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„Programmdekretvorschlag 2021“

Plenum des PDG vom 15. Dezember 2021

Stellungnahme Charles Servaty, Vorsitzender der SP-Fraktion,
Dok. 173 „Programmdekretvorschlag 2021“

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Mitglieder der Regierung,
werte Kolleginnen und Kollegen,

in meiner Stellungnahme, die ich im Namen der drei Mehrheitsfraktionen vorbringe, werde ich mich auf die inhaltlichen Bereiche von Ausschuss III und Ausschuss IV beziehen.

Bei über hundert Artikeln, aufgeteilt in unterschiedliche Kapitel, von den sogenannten personenbezogenen Angelegenheiten, die jeweils Bevölkerungsgruppen wie Senioren, Familien oder die Jugend betreffen über kulturelle Angelegenheiten bis hin zum Unterrichtswesen und weiteren thematischen Bereichen ist auch dieses Programmdekret breitgefächert.
Da kann man fast schon sagen: „standesgemäß!“

Um auf einige Punkte vertieft eingehen zu können, werde ich mich daher auf die Bereiche Unterricht, Ausbildung, Kinderbetreuung, Erwachsenenbildung, Gesundheit und Soziales konzentrieren.
Bereits in meinen bisherigen Haushaltsreden erwähnte ich, wie wichtig diese Bereiche der SP Ostbelgien sind. Heute freue ich mich demnach, auf die diesbezüglich im Programmdekret enthaltenen Aspekte eingehen zu dürfen.

Zudem kann ich schon vorwegnehmen, dass wir als Mehrheit geschlossen auch diesem Programmdekretvorschlag zustimmen werden.

Dieser Programmdekretvorschlag sieht denn auch wiederum zahlreiche wichtige Anpassungen vor.

Beginnen wir mit dem Unterrichtswesen.
Naturgemäß ist ein Programmdekretvorschlag immer ein Anlass, sprachliche bzw. technische Korrekturen an Texten vorzunehmen.
Die erste Korrektur dieser Art betrifft das Unterrichtswesen und Kaleido. Mit dem Programmdekret wird ein Absatz abgeändert, der mit dem vorigen in Konflikt stand. Im Detail werde ich nicht darauf eingehen, denn die politische Frage wurde schon im Rahmen des Maßnahmendekrets geregelt.

Fortfahren möchte ich mit dem Ausbildungsbereich.
Dieser wurde gemeinsam mit dem gesamten Unterrichtswesen behandelt. Die Leiterin des Fachbereichs Ausbildung und Unterrichtsorganisation gab im Ausschuss alle erforderlichen Erklärungen zu diesen Bereichen, wo einige technische Anpassungen anstanden.

Damit gehe ich über zum Bereich Kinderbetreuung.
Hier ist eine Abänderung in Folge des Programmdekrets 2020 vom 10. Dezember 2020 erforderlich.
Diese ist durchaus inhaltlicher Natur:
Damals wurde festgelegt, dass kein separates Brandschutzgutachten mehr erforderlich ist, wenn in den Räumlichkeiten einer Schule eine Kinderbetreuung erfolgt.
Dies erscheint uns logisch, da dort bereits Kinder unterrichtet werden und die brandschutztechnischen Bedürfnisse damit bereits erfüllt sein dürften.

Demnach stehen wir als Mehrheit weiterhin hinter dieser Änderung.

Leider war die Formulierung des Dekrets damals so verfasst, dass diese für Verwirrung sorgen kann. Mit dem vorliegenden Programmdekret soll sich das ändern.
In Zukunft wird ganz klar definiert sein, dass die damals festgelegte Regelung nur die Niederlassungen einer von der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisierten oder subventionierten Regel- oder Fördergrundschule betrifft.
Erwachsenenbildungseinrichtungen und Sekundarschulen müssen demnach sehr wohl ein separates Brandschutzgutachten durchführen lassen, damit in ihren Räumlichkeiten Kinderbetreuungsaktivitäten stattfinden können.
Jedoch ist dies nicht notwendig, wenn eine Sekundarschule sich einen Standort mit einer Grundschule teilt und die betroffenen Räumlichkeiten auch von der Grundschule genutzt werden.
Man hat sich auf die von Grundschulen genutzten Räumlichkeiten beschränken wollen, weil dort die Zielgruppe der außerschulischen Betreuung unterrichtet wird. Die Korrektur erscheint somit sinnvoll und sie schafft Klarheit.

Im Bereich Gesundheit finden wir an prominenter Stelle auch die Pflege wieder.
Der für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Energie zuständige Minister Antonios Antoniadis gab interessante Erklärungen zu den unterschiedlichen vom Programmdekretvorschlag betroffenen Artikeln. Beginnen wir mit Artikel 1: Dieser beruht auf den Empfehlungen des ersten Bürgerdialogs. Der Bürgerdialog beschäftigte sich damals mit dem Thema „Pflege geht uns alle an! Wie können die Pflegebedingungen für Personal und Betroffene verbessert werden?“

Zunächst möchte ich an dieser Stelle erwähnen, dass wir dies aus gleich mehrfacher Hinsicht begrüßen. Zum einen ist hoffentlich jedem nach meinen bisherigen Stellungnahmen bekannt, wie wichtig das Thema Pflege insgesamt für den Standort Ostbelgien ist.
Zum anderen begrüße ich im Namen der drei Mehrheitsfraktionen ausdrücklich, dass sich hier auf die Empfehlungen des Bürgerdialogs berufen wird. Das zeigt: Vergessen werden diese Empfehlungen ganz sicher nicht!

Der Bürgerdialog empfahl, die Einsetzung sogenannter Angehörigenräte. Im Rahmen der Beratungen im Ausschuss wurde der Vorschlag daraufhin sogar noch ergänzt. Somit sieht der Programmdekretvorschlag nun die Schaffung von Angehörigen- und Bewohnerräten vor. Nicht unerwähnt bleiben sollte auch, dass das Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege bereits ein Mitspracherecht von Senioren in den WPZS vorsah. Mit dem vorliegenden Programmdekretvorschlag ergänzen wir dieses Dekret, um die Form der Mitsprache zu regeln.
Als Mehrheitsfraktionen von ProDG, SP und PFF, begrüßen wir diese Anpassung. Damit werden Wohn- und Pflegezentren dazu angehalten, ein Bewohnergremium und ein Angehörigengremium einzurichten.
In Anhörungen von Experten und Senioren, bzw. Vertretern der Seniorenbeiräte, stellte sich heraus, dass es sinnvoller ist, zwei getrennte Gremien für die Bewohner einerseits und die Angehörigen der Bewohner andererseits einzurichten. Uns erscheint dies ebenfalls gut und zielführend, denn Bewohner und Angehörige haben nicht immer die gleichen Sorgen, Ängste und Interessen. Sie sollen jeweils die Möglichkeit haben, sich offen und frei und nicht zuletzt unabhängig voneinander zu äußern.
Den Einrichtungen bleiben weitere unterschiedliche Modalitäten frei. Das ist auch gut so. So viel Freiheit muss sein, denn die Dienstleister kennen ihre Strukturen und Spezifitäten bestens.
Jedoch ist es auch wichtig, dass das Programmdekret regelt, in welchen Fragen die einzurichtenden Gremien verpflichtend zu Rate gezogen werden müssen.
Auch Rechte werden den Gremien per Gesetz zuteil. Ich bitte aber um Verständnis, dass ich hier nicht im Detail darauf eingehen werde.
Jedoch ist auch gut zu wissen, dass bereits mit dem Erlass der Regierung vom 26. Februar 1997 über die Anerkennungsbedingen für Wohn-, Begleit- und Pflegestrukturen für Senioren festgelegt wurde, dass die Hausordnung eines WPZS die Modalitäten der Mitbestimmung festhalten muss.
Dieses Feld stellt somit für uns in der DG kein Neuland dar, sondern wir handeln hier in bewährter Kontinuität!

Auch in anderen Bereichen kommen weitere Anpassungen technischer Natur zum Tragen. Besonders wichtig ist wohl der Artikel, der ausdrücklich die Regierung ermächtigt, eigene Impfzentren sowie eigene Testzentren zu schaffen und deren Funktionsweise festzulegen. Dies ist nicht zuletzt im Hinblick auf das mögliche Auslaufen der föderalen Phase von ganz wesentlicher Bedeutung, denn damit geht gegebenenfalls auch die zu definierende Impfstrategie der DG einher.
Eine weitere Modalität, die effizienter zur Umsetzung der bereits beschlossenen Maßnahmen in Bezug auf die Eindämmung des Coronavirus beitragen soll, ist die Herabsetzung der Anzahl zugelassener Personen bei Veranstaltungen im Außenbereich von 200 auf 100 Personen.
Auch diese Regelung war Bestandteil eines Abänderungsvorschlags; in diesem Fall nicht zuletzt, um auf die aktuelle vierte Welle reagieren zu können.

Darüber hinaus tragen andere Punkte des Programmdekretes zur Abfederung der Folgen und Schäden der Flutkatastrophe vom 14. und 15. Juli dieses Jahres bei.
So z.B. erhält die Ostbelgische Wohnungsbaugesellschaft ÖWOB eine Einmalzahlung in Höhe von 50.000 € zur Gegenfinanzierung von Mietausfällen, die sie im Zuge der Flutkatastrophe zu verzeichnen hatte.
Auch diese Maßnahme befürworten wir als Mehrheitsfraktionen voll und ganz.

Und sie stellt für die Mehrheitsfraktionen von ProDG, SP und PFF einen weiteren guten Grund dar, dem vorliegenden Programmdekretvorschlag zuzustimmen.

Ich danke für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit!
Charles Servaty