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Kulturelle und kirchliche Feierlichkeiten im November und Dezember

Frage von Herrn Servaty an Minister Antoniadis

Zur längerfristigen Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus, insbesondere im Hinblick auf die kulturellen und kirchlichen Feierlichkeiten im November und Dezember

Aufgrund der epidemiologischen Situation tagte das Parlament während der letzten 14 Tage mehrfach quasi im Krisenmodus. Auch die jüngste Sitzung des Konzertierungsausschusses wurde vorgezogen. Das Ergebnis des Konzertierungsausschusses ist unter anderem eine belgienweite
Harmonisierung der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. In diesem Rahmen wurde die Maskenpflicht wieder verallgemeinert. Gleichzeitig wurde die Nutzung des Covid-Safe-Tickets ausgeweitet. Derweil sollte für die verschiedenen belgischen Gliedstaaten die Möglichkeit erhalten
bleiben, ebenfalls lokalere Strategien zur Eindämmung der Pandemie anzuwenden. Auch die Regierung und das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft handelten bekanntlich in diesem Sinne.

In der Bevölkerung kommen derweil bereits vermehrt Fragen in Bezug auf die in den Monaten November und Dezember anstehenden kulturellen und kirchlichen Feierlichkeiten auf. Auch in den Medien wird die Organisation der Feierlichkeiten unter Corona-Auflagen immer wieder gerne thematisiert. Dies verdeutlicht zum Beispiel die Berichterstattung im Vorfeld zu den in dieser Woche in Ostbelgien stattfindenden Sankt-Martinszügen. Im Dezember steht die christliche Adventszeit im Vordergrund, so zum Beispiel die Feierlichkeiten zu Sankt-Nikolaus, zahlreiche Adventskonzerte sowie Weihnachtsmärkte oder auch andere Veranstaltungen zu Wohltätigkeitszwecken. Dabei werden viele dieser Veranstaltungen von Vereinigungen ohne Erwerbszweck, faktischen Vereinigungen und zahlreichen freiwilligen Helferinnen und Helfern getragen.

Hierzu lauten meine Fragen:

  • Welche Corona-Regeln werden nach aktueller Beschlusslage auf diese Art von Veranstaltungen anwendbar sein?
  • Welche konkreten Möglichkeiten zur Umsetzung lokaler Strategien bei der Eindämmung der Corona-Pandemie haben die einzelnen Veranstalter vor Ort?
  • Welche Position vertritt die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft in diesem Zusammenhang?

Antwort des Ministers:

Das COVID-Safe-Ticket (CST), in Deutschland als 3G – für geimpft, getestet und genesen bekannt, wurde als Instrument entwickelt, um den Besuch von Veranstaltungen und die Teilnahme an Aktivitäten trotz steigender Corona-Zahlen zu ermöglichen.

Ich habe an dieser Stelle vor wenigen Tagen bereits gesagt, dass es sicherlich angenehmere Aufgaben gibt, als das CST anzuwenden.
Dennoch möchte ich gleichzeitig deutlich machen, dass die Alternative zum CST aktuell die Schließung von Restaurants und Cafés und das Absagen von Veranstaltungen und Festen zur Folge hätte. Letztes Jahr um die Zeit hatten Restaurants und Cafés schon längst ihre Türen
verschlossen. Kulturelle Veranstaltungen waren nicht möglich. Von Feiern kann keine Rede sein. Dieses Jahr ist all das noch immer möglich. Und dies dank der Impfung, aber auch dank des CST trotz steigender Inzidenzen.

Denn obschon noch immer nicht ausreichend Menschen geimpft sind und obschon die Delta-Variante deutlich ansteckender ist, ist die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben möglich. Das CST wurde unter wissenschaftlicher Begleitung entwickelt und wurde im Vorfeld seiner Einführung durch die „Risk Assessment Group“ (RAG) überprüft. Die Risk-Assessment-Group besteht unter anderem aus Wissenschaftlern von Sciensano und Universitätskrankenhäusern. Wer den Eindruck erweckt, hier wurde ein x-beliebiges Instrument entwickelt, täuscht sich.
Das CST ist wissenschaftlich fundiert. Zahlreiche Studien und Untersuchungen belegen den Schutz des Impfstoffes. Gleiches gilt für die reduzierte Ansteckungsgefahr, die von einem Genesenen oder einem Negativ-Getesteten ausgeht. Gleichwohl haben die Experten selbst darauf hingewiesen, dass das CST keine Zero COVID-Sicherheit gibt und bei einer weiteren Ausbreitung der Pandemie als Maßnahme evaluiert werden sollte.
Das ist verständlich. Denn keins der „3G“ gibt eine 100 %-ige Sicherheit. Dennoch ist das Risiko einer Infektion beim CST deutlich geringer.

Aus Untersuchungen wissen wir, dass die Wahrscheinlichkeit, sich als Geimpfter mit COVID anzustecken, je nach Studie vier bis acht Mal geringer ist. Hierzu verweise ich auf die Quellen aus der letzten Regierungskontrolle.
Ich empfehle Ihnen hierzu das Gutachten der RAG und die wöchentlichen Sciensano-Berichte. Entsprechende Quellen stelle ich gerne zur Verfügung:

Ich kann nicht ausschließen, dass, bei einer weiteren Zunahme der positiven Fälle, beim CST eine Maskenpflicht eingeführt werden muss.
Aber auch das wäre in meinen Augen das kleinere Übel im Gegensatz zur Schließung der Restaurants und Cafés und die Einstellung der Veranstaltungen. Was nun die Fragen des Herrn Servaty angeht, so muss man zwischen kulturellen Veranstaltungen unterscheiden, die durchaus eine Verbindung zu Kulten haben, wie zum Beispiel dem St. Martinszug oder ein Weihnachtsmarkt und Veranstaltungen, die zum
Beispiel direkt mit der Ausübung des Kults zusammenhängen, so zum Beispiel die Weihnachtsmesse.

Die aktuelle Regelung ist diese:

  • Bei Massenveranstaltungen (inkl. Kulturveranstaltungen) mit einer Mindestzahl von 50 Besuchern im Innenbereich bzw. 200 Personen im Freien gilt die verpflichtende Anwendung des CST.
  • Abseits von Massenveranstaltungen ist in Gebäuden zur Ausübung eines Kults und Gebäuden zur öffentlichen Ausübung nichtkonfessionellen moralischen Beistands eine Mundschutzmaske Pflicht (also keine verpflichtete Anwendung des CST), außer:
    • wenn die Art der Aktivität das Tragen einer Maske unmöglich macht, zum Beispiel für den Prediger während der Predigt oder für die Chorsänger während des Gesangs,
    • um zu essen oder zu trinken, zum Beispiel Wasser während der Ausübung des gemeinsamen Kults oder am Kaffeetisch im Gebäude zur Ausübung eines Kults nach dem gemeinsamen Kult.

Was nun den St. Martinszug, die Weihnachtsmärkte und andere vergleichbare Bräuche und saisonale Ereignisse angeht, können die Gemeinden über das CST hinaus selbst entscheiden, wie sie welche Maßnahmen anwenden. Das CST und die föderalen Maßnahmen geben nur einen Rahmen.
Natürlich wäre es wünschenswert, wenn es zwischen den Gemeinden Absprachen über die Genehmigung und Organisation von Veranstaltungen dieser Art geben würde. Allerdings kann jede Bürgermeisterin und jeder Bürgermeister für die Gemeinde selbst entscheiden, welche zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden sollten.

Ob der Konzertierungsausschuss neue Maßnahmen treffen wird, die für das ganze Land gelten werden, wird von der Infektionslage abhängen.
Die nächste Sitzung des Konzertierungsausschusses wird am 19. November stattfinden.