern der organisierten Arbeiterschaft besetzt werden.
  • Die Zivilgesellschaft wird mit vier Vertretern eingebunden.
  • In beratender Funktion werden auch Regierungskommissare, das Ministerium und der geschäftsführende Direktor teilnehmen.

Die Aufgaben des Zentrums beinhalten neben der- Kinderbetreuung und Förderung der frühkindlichen Entwicklung sowie der Förderung der Inklusion auch andere Aufgaben. Sowohl die allgemeine Information der Bevölkerung, die Öffentlichkeitsarbeit, das Erstellen von Bedarfsanalysen, die Durchführung oder Beauftragung von Studien oder auch Aufgaben als Dienstleister gehören hierzu.

In Anbetracht der Wichtigkeit der Kinderbetreuung macht die Schaffung eines eigenen Zentrums durchaus Sinn. Kinderbetreuung gibt den Eltern die Möglichkeit zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Vor allem Müttern gibt man die Möglichkeit, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander zu vereinbaren. Kinder zu haben darf in unseren Augen weder zur Armut noch zur Abhängigkeit führen.

Kinderbetreuung ist unseres Erachtens eine gesellschaftliche Aufgabe. Jedes Kind sollte einen Platz erhalten können und dieser muss auch bezahlbar sein.

Gleichzeitig ist natürlich die Qualität der Kinderbetreuung ein wichtiger Faktor. Eltern müssen ein gutes Gefühl haben, wenn sie ihr Kind zur Betreuung abgeben. Das Wohl des Kindes sollte daher immer an erster Stelle stehen.

Heute schon bietet Ostbelgien ein breites Spektrum an Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Eltern haben die Wahl zwischen beispielsweise Kinderkrippen, Tagesmüttern oder auch Tagesmütterhäusern.

In jeder dieser Betreuungsformen kann eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung bereits heute stattfinden. Um diese gute Kinderbetreuung auch in Zukunft anbieten zu können, ist es jedoch wichtig, das Angebot auch aus Sicht der Arbeitnehmer zu erweitern. Um auch jungen Leuten, die in der Kinderbetreuung als Tagesmutter arbeiten möchten, eine Sicherheit bieten zu können, ist die Schaffung des Zentrums und des damit einhergehenden Vollstatuts von wesentlicher Bedeutung.

Bevor ich darauf eingehe, möchte ich mich jedoch im Namen der SP-Fraktion bei den zahlreichen Betreuern bedanken, die bis heute zum Wohlstand in Ostbelgien beigetragen haben. Jeder einzelnen Betreuungsperson in Ostbelgien verdanken wir, dass so viele Ostbelgier Erwerbstätigkeit und Familienleben miteinander in Einklang bringen können.

Welche Vorteile sehen wir nun in der Schaffung des Vollstatuts?

Bisher ist das Statut der Tagesmütter oder Tagesväter prekär. Es bietet eine unvollständige soziale Absicherung. Durch die Schaffung des Zentrums schaffen wir die Möglichkeit der Verbesserung des Statuts der Tagesmütter sowie der Tagesväter. Insbesondere die soziale Absicherung wird damit gestärkt. Die Tagesmütter und Tagesväter, die sich für das Vollstatut entscheiden, erhalten damit neue Rechte, die andere Angestellte ebenfalls genießen.

Wir begrüßen dies umso mehr, da es sich um eine langjährige Forderung der SP Ostbelgien handelt.

Und genauso wie wir es forderten, wird auch durch die Schaffung des neuen Zentrums keiner verpflichtet, das Vollstatut anzunehmen.

Die Möglichkeit als konventionierte Tagesmutter zu arbeiten, bleibt erhalten. Uns war dies besonders wichtig, da das Vollstatut trotz seiner zahlreichen Vorteile sicherlich nicht für jeden interessant sein wird. Besonders die dienstältesten Tagesmütter, die den Einwohnern der Deutschsprachigen Gemeinschaft bereits über viele Jahre wertvolle Dienste erwiesen haben, können es interessant finden, in dem Statut, das sie all die Zeit gekannt haben, ihre berufliche Laufbahn zu Ende zu führen. Für die meisten jedoch sollte das Vollstatut so ausgearbeitet werden, dass es für möglichst viele interessant ist. Ein zukunftsfähiges Arbeitsverhältnis sollte unseres Erachtens durch das Vollstatut geschaffen werden!

Zu den weiteren Zuständigkeiten des Zentrums sollen die Beratung und Begleitung gehören. Dies insbesondere aus pädagogischer Sicht. Dieses Angebot kann dann auch von selbstständigen Tagesmüttern und Tagesvätern in Anspruch genommen werden.

Das Zentrum soll laut Dekretentwurf auch eine formelle Rolle im Anerkennungsverfahren der Selbständigen übernehmen.

Wichtig ist uns jedoch zu betonen, dass es nicht als Aufsichtsbehörde fungiert. Das Zentrum wird nicht über die Anerkennung der Selbstständigen Tagesmütter und Tagesväter bestimmen; Die Regierung entscheidet weiterhin über die Anerkennung der selbständigen Tagesmütter und Tagesväter. In letzter Instanz ist die Stellungnahme des Zentrums also nicht zwangsläufig ausschlaggebend.