Skip to content Skip to footer

Rahmenbedingungen für den Haushaltspfad der DG

Mündliche Frage von Herrn Karl-Heinz Lambertz an Ministerpräsident Oliver Paasch

Zu den Rahmenbedingungen für den Haushaltspfad der DG

Die Föderalregierung hat Ende April 2023 den belgischen Haushaltspfad für die kommenden Jahre bei der EU-Kommission eingereicht. Dieser beeinflusst auch die Haushaltsperspektiven der Regionen und Gemeinschaften. Ihrerseits hat die EU-Kommission vor kurzem Vorschläge zu einer begrenzten Flexibilisierung der europäischen Haushaltsregeln vorgestellt, die unter anderem eine auf die individuelle Situation der einzelnen Mitgliedsstaaten zugeschnittene Vorgehensweise für die Festlegung zukünftiger Haushaltspfade vorsieht.

Dazu meine Fragen:

  • Welchen Einfluss hat der von der belgischen Föderalregierung bei der EU-Kommission hinterlegte Haushaltspfad auf die zukünftigen Haushaltspläne der DG?
  • Wie beurteilen die belgischen Regierungen die Kommissionvorschläge zur Anpassung der europäischen Haushaltsregeln?
  • Welchen Standpunkt vertritt in diesem Zusammenhang die Regierung der DG, insbesondere bezüglich der in Zukunft nur noch begrenzt möglichen Neutralisierung von Investitionen bei der Berechnung von Haushaltsdefiziten und Schuldenständen?

Antwort des Ministerpräsidenten:
Die europäische Kommission hat vor genau 2 Monaten, am 08. März 2023, ihre haushaltpolitischen Zielvorgaben für die Mitgliedsstaaten der EU veröffentlicht. Unser Land wurde darin aufgefordert, das konsolidierte Defizit des Staatshaushaltes bis 2026 auf unter 3 % des BIP zu senken.
Der belgische Hohe Finanzrat hat am 07. April 2023 drei unterschiedliche Szenarien mit Haushaltpfaden für den Föderalstaat und die Gliedstaaten vorgeschlagen, die es unserem Land erlauben sollten, die von der EU-Kommission vorgegebenen Ziele konsolidiert zu erreichen.
Mit diesen 3 Szenarien haben wir uns dann in der IMK der belgischen Finanzminister intensiv beschäftigt.
Als DG haben wir uns selbstverständlich aktiv an diesen Diskussionen beteiligt. Ich habe daran erinnert, dass wir als erste Gemeinschaft unseres Landes schon im April 2020,
unmittelbar nach dem Ausbruch der Coronakrise, einen krisenbedingt angepassten Haushaltspfad erarbeitet hatten.

Ich habe für die DG vorgeschlagen, den laufenden Haushalt schon im Jahre 2025 wieder ins Gleichgewicht zu bringen und nach 2028 komplett auf die Neutralisierung von Investitionen zu verzichten.
Wir haben der belgischen Finanzministerkonferenz exakt die Haushaltszahlen und Haushaltsziele unterbreitet, die ich Ihnen hier am 24. April vorgestellt habe, die in unserer
langfristigen Finanzplanung stehen und über die wir gleich im Ausschuss sprechen werden.
In diesen Planungen sind auf den EUR genau für jedes einzelne Jahr alle Haushaltsziele der DG enthalten.

Und ich darf Ihnen mitteilen, darauf kommt es an, dass die belgische Finanzkonferenz keinerlei Einwände gegen unseren Haushaltspfad, keinerlei Einwände gegen unsere
Haushaltsziele hatte. Die belgische Finanzkonferenz hat den Haushaltspad der DG, so wie wir ihn vorgeschlagen hatten, 1 zu 1 in das belgische Stabilitätsprogramm 2023-2026 übernommen. Der Konzertierungsausschuss hat dieses belgische Stabi!itätsprogramm dann vor einer Woche, am 28.04.2023, offiziell zur Kenntnis genommen und fristgerecht an die europäische Kommission weitergeleitet.

Der im Konzertierungsausschuss abgestimmte, bei der EU hinterlegte belgische Haushaltspfad 2023-2026 steht im Einklang mit den Regierungsbeschlüssen des
Föderalstaates, der Gemeinschaften und Regionen, also auch der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Wenn sich alle Partner an dieses Stabilitätsprogramm halten, kann das konsolidierte Haushaltsdefizit des belgischen Staates, wie von der EU gefordert, bis 2026 auf unter 3 %
des BIP gesenkt werden.

Ensemble des pouvoirs publics 2023 2024 2025 2026


Nun hat die EU Kommission vor knapp 2 Wochen Legislativvorschläge zur Revision des Stabilitäts- und Wachstumspaktes vorgelegt. Damit werden sich sowohl der Rat als auch das Parlament der EU zu beschäftigen haben. In der belgischen Finanzministerkonferenz haben wir uns damit noch nicht auseinander können.

Die Vorschläge liegen ja auch erst seit knapp 2 Wochen auf dem Tisch. Alle sind dabei, mögliche Auswirkungen einer solchen Reform zu ergründen. Es gibt also noch keine
abgestimmte belgische Position dazu. Ich möchte den anstehenden Diskussionen nicht öffentlich vorgreifen; bedaure aber schon auf den ersten Blick, dass man in den Vorschläge keine Sonderbehandlung für wichtige Zukunftsinvestitionen zum Beispiel in den Klimaschutz und die Digitalisierung vorsieht.
Darüber wird innerhalb des Rates und in den anstehenden Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat mit Sicherheit noch gesprochen werden.

Ich bleibe dabei, dass die europäischen Buchhaltungsregeln Abschreibungen von Investitionen in wichtige Zukunftsinfrastrukturen erlauben sollten. So wie das auch in der
Privatwirtschaft möglich ist. Für uns als DG ist vorerst entscheidend, dass es in Brüssel keine Vorbehalte gegen unseren Haushalt 2023 und auch nicht gegen unseren mittelfristigen Haushaltpfad gegeben hat. Wir halten also an all unseren finanzpolitischen Zielen fest.