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Neues Energieprämiensystem in der DG

Mündliche Frage von Herrn Servaty an Minister Antoniadis

Zum neuen Energieprämiensystem in der DG

Im Grenz-Echo wurde Anfang November über das neue Energieprämiensystem berichtet.
Vorweg möchte ich präzisieren, dass wir dieses neue Energieprämiensystem sehr begrüßen. Es schafft neue Anreize, damit neben dem öffentlichen jetzt auch der private Wohnungsbau in Ostbelgien energetisch renoviert und saniert wird. Mit den Prämien ermöglichen wir es Personen und Haushalten, ihr Eigentum aufzuwerten und dabei für ihr Portemonnaie und für das Klima Gutes zu tun.

Mit dieser wichtigen Änderung beweisen wir ein weiteres Mal, welchen Mehrwert die Autonomie der Deutschsprachigen Gemeinschaft unseren Einwohnern erbringen kann.

In der Bevölkerung scheinen die Änderungen auch sehr gut anzukommen. Seit Jahren wurden Investitionen mitunter gemieden, weil man kein Audit in Auftrag geben wollte. Dieses ist nun nicht mehr notwendig. Das begrüßen wir. Denn viele Ostbelgier wissen selbst, welche Investition sinnvoll ist.

Bei der Reform soll indes keiner auf der Strecke bleiben. Deswegen sind uns weitere Aspekte besonders wichtig: Die Energieberatungsstelle steht zur Beratung zur Verfügung, wenn dies gewünscht ist, und damit sich auch wirklich jeder die notwendige energetische Renovierung oder Sanierung leisten kann, gibt es eine etwas bedeutendere Unterstützung für Personen mit geringem Einkommen.

Hervorheben möchte ich auch, dass die Reform in gleich mehrfacher Hinsicht für bezahlbaren Wohnraum sorgt. So sind auch Mechanismen vorgesehen, um zu vermeiden, dass wir „Immobilienmaklern ihre Wohnungen sanieren“.

Abschließend erwähnte der Artikel eine Zuschussmöglichkeit für Sportvereine, Kulturträger, Dorfgruppen und sonstige VoG.

In meinen Fragen begrenze ich mich auf zwei Aspekte:

  • Welche konkreten Kriterien geben Anrecht auf die erhöhte Kostenerstattung für Personen mit niedrigem Einkommen?
  • Welche sind die präzisen Bedingungen für die Bezuschussung von Vereinen und Vereinigungen für Investitionen im energetischen Bereich?

Charles Servaty

Antwort des Ministers:

  • Welche konkreten Kriterien geben Anrecht auf die erhöhte Kostenerstattung für Personen mit niedrigem Einkommen?

Das Hauptziel hinter dem neuen System der Energieprämien ist der vereinfachte Zugang. Aus diesem Grund haben wir das aufwendige Audit abgeschafft. Wir haben einfache Kriterien aufgestellt und die Länge der Formulare stark reduziert. Eine Einkommensüberprüfung muss künftig nicht mehr stattfinden. Die Prämien werden einkommensunabhängig ausgezahlt.
So können bis zu 70% der annehmbaren Kosten durch öffentliche Zuschüsse abgedeckt werden.
Wer Anspruch auf das Statut der erhöhten Kostenrückerstattung der Krankenkasse hat (auch bekannt als BIM-Statut), kann für die Arbeiten bis zu 80% Zuschuss erhalten. Die konkreten Kriterien hier aufzuzählen, würde den zeitlichen Rahmen sprengen. Aus diesem Grund füge ich diese der Antwort dieser Frage bei.

Darunter findet man Menschen mit Beeinträchtigung, Rentner, Alleinerziehende, Bezieher eines Eingliederungseinkommens und viele andere.

Die erhöhte Kostenrückerstattung dürfte Ihnen vom Sozialzuschlag beim Kindergeld bekannt sein.

  • Welche sind die präzisen Bedingungen für die Bezuschussung von Vereinen und Vereinigungen für Investitionen im energetischen Bereich?

Die entsprechenden Bezuschussungsbedingungen für VoGs, die Investitionen im energetischen Bereich vornehmen, sind im Dekret über die Infrastruktur vom 18. März 2002 geregelt.
Dazu liegen dem Parlament aktuell Abänderungsvorschläge vor, die Teil des Dekretentwurfes über Maßnahmen im Bereich Energie sind.

Mit diesen Änderungen können Energieeffizienzmaßnahmen mit 80% bezuschusst werden bzw. bei der Durchführung von Energiemaßnahmen im Rahmen eines gesamten Infrastrukturprojektes erhöht sich der jeweilige Zuschusssatz um 20%.
Die Details dieser neuen Fördermöglichkeiten stehen in der heutigen Sitzung von Ausschuss I im Rahmen der Besprechung des Dekretentwurfes auf der Tagesordnung.

Abschließend möchte ich noch darüber informieren, dass das Interesse bei der Bevölkerung für das neue Prämiensystem durchaus hoch ist.
In den ersten 3 Tagen des Monats November hat es trotz der Feiertage schon 100 Anrufe bei der Energieberatung Ostbelgien zum neuen System gegeben.

Kriterien für die erhöhte Kostenrückerstattung (BIM)
Um Anrecht auf die erhöhte Kostenrückerstattung zu haben, muss der Antragsteller zu
einer der drei nachfolgenden Zielgruppen gehören:

1)Folgende Berechtigte und unterhaltsberechtigte Personen haben automatisch Anspruch auf die erhöhte Beteiligung:

  • Personen mit einem Eingliederungseinkommen oder finanzieller Sozialhilfe des ÖSHZ (3 Monate ununterbrochen)
  • Personen mit einem garantierten Einkommen für Betagte (Grapa) oder einem Rentenzuschlag
  • Personen, die erhöhte Familienzulagen für Kinder mit einer körperlichen oder mentalen Behinderung von wenigstens 66% beziehen
  • unbegleitete minderjährige Drittstaatsangehörige (UMD)
  • Personen mit einer anerkannten Behinderung, die eine Zulage von der FÖD soziale Sicherheit erhalten
  • Waisen

2)Folgende spezifische Zielgruppen können Anspruch erhalten nach einer Einkommensüberprüfung:

  • Rentner
  • Langzeitarbeitsloser
  • Behinderter
  • Ein-Elternteilfamilie
  • Witwer
  • Invalide

In diesen Fällen muss das Bruttojahreseinkommen des Haushaltes weniger als 19.957,16 Euro betragen, zuzüglich 3.694,61 EUR pro Person, die zum Haushalt gehört.

3)Personen, die nicht zu den Zielgruppen 1 und 2 gehören, haben Anrecht auf erhöhte Kostenerstattung, wenn das Bruttojahreseinkommen des Haushalts im Jahre vor der Antragstellung weniger als 19.892,01 EUR beträgt, zuzüglich 3.682,55 EUR pro Person, die zum Haushalt gehört.