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Mediendekret

Rede von Herrn Patrick Spies zum Dekretentwurf über die Mediendienste und Kinovorstellungen

Sehr geehrter Herr Präsident,
werte Kolleginnen und Kollegen aus Regierung und Parlament.
Wie vorhin bereits in dem Bericht erläutert, haben wir uns in Ausschuss II während mehrerer Sitzungen ausgiebig mit dem hier vorliegenden Dekretentwurf befasst.
Die gesamte Thematik der Mediendienste sowie der elektronischen Kommunikationsnetze und der damit einhergehenden Richtlinien ist recht komplex und umfangreich.
Zunächst gilt es nochmals festzuhalten, dass wir als Deutschsprachige Gemeinschaft für die kulturellen Angelegenheiten zuständig sind. Darunterfallen sowohl die inhaltlichen, als auch die technischen Aspekte der audiovisuellen und auditiven Mediendienste.
Beim Radiohören, Fernsehen oder bei der Nutzung von Streaming-Plattformen wie Netflix sind demnach zwei Aspekte betroffen:
Zum einen die Übertragung des Signals durch elektromagnetische Einrichtungen wie Funkfrequenzen oder Kabelnetze. Und zum anderen die übertragenen Inhalte wie beispielsweise Filme, Serien, Podcasts etc.
Der Hauptgrund wieso wir nun das bislang geltende Mediendekret von 2005 gänzlich durch ein neues ersetzen wollen ist letztlich vollkommen simpel. Nämlich der Einfachheit halber.
Wie im Bericht erläutert standen aufgrund dreier EU-Richtlinien mehrere Abänderungen am Mediendekret an. Hinzu kam, dass der ursprüngliche Text von 2005 im Laufe der vergangenen Jahre bereits mehreren Abänderungen unterzogen wurde. Das Ergebnis wäre ein vollkommen unleserlicher Text gewesen.
Insofern war es sicherlich vernünftiger gleich einen komplett neuen Text zu erstellen, der dem neuesten Stand der Dinge sowie den aktuellen Entwicklungen Rechnung trägt.
Ich werde heute an dieser Stelle nicht auf jede einzelne Anpassung eingehen, denn das würde das Ganze unnötig in die Länge ziehen.
Es gibt jedoch den ein oder andern Punkt den ich hier und heute gerne ansprechen möchte, da er uns wichtig erscheint.
Reorganisation Medienrat/Beirat
Zunächst wäre da die Reorganisation des Medianrates, welche auf europarechtliche Vorgaben zurückzuführen ist.
Dass die Regulierungsbehörde, in dem Fall der Medienrat und die jeweiligen Anbieter (der Beirat für Mediendienste) klar und strukturell voneinander getrennt sein müssen, macht in unseren Augen vollkommen Sinn. Immerhin kann man im Fußball auch nicht Trainer und Spieler zugleich sein.
Das heißt also ganz konkret, dass wir in Ostbelgien fortan auf der einen Seite den Medienrat haben, welcher sich aus vier Mitgliedern zusammensetzt und quasi als neutraler Schiri auf dem Terrain darauf achtet, dass die Regeln eingehalten werden. Beispielsweise wenn es um die Einhaltung der Meinungsfreiheit geht oder aber die Kontrolle von Verstößen wie Anstiftung zu Gewalt, Diskriminierung oder Hass.
Darüber hinaus haben wir auf der anderen Seite den Beirat für Mediendienste, der sich aus Vertretern der Medienanbieter zusammensetzt und in Zukunft auch durch einen Vertreter der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben sowie durch ein Mitglied des Bürgerrates erweitert wird. Und eben dieser Beirat hat mit seinem Wissen quasi als eine Art Denkfabrik unter anderem die Aufgabe Vorschläge auszuarbeiten und sich mit der Zugänglichkeit von Diensten für Menschen mit Beeinträchtigung zu befassen.
Barrierefreier Zugang zu Mediendiensten
Und hiermit wären wir auch schon bei einem weiteren Punkt, den wir als Sozialdemokraten nur begrüßen können.
Denn neben den bereits bestehenden Zielen des Dekretentwurfes, wie beispielsweise dem Medienpluralismus, der kulturellen und sprachlichen Vielfalt sowie der Diskriminierungsfreiheit ist nämlich mit der Förderung des barrierefreien Zugangs zu audiovisuellen Mediendiensten eine weitere Priorität hinzugekommen.
So soll sich in Zukunft noch mehr darum bemüht werden Informationen über mehr als nur einen sensorischen Kanal zur Verfügung zu stellen. Dies ermöglicht Betroffenen nicht zuletzt eine Verbesserung der Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben. So wäre es sicherlich wünschenswert, wenn veröffentlichte Werke unabhängig von der Zustimmung des Rechteinhabers in barrierefreie Formate wie Brailleschrift, Großdruck oder Hörbücher übertragen und verbreitet würden.
Mit Artikel 21 soll in Ostbelgien hier nun die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben Vorschläge machen, inwiefern der Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten für Personen mit Beeinträchtigung verbessert werden kann. Wir sind gespannt und hoffen in absehbarer Zeit von Initiativen zu hören.
Ziel Medienkompetenz
Ein weiteres ambitioniertes Ziel welches dem Dekretentwurf hinzugefügt wurde, verdient mindestens die selbe Aufmerksamkeit.
Gemeint ist die Förderung der Medienkompetenz.
Ich denke niemand widerspricht mir, wenn ich behaupte, dass sich im Medienbereich während der letzten zwei Jahrzehnte und insbesondere in der jüngsten Vergangenheit ein tiefgreifender Wandel vollzogen hat.

Neben stetigen Veränderungen im Rundfunk und Fernsehangebot hat das Internet zu einschneidenden Veränderungen geführt.

Mit der Etablierung von Satellitentechnik und Breitbandverkabelung sowie mit der Einführung neuer auf Computertechnologie basierender digitaler und interaktiver Medien hat sich nicht nur das Medienangebot erweitert. Nein, es sind auch neuartige Formen der Informationsspeicherung, -verarbeitung und -übertragung wie auch neuartige Kommunikationsformen hinzugekommen.

Ich möchte Ihnen ein paar konkrete Beispiele nennen:

  • Während ich als Kind bereits hellauf begeistert war, wenn ich auf dem damaligen Nokia-Klassiker 3310 meiner Mutter das Spiel Snake spielen durfte, sind Jugendliche heutzutage in der Lage sich mit Hilfe diverser Konsolen online weltweit und in Echtzeit zu duellieren.
  • Während es vor 20 Jahren noch Gang und Gäbe war, zu einem Vortrag in der Schule ein Plakat zu basteln, läuft mittlerweile alles per PowerPoint-Präsentationen in denen sämtliche Inhalten per Mausklick eingefügt werden können.
  • Und während man vor 15 Jahren noch Gebrauchsanweisungen studierte sieht man sich heute ganz einfach ein Tutorial mit den entsprechenden Erklärungen und Anweisungen an.

 

Werte Kolleginnen und Kollegen,
hiermit möchte ich keineswegs sagen, dass damals oder heute alles besser war beziehungsweise ist.
Nein, diese Beispiele verdeutlichen lediglich, dass wir uns in einem unaufhaltsamen digitalen Wandel befinden.

Ist nun die Rede von Medienkompetenz, dann versteht man darunter per Definition die Fähigkeit, Medien und ihre Inhalte den eigenen Zielen und Bedürfnissen entsprechend sachkundig zu nutzen.
Als SP-Fraktion teilen wir die Auffassung, dass der adäquate Umgang mit Medien längst schon zu Kulturtechniken wie Lesen, Schreiben und Rechnen oder wie ein angemessenes Verhalten im Straßenverkehr geworden ist. Die hierfür notwendige Medienkompetenz gilt in unseren Augen als eine Schlüsselkompetenz, die sowohl im Privatleben aber ebenso zur Bewältigung beruflicher Aufgaben von zunehmender Relevanz ist. Wir können demnach nur begrüßen, dass die Förderung eben dieser Medienkompetenz nun auch in diesem Dekret Anklang findet.

Ganz konkret wird dies zur Folge haben, dass der Beirat in Artikel 129 bezüglich seiner Aufgaben damit betraut wird, Vorschläge zur Förderung und Verbesserung eben dieser Kompetenz zu erarbeiten sowie für die Organisation von Informationsveranstaltungen und Weiterbildungen über Mediennutzung zuständig ist. Der Begründung des Dekretentwurfes ist zudem zu entnehmen, dass alle betroffenen Akteure an diesem Prozess beteiligt werden sollen. Angefangen beim Medienzentrum über die Schulen bis hin zu den Erwachsenenbildungsorganisationen.

Ein weiterer Punkt der in dem vorliegenden Text keineswegs außer Acht gelassen werden sollte ist die Tatsache, dass wir durch vorliegenden Dekretentwurf das Krisendekret vom 06. April 2020 dahingehend anpassen, dass Kinobetreiber in Ostbelgien eine einmalige Hilfe in Höhe von 15.000 in Anspruch nehmen können.
Wir sind uns durchaus der Tatsache bewusst, dass auch die Kinobetreiber keineswegs ein umsatzstarkes Jahr 2020 hatten, während die Streaming-Dienste boomen und große Leinwand-Epen wie “Mulan” gleich exklusiv online vermarktet werden. Disney+, Netflix und Co setzen der Kino-Branche über die Pandemie hinaus zweifelsohne zu.
Wenn wir also auch noch in Zukunft die neuesten Blockbuster in bester Qualität und Atmosphäre genießen wollen, ist es nur verständlich, dass wir auch diesem Sektor nun unter die Arme greifen müssen. Doch mindestens genauso wichtig, wenn nicht noch wichtiger ist es, dass die Politik den Betreibern zeitnah Perspektiven gibt.
Ich könnte nun sicherlich noch auf viele weitere Aspekte des Dekretes eingehen, möchte es aber dabei belassen.
Abschließend bleibt mir nur noch festzuhalten, dass wir als SP-Fraktion dem vorliegenden Dekretentwurf zustimmen werden.
Ich bedanke mich für ihre Aufmerksamkeit!