ÖWOB & Überschwemmungsschäden

8. Oktober 2021

Schriftliche Frage vom 6. September 2021 von Céline Kever an Herrn Minister Antoniadis

Zur ÖWOB und Überschwemmungsschäden

Am 1. Juli 2021 wurde die neue „Öffentliche Wohnungsbaugesellschaft“ – ÖWOB – aus der Taufe gehoben. Dieses neue Kapitel im Sozialen Wohnungsbau Ostbelgiens, das aus der Fusion der Wohnungsbaugesellschaften aus dem Norden und Süden hervorgeht, eröffnet die Möglichkeit der Verwaltung der öffentlichen Wohnressourcen der DG „aus einer Hand“. Auch wenn die Landschaften des öffentlichen Wohnungsbaus sich etwas anders im Eupener Land und der Eifel gestalten, beinhaltet diese Vorgehensweise einige Vorteile, die – im Zusammenspiel mit den „neuen“ Zuständigkeiten in Raumordnung und Wohnungsbau der DG, seit Januar 2020 – kreative Möglichkeiten eröffnen.

Im Grunde geht es nicht nur darum Wohnressourcen zu verwalten und zu koordinieren, sondern auch den Herausforderungen, die mit den Situationen der Familien und Einzelpersonen einhergehen, die das Angebot des sozialen Wohnungsbaus in Anspruch nehmen. Das Projekt der ÖWOB sieht sich also ebenfalls in der Verantwortung einer sozialen Begleitung der Nutznießer des öffentlichen Wohnungsbaus.

Kaum war die ÖWOB konstituiert, wurde sie auch schon mit ihrer ersten substanziellen Herausforderung konfrontiert. Die Überschwemmungen Mitte Juli haben auch Ostbelgien hart getroffen. Unter denen in Mitleidenschaft gezogenen Immobilien befinden sich auch Gebäude des öffentlichen Wohnungsbaus. Die Familien und Einzelpersonen deren Lebensraum in diesem Masse jetzt beschädigt oder gar zerstört ist, könnten sich bereits ursprünglich in der Situation eines „prekären“ bis „bescheidenen“ Einkommens befunden haben – was sich aus den Informationen des letzten Tätigkeitsberichts der ÖWBE ableiten ließe (Bericht im Grenz-Echo vom 1. Juni 2021).

 

In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen, Herr Minister Antoniadis, folgende Fragen stellen:

  1. Wie viele Immobilien / Wohneinheiten sind Teil des Systems des öffentlichen sozialen Wohnungsbaus in den 9 Gemeinden der deutschsprachigen Gemeinschaft und wie viele besagter Wohnräume sind durch die Überschwemmungen in welchem Ausmaß betroffen?
  • Um wie viele Häuser / Wohnungen handelt es sich?
  • Wie viele Wohnräume sind von Wasserschäden betroffen oder gar unbewohnbar?

2. Wie viele Menschen in der gesamten Deutschsprachigen Gemeinschaft beziehen ihren Wohnraum aus dem öffentlichen sozialen Wohnungsbau?

  • Wie ist die Verteilung der Nutznießer auf die 9 verschiedenen Gemeinden der DG?

3. Wie viele Nutznießer sind durch Wasserschäden betroffen und müssen sich einen neuen

4. Wohnraum suchen?
Wie viele Nutznießer befinden sich in der Situation, ein „prekäres“ / „geringes“ / kleines bis mittleres Einkommen zu beziehen (z.Bsp. Eingliederungseinkommen, ÖSHZ-Hilfen, Rentenansprüche, Krankenkassenansprüche, Berufseinkommen, … )?

5. Gibt es Einschätzungen, wann / ob der beschädigte Wohnraum wieder / überhaupt noch einmal bezogen werden kann?

6. elche Maßnahmen hat die ÖWOB im Zusammenhang mit den Überschwemmungen / Wasserschäden ergriffen?

Ich danke Ihnen für Ihre Antworten.

Antwort des Ministers, eingegangen am 07. Oktober 2021:

1. Im Juni 2021 haben die beiden von der Deutschsprachigen Gemeinschaft im öffentlich geförderten Wohnungswesen anerkannten Gesellschaften ÖWOB und ÖWBE fusioniert. Sie bilden jetzt die fusionierte Gesellschaft ÖWOB (Öffentlicher Wohnungsbau Ostbelgien), die insgesamt 1.327 Wohneinheiten besitzt und zuzüglich noch 11 Wohnungen im Auftrag der Stadt Eupen verwaltet. Von diesen Wohnungen sind in den einzelnen Gemeinden insgesamt vom Hochwasser betroffen: 

 EupenRaerenKelmisLontzen
Häuser29101
Wohnungen211440
     
Summe501541


Der Grad der Beschädigung der betroffenen Wohnungen und Häuser ist allerdings unterschiedlich. 
In den Gemeinden Raeren und Kelmis waren „nur“ die Keller betroffen und die Wohnfläche weiterhin nutzbar
In der Gemeinde Lontzen war ein Haus betroffen, in dem der Keller mit dem Heizöltank geflutet war. 

Auf dem Gebiet der Stadt Eupen sieht die Lage folgendermaßen aus: 

  • 21 Häuser und 17 Wohnungen: nur die Keller sind betroffen und der Wohnraum blieb weiter nutzbar;
  • 8 Häuser: sowohl Keller als auch Parterre sind betroffen und werden in voraussichtlich 6 Monaten wieder bezugsfähig sein; 
  • 6 Wohnungen sind nach wie vor komplett unbewohnbar: sie können möglicherweise in 6 bis 12 Monaten wieder bezugsfertig sein. 

Zur Information kann an dieser Stelle auch auf die von der Sozialen Immobilienagentur TRI LANDUM in Eupen verwalteten Wohnungen verwiesen werden. Dort hat es folgende Schäden gegeben: 

  • 3 Wohnungen wurden komplett zerstört und die Bewohner mussten dauerhaft umziehen; 
  • 4 Wohnungen konnten nach Überprüfung der Strom- und Gaszufuhr wieder benutzt werden
  • 1 Wohnung konnte nach Erneuerung der Heizung wieder bezogen werden. 

 

2. Die Sozialwohnungen der ÖWOB sind folgendermaßen auf die 9 Gemeinden verteilt: 

GemeindeEigentum Wohneinheiten ÖWOBVerwaltete Wohnungen
Eupen48311
Kelmis4210
Raeren1790
Lontzen1090
St. Vith1240
Amel40
Bütgenbach40
Büllingen30
Burg-Reuland00

Summe TOTAL

1.32711


Insgesamt wohnen 3.645 Personen in den Wohnungen der ÖWOB. 

 

3. In Eupen sind 50 Haushalte des ÖWOB von den Wasserschäden betroffen. Für sechs Mieter wurden langfristige Lösungen gefunden, indem ihnen freie bezugsfertige Wohnungen der ÖWOB bereitgestellt wurden. Vier Mieter können nach einer vorübergehenden Lösung wieder in ihre Wohnungen zurückziehen. Verschiedene andere Mieter sind noch in der Überlegung und Findung, ob sie momentan, d. h. während den Sanierungsarbeiten und definitiv, in ihren Wohnungen bleiben. Das 
Personal der ÖWOB steht weiterhin nahezu täglich im Gespräch mit ihnen. Die restlichen Mieter konnten in ihren Wohneinheiten verbleiben. 

 

4. Diese Frage bezieht sich auf die gesamte Mieterschaft der ÖWOB und nicht spezifisch auf die Opfer der Überschwemmungen. Dazu liegen folgende Zahlen für die Nordgemeinden vor, während die Zahlen der Südgemeinden (vormals ÖWBE) noch in das Informatikprogramm eingepflegt werde müssen und derzeit nicht vorliegen. 

EinkommenkategorieHaushamte ÖWOB
Prekäre Einkommen571
Geringe Einkommen434
Mittlere und höhere Einkommen91
TOTAL1.096

 

5. Alle Wohnräume des ÖWOB können kurz-, mittel- und langfristig wieder bezogen werden. Die o. g. 8 Wohnungen, die im Keller- und Wohnbereich von den Wasserschäden betroffen sind, werden voraussichtlich in 6 Monaten wieder bezugsfähig sein. 

Die 6 Wohneinheiten, bei denen erhebliche Wasserschäden vorhanden sind, werden voraussichtlich eine Renovierungszeit von 10 bis 12 Monaten in Anspruch nehmen, da eine Kernsanierung notwendig ist.

Darüber hinaus ist noch nicht geklärt, ob 18 Garagen saniert werden können oder abgerissen werden müssen. 

 

6. Noch am Tag der Katastrophe haben der Verwaltungsratspräsident der ÖWOB und ich als zuständiger Aufsichtsminister das interne Krisenmanagement der ÖWOB gebilligt. Dieses sieht vor, dass derzeit leerstehende Wohnungen unkompliziert den Flutopfern angeboten werden. 

Direkt danach hat die ÖWOB Kontakt zur Krisenzelle des ÖSHZ Eupen aufgenommen. Auch Flutopfer, die bisher nicht als Mietanwärter bei der ÖWOB eingeschrieben waren, haben Wohnungen der ÖWOB zur Verfügung gestellt bekommen. Noch heute gehen alle leeren bezugsfertigen Wohnungen an die Flutopfer. 

Die ÖWOB hat eine interne Krisenzelle eingerichtet und verschiedene Mitarbeiter der Gesellschaft waren täglich vor Ort, nah am Geschehen und bei den Mietern. In der Woche nach der Überschwemmung hat die Gesellschaft in allen Wohnungen und Häusern erneut den Strom wiederhergestellt und in der Folgewoche wurden rund 30 neue Heizungen eingebaut, um sicher zu stellen, dass die nicht komplett unbewohnbaren Wohnungen wieder ein Minimum an Wohnstandart erhielten. 

Nachdem das Nötigste und Wesentlichste getan war, steht die Krisenzelle weiterhin regelmäßig in Kontakt mit den vom Hochwasser betroffenen Mietern, um auf Fragen und Ängste einzugehen. 

In einer weiteren Maßnahme hat die ÖWOB entschieden, allen Flutopfern, abhängig von den einzelnen Situationen, finanziell entgegenzukommen.

Schriftliche Frage vom 6. September 2021 von Céline Kever an Herrn Minister Antoniadis

Zur ÖWOB und Überschwemmungsschäden

Am 1. Juli 2021 wurde die neue „Öffentliche Wohnungsbaugesellschaft“ – ÖWOB – aus der Taufe gehoben. Dieses neue Kapitel im Sozialen Wohnungsbau Ostbelgiens, das aus der Fusion der Wohnungsbaugesellschaften aus dem Norden und Süden hervorgeht, eröffnet die Möglichkeit der Verwaltung der öffentlichen Wohnressourcen der DG „aus einer Hand“. Auch wenn die Landschaften des öffentlichen Wohnungsbaus sich etwas anders im Eupener Land und der Eifel gestalten, beinhaltet diese Vorgehensweise einige Vorteile, die – im Zusammenspiel mit den „neuen“ Zuständigkeiten in Raumordnung und Wohnungsbau der DG, seit Januar 2020 – kreative Möglichkeiten eröffnen.

Im Grunde geht es nicht nur darum Wohnressourcen zu verwalten und zu koordinieren, sondern auch den Herausforderungen, die mit den Situationen der Familien und Einzelpersonen einhergehen, die das Angebot des sozialen Wohnungsbaus in Anspruch nehmen. Das Projekt der ÖWOB sieht sich also ebenfalls in der Verantwortung einer sozialen Begleitung der Nutznießer des öffentlichen Wohnungsbaus.

Kaum war die ÖWOB konstituiert, wurde sie auch schon mit ihrer ersten substanziellen Herausforderung konfrontiert. Die Überschwemmungen Mitte Juli haben auch Ostbelgien hart getroffen. Unter denen in Mitleidenschaft gezogenen Immobilien befinden sich auch Gebäude des öffentlichen Wohnungsbaus. Die Familien und Einzelpersonen deren Lebensraum in diesem Masse jetzt beschädigt oder gar zerstört ist, könnten sich bereits ursprünglich in der Situation eines „prekären“ bis „bescheidenen“ Einkommens befunden haben – was sich aus den Informationen des letzten Tätigkeitsberichts der ÖWBE ableiten ließe (Bericht im Grenz-Echo vom 1. Juni 2021).

 

In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen, Herr Minister Antoniadis, folgende Fragen stellen:

  1. Wie viele Immobilien / Wohneinheiten sind Teil des Systems des öffentlichen sozialen Wohnungsbaus in den 9 Gemeinden der deutschsprachigen Gemeinschaft und wie viele besagter Wohnräume sind durch die Überschwemmungen in welchem Ausmaß betroffen?
  • Um wie viele Häuser / Wohnungen handelt es sich?
  • Wie viele Wohnräume sind von Wasserschäden betroffen oder gar unbewohnbar?

2. Wie viele Menschen in der gesamten Deutschsprachigen Gemeinschaft beziehen ihren Wohnraum aus dem öffentlichen sozialen Wohnungsbau?

  • Wie ist die Verteilung der Nutznießer auf die 9 verschiedenen Gemeinden der DG?

3. Wie viele Nutznießer sind durch Wasserschäden betroffen und müssen sich einen neuen

4. Wohnraum suchen?
Wie viele Nutznießer befinden sich in der Situation, ein „prekäres“ / „geringes“ / kleines bis mittleres Einkommen zu beziehen (z.Bsp. Eingliederungseinkommen, ÖSHZ-Hilfen, Rentenansprüche, Krankenkassenansprüche, Berufseinkommen, … )?

5. Gibt es Einschätzungen, wann / ob der beschädigte Wohnraum wieder / überhaupt noch einmal bezogen werden kann?

6. elche Maßnahmen hat die ÖWOB im Zusammenhang mit den Überschwemmungen / Wasserschäden ergriffen?

Ich danke Ihnen für Ihre Antworten.

Antwort des Ministers, eingegangen am 07. Oktober 2021:

1. Im Juni 2021 haben die beiden von der Deutschsprachigen Gemeinschaft im öffentlich geförderten Wohnungswesen anerkannten Gesellschaften ÖWOB und ÖWBE fusioniert. Sie bilden jetzt die fusionierte Gesellschaft ÖWOB (Öffentlicher Wohnungsbau Ostbelgien), die insgesamt 1.327 Wohneinheiten besitzt und zuzüglich noch 11 Wohnungen im Auftrag der Stadt Eupen verwaltet. Von diesen Wohnungen sind in den einzelnen Gemeinden insgesamt vom Hochwasser betroffen: 

 EupenRaerenKelmisLontzen
Häuser29101
Wohnungen211440
     
Summe501541


Der Grad der Beschädigung der betroffenen Wohnungen und Häuser ist allerdings unterschiedlich. 
In den Gemeinden Raeren und Kelmis waren „nur“ die Keller betroffen und die Wohnfläche weiterhin nutzbar
In der Gemeinde Lontzen war ein Haus betroffen, in dem der Keller mit dem Heizöltank geflutet war. 

Auf dem Gebiet der Stadt Eupen sieht die Lage folgendermaßen aus: 

  • 21 Häuser und 17 Wohnungen: nur die Keller sind betroffen und der Wohnraum blieb weiter nutzbar;
  • 8 Häuser: sowohl Keller als auch Parterre sind betroffen und werden in voraussichtlich 6 Monaten wieder bezugsfähig sein; 
  • 6 Wohnungen sind nach wie vor komplett unbewohnbar: sie können möglicherweise in 6 bis 12 Monaten wieder bezugsfertig sein. 

Zur Information kann an dieser Stelle auch auf die von der Sozialen Immobilienagentur TRI LANDUM in Eupen verwalteten Wohnungen verwiesen werden. Dort hat es folgende Schäden gegeben: 

  • 3 Wohnungen wurden komplett zerstört und die Bewohner mussten dauerhaft umziehen; 
  • 4 Wohnungen konnten nach Überprüfung der Strom- und Gaszufuhr wieder benutzt werden
  • 1 Wohnung konnte nach Erneuerung der Heizung wieder bezogen werden. 

 

2. Die Sozialwohnungen der ÖWOB sind folgendermaßen auf die 9 Gemeinden verteilt: 

GemeindeEigentum Wohneinheiten ÖWOBVerwaltete Wohnungen
Eupen48311
Kelmis4210
Raeren1790
Lontzen1090
St. Vith1240
Amel40
Bütgenbach40
Büllingen30
Burg-Reuland00

Summe TOTAL

1.32711


Insgesamt wohnen 3.645 Personen in den Wohnungen der ÖWOB. 

 

3. In Eupen sind 50 Haushalte des ÖWOB von den Wasserschäden betroffen. Für sechs Mieter wurden langfristige Lösungen gefunden, indem ihnen freie bezugsfertige Wohnungen der ÖWOB bereitgestellt wurden. Vier Mieter können nach einer vorübergehenden Lösung wieder in ihre Wohnungen zurückziehen. Verschiedene andere Mieter sind noch in der Überlegung und Findung, ob sie momentan, d. h. während den Sanierungsarbeiten und definitiv, in ihren Wohnungen bleiben. Das 
Personal der ÖWOB steht weiterhin nahezu täglich im Gespräch mit ihnen. Die restlichen Mieter konnten in ihren Wohneinheiten verbleiben. 

 

4. Diese Frage bezieht sich auf die gesamte Mieterschaft der ÖWOB und nicht spezifisch auf die Opfer der Überschwemmungen. Dazu liegen folgende Zahlen für die Nordgemeinden vor, während die Zahlen der Südgemeinden (vormals ÖWBE) noch in das Informatikprogramm eingepflegt werde müssen und derzeit nicht vorliegen. 

EinkommenkategorieHaushamte ÖWOB
Prekäre Einkommen571
Geringe Einkommen434
Mittlere und höhere Einkommen91
TOTAL1.096

 

5. Alle Wohnräume des ÖWOB können kurz-, mittel- und langfristig wieder bezogen werden. Die o. g. 8 Wohnungen, die im Keller- und Wohnbereich von den Wasserschäden betroffen sind, werden voraussichtlich in 6 Monaten wieder bezugsfähig sein. 

Die 6 Wohneinheiten, bei denen erhebliche Wasserschäden vorhanden sind, werden voraussichtlich eine Renovierungszeit von 10 bis 12 Monaten in Anspruch nehmen, da eine Kernsanierung notwendig ist.

Darüber hinaus ist noch nicht geklärt, ob 18 Garagen saniert werden können oder abgerissen werden müssen. 

 

6. Noch am Tag der Katastrophe haben der Verwaltungsratspräsident der ÖWOB und ich als zuständiger Aufsichtsminister das interne Krisenmanagement der ÖWOB gebilligt. Dieses sieht vor, dass derzeit leerstehende Wohnungen unkompliziert den Flutopfern angeboten werden. 

Direkt danach hat die ÖWOB Kontakt zur Krisenzelle des ÖSHZ Eupen aufgenommen. Auch Flutopfer, die bisher nicht als Mietanwärter bei der ÖWOB eingeschrieben waren, haben Wohnungen der ÖWOB zur Verfügung gestellt bekommen. Noch heute gehen alle leeren bezugsfertigen Wohnungen an die Flutopfer. 

Die ÖWOB hat eine interne Krisenzelle eingerichtet und verschiedene Mitarbeiter der Gesellschaft waren täglich vor Ort, nah am Geschehen und bei den Mietern. In der Woche nach der Überschwemmung hat die Gesellschaft in allen Wohnungen und Häusern erneut den Strom wiederhergestellt und in der Folgewoche wurden rund 30 neue Heizungen eingebaut, um sicher zu stellen, dass die nicht komplett unbewohnbaren Wohnungen wieder ein Minimum an Wohnstandart erhielten. 

Nachdem das Nötigste und Wesentlichste getan war, steht die Krisenzelle weiterhin regelmäßig in Kontakt mit den vom Hochwasser betroffenen Mietern, um auf Fragen und Ängste einzugehen. 

In einer weiteren Maßnahme hat die ÖWOB entschieden, allen Flutopfern, abhängig von den einzelnen Situationen, finanziell entgegenzukommen.