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Inspektion Beschäftigungspolitik

Plenum des PDG vom 27. März 2023

Redebeitrag von Patrick Spies, Abgeordneter der SP-Fraktion, zum Dekretentwurf über die Kontrolle und das Verfahren zur Auferlegung von administrativen Geldbußen im Bereich der Beschäftigungspolitik

Sehr geehrter Herr Präsident,
werte Kolleginnen und Kollegen aus Regierung und Parlament.

Wie der Berichterstatter vorhin bereits erläutert hat, haben wir uns in Ausschuss II während mehrerer Sitzungen mit dem hier vorliegenden Dekretentwurf befasst.

Dem Titel nach geht es darin um die Kontrolle sowie das Verfahren zur Auferlegung von administrativen Geldbußen im Bereich der Beschäftigungspolitik.

Doch was bedeutet dies überhaupt?

Konkret geht es darum, sicherzustellen, dass Unternehmen und Arbeitgeber die geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen einhalten. Dies geschieht unter anderem durch Inspektionen, welche beispielsweise die Überprüfung von Lohn- und Arbeitszeitunterlagen sowie die Überprüfung der Arbeitsbedingungen umfassen.

Somit dient das Verfahren dazu, die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen, und zu gewährleisten, dass die Unternehmen sich an die Regeln halten.

Wer nun jedoch denkt, dass diese Materie komplettes Neuland für die Deutschsprachige Gemeinschaft sei, der liegt falsch.

Immerhin haben wir bereits seit dem Jahr 2000 diverse Befugnisse in den Bereichen Arbeit und Beschäftigung von der Wallonischen Region übertragen bekommen. So unter anderem die private und öffentliche Arbeitsvermittlung, eine Reihe von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sowie die Beschäftigung von Drittstaatangehörigen.

Dabei ist es so, dass, wenn man Zuständigkeiten ausübt, man auch für die Kontrolle bzw. Inspektion in diesem Bereich verantwortlich ist.

Aus diesem Grund wurden bereits damals zwei Inspektoren im Ministerium bezeichnet, die diverse Kontrollen durchführen.

Nun muss man jedoch auch wissen, dass wir auf dem Territorium der Deutschsprachigen Gemeinschaft keineswegs allein für die Kontrollen im Beschäftigungsbereich zuständig sind. Immerhin sind die soziale Sicherheit sowie das Arbeitsrecht nach wie vor föderale Kompetenzen. Demnach ist für die Kontrollen in diesen Bereichen der Föderalstaat verantwortlich.

Im Bereich der Dienstleistungsschecks hingegen ist es wiederum die Wallonische Region, die hier die Verantwortung innehat.

Auf Ebene der Föderalbehörde ist der sogenannte Service d’information et de recherche sociale (SIRS) ins Leben gerufen worden, der jedes Jahr einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Sozialbetrug verabschiedet und unter anderem die Aufgabe hat, die Kontrollen aufeinander abzustimmen.

Eine zweite Organisationsebene findet sich in den sogenannten Bezirkszellen, welche vom Föderalstaat eingesetzt wurden, ein Mal monatlich tagen und ebenfalls Kontrollen koordinieren. Dabei ist die Deutschsprachige Gemeinschaft in der Bezirkszelle Verviers vertreten. Hier sitzen ebenfalls das Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LAAB), das Landesamt für Soziale Sicherheit (LASS), das Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbständige (LISVS) das Arbeitsministerium sowie die Staatsanwaltschaft mit am Tisch.

Sie hören also, man hat hier gleich mit einer ganzen Hand voll an Akteuren zu tun, welche sich mit dieser Angelegenheit auseinandersetzen.

Dabei haben die Kontrollen bislang auf Grundlage des Inspektionsdekretes der Wallonischen Region von 1998 stattgefunden, wobei viele Sanktionen dann wiederum in anderen Rechtstexten festgehalten werden.

Im Bereich der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer hat man beispielsweise mit dem Sozialstrafgesetzbuch arbeiten müssen, welches jedoch vollkommen anders strukturiert ist, als das Dekret der Wallonischen Region. Aufgrund der Rechtsnachfolge war man also gezwungen mit zwei Texten zu arbeiten.

Worauf ich hinaus will ist, dass das Ganze bis dato ziemlich kompliziert war.

 

Aus diesem Grund soll der vorliegende Dekretentwurf nun dafür sorgen, dass ein kohärenter Rechtsrahmen in diesem Bereich geschaffen wird.

Ohne zu sehr ins Detail gehen zu wollen, werden also durch das neue Dekret künftig die Aufgaben und Befugnisse, aber auch die Pflichten der Sozialinspektoren genaustens definiert.

Darüber hinaus wird festgelegt, wie die Vernehmungs- und Verstoßprotokolle zu führen sind.

Und nicht zuletzt werden Regeln für die Verhängung von administrativen Geldbußen eingeführt sowie Strafbestimmungen, die für Taten gegen den vorliegenden Dekretentwurf gelten.

Beispielsweise bei Fälschung von Urkunden oder Behinderung der Kontrolle.

Wir begrüßen ebenfalls ausdrücklich, dass man sich beim Aufbau des Systems an der wallonischen Gesetzgebung orientiert hat, indem man die Strafen in den inhaltlichen Dekreten festhält, statt einen gesonderten Bußgeldkatalog vorzusehen.

Werte Kolleginnen und Kollegen,

wie so oft in diesem Hause diskutieren wir hier heute über ein Dokument, welches sehr technischer Natur ist. Fakt ist jedoch, dass hierdurch viele einzelne Stellschrauben neu angezogen werden und somit zu einer deutlichen Verbesserung beigetragen wird.

Demnach dürfte es Sie kaum verwundern, dass wir als SP-Fraktion dem vorliegenden Text zustimmen werden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!