Skip to content Skip to footer

Katastrophenfonds der Wallonischen Region: Finanzielle Hilfe

UPDATE: Zinslose Kredite für Hochwasseropfer

Viele Menschen aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft stehen nach den massiven Überschwemmungen weiterhin vor gewaltigen Aufgaben. Sie müssen unter anderem so schnell wie möglich in wichtige Renovierungen investieren. Es gilt, die Heizung zu erneuern, die Elektroinstallation zu ersetzen, den Bodenbelag auszuwechseln oder für die Zukunft notwendige Schutzmaßnahmen zu treffen. Helfen können dabei unter anderem zinslose Darlehen (mit 0 % effektivem Jahreszins), zur Verfügung gestellt von der Wallonischen Sozialkreditgesellschaft (SWCS) für Familien mit bis zu zwei Kindern oder dem Wohnungsfonds der Wallonie (FLW) für kinderreiche Familien.

„Es ist möglich, einen solchen Ratenkredit zu erhalten, wenn beispielsweise Heizungen oder Elektroinstallationen in Folge von Überschwemmungen ersetzt oder renoviert werden müssen“, erklärt DG-Vizeministerpräsident Antonios Antoniadis: „Das kann vor allem dann hilfreich sein, wenn die Versicherungen noch nicht oder nur einen Teil auszahlen konnten.“ Die zinslosen Teilzahlungsdarlehen können zwischen 1.000 und 60.000 Euro betragen, mit einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren. Sie sind einkommensabhängig und werden durch eine mit den Kreditgebern ausgehandelten Vereinbarung durch die DG garantiert.

Die Wallonische Sozialkreditgesellschaft hat nach der Flutkatastrophe ein vereinfachtes Verfahren für zinslose Kredite ins Leben gerufen – mit weniger administrativem Aufwand und einer Bearbeitungszeit von wenigen Tagen. Die SWCS weist darauf hin, dass diese schnelle Hilfe nicht den vollständigen Wiederaufbau eines Gebäudes oder schwere Arbeiten betrifft. Für Projekte dieser Art böten die üblichen Produkte der Kreditgesellschaft (wie beispielsweise die Rénopack- oder Rénoprêt-Kredite) eine bessere Lösung.

Die Arbeiten betreffen vielmehr jene, die durchgeführt werden müssen, um die eigene Wohnung schnell wieder nutzen zu können. Konkret geht es um:

  • Elektrizität
  • Gas
  • Heizung
  • Abdichtungsarbeiten: Dach, Fenster, Türen
  • Stabilität: Fußböden und Wände, aber keine schweren Arbeiten, die eine Genehmigung durch einen Architekten erfordern

Quelle: www.antoniadis.be

Katastrophenfonds der Wallonischen Region

Der Katastrophenfonds der Wallonischen Region kann eingreifen, um Privatpersonen und Unternehmen für Schäden an normalerweise nicht versicherbaren Gütern zu entschädigen. Die Versicherungsgesellschaften entschädigen meisten die “gewöhnlichen” Schadensfälle (über die Feuerversicherung, Omnium-Versicherung für Fahrzeuge unter 5 Jahren,…).

Es sind die kommunalen Behörden, die bei den regionalen Behörden einen Antrag auf Anerkennung von Katastrophen stellen. 202 von 262 Gemeinden haben Anspruch auf Hilfe aus dem Katastophenfonds.

Nach Anerkennung der Katastrophe (per Veröffentlichung im belgischen Staatsblatt) hat der Eigentümer der geschädigten Immobilie bis zu drei Monate Zeit, um seinen Hilfsantrag zu richten am Wallonischen Dienst für Katastrophen.

 

Formulare:

  • Entschädigungsantrag
    auszufüllen von der geschädigten Privatperson / Unternehmen
    deutsch / französich

 

  • Vollmacht
    auszufüllen wenn Sie für andere oder mehrere geschädigte
    Privatpersonen / Unternehmen einen Antrag stellen möchten

    deutsch / französich

 

Was macht der Katastrophenfonds und was macht die Versicherung?

Der Großteil der Kosten müsste von privaten Versicherungsgesellschaften getragen werden, einschließlich der Feuerversicherung. Diese beinhaltet standardmäßig eine Naturkatastrophen-Deckung.

Wer keine Feuerversicherung hat – etwa 5 % der Bevölkerung – kann keinen Anspruch auf den Katastrophenfonds geltend machen, wenn er eine Feuerversicherung hätten abschließen können. Ausgenommen Personen, die Sozialhilfe beziehen.

Der Katastrophenfonds deckt alles ab, was nicht vom Versicherer gedeckt ist. Zum Beispiel ein Auto ohne Vollkaskoversicherung. Nicht gedeckt sind Schäden an einem Gartenhaus, einem Swimmingpool oder an Gegenständen, die entfernt werden konnten. Außerdem gibt es eine Selbstbeteiligung von 500 Euro.

                                                  Quelle: https://www.vrt.be

 

Überblick über die zu unternehmenden Schritte, Hilfsmaßnahmen, Links und nützliche Nummern

Nützliche Informationen:

Folgende Nummern sind in Notfällen zu wählen:

  • 1722 (oder 1722.be): bei Sturm oder Hochwasser, wenn Sie die Feuerwehr brauchen, aber keine Lebensgefahr besteht.
  • 112: für jeden Noteinsatz, wenn ein Leben in Gefahr

 

Was tun, wenn man einen Schaden infolge eines außergewöhnlichen Wetterereignisses (Regen, Überschwemmung, Sturm usw.) erleidet?

Erster Schritt:

  • Fotos machen, alle brauchbaren Beweise für den Schaden aufbewahren (Reparaturkostenvoranschlag, Rechnung für die Arbeiten, usw.).
  • Verlustmeldung aufgeben. Detaillierte Auflistung der Schäden. Beschädigte Gegenstände nicht wegwerfen, da sie für die Versicherung von Nutzen sein können.
  • Schnellstmöglich Kontakt zu der Versicherung aufnehmen. Die meisten Schäden, die durch ein Witterungsereignis verursacht werden, sind von der Versicherung abgedeckt, je nachdem, welche Versicherung man abgeschlossen hat.
  • Versicherungspolicen überprüfen – was deckt die bestehende Versicherung alles ab?
  • Achtung! Nur dringende Reparaturen durchführen, um den Schaden zu begrenzen, wenn die Versicherung noch nicht vor Ort war.
  • Kontakt zur örtlichen Behörde aufnehmen, in der der Schaden aufgetreten ist. Es ist die lokale Behörde, die die notwendigen Informationen für einen möglichen Antrag auf Anerkennung durch den Katastrophenfonds sammeln muss.

 

Quelle: https://www.1890.be/article/inondations-calamites

 

Die Aufgaben des Regionalen Katastrophendienstes:

  • Wenn sie das Phänomen für außergewöhnlich halten, beantragen die Gemeinden beim regionalen Katastrophendienst die Anerkennung des Ereignisses als öffentliche Katastrophe.
  • Im Falle eines Anerkennungsantrags einer oder mehrerer Gemeinden wird das Regionale Krisenzentrum den außergewöhnlichen Charakter des Phänomens untersuchen. Bei Starkregen ist das Kriterium der Außergewöhnlichkeit die Regenwassermenge, die in einer Stunde (min. 35 mm/1h) oder in 24 Stunden (min. 70 mm/24h) gefallen ist.
  • Wenn die Kriterien nicht strikt erfüllt sind, wird die Katastrophe nicht anerkannt.
  • Wenn die Gemeinde keinen Antrag auf Anerkennung gestellt hat, wird ihr Gebiet nicht anerkannt und die betroffenen Personen können keine Entschädigung beantragen.
  • Wenn jedoch die Kriterien erfüllt sind, wird das Ereignis als öffentliche Katastrophe anerkannt.
  • Wenn sich beschädigtes Eigentum innerhalb des geografischen Geltungsbereichs dieser Anerkennung befindet, kann eine Beihilfe für die Reparatur beantragt werden.

 

ACHTUNG: Seit dem 1. März 2007 zahlen die Versicherungsgesellschaften für die meisten “gewöhnlichen” Schäden (über die Feuerversicherung): Wohnungen und deren Inhalt, die durch Überschwemmungen, Erdbeben, Kanalisationsüberläufe oder -rückstaue, Erdrutsche/Senkungen (einfache Risiken) beschädigt werden. Man wird also NICHT vom regionalen Katastrophendienst für Schäden entschädigt, die versicherbar waren (außer für Personen, die ein soziales Integrationseinkommen erhalten UND nicht versichert sind).

Welche Objekte können durch den Regionalen Katastrophendienst entschädigt werden?

Äußere Schäden:

  • bebautes Grundstück (Stützmauer, Terrasse auf Beton, Gartenhaus auf Beton, usw.)
  • bestimmte bewegliche Gegenstände (Gartenmöbel und -geräte, Werkzeuge usw.).
  • Fahrzeuge, die mindestens 5 Jahre alt sind
  • Bewegliche Sachanlagen, die einer beruflichen Tätigkeit zuzuordnen sind
  • Landwirtschaftliche und gärtnerische Güter
  • Waldbestände

Achtung! Folgende Punkte werden nicht kompensiert:

  • Das Gebäude und sein Inhalt
  • Grundstücke, Anpflanzungen, Rasenflächen, Kies, etc.
  • Eigentum einer juristischen Person, das versichert werden kann
  • Ästhetische Schäden (z. B. Kratzer an der Karosserie)
  • Aufwändiges Eigentum (privater Reitplatz, privater Swimmingpool, usw.)

 

Beihilfen für Selbstständige und Unternehmen in Schwierigkeiten

Unabhängig davon, ob Sie selbständig sind oder ein Unternehmen (KMU) leiten, gibt es eine Reihe von Hilfsmechanismen, die im Falle von Schwierigkeiten beansprucht werden können.

Als Selbständiger: Wenden Sie sich an Ihre Sozialversicherungskasse, da das Überbrückungsrecht und eine Befreiung von den Sozialversicherungskassenbeiträgen unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden können.

Als Arbeitgeber: Wenn die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeit durch ein außergewöhnliches Ereignis unmöglich wird, können Ihre Mitarbeiter aufgrund höherer Gewalt in Arbeitslosigkeit gestellt werden. Auch in Fällen, in denen der Mitarbeiter aufgrund von Witterungsbeeinträchtigung nicht zur Arbeit gehen kann, gibt es mehrere Möglichkeiten.

Mehr dazu hier.

 

Einrichtung eines “Unwetter”-Darlehens
Angesichts des Ausmaßes der Unwetter der letzten Tage und ihrer Auswirkungen auf die beruflichen Tätigkeiten vieler Unternehmer hat die SOWALFIN einen Notfallmechanismus für die Vorfinanzierung der Interventionen der Versicherungsgesellschaften und /oder des Katastrophenfonds der Wallonischen Region eingerichtet.

 

Es gibt zwei Möglichkeiten:

  • Darlehen Notfall Überschwemmungen – bis zu 50.000 Euro (Antragsformular hier)
  • Ricochet-Darlehen NEU – bis zu 100.000 Euro

Mehr Informationen in folgendem Artikel.

 

Weitere Informationen:
Regionaler Dienst für Katastrophen

Avenue Gouverneur Bovesse 100
5100 Jambes
Tel.: 081/32 32 00
Mail: calamites.pouvoirslocaux@spw.wallonie.be

Quelle: https://www.raeren.be/ueberschwemmung-hochwasser-wasserschaden-im-betrieb-oder-geschaeft/