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Neufassung der Geschäftsordnung des PDG

Plenarsitzung des PDG vom 19. Juni 2023

Redebeitrag von Herrn Karl-Heinz Lambertz zum Beschlussvorschlag zur Abänderung des Beschlusses vom 30. Mai 2016 zur Neufassung der Geschäftsordnung des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft – Dokument 278 (2022-2023) Nr.1

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin,

Kolleginnen und Kollegen aus Regierung und Parlament,

ich möchte wie Sie bereits angekündigt haben, im Namen der Mehrheitsfraktionen kurz zu dieser geplanten Geschäftsordnungsabänderungen Stellung beziehen. Sie beinhaltet eine in der Tat wichtige Frage in Bezug auf eine Übergangslösung die uns dabei helfen soll, aus einer verfassungsrechtlichen Zwickmühle heraus zu geraten. Diejenigen, die schon mal Mühle spielen mit ihren Kindern oder Enkeln die wissen, dass Zwickmühlen etwas sehr unangenehmes sind. Und das ist auch hier der Fall. Diese Gegebenheit haben wir sozusagen als Anlass genommen, um im Huckepackverfahren noch zwei Änderungen vorzuschlagen. Das sind in der Tat die Vereinheitlichung der Redezeiten der Regierung bei Fragen aller Art und das ist die Berichtspflicht der Regierung als Antwort auf Anregungen der Ombudsfrau oder auf Anregungen, die sich aus den Bürgerversammlungen ergeben. Das wird in Zukunft Gegenstand für die jährliche Berichtspflicht sein, die wir als Auftrag an die Regierung verteilt haben.

Dann kommen wir zur Prüfung der Gültigkeit der Wahlen und der Mandatsprüfungen. Da handelt es sich als unmittelbaren Anlass um ein Urteil weder der Europäischen Menschenrechtskonvention noch des Europäischen Gerichtshofes, sondern des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes beim Europarat in Straßburg. Und den sollte man unterscheiden vom Europäischen Gerichtshof, der aus der EU heraus entstanden ist und dessen Sitz in Luxemburg ist. Also dieser Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat das belgische Wahlprüfungsverfahren kritisiert. Wir haben das schon früher einmal hier behandelt und wir waren uns auch einig, dass wir ebenfalls mit der jetzigen belgischen Lösung, die in den Verfassungsartikeln festgeschrieben sind, nicht so ganz glücklich sind. Es ist kritisiert worden, dass letztlich in erster und letzter Instanz diejenigen die Wahlgültigkeit prüfen, die direkt betroffen sind. In der Tat ist die jetzige Lösung nicht optimal. Ich weiß nicht, ob die Abgeordneten in Zukunft da überhaupt keine Rolle mehr haben sollen. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass es ein zweistufiges Verfahren geben wird, wo wie bisher die Gültigkeit der Wahl und der Mandatsprüfung in der ersten Instanz vom Parlament selbst vorgenommen werden. Es könnte so sein, dass es dann für diejenigen die Kritik ausüben, eine Berufungsmöglichkeit etwa beim Verfassungsgerichtshof gibt. Ich glaube, das ist dem Verfassungsgerichtshof mit Abstand lieber, als wenn er automatisch bei jeder Wahl alles zu prüfen hätte. Also ich denke persönlich, dass die Parlamente in der ersten Instanz agieren und bei Beschwerden der Verfassungsgerichtshof in der zweiten Instanz interveniert. Ich denke auch, dass das eine gute Lösung wäre. Der Vorschlag ist ausführlich lang und breit in der Konferenz der belgischen Parlamentspräsidenten diskutiert worden, unter anderem in der Zeit, wo ich diese angehört habe. Es wurde sich dann dort auf ein Paket von provisorischen Maßnahmen geeinigt, die in den einzelnen Geschäftsordnungen umgesetzt werden sollten. Das ist auch weitgehend geschehen, nun ist das aber auch mit Nuancen geschehen und da gibt es auch unterschiedliche Situationen. Wir haben zum Beispiel das Alleinstellungsmerkmal, dass wir bei unseren Wahlen nur einen einzigen Wahlkreis haben und das hat auch ganz konkrete Konsequenzen. Deshalb haben wir jetzt die Maßnahmen abgeleitet, die Frau Kreuz eben hier sehr treffend vorgestellt hat. Die Mehrheitsfraktionen werden diesen Veränderungen zustimmen.