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Hochwasser: Soforthilfeprogramm

Frage von Frau Kever an Minister Antoniadis

Zum Hochwasser Soforthilfeprogramm

Vor dem Hintergrund der schweren Überschwemmungen im Juni dieses Jahres, die auch unsere ostbelgische Heimat schwer getroffen haben, hat die Regierung der DG ein unbürokratisches Soforthilfeprogramm auf die Beine gestellt, das Betroffenen ermöglicht eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 2500€ anzufragen. Dem Bericht des GrenzEcho vom 30. August 2021 über die Raumordnung ist zu entnehmen, dass – alleine beim ÖSHZ Eupen – bisher 550 Anträge für diese Unterstützung eingegangen sind.

 

Meine Fragen dazu:

  • Gibt es seitens der ÖSHZs Rückmeldungen, wie diese Hilfe im Allgemeinen in der DG in Anspruch genommen wird?
  • Welche Erfahrungen haben die ÖSHZs bei der Bearbeitung der Anfragen zu dieser Soforthilfe gemacht?
  • Nach welchen Richtlinien sind die Kriterien zur Inanspruchnahme dieser Soforthilfe ausgearbeitet worden?

Antwort des Ministers:

Zunächst möchte ich daran erinnern, dass ich auf Recherchefragen in der Kürze der Zeit nicht ausreichend antworten kann. Wir haben nicht von allen ÖSHZ eine Rückmeldung über die DG-Wohnbeihilfe erhalten. Ich würde daher empfehlen, dass die Abgeordneten in dem Fall eine schriftliche Frage einreichen.

So kann vor allem das ÖSHZ Eupen keine Rückmeldung zum Stand der Dinge geben. Hier wurden aber bisher verständlicherweise die meisten Anträge gestellt. Sie haben bereits in Ihrer Fragestellung die Zahl von 550 Anträgen genannt.

Das ÖSHZ Eupen überprüft aktuell, ob die Antragsteller die Bedingungen für den Erhalt dieser Soforthilfe erfüllen.

In Raeren wurden bis zum 6. September 43 Anträge auf Soforthilfe entgegengenommen. Drei weitere Termine für eine Anfrage stehen diese Woche noch an.

Bisher werden in Raeren somit Hilfen in Höhe von 42.500 Euro ausbezahlt. Hinzu kommt in gleicher Höhe eine Unterstützung des gemeinsamen Spendenraufrufs des Bürgerfonds Ostbelgien der König Baudouin Stiftung, des Vinzensvereins und der ÖSHZ.

Anträge können bekanntlich bis zum 30. September gestellt werden.

Beim ÖSHZ St.Vith haben bisher 19 Antragsteller, davon 18 Personen aus dem Ort Schönberg, von dem Soforthilfeprogramm der Deutschsprachigen Gemeinschaft profitiert. Diesen Personen wurden insgesamt 26.000 Euro ausgezahlt. Auch hier wird die gleiche Summe vom Erlös aus dem Spendenaufruf an die Betroffenen zusätzlich ausgezahlt.

Das ÖSHZ Burg-Reuland hat im August zwei Soforthilfen gewährt. Es werden im September eventuell noch zwei bis drei Anträge hinzukommen.

In Lontzen sind bis dato vier Anträge eingegangen.

Von den ÖSHZ Büllingen und Kelmis liegen aktuell noch keine Rückmeldungen vor.

Für die Hilfe, die aus dem Spendenaufruf erfolgt ist, haben die beteiligten Organisationen einen Antrag mit fünf Kriterien ausgearbeitet.

Die Kriterien betreffen den Zustand der Wohnung, den Verlust der Kleidung oder dem Schaden von Elektrogeräten und Mobiliar sowie die Zusammensetzung des Haushalts.

Der Einfachheit halber hat die Regierung diese fünf Kriterien des Spendenaufrufs übernommen, um den Aufwand der Antragsteller so gering wie möglich zu halten.

Wichtig war und bleibt für uns, dass diese Wohnbeihilfe schnell und unkompliziert ausbezahlt wird, damit die betroffenen Menschen erste Rechnungen für ihren Hausrat bezahlen können, bis die Versicherung oder andere Hilfen greifen.

Die Rückmeldungen der ÖSHZ sind unterschiedlich. Allgemein wird bemerkt, dass mittlerweile mehr Menschen sich getraut haben, einen Antrag zu stellen.

Zum einen gab es zunächst Hemmungen, einen Antrag beim ÖSHZ zu stellen oder die Sichtweise, dass es anderen Menschen noch schlechter geht als einem selbst.

Überrascht zeigen sich einige der Dienste darüber, dass schlussendlich doch mehr Haushalte betroffen sind als ursprünglich angenommen.

Die Bearbeitung der Anfragen verläuft unterschiedlich. So finden in Raeren zum Beispiel bei Bedarf auch Hausbesuche statt. Die meisten Anträge werden aber schriftlich gestellt und ausreichend dokumentiert.

In St.Vith wurden die Kriterien mit den Antragstellern telefonisch besprochen. So konnte man sich einen besseren Überblick verschaffen. Denn neben der Soforthilfe könnte unter Umständen auch andere Unterstützung vonnöten sein.