Skip to content Skip to footer

Hochqualifizierte Arbeitslose in Ostbelgien

Mündliche Frage von Herrn Patrick Spies an Ministerin Isabelle Weykmans

Zu den hochqualifizierten Arbeitslosen in Ostbelgien

Laut Angaben des Arbeitsamtes waren im Jahr 2022 in der Deutschsprachigen Gemeinschaft 2.222 Personen als Vollarbeitslos gemeldet. Per Definition handelt es sich dabei um Personen, die ohne Beschäftigung sind, dem Arbeitsmarkt unmittelbar zur Verfügung stehen und aktiv eine Beschäftigung suchen.

Mit einer Arbeitslosenrate von 5,9 Prozent wurde im Jahr 2022 der niedrigste Stand der letzten 15 Jahre erreicht. 80 Prozent der Arbeitslosen wohnen im Kanton Eupen, wo die Arbeitslosenrate bei 8 Prozent liegt. Im Kanton Sankt Vith hingegen sind es 2,9 Prozent. Hier kann man quasi von Vollbeschäftigung sprechen.

Wirft man einen genaueren Blick auf die Statistiken und das Ausbildungsniveau der Vollarbeitslosen so stellt man fest, dass im vergangenen Jahr 591 Personen mit Abitur eingetragen waren (26,6%). 330 der Vollarbeitslosen Personen besaßen bzw. besitzen sogar einen Hochschul- oder gar einen Universitätsabschluss (14,8%). Diese kann man meines Erachtens durchaus als hochqualifizierte Arbeitslose bezeichnen.

Vor dem Hintergrund dessen, dass der Fachkräftemangel oder vielmehr der allgemeine Arbeitskräftemangel regelmäßig auf sämtlichen Ebenen beklagt wird, ist es schwer nachvollziehbar, dass wir diese Personen nicht in Arbeit bekommen.

Daher möchte ich Ihnen, werte Frau Ministerin, folgende Fragen stellen:

  • Inwiefern bemüht sich das Arbeitsamt darum, hochqualifizierte Arbeitslose gezielt in den Arbeitsmarkt zu vermitteln?
  • Wie bewerten Sie die Möglichkeiten, arbeitslose Akademiker zwischenzeitlich in anderen Berufsfeldern unterzubringen, bis Sie in Ihrer Spezifikation etwas finden?
  • Welche Ansätze verfolgt die Regierung, um die Zahl der Vollarbeitslosen weiterhin zu verringern?

Antwort der Ministerin:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Werte Kolleginnen und Kollegen,

Insgesamt muss festgehalten werden, dass hochqualifizierte Arbeitsuchende zum allergrößten Teil schnell einen Arbeitsplatz finden. Wie die jährlichen Schulabgängeranalysen des Arbeitsamtes zeigen, liegt die Vermittlungsquote im ersten Jahr immer bei über 90%. Auch die Dauer bis zur Arbeitsaufnahme (2,2 Monate im Schnitt für Hochschulabgänger und 2,9 Monate für Universitätsabgänger) ist nur leicht höher als bei den Gesellen, wo durch die Ausbildung schon der Kontakt zur Betriebswelt besteht. Für diese Personen besteht in der Regel also kein spezifischer Unterstützungsbedarf.

Schwieriger wird es, wenn die Personen andere Vermittlungshemmnisse aufweisen: ein Teil der hochqualifizierten Arbeitsuchenden ist älter als 50 Jahre und die ursprüngliche schulische Ausbildung liegt also schon relativ weit zurück. Je nachdem ist sie aufgrund der beruflichen Vergangenheit auch nicht mehr wirklich relevant für den aktuellen Berufswunsch. Hinzu kommen möglicherweise gesundheitliche oder andere psychosoziale Probleme.

Hinzu kommt, dass ein nicht unerheblicher Teil der hochqualifizierten Arbeitsuchenden über einen ausländischen Abschluss verfügt, der oft nicht (oder noch nicht) gleichgestellt oder anerkannt ist. Dies, zusammen mit eventuellen sprachlichen Problemen, führt dann oft dazu, dass der Eingliederungsweg ein längerer ist.

Generell ist es so, dass in der Vermittlungsarbeit jede Person in ihrer Gesamtheit betrachtet und entsprechend begleitet werden muss. Die formale Qualifikation ist nicht unbedingt der einzige ausschlaggebende Faktor für den Vermittlungserfolg.

Für Arbeitsuchende mit einem ausländischen Diplom, wo eine offizielle Anerkennung oder Gleichstellung nicht möglich ist (oder nicht angestrebt wird), ist die Vermittlung in ein anderes oder anverwandtes Berufsfeld sogar die einzige Möglichkeit, es sei denn, ein Betrieb ist bereit, die Person dennoch einzustellen (was für nicht geschützte Berufe durchaus möglich ist).
Ist die Person entschädigte Arbeitsuchende, hat sie aber eventuell noch die Möglichkeit, über eine Freistellung für eine Ausbildung einen anerkannten Abschluss zu erwerben.

Ansonsten gelten für entschädigte Arbeitslose die föderalen Regeln der zumutbaren Arbeit: ein Arbeitsuchender hat während der ersten sechs Monate der Arbeitslosigkeit das Recht, eine Arbeitsstelle zu verweigern, die nicht seiner Qualifikation entspricht. Darüber hinaus muss er alle Arten von Jobs annehmen.
Anschließend steht es der Person natürlich frei, in dieser Tätigkeit zu verbleiben oder weiterhin nach einem passenderen Job zu suchen.

A priori gehe ich grundsätzlich davon aus, dass jeder arbeitslose Akademiker in den Arbeitsmarkt integriert werden kann. Falls dies nicht der Fall ist, liegt eins oder mehrere Vermittlungshemmnisse vor, die ihn vom Arbeitsmarktgeschehen fernhalten. Wenn dies der Fall ist, werden die Referenzberater des Arbeitsamtes – wie bei jedem Arbeit Suchenden – einen Eingliederungsplan ausarbeiten und dessen Umsetzung begleiten und evaluieren, um seine Arbeitsmarktchancen gezielt zu verbessern. Die Priorität der öffentlich geförderten Arbeitsmarktpolitik besteht aber immer darin, den Arbeit Suchenden in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Das setzt auch voraus, dass der Arbeit Suchende seinerseits bereit ist, eine Arbeit in einem Beruf anzunehmen, der nicht unbedingt dem erlernten Beruf entspricht.

Die Deutschsprachige Gemeinschaft weist tatsächlich eine äußerst niedrige Arbeitslosenquote auf. Als Ministerin, die seit fast 10 Jahren für das Beschäftigungsressort verantwortlich ist, freut mich das ganz besonders. Die Reduzierung der Arbeitslosigkeit bleibt jedoch trotz der niedrigen Quote eine “Herkules”-Aufgabe, da jeder einzelne Mensch zählt. In Zeiten geringer Arbeitslosigkeit wird die Herausforderung zusätzlich dadurch komplexer, dass die Profile der verbleibenden Arbeitssuchenden tendenziell herausfordernder werden. Dies ergibt sich schlicht und einfach aus dem ökonomischen Prinzip des abnehmenden Grenzertrages. Die Herausforderung, der wir uns zu stellen haben, ist dass die Arbeitslosigkeit auch weiterhin auf einem niedrigen Niveau bleibt, und hierbei greifen wir auf die bewährten Instrumente zurück, die oft schon Thema hier im Hause waren. Ich verspreche mir viel von der operativen Umsetzung der bedarfsgeleiteten Arbeitsvermittlung auf Ebene der ÖSHZ, der DSL und des Arbeitsamtes, auch wenn die damit einhergehende verpflichtende Eintragung aller Bezieher eines Lohnersatzeinkommens sogar zu einer Steigerung der Anzahl eingetragener Arbeit Suchender führen kann.