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Kommunalwahlen: Oktober 2024

Mündliche Frage von Herrn Karl-Heinz Lambertz an Herrn Ministerpräsidenten Oliver Paasch

Zur Festlegung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kommunalwahlen im Oktober 2024

Am 13. Oktober 2024 finden die nächsten Kommunalwahlen statt, für deren Ablauf die rechtlichen Rahmenbedingungen in die Zuständigkeit der DG übertragen worden sind.

Im Parlament der Wallonischen Region wird zurzeit ein Dekretentwurf bearbeitet, der zahlreiche Änderungen an der bisher gültigen Regelung für die Gemeinderatswahlen in der Wallonischen Region vorsieht. Diese betreffen unter anderem die Modalitäten der Wahlwerbung, die Bezeichnung der Präsidenten und Beisitzer der Wahl- und Zählbüros, die Stimmabgabe per Vollmacht sowie die Validierung der Wahlresultate.

Dazu meine Fragen:

  • Hat die Regierung der DG ebenfalls die Absicht, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die kommenden Gemeindewahlen zu ändern?
  • Falls ja, welche konkreten Änderungen sind vorgesehen?

 

 

Die Antwort des Ministerpräsidenten:
Die Wallonische Regierung hat ihrem Parlament in der Tat einen Dekretentwurf zur Änderung des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung im Bereich der Wahlen vorgelegt. Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft war im Zuge der Ausarbeitung dieses Textes um ein Gutachten gebeten worden.

Der wallonische Dekrettext wurde in der Plenarsitzung vom 31. Mai 2023 verabschiedet. Ja, die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird dem Parlament vor diesem Hintergrund ebenfalls vorschlagen, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die kommenden Gemeindewahlen abzuändern.

Hierfür haben wir bereits einen Dekretvorentwurf erarbeitet, den die Regierung am 4. Mai 2023 in 1. Lesung verabschiedet hat. An einer Neufassung des
Zusammenarbeitsabkommens mit der Wallonischen Region wird ebenfalls gearbeitet.

Zur Erinnerung:
Der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurde zum 01.01.2015 die Zuständigkeit für die Gemeindewahlen übertragen. Für die Provinzwahlen, die auf dem deutschen Sprachgebiet organisiert werden und am gleichen Tag wie die Gemeindewahlen stattfinden, bleibt jedoch die Wallonische Region zuständig.

2018 hatte sich die Wallonische Region für Papierwahlen und die Deutschsprachige Gemeinschaft für elektronische Wahlen mit Papierbeleg entschieden. Um zu verhindern, dass die Wählerinnen und Wähler hierzulande am gleichen Tag mit zwei unterschiedlichen Wahlsystemen konfrontiert werden, hatten sich die Regierungen in einem Zusammenarbeitsabkommen darauf geeinigt, auf dem deutschen Sprachgebiet sowohl für die Gemeinde- als für die Provinzwahlen elektronische Wahlen mit Papierbeleg zu organisieren. Um dieses Zusammenarbeitsabkommen durch Verweisregelungen
übersichtlich zu halten und umsetzen zu können, war es wichtig, dass beide Fassungen des Kodex, zumindest für die gemeinsamen Bestimmungen, die die Provinzial- und Gemeinderatswahlen betreffen, vergleichbar blieben.

An dieser Vorgehensweise wollen wir 2024 festhalten. Deshalb ist es erneut wichtig, die Kohärenz in beiden Fassungen des Kodex sicherzustellen und die Bestimmungen, die die gemeinsame Organisation der Wahlen betreffen, parallel zu gestalten.

Um diese Kohärenz zu gewährleisten, muss der Kodex der Deutschsprachigen Gemeinschaft die gleichen Änderungen vorsehen wie der Kodex der Wallonischen Region, insofern die Änderungen die gemeinsame Organisation der Gemeinde- und Provinzwahlen betreffen und die Deutschsprachige Gemeinschaft zuständig ist. Die wallonischen Änderungen, die die gemeinsame Organisation der Lokalwahlen nicht beeinflussen wie zum Beispiel die
Bestimmungen zu den Gruppierungserklärungen im Rahmen der Provinzwahlen oder zur Auszählung der Stimmzettel werden in unserem Dekretvorentwurf nicht übernommen.

In unserem Text geht es u.a. um folgende, teils eher technische Themen:

  • Dematerialisierung der Kontroll- und Validierungsprozedur der Wählerregister
  • Überarbeitung der Übermittlung der Wahldokumente nach Schließung der Wahlvorstände.
  • Einführung eines neuen Bezeichnungssystems der Wahlvorstandsmitglieder
  • Verstärkung der Sicherheit der Wahl mittels Vollmacht
  • Maßnahmen im Rahmen der Zugänglichkeit von Wahlkabinen
  • Überarbeitung der Vorgaben zur Zusammensetzung der Kürzel:
  • Umstrukturierung der Strafbestimmungen

Wir werden diesen Dekretentwurf im Herbst hier im Parlament hinterlegen können.