SPplus: Errichtung eines Kulturgebäudes durch die bosnische Kulturvereinigung Elif

24. Mai 2022

Frage von Frau Alexandra Barth-Vandenhirtz zum Kulturgebäude der bosnischen Kulturvereinigung Elif

In der vergangenen Woche sind viele politische Akteure auf das geplante Kulturgebäude der bosnischen Kulturvereinigung Elif an der Vervierser Straße angesprochen worden.

Viele Bürger unserer Stadt sowie die Anwohner vor Ort stellen sich Fragen zu diesem Projekt. Diese Fragen sind berechtigt, da es sich hier nicht um den traditionellen Bau eines Wohnhauses geht.

Im Zeitungsartikel vom 17.5.2022 haben Sie, Frau Bürgermeisterin, bemerkt, dass der Kulturverein Elif seit rund 10 Jahren Aktivitäten auf dem Stadtgebiet durchführen und sich bisher nichts zu Schulden hat kommen lassen. Dies ist begrüßenswert und wird vielleicht dazu beitragen, die Skepsis der Bürger zu verringern.

Dürften wir Sie bitten auf unsere Fragen einzugehen und uns mehr Informationen über den geplanten Bau des Kulturzentrums zu geben.

Wir haben die Fragen wie folgt eingeteilt:

  1. Bau, Baugenehmigung und urbanistische Aspekte:
    – Inwiefern passt ein Kulturgebäude in dieses Wohngebiet?
    – Inwiefern wurde die Umgebung allgemein berücksichtigt? Das Gebäude hat eine beträchtliche Größe, Höhe und Bautiefe. Und wie sieht es mit der unmittelbaren Nachbarschaft und deren Privatsphäre (Einsicht) aus? Wird ausreichend Abstand zu den Grundstücksgrenzen gehalten? Inwiefern sind solche Fensteröffnungen üblich?
  2. Verwendung des Gebäudes und die damit verbundene Frage der Mobilität:
    – Welche Aktivitäten und Veranstaltungen sind dort geplant und vor allem, mit welchen Teilnehmerzahlen ist zu rechnen?
    – Aus verkehrstechnischer Sicht: Mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen ist an dieser Stelle zu rechnen und wie viele Parkplätze werden die Besucher des Kulturgebäudes benötigen?
    – Handelt es sich um ein Gebetshaus oder um eine Moschee?
  3. Da diese Vereinigung nicht neu ist und laut ihrer Aussage „seine bereits seit Jahren in Eupen angebotenen Aktivitäten“ fortsetzen möchte, wäre es denn nicht zweckdienlich, wenn der Bauherr, die VoG Elif, zum geplanten Projekt öffentlich auch informiert, um Klarheit zu diesem Bauvorhaben zu schaffen?

Recht herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Alexandra Barth-Vandenhirtz
Stadtverordnete

 

Antwort der Bürgermeisterin Claudia Niessen:

 

  1. Bau, Baugenehmigung und urbanistische Aspekte:
  • Inwiefern passt ein Kulturgebäude in dieses Wohngebiet?

 

Das Grundstück ist im Sektorenplan (d.h. im gültigen Flächennutzungsplan) als „Wohngebiet“ ausgewiesen. Laut Gesetz ist dort, neben hauptsächlich Wohnen, auch die Ansiedlung handwerklicher Betriebe, Dienstleistungen, Kleinindustrie, Vertriebs-unternehmen, Einrichtungen für öffentliche Dienstleistungen, landwirtschaftliche Betriebe, touristische Anlagen auch sozialkulturelle Anlagen möglich, insofern sie mit der Nachbarschaft vereinbar sind. An dieser regionalen Hauptachse befinden sich bereits größere Einrichtungen von Gewerbe, Handwerk, Schulen, E-Werk u.a öffentliche Einrichtungen. Der Standort kann also als für ein Kulturhaus als geeignet angesehen werden.

 

  • Inwiefern wurde die Umgebung allgemein berücksichtigt? Das Gebäude hat eine beträchtliche Größe, Höhe und Bautiefe.

 

Das Gebäude hat keine außergewöhnliche Höhe: Ab Straßenniveau 1 Erdgeschoss, 1 Etage und ein zurück versetztes Dachgeschoss. An der Hinteransicht kommt auf Grund des Gefälles ein sichtbares Kellergeschoss hinzu, dafür springt das Dachgeschoss soweit zurück, dass es nicht mehr wahrnehmbar ist.

 

Tatsächlich ist die Bautiefe bedeutend, wodurch sich auch die gesetzliche Notwendigkeit einer Projektankündigung ergeben hat.

Außergewöhnlich ist dieses Vorgehen allerdings nicht, da automatisch bei einer Bautiefe die 15 Meter überschreitet eine Veröffentlichung angesetzt wird. Wie es bei den anderen großen Gebäuden auf der Achse gemacht wurde oder andere anderen Stellen auf dem Stadtgebiet.

 

  • Und wie sieht es mit der unmittelbaren Nachbarschaft und deren Privatsphäre (Einsicht) aus? Wird ausreichend Abstand zu den Grundstücksgrenzen gehalten? Inwiefern sind solche Fensteröffnungen üblich?

 

Generell ist festzuhalten, dass das Gebäude keiner Bestimmung widerspricht. Weder Fensterformen, noch Sichten sind im Vergleich zu anderen Projekten außergewöhnlich. Der Städtebauantrag ist korrekt eingereicht worden und die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit steht erst am Anfang. Sie beginnt mit der Projektankündigung und der Sammlung der Bemerkungen der Anwohner. Parallel dazu werden die Gutachten der verschiedenen Dienststellen eingeholt, in diesem Fall: Hilfeleistungszone DG (Brandschutz), Denkmalschutzbehörde der DG, regionale Straßenverwaltung und am Schluss des Fachbereichs Raumordnung der DG.

 

Erst dann liegen alle Informationen auf dem Tisch und das Gemeindekollegium kann über die Erteilung oder Verweigerung der Genehmigung entscheiden bzw. über angebrachte Auflagen oder Projektanpassungen.

 

  1. Verwendung des Gebäudes und die damit verbundene Frage der Mobilität:
  • Welche Aktivitäten und Veranstaltungen sind dort geplant und vor allem, mit welchen Teilnehmerzahlen ist zu rechnen?

 

Auf den Plänen ist eine Wohnung angegeben, Klassenräume, ein „Spielbereich“ und ein Gebetsraum. Die Statuten der VoG sind öffentlich und ich kann Sie gerne nachher mitgeben. Dort werden die Ziele der VoG festgehalten.

In welcher Frequenz was stattfinden, dazu können wir keine genauen Angaben machen.

 

  • Aus verkehrstechnischer Sicht: Mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen ist an dieser Stelle zu rechnen und wie viele Parkplätze werden die Besucher des Kulturgebäudes benötigen?

 

Die 8 Einstellplätze sind ausreichend für den täglichen Gebrauch.

 

Die Möglichkeit würde bestehen, hinter dem Haus einen Parkplatz anzulegen für punktuelle Veranstaltungen.

ES ist aber bewusst sich dafür entschieden worden, diese als Gartenfläche beizubehalten, da dies mit dem Umfeld besser vereinbar ist.

 

  • Handelt es sich um ein Gebetshaus oder um eine Moschee?

 

Es handelt sich in erster Linie um einen kulturellen Treffpunkt, eine Anlaufstelle der bosnischen Gemeinschaft, mit der räumlichen Möglichkeit zum gemeinsamen Gebet und der religiösen Unterrichtung, aber auch der Freizeitgestaltung. Von einer Moschee, die das Vorhandensein eines anerkannten Imams voraussetzt, ist nicht die Rede.

 

  1. Da diese Vereinigung nicht neu ist und laut ihrer Aussage „seine bereits seit Jahren in Eupen angebotenen Aktivitäten“ fortsetzen möchte, wäre es denn nicht zweckdienlich, wenn der Bauherr, die VoG Elif, zum geplanten Projekt öffentlich auch informiert, um Klarheit zu diesem Bauvorhaben zu schaffen?

 

Wir können dies der VoG ELIF empfehlen, aber sie nicht dazu verpflichten.

Frage von Frau Alexandra Barth-Vandenhirtz zum Kulturgebäude der bosnischen Kulturvereinigung Elif

In der vergangenen Woche sind viele politische Akteure auf das geplante Kulturgebäude der bosnischen Kulturvereinigung Elif an der Vervierser Straße angesprochen worden.

Viele Bürger unserer Stadt sowie die Anwohner vor Ort stellen sich Fragen zu diesem Projekt. Diese Fragen sind berechtigt, da es sich hier nicht um den traditionellen Bau eines Wohnhauses geht.

Im Zeitungsartikel vom 17.5.2022 haben Sie, Frau Bürgermeisterin, bemerkt, dass der Kulturverein Elif seit rund 10 Jahren Aktivitäten auf dem Stadtgebiet durchführen und sich bisher nichts zu Schulden hat kommen lassen. Dies ist begrüßenswert und wird vielleicht dazu beitragen, die Skepsis der Bürger zu verringern.

Dürften wir Sie bitten auf unsere Fragen einzugehen und uns mehr Informationen über den geplanten Bau des Kulturzentrums zu geben.

Wir haben die Fragen wie folgt eingeteilt:

  1. Bau, Baugenehmigung und urbanistische Aspekte:
    – Inwiefern passt ein Kulturgebäude in dieses Wohngebiet?
    – Inwiefern wurde die Umgebung allgemein berücksichtigt? Das Gebäude hat eine beträchtliche Größe, Höhe und Bautiefe. Und wie sieht es mit der unmittelbaren Nachbarschaft und deren Privatsphäre (Einsicht) aus? Wird ausreichend Abstand zu den Grundstücksgrenzen gehalten? Inwiefern sind solche Fensteröffnungen üblich?
  2. Verwendung des Gebäudes und die damit verbundene Frage der Mobilität:
    – Welche Aktivitäten und Veranstaltungen sind dort geplant und vor allem, mit welchen Teilnehmerzahlen ist zu rechnen?
    – Aus verkehrstechnischer Sicht: Mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen ist an dieser Stelle zu rechnen und wie viele Parkplätze werden die Besucher des Kulturgebäudes benötigen?
    – Handelt es sich um ein Gebetshaus oder um eine Moschee?
  3. Da diese Vereinigung nicht neu ist und laut ihrer Aussage „seine bereits seit Jahren in Eupen angebotenen Aktivitäten“ fortsetzen möchte, wäre es denn nicht zweckdienlich, wenn der Bauherr, die VoG Elif, zum geplanten Projekt öffentlich auch informiert, um Klarheit zu diesem Bauvorhaben zu schaffen?

Recht herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Alexandra Barth-Vandenhirtz
Stadtverordnete

 

Antwort der Bürgermeisterin Claudia Niessen:

 

  1. Bau, Baugenehmigung und urbanistische Aspekte:
  • Inwiefern passt ein Kulturgebäude in dieses Wohngebiet?

 

Das Grundstück ist im Sektorenplan (d.h. im gültigen Flächennutzungsplan) als „Wohngebiet“ ausgewiesen. Laut Gesetz ist dort, neben hauptsächlich Wohnen, auch die Ansiedlung handwerklicher Betriebe, Dienstleistungen, Kleinindustrie, Vertriebs-unternehmen, Einrichtungen für öffentliche Dienstleistungen, landwirtschaftliche Betriebe, touristische Anlagen auch sozialkulturelle Anlagen möglich, insofern sie mit der Nachbarschaft vereinbar sind. An dieser regionalen Hauptachse befinden sich bereits größere Einrichtungen von Gewerbe, Handwerk, Schulen, E-Werk u.a öffentliche Einrichtungen. Der Standort kann also als für ein Kulturhaus als geeignet angesehen werden.

 

  • Inwiefern wurde die Umgebung allgemein berücksichtigt? Das Gebäude hat eine beträchtliche Größe, Höhe und Bautiefe.

 

Das Gebäude hat keine außergewöhnliche Höhe: Ab Straßenniveau 1 Erdgeschoss, 1 Etage und ein zurück versetztes Dachgeschoss. An der Hinteransicht kommt auf Grund des Gefälles ein sichtbares Kellergeschoss hinzu, dafür springt das Dachgeschoss soweit zurück, dass es nicht mehr wahrnehmbar ist.

 

Tatsächlich ist die Bautiefe bedeutend, wodurch sich auch die gesetzliche Notwendigkeit einer Projektankündigung ergeben hat.

Außergewöhnlich ist dieses Vorgehen allerdings nicht, da automatisch bei einer Bautiefe die 15 Meter überschreitet eine Veröffentlichung angesetzt wird. Wie es bei den anderen großen Gebäuden auf der Achse gemacht wurde oder andere anderen Stellen auf dem Stadtgebiet.

 

  • Und wie sieht es mit der unmittelbaren Nachbarschaft und deren Privatsphäre (Einsicht) aus? Wird ausreichend Abstand zu den Grundstücksgrenzen gehalten? Inwiefern sind solche Fensteröffnungen üblich?

 

Generell ist festzuhalten, dass das Gebäude keiner Bestimmung widerspricht. Weder Fensterformen, noch Sichten sind im Vergleich zu anderen Projekten außergewöhnlich. Der Städtebauantrag ist korrekt eingereicht worden und die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit steht erst am Anfang. Sie beginnt mit der Projektankündigung und der Sammlung der Bemerkungen der Anwohner. Parallel dazu werden die Gutachten der verschiedenen Dienststellen eingeholt, in diesem Fall: Hilfeleistungszone DG (Brandschutz), Denkmalschutzbehörde der DG, regionale Straßenverwaltung und am Schluss des Fachbereichs Raumordnung der DG.

 

Erst dann liegen alle Informationen auf dem Tisch und das Gemeindekollegium kann über die Erteilung oder Verweigerung der Genehmigung entscheiden bzw. über angebrachte Auflagen oder Projektanpassungen.

 

  1. Verwendung des Gebäudes und die damit verbundene Frage der Mobilität:
  • Welche Aktivitäten und Veranstaltungen sind dort geplant und vor allem, mit welchen Teilnehmerzahlen ist zu rechnen?

 

Auf den Plänen ist eine Wohnung angegeben, Klassenräume, ein „Spielbereich“ und ein Gebetsraum. Die Statuten der VoG sind öffentlich und ich kann Sie gerne nachher mitgeben. Dort werden die Ziele der VoG festgehalten.

In welcher Frequenz was stattfinden, dazu können wir keine genauen Angaben machen.

 

  • Aus verkehrstechnischer Sicht: Mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen ist an dieser Stelle zu rechnen und wie viele Parkplätze werden die Besucher des Kulturgebäudes benötigen?

 

Die 8 Einstellplätze sind ausreichend für den täglichen Gebrauch.

 

Die Möglichkeit würde bestehen, hinter dem Haus einen Parkplatz anzulegen für punktuelle Veranstaltungen.

ES ist aber bewusst sich dafür entschieden worden, diese als Gartenfläche beizubehalten, da dies mit dem Umfeld besser vereinbar ist.

 

  • Handelt es sich um ein Gebetshaus oder um eine Moschee?

 

Es handelt sich in erster Linie um einen kulturellen Treffpunkt, eine Anlaufstelle der bosnischen Gemeinschaft, mit der räumlichen Möglichkeit zum gemeinsamen Gebet und der religiösen Unterrichtung, aber auch der Freizeitgestaltung. Von einer Moschee, die das Vorhandensein eines anerkannten Imams voraussetzt, ist nicht die Rede.

 

  1. Da diese Vereinigung nicht neu ist und laut ihrer Aussage „seine bereits seit Jahren in Eupen angebotenen Aktivitäten“ fortsetzen möchte, wäre es denn nicht zweckdienlich, wenn der Bauherr, die VoG Elif, zum geplanten Projekt öffentlich auch informiert, um Klarheit zu diesem Bauvorhaben zu schaffen?

 

Wir können dies der VoG ELIF empfehlen, aber sie nicht dazu verpflichten.