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Lehrlingsentschädigung und steuerliche Auswirkungen

Mündliche Frage von Frau Kirsten Neycken-Bartholemy an Ministerin Lydia Klinkenberg

Zur Lehrlingsentschädigung und zu steuerlichen Auswirkungen

Die durch ostbelgische Betriebe gezahlte Lehrlingsentschädigung wurde angehoben und das gibt erstmal Anlass zur Freude. Jedoch beunruhigt viele eine mögliche Nebenwirkung dieser Erhöhung.

In der Tat wurde ich von verschiedenen Eltern kontaktiert, die sich fragen, ob es stimmt, dass ihre Kinder durch die Erhöhung der Lehrlingsentschädigung fortan nicht mehr zu ihren Lasten sind.

Hierzu möchte ich Ihnen folgende Fragen stellen:

  • Können Sie bestätigen, dass durch die Erhöhung der Lehrlingsentschädigung mehr Kinder als bisher nicht mehr zu Lasten ihrer Eltern sind?
  • Können Sie die Entwicklung bitte, wenn möglich, beziffern?
  • Profitieren die betroffenen Familien dennoch von der Erhöhung der Lehrlingsentschädigung?

Antwort der Ministerin:

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

durch die Erhöhung der Lehrlingsentschädigung werden effektiv die föderalen Höchstbeträge des Nettoeinkommens, das ein Kind beziehen darf, um noch zu Lasten der Eltern zu gelten, schneller erreicht.

Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass das IAWM seinen Vorschlag zur Erhöhung der
Lehrlingsentschädigung sowohl mit betroffenen Auszubildenden als auch mit
Mittelstandsvertretungen und Ausbildungsbetrieben konzentriert hat.

Beziffern können wir die Entwicklung der potenziell betroffenen Familien nicht, denn dazu müssten wir Daten abfragen, die der Datenschutzgesetzgebung unterliegen. Die föderal festgelegten Höchstbeträge hängen nämlich davon ab, ob die Eltern einzeln besteuert oder ob sie mit ihrem Ehepartner oder ihrem rechtmäßigen Lebenspartner besteuert werden.

Folglich können wir auch nicht abschätzen, wie viele Familien nicht von der Erhöhung der
Lehrlingsentschädigung profitieren.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.