Neues Kinderbetreuungsangebot „Zwergenland“

10. September 2021

Frage von Herrn Servaty an Ministerin Klinkenberg

Zum neuen Kinderbetreuungsangebot „Zwergenland“ in der Gemeinde Bütgenbach

Seit dem 01. September 2021 gibt es in der Nordeifel ein neues Betreuungsangebot für Kleinkinder. Es handelt sich um die Einrichtung „Zwergenland“, die in der Lindenstraße im Zentrum der Ortschaft Weywertz seine Tätigkeit aufgenommen hat. Dies in den umgebauten Räumlichkeiten der früheren Bank- und Versicherungsbüros Heck. 

Die Betreuung der Kleinkinder soll künftig durch drei Mitarbeiterinnen bzw. Tagesmütter auf selbständigenbasis gewährleistet werden. Auch strukturell handelt es sich um ein „Co-Tagesmütter“ – Angebot, das erste dieser Art in der Gemeinde Bütgenbach. Die Grundlagen der Betreuung und deren Philosophie sind in einem Betreuungsvertrag festgehalten, dessen Rahmenbedingungen auch mit den Eltern vereinbart werden.

Demzufolge soll das „Zwergenland“ ein Wohlfühlort für die Allerkleinsten sein, an dem sie einige Stunden pro Tag familienergänzend in einem geschützten Rahmen liebevoll betreut werden.

Betreut werden in erster Linie Kinder von 0 bis drei Jahren. Das Angebot steht ebenfalls Kindergartenkindern im Rahmen einer nachschulischen Betreuung zur Verfügung. Die Öffnungszeiten des „Zwergenland“ beginnen um 07.00 Uhr morgens und enden nachmittags um 17.30 Uhr. Das Platzangebot umfasst neben mehreren Räumen zum Spielen auch zwei Schlafräume, einen Essraum mit angegliederter Küche sowie einen Außenbereich. Zum Betreuungsangebot gehört neben dem gemeinsamen Frühstück auch eine gemeinsame Mittagsmahlzeit.

Unterdessen hat die Gemeinde Bütgenbach den Weg frei gemacht, damit die im „Zwergenland“ betreuten Kinder ebenfalls verschiedene Bereiche des unmittelbar angrenzenden Schulhofs der Gemeindeschule Weywertz nutzen können, dies unter der Aufsicht und Verantwortung der Co-Tagesmütter des „Zwergenland“.

 

Hierzu lauten meine Fragen:

  • In welcher beratenden, materiellen oder finanziellen Form hat die Deutschsprachige Gemeinschaft das Zustandekommen dieses neuen Kinderbetreuungsangebotes in der Gemeinde Bütgenbach unterstützt?
  • Mit welchen Unterstützungen und Finanzierungshilfen können die Verantwortlichen des „Zwergenland“ in Zukunft rechnen?

Antwort der Ministerin:

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Beratung und Begleitung der selbstständigen Tagesmütter erfolgt durch Kaleido Ostbelgien. Kaleido unterstützt die Tagesmütter auch während der Anerkennungsprozedur und erstellt anschließend ein Gutachten, das der Anerkennung zugrunde liegt. So gewährleistet Kaleido beispielsweise, dass die Räumlichkeiten entsprechend der Bestimmungen zur sicheren Gestaltung der Räumlichkeiten in der Kleinkindbetreuung eingerichtet werden oder unterstützt die Tagesmütter bei der Erarbeitung des Betreuungsvertrages mit den Erziehungsberechtigten.

Die Anerkennung der Tagesmutter bzw. der Kinderbetreuungsstruktur (im Falle von Co-Initiativen) sowie der Räumlichkeiten erfolgt durch den zuständigen Fachbereich Familie und Soziales. Der Fachbereichsleiter erteilt die entsprechenden Anerkennungen aufgrund des Delegationserlasses.

Zum 1. Januar 2021 wurde ein Funktions- und Mietzuschuss für annehmbare Funktionskosten für maximal 4 Betreuungsplätze pro selbstständiger/-m Tagesmutter/-vater eingeführt. Dieser beträgt zwischen 1.000 € und 2.000 €/Jahr/Kind. Darüber hinaus wird den selbstständigen Tagesmüttern neben der bereits bestehenden Pauschale für Ausrüstungsgegenstände zusätzliches pädagogisches und technisches Material (z.B. Laptops und Viererkinderwagen) zur Verfügung gestellt. Die bisherige finanzielle Förderung zur Weiterbildung der selbstständigen Tagesmütter wurde verdoppelt. Eine der selbstständigen Co-Tagesmütter des „Zwergenlands“ war bereits zuvor als selbstständige Tagesmutter tätig. Sie hat demnach bereits den Erstausrüstungszuschuss, den Ausrüstungszuschuss (alle 6 Jahre), die Weiterbildungspauschale sowie den Miet- und Funktionszuschuss für annehmbare Funktionskosten erhalten. Diese Zuschüsse kann die andere Co-Tagesmutter ebenfalls beantragen. Der Miet- und Funktionszuschuss wird dabei proportional zu den Monaten gezahlt, ab denen die Tagesmutter tätig ist. Da dem Fachbereich im vorliegenden Fall der Zuschussantrag noch nicht vorliegt und die Höhe des Zuschusses abhängig vom Statut der selbstständigen Tagesmutter ist, können wir noch keine genaue Summe mitteilen. Bis zum 31. Dezember 2021 können die selbstständigen Tagesmütter außerdem eine Corona-Ausfallentschädigung erhalten, wenn Kinder Corona bedingt der Betreuung fernbleiben oder der Betreuungsstandort wegen Corona zeitweilig geschlossen wird.

Ich werde in den nächsten Wochen unter anderem dem „Zwergenland“ einen Besuch abstatten, um mich von der hervorragenden Arbeit der Tagesmütter vor Ort zu überzeugen. Dieser persönliche Austausch mit den Tagesmüttern ist mir sehr wichtig!

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Frage von Herrn Servaty an Ministerin Klinkenberg

Zum neuen Kinderbetreuungsangebot „Zwergenland“ in der Gemeinde Bütgenbach

Seit dem 01. September 2021 gibt es in der Nordeifel ein neues Betreuungsangebot für Kleinkinder. Es handelt sich um die Einrichtung „Zwergenland“, die in der Lindenstraße im Zentrum der Ortschaft Weywertz seine Tätigkeit aufgenommen hat. Dies in den umgebauten Räumlichkeiten der früheren Bank- und Versicherungsbüros Heck. 

Die Betreuung der Kleinkinder soll künftig durch drei Mitarbeiterinnen bzw. Tagesmütter auf selbständigenbasis gewährleistet werden. Auch strukturell handelt es sich um ein „Co-Tagesmütter“ – Angebot, das erste dieser Art in der Gemeinde Bütgenbach. Die Grundlagen der Betreuung und deren Philosophie sind in einem Betreuungsvertrag festgehalten, dessen Rahmenbedingungen auch mit den Eltern vereinbart werden.

Demzufolge soll das „Zwergenland“ ein Wohlfühlort für die Allerkleinsten sein, an dem sie einige Stunden pro Tag familienergänzend in einem geschützten Rahmen liebevoll betreut werden.

Betreut werden in erster Linie Kinder von 0 bis drei Jahren. Das Angebot steht ebenfalls Kindergartenkindern im Rahmen einer nachschulischen Betreuung zur Verfügung. Die Öffnungszeiten des „Zwergenland“ beginnen um 07.00 Uhr morgens und enden nachmittags um 17.30 Uhr. Das Platzangebot umfasst neben mehreren Räumen zum Spielen auch zwei Schlafräume, einen Essraum mit angegliederter Küche sowie einen Außenbereich. Zum Betreuungsangebot gehört neben dem gemeinsamen Frühstück auch eine gemeinsame Mittagsmahlzeit.

Unterdessen hat die Gemeinde Bütgenbach den Weg frei gemacht, damit die im „Zwergenland“ betreuten Kinder ebenfalls verschiedene Bereiche des unmittelbar angrenzenden Schulhofs der Gemeindeschule Weywertz nutzen können, dies unter der Aufsicht und Verantwortung der Co-Tagesmütter des „Zwergenland“.

 

Hierzu lauten meine Fragen:

  • In welcher beratenden, materiellen oder finanziellen Form hat die Deutschsprachige Gemeinschaft das Zustandekommen dieses neuen Kinderbetreuungsangebotes in der Gemeinde Bütgenbach unterstützt?
  • Mit welchen Unterstützungen und Finanzierungshilfen können die Verantwortlichen des „Zwergenland“ in Zukunft rechnen?

Antwort der Ministerin:

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Beratung und Begleitung der selbstständigen Tagesmütter erfolgt durch Kaleido Ostbelgien. Kaleido unterstützt die Tagesmütter auch während der Anerkennungsprozedur und erstellt anschließend ein Gutachten, das der Anerkennung zugrunde liegt. So gewährleistet Kaleido beispielsweise, dass die Räumlichkeiten entsprechend der Bestimmungen zur sicheren Gestaltung der Räumlichkeiten in der Kleinkindbetreuung eingerichtet werden oder unterstützt die Tagesmütter bei der Erarbeitung des Betreuungsvertrages mit den Erziehungsberechtigten.

Die Anerkennung der Tagesmutter bzw. der Kinderbetreuungsstruktur (im Falle von Co-Initiativen) sowie der Räumlichkeiten erfolgt durch den zuständigen Fachbereich Familie und Soziales. Der Fachbereichsleiter erteilt die entsprechenden Anerkennungen aufgrund des Delegationserlasses.

Zum 1. Januar 2021 wurde ein Funktions- und Mietzuschuss für annehmbare Funktionskosten für maximal 4 Betreuungsplätze pro selbstständiger/-m Tagesmutter/-vater eingeführt. Dieser beträgt zwischen 1.000 € und 2.000 €/Jahr/Kind. Darüber hinaus wird den selbstständigen Tagesmüttern neben der bereits bestehenden Pauschale für Ausrüstungsgegenstände zusätzliches pädagogisches und technisches Material (z.B. Laptops und Viererkinderwagen) zur Verfügung gestellt. Die bisherige finanzielle Förderung zur Weiterbildung der selbstständigen Tagesmütter wurde verdoppelt. Eine der selbstständigen Co-Tagesmütter des „Zwergenlands“ war bereits zuvor als selbstständige Tagesmutter tätig. Sie hat demnach bereits den Erstausrüstungszuschuss, den Ausrüstungszuschuss (alle 6 Jahre), die Weiterbildungspauschale sowie den Miet- und Funktionszuschuss für annehmbare Funktionskosten erhalten. Diese Zuschüsse kann die andere Co-Tagesmutter ebenfalls beantragen. Der Miet- und Funktionszuschuss wird dabei proportional zu den Monaten gezahlt, ab denen die Tagesmutter tätig ist. Da dem Fachbereich im vorliegenden Fall der Zuschussantrag noch nicht vorliegt und die Höhe des Zuschusses abhängig vom Statut der selbstständigen Tagesmutter ist, können wir noch keine genaue Summe mitteilen. Bis zum 31. Dezember 2021 können die selbstständigen Tagesmütter außerdem eine Corona-Ausfallentschädigung erhalten, wenn Kinder Corona bedingt der Betreuung fernbleiben oder der Betreuungsstandort wegen Corona zeitweilig geschlossen wird.

Ich werde in den nächsten Wochen unter anderem dem „Zwergenland“ einen Besuch abstatten, um mich von der hervorragenden Arbeit der Tagesmütter vor Ort zu überzeugen. Dieser persönliche Austausch mit den Tagesmüttern ist mir sehr wichtig!

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.