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Lüftungssysteme in den Schulen

Mündliche Frage von Herrn Servaty an Ministerin Klinkenberg

Zu den Lüftungssystemen in den Schulen

In ganz Belgien steigen die Corona-Zahlen zum wiederholten Male rasant an.

Neben einer viel diskutierten Maskenpflicht stehen in den Schulen weitere Mittel zur Verfügung, um der Verbreitung des Virus entgegenzuwirken. So sprachen wir bereits oft und eingehend über das Einhalten von Abständen, die Kontaktreduzierung, das regelmäßige Waschen oder Desinfizieren der Hände und vor allem auch – insbesondere in Innenräumen – über regelmäßiges Lüften.

In diesem Hause erklärten Sie selbst, wie wichtig die Einhaltung dieser Maßnahmen ist. Darin stimmt die SP-Fraktion Ihnen vollkommen zu.

In Bezug auf die Abstände und die Kontaktreduzierung mussten wir schnell feststellen, dass sich dies schwierig gestaltet und in vielen Fällen Unterrichten auf Distanz oder Hybridunterricht bedeutet. Denn in vielen konkreten Fällen vor Ort kann die Raumgröße nicht einfach bzw. ohne größeren Aufwand angepasst werden.

Regelmäßiges Händewaschen wurde auch vor Corona bereits ermöglicht. Dies ist seit langem ein fester Bestandteil der allgemeinen Hygieneregeln.

Um das Lüften besser zu regeln, wurden Maßnahmen ergriffen. So belieferte die Deutschsprachige Gemeinschaft alle Schulen mit CO2-Messgeräten. Im Juni erklärten Sie im Rahmen unserer Regierungskontrollsitzung, der Bedarf sei vollständig abgedeckt. Die Deutschsprachige Gemeinschaft habe sogar 11 CO2-Ampeln zusätzlich in Reserve, „die bei zusätzlichem Bedarf noch an die Schulen verteilt werden können.“

Dennoch sind wir Mandatare der SP-Fraktion mehrfach auf das Fehlen von CO2-Messgeräten in den Schulgebäuden angesprochen worden.

Tatsächlich kann es theoretisch sein, dass Geräte geliefert, nicht aber in Betrieb genommen wurden. Dies wäre aber sehr ärgerlich, da ein korrektes Lüften in mehrfacher Hinsicht sehr wichtig ist. Ich glaube, an dieser Stelle sind wir uns ausnahmsweise alle einig.

Hierzu lauten meine Fragen:

  • Können Sie bestätigen, dass alle an die Schulen gelieferten CO2-Messgeräte in Betrieb genommen wurden?
  • In welchen Räumen sollten diese CO2-Messgeräte – auch CO2-Ampeln genannt – angebracht sein?
  • Wurden die 11 verbleibenden CO2-Ampeln von den Schulen in der DG in Anspruch genommen?

 

Charles Servaty

Antwort der Ministerin:

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

von Januar bis Mai 2021 wurden die Grund- und Sekundarschulen des Regel- und Förderschulwesens in der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit insgesamt 989 CO2-Messgeräten ausgestattet. Ausgenommen von dieser Maßnahme waren die PPP-Schulgebäude des Robert-Schuman-Instituts, des Königlichen Athenäums Eupen, des Zentrums für Förderpädagogik Eupen, der Städtischen Grundschule Unterstadt sowie der Ecole communale pour enfants d’expression française. Da diese Gebäude bereits mit Lüftungsanlagen, die über CO2-Sensoren gesteuert werden, ausgestattet sind, sind hier keine zusätzlichen CO2-Messgeräte erforderlich.

Im September 2021 wurden das ZAWM St. Vith und die Räumlichkeiten der Musikakademie ebenfalls mit insgesamt 28 CO2-Messgeräten ausgestattet. Unter diesen 28 Geräten waren auch die elf Reservegeräte, die Sie, Herr Servaty, erwähnten. Das ZAWM Eupen sowie die
Autonome Hochschule sind mit Lüftungsanlagen ausgestattet, die über CO2 Sensoren gesteuert werden. Aus diesem Grund waren diese beiden Gebäude von der Ausstattung im September ausgenommen.

Die Ausstattung der Schulen erfolgte in enger Absprache mit den Gefahrenverhütungsberatern des freien subventionierten Unterrichtswesens und des Ministeriums. Letzterer ist ebenfalls Ansprechpartner für das Gemeinschaftsunterrichtswesen. Die mobilen CO2-Messgeräte wurden angeschafft, um in Klassenräumen, Studiersälen und Lehrerzimmern installiert zu werden. Es handelt sich dabei um geschlossene Räume, in denen sich viele Personen gleichzeitig über einen längeren Zeitraum aufhalten. Die Installation eines CO2-Messgeräts ist nur sinnvoll, wenn
es in diesem Raum ein Fenster gibt, das man öffnen kann.

Diese Informationen wurden den Schulen im Herbst 2020 mitgeteilt. Um den genauen Bedarf an CO2 Messgeräten zu ermitteln, wurden die Schulen im November 2020 gebeten, dem Ministerium die Anzahl Klassenräume, Studiersäle und Lehrerzimmer mitzuteilen, damit die entsprechende Anzahl Geräte angeschafft werden konnte. Bisher haben weder mich noch das Ministerium Nachfragen in Bezug auf fehlende CO2-Messgeräte erreicht.
Schulen, die den Eindruck haben, dass sie über eine unzureichende Anzahl oder defekte Geräte verfügen, werden gebeten, sich an den Fachbereich Ausbildung und Unterrichtsorganisation des Ministeriums zu wenden. Es ist Aufgabe der Schulen, über die gelieferten Geräte zu wachen.
Die Inbetriebnahme und der Einsatz der CO2-Messgeräte sowie das Stoßlüften liegen in der Verantwortung der Schulen. Praktische Tipps zum korrekten Lüften während der Corona-Pandemie wurden im Corona-Leitfaden aufgelistet, der bereits zu Beginn des Schuljahres 2020-2021 von den Gefahrenverhütungsberatern des freien subventionierten Unterrichtswesens sowie des Gemeinschaftsunterrichtswesens ausgearbeitet wurde. Diese
haben weiterhin ihre Gültigkeit. Auf Wunsch der Gesundheitsexperten werden wir zudem prüfen, wie die Lüftungsstrategien in den Schulen umgesetzt werden. Dazu erhalten die Schulen nächste Woche einen kurzen Fragebogen, der von den Gefahrenverhütungsberatern ausgearbeitet wurde und der unter anderem Aufschluss darüber geben soll, wie sich der Einsatz der CO2-Ampeln auf das Lüftungsverhalten und den Unterrichtsverlauf auswirkt.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.