Maßnahmen im Unterrichtswesen 2022

28. Juni 2022

Plenum des PDG vom 27. Juni 2022

Rede von Frau Kirsten Neycken-Bartholemy zum Dekretentwurf über Maßnahmen im Unterrichtswesen 2022

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Mitglieder der Regierung,
werte Kolleginnen und Kollegen,

mit der heutigen Abstimmung über den vorliegenden Dekretentwurf über Maßnahmen im Unterrichtswesen stellen wir wieder Weichen für einige Bereiche des Schul- und Unterrichtssektors der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Ein solches Dekret über zahlreiche vor allem kleinere Maßnahmen wird ein Mal im Jahr hier im Parlament verabschiedet.

Dank der unterschiedlichen Akteure aus dem Unterrichtswesen, die wir auch in der letzten Sitzungsperiode anhören durften, stellten wir fest, dass auch in diesem Jahr einige Maßnahmen ergriffen werden sollten. Maßnahmen, welche die Arbeitsbedingungen für das Personal in den Schulen verbessern. Denn nur durch gute Arbeitsbedingungen kann man dem Lehrauftrag bestmöglich nachkommen und dem Lehrermangel entgegenwirken.

Die DG bemüht sich seit jeher, ihren Lehrpersonen gute Rahmenbedingungen zu bieten. So enthielt das REK II das Zukunftsprojekt „Lehrer unterstützen“. Und weil der Lehrerberuf sich in einem stetigen Wandel befindet beschäftigen wir uns im Rahmen des REK III mit dem Thema „Lehrer von morgen“.

Ich möchte auf einige Elemente des vorliegenden Dekretentwurfs eingehen:
Zum Unterrichtswesen zählen bekanntlich nicht nur die Schulen, sondern auch beispielsweise die Internate des Gemeinschaftsunterrichtswesens. Hier wird es eine Anpassung der Arbeitszeitregelung für das Erziehungshilfspersonal geben. Diese erfolgt im Zuge einer europäischen Richtlinie.
Der heutige Dekretentwurf sieht u.a. die Einführung von Fördergrundschulassistenten vor. Aufgabe dieser ist es, die Klassenleiter zu entlasten und sie bei der Gestaltung des schulischen Alltags zu unterstützen.

Zudem können wir gleich eine Anpassung des Gelegenheitsurlaubs, aber auch beim Stellenkapital und bei der Reform des schulexternen Prüfungsausschusses für den Sekundarunterricht verabschieden.

Uns als SP-Fraktion ist besonders wichtig, dass jeder Schüler entsprechend seiner Bedürfnisse gefördert wird. Deswegen freuen wir uns sehr über die Einführung von Fördergrundschulassistenten.
Damit erhoffen wir uns vor allem eine Entlastung und eine Unterstützung für die Klassenleiter der Förderschulen. Gleichzeitig sollte sich auch die Umrahmung der Förderschüler verbessern. Dann ist dies eine Maßnahme, die dem Personal und den Schülern zu Gute kommt.

Die Ernennungsverfahren werden sowohl für Verwaltungs- als auch für Unterrichtspersonal überarbeitet. Hier sehen wir für das Verwaltungspersonal der Institute für schulische Weiterbildung eindeutig eine Aufwertung.
Die Herabsenkung des Mindestalters für die Ernennung in verschiedenen Auswahl- und Beförderungsämtern ist in unseren Augen ebenfalls eine sehr gute Maßnahme.

Gleiches gilt für zahlreiche weitere Maßnahmen.

Lehrern, die in der Vergangenheit Abweichungen durchlaufen haben, wird ermöglicht, in einer Sprachlernklasse zu arbeiten, insofern sie die Zusatzausbildung in Deutsch als Zweitsprache oder Französisch als Zweitsprache absolvierten. Dies begrüßen wir in Anbetracht des Fachkräftemangels gerade für diesen Bereich.

Das Stundenkapital für die Sprachlernklassen im Regelsekundarschulwesen wird zur Förderung der mathematischen Kompetenzen der erstankommenden Schüler im Amt des Mathematiklehrers erweitert. Vielen erstankommenden Schülern bereitet der Mathematikunterricht bei der Integration Schwierigkeiten. Diese Maßnahme wird zur besseren Integration in den Regelunterricht beitragen. Dies kann man nur befürworten!

In Bezug auf die Splittung des Amtes des Lehrers für Gesang begrüßen wir, dass Übergangsbestimmungen vorgesehen wurden. Denn somit wird die Situation der Lehrer berücksichtigt, die bereits an der Musikakademie arbeiten. Die künftige Splittung erscheint uns dennoch logisch. Da sie darüber hinaus von der Musikakademie selbst beantragt wurde, können wir dieser nur zustimmen.

Bezüglich der Anpassung des Gelegenheitsurlaubs bei Sterbefall des Partners oder eines Kindes werde ich ein paar Worte sagen.
Uns erscheint dieser Punkt sehr wichtig, denn wir sehen keinen Grund, warum statutarisches Personal im Vergleich zu anderen benachteiligt werden sollte. Trauer ist Trauer. Uns ist daher wichtig, dass auch statutarisches Personal zehn Tage Urlaub bei Sterbefall des Partners erhält. Diese Maßnahme ergriff der Föderalstaat bereits im Juli 2021. Höchste Zeit also, dass wir nachziehen!
In einem Punkt gehen wir sogar noch einen Schritt weiter als andere. Im Sterbefall eines Pflegekindes, das im Rahmen einer Kurzzeitpflegschaft aufgenommen wurde, soll künftig ein Gelegenheitsurlaub von einem Tag gewährt werden, der am Tag der Beerdigung in Anspruch zu nehmen ist. In einer idealen Welt würde mehr als ein Tag in einer solchen Situation gewährt. Unter Berücksichtigung des emotionalen Aspekts sollte zumindest über eine Erhöhung der Anzahl Tage nachgedacht werden, wenngleich wir schon jetzt einen Tag mehr gewähren werden als andere.

Die Reform des schulexternen Prüfungsausschusses für den Sekundarunterricht ist ebenfalls von Bedeutung, denn in Zukunft soll es zwei Prüfungssitzungen pro Schuljahr mit zwei getrennten Einschreibephasen geben. Dies bietet den Kandidaten die Möglichkeit, sich zu beiden Prüfungssitzungen anzumelden, und dadurch mehr Prüfungen innerhalb eines Schuljahres abzulegen. Dadurch wird das System flexibler und das Abschlusszeugnis kann schneller erworben werden.

Da die Aufgaben und Funktionen im Rahmen des Middle Management ausgeweitet werden u.a. im Bereich der Medienbildung, der politischen Bildung und der Berufswahlorientierung, wird den Regelsekundarschulen eine zusätzlich halbe Stelle im Amt des Middle Managers gewährt.

Damit wären wir auch schon beim Stichwort Zukunft und somit beim Studienbereich Lehramt. Hier werden unsere künftigen Lehrpersonen ausgebildet. Doch zuvor müssen sie zugelassen werden.
Bereits das Dekret vom 27. Juni 2005 sah vor, „dass die Regierung dem Parlament die wesentlichen Elemente eines Aufnahmeverfahrens zur Zulassung zur Erstausbildung im Bereich Lehramt zwecks Billigung vorlege“.
Wenngleich dieses Aufnahmeverfahren bereits existiert, wurde es noch nicht hier gebilligt. Heute werden wir es dekretal verankern.

Besonders deswegen, weil man damit Studenten gewinnt, die günstige Voraussetzungen und einiges an Motivation und Leistungsbereitschaft mitbringen.
Betrachtet man das gesamte Aufnahmeverfahren, so stellt man fest, dass dieses schon recht umfassend ist. Mit einem so umfangreichen Aufnahmeverfahren soll die Abbruchquote möglichst geringgehalten werden. Unsere Hoffnung ist, dass dadurch nicht nur weniger Studenten abbrechen. Unsere Hoffnung ist auch, dass diese besser auf das Berufsleben vorbereitet werden. Denn bekanntlich beschließen immer wieder einige Lehrer, den Beruf zu verlassen. Dies auch wenn sie die Ausbildung mit Erfolg absolvierten.

In Zukunft müssen wir uns auch weiterhin mit der Frage beschäftigen, wie wir die Attraktivität der Lehrberufe steigern können. Mit dem nun vorliegenden Dekretentwurf werden gleich mehrere zusätzliche Stellen gewährt. Für die Zukunft müssen wir alles daran setzen, dass diese bei Bedarf auch langfristig besetzt werden können.

Mobilität ist hier vielleicht auch ein wichtiges Stichwort: Mobilität zwischen den Schulen und Mobilität zwischen den Funktionen. So schaffen wir derzeit aufgrund der Aktualität einige Sprachlernklassen. Gleichzeitig wissen wir, dass diese nur für eine begrenzte Zeit in dem Ausmaß benötigt werden. Dies auch wenn ein Ende der Ankunft insbesondere von Kriegsflüchtlingen noch nicht absehbar ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

während der letzten Jahre wurden zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität ergriffen. Auch mit diesem Dekretentwurf verbessern wir wieder die Bedingungen. Die Aufgaben und Herausforderungen für das Unterrichtswesen, die Ausbildungszentren und die Politik sind in den letzten Jahren stetig gestiegen und werden sich höchstwahrscheinlich immer wieder verändern. Die Unterstützung des Unterrichtspersonals, der Schüler sowie der Auszubildenden muss weiterhin zu den Prioritäten zählen. Nur so können Schüler und Auszubildende weiterhin die bestmögliche Ausbildung genießen.


Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

angesichts der genannten Gründe stimmt die SP-Fraktion dem vorliegenden Dekretentwurf zu.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

Plenum des PDG vom 27. Juni 2022

Rede von Frau Kirsten Neycken-Bartholemy zum Dekretentwurf über Maßnahmen im Unterrichtswesen 2022

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Mitglieder der Regierung,
werte Kolleginnen und Kollegen,

mit der heutigen Abstimmung über den vorliegenden Dekretentwurf über Maßnahmen im Unterrichtswesen stellen wir wieder Weichen für einige Bereiche des Schul- und Unterrichtssektors der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Ein solches Dekret über zahlreiche vor allem kleinere Maßnahmen wird ein Mal im Jahr hier im Parlament verabschiedet.

Dank der unterschiedlichen Akteure aus dem Unterrichtswesen, die wir auch in der letzten Sitzungsperiode anhören durften, stellten wir fest, dass auch in diesem Jahr einige Maßnahmen ergriffen werden sollten. Maßnahmen, welche die Arbeitsbedingungen für das Personal in den Schulen verbessern. Denn nur durch gute Arbeitsbedingungen kann man dem Lehrauftrag bestmöglich nachkommen und dem Lehrermangel entgegenwirken.

Die DG bemüht sich seit jeher, ihren Lehrpersonen gute Rahmenbedingungen zu bieten. So enthielt das REK II das Zukunftsprojekt „Lehrer unterstützen“. Und weil der Lehrerberuf sich in einem stetigen Wandel befindet beschäftigen wir uns im Rahmen des REK III mit dem Thema „Lehrer von morgen“.

Ich möchte auf einige Elemente des vorliegenden Dekretentwurfs eingehen:
Zum Unterrichtswesen zählen bekanntlich nicht nur die Schulen, sondern auch beispielsweise die Internate des Gemeinschaftsunterrichtswesens. Hier wird es eine Anpassung der Arbeitszeitregelung für das Erziehungshilfspersonal geben. Diese erfolgt im Zuge einer europäischen Richtlinie.
Der heutige Dekretentwurf sieht u.a. die Einführung von Fördergrundschulassistenten vor. Aufgabe dieser ist es, die Klassenleiter zu entlasten und sie bei der Gestaltung des schulischen Alltags zu unterstützen.

Zudem können wir gleich eine Anpassung des Gelegenheitsurlaubs, aber auch beim Stellenkapital und bei der Reform des schulexternen Prüfungsausschusses für den Sekundarunterricht verabschieden.

Uns als SP-Fraktion ist besonders wichtig, dass jeder Schüler entsprechend seiner Bedürfnisse gefördert wird. Deswegen freuen wir uns sehr über die Einführung von Fördergrundschulassistenten.
Damit erhoffen wir uns vor allem eine Entlastung und eine Unterstützung für die Klassenleiter der Förderschulen. Gleichzeitig sollte sich auch die Umrahmung der Förderschüler verbessern. Dann ist dies eine Maßnahme, die dem Personal und den Schülern zu Gute kommt.

Die Ernennungsverfahren werden sowohl für Verwaltungs- als auch für Unterrichtspersonal überarbeitet. Hier sehen wir für das Verwaltungspersonal der Institute für schulische Weiterbildung eindeutig eine Aufwertung.
Die Herabsenkung des Mindestalters für die Ernennung in verschiedenen Auswahl- und Beförderungsämtern ist in unseren Augen ebenfalls eine sehr gute Maßnahme.

Gleiches gilt für zahlreiche weitere Maßnahmen.

Lehrern, die in der Vergangenheit Abweichungen durchlaufen haben, wird ermöglicht, in einer Sprachlernklasse zu arbeiten, insofern sie die Zusatzausbildung in Deutsch als Zweitsprache oder Französisch als Zweitsprache absolvierten. Dies begrüßen wir in Anbetracht des Fachkräftemangels gerade für diesen Bereich.

Das Stundenkapital für die Sprachlernklassen im Regelsekundarschulwesen wird zur Förderung der mathematischen Kompetenzen der erstankommenden Schüler im Amt des Mathematiklehrers erweitert. Vielen erstankommenden Schülern bereitet der Mathematikunterricht bei der Integration Schwierigkeiten. Diese Maßnahme wird zur besseren Integration in den Regelunterricht beitragen. Dies kann man nur befürworten!

In Bezug auf die Splittung des Amtes des Lehrers für Gesang begrüßen wir, dass Übergangsbestimmungen vorgesehen wurden. Denn somit wird die Situation der Lehrer berücksichtigt, die bereits an der Musikakademie arbeiten. Die künftige Splittung erscheint uns dennoch logisch. Da sie darüber hinaus von der Musikakademie selbst beantragt wurde, können wir dieser nur zustimmen.

Bezüglich der Anpassung des Gelegenheitsurlaubs bei Sterbefall des Partners oder eines Kindes werde ich ein paar Worte sagen.
Uns erscheint dieser Punkt sehr wichtig, denn wir sehen keinen Grund, warum statutarisches Personal im Vergleich zu anderen benachteiligt werden sollte. Trauer ist Trauer. Uns ist daher wichtig, dass auch statutarisches Personal zehn Tage Urlaub bei Sterbefall des Partners erhält. Diese Maßnahme ergriff der Föderalstaat bereits im Juli 2021. Höchste Zeit also, dass wir nachziehen!
In einem Punkt gehen wir sogar noch einen Schritt weiter als andere. Im Sterbefall eines Pflegekindes, das im Rahmen einer Kurzzeitpflegschaft aufgenommen wurde, soll künftig ein Gelegenheitsurlaub von einem Tag gewährt werden, der am Tag der Beerdigung in Anspruch zu nehmen ist. In einer idealen Welt würde mehr als ein Tag in einer solchen Situation gewährt. Unter Berücksichtigung des emotionalen Aspekts sollte zumindest über eine Erhöhung der Anzahl Tage nachgedacht werden, wenngleich wir schon jetzt einen Tag mehr gewähren werden als andere.

Die Reform des schulexternen Prüfungsausschusses für den Sekundarunterricht ist ebenfalls von Bedeutung, denn in Zukunft soll es zwei Prüfungssitzungen pro Schuljahr mit zwei getrennten Einschreibephasen geben. Dies bietet den Kandidaten die Möglichkeit, sich zu beiden Prüfungssitzungen anzumelden, und dadurch mehr Prüfungen innerhalb eines Schuljahres abzulegen. Dadurch wird das System flexibler und das Abschlusszeugnis kann schneller erworben werden.

Da die Aufgaben und Funktionen im Rahmen des Middle Management ausgeweitet werden u.a. im Bereich der Medienbildung, der politischen Bildung und der Berufswahlorientierung, wird den Regelsekundarschulen eine zusätzlich halbe Stelle im Amt des Middle Managers gewährt.

Damit wären wir auch schon beim Stichwort Zukunft und somit beim Studienbereich Lehramt. Hier werden unsere künftigen Lehrpersonen ausgebildet. Doch zuvor müssen sie zugelassen werden.
Bereits das Dekret vom 27. Juni 2005 sah vor, „dass die Regierung dem Parlament die wesentlichen Elemente eines Aufnahmeverfahrens zur Zulassung zur Erstausbildung im Bereich Lehramt zwecks Billigung vorlege“.
Wenngleich dieses Aufnahmeverfahren bereits existiert, wurde es noch nicht hier gebilligt. Heute werden wir es dekretal verankern.

Besonders deswegen, weil man damit Studenten gewinnt, die günstige Voraussetzungen und einiges an Motivation und Leistungsbereitschaft mitbringen.
Betrachtet man das gesamte Aufnahmeverfahren, so stellt man fest, dass dieses schon recht umfassend ist. Mit einem so umfangreichen Aufnahmeverfahren soll die Abbruchquote möglichst geringgehalten werden. Unsere Hoffnung ist, dass dadurch nicht nur weniger Studenten abbrechen. Unsere Hoffnung ist auch, dass diese besser auf das Berufsleben vorbereitet werden. Denn bekanntlich beschließen immer wieder einige Lehrer, den Beruf zu verlassen. Dies auch wenn sie die Ausbildung mit Erfolg absolvierten.

In Zukunft müssen wir uns auch weiterhin mit der Frage beschäftigen, wie wir die Attraktivität der Lehrberufe steigern können. Mit dem nun vorliegenden Dekretentwurf werden gleich mehrere zusätzliche Stellen gewährt. Für die Zukunft müssen wir alles daran setzen, dass diese bei Bedarf auch langfristig besetzt werden können.

Mobilität ist hier vielleicht auch ein wichtiges Stichwort: Mobilität zwischen den Schulen und Mobilität zwischen den Funktionen. So schaffen wir derzeit aufgrund der Aktualität einige Sprachlernklassen. Gleichzeitig wissen wir, dass diese nur für eine begrenzte Zeit in dem Ausmaß benötigt werden. Dies auch wenn ein Ende der Ankunft insbesondere von Kriegsflüchtlingen noch nicht absehbar ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

während der letzten Jahre wurden zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität ergriffen. Auch mit diesem Dekretentwurf verbessern wir wieder die Bedingungen. Die Aufgaben und Herausforderungen für das Unterrichtswesen, die Ausbildungszentren und die Politik sind in den letzten Jahren stetig gestiegen und werden sich höchstwahrscheinlich immer wieder verändern. Die Unterstützung des Unterrichtspersonals, der Schüler sowie der Auszubildenden muss weiterhin zu den Prioritäten zählen. Nur so können Schüler und Auszubildende weiterhin die bestmögliche Ausbildung genießen.


Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

angesichts der genannten Gründe stimmt die SP-Fraktion dem vorliegenden Dekretentwurf zu.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!