Herabsenkung des Kindergarteneintrittsalters

10. Februar 2022

Mündliche Frage von Herrn Charles Servaty an Ministerin Klinkenberg

Zur Herabsenkung des Kindergarteneintrittsalters

Am 4. Februar erschien im Grenz-Echo ein Leserbrief “vieler KindergärtnerInnen“ der Großgemeinde Raeren. Diese zeigten sich sehr besorgt in Bezug auf die Herabsenkung des Kindergarteneintrittsalters. Dies sowohl in Bezug auf die Situation, die dann in den Kindergärten herrschen wird, als auch in Bezug auf die Einrichtungen, die aktuell die Kinder im Alter von 2,5 bis 3 Jahren empfangen.

Selbstverständlich können wir die Sorgen nachvollziehen. Dies bedeutet nicht, dass man gegen eine Herabsenkung sein muss, denn es werden vor allem Fragen gestellt und Sorgen geäußert.
Im gleichen Kontext schrieb Magie Müsch-Mathey aus Recht, ebenfalls Kindergärtnerin, kurze Zeit später einen weiteren Leserbrief. Ihre Auffassung werde ich wie die der „vielen Kindergärtnerinnen“ in Raeren nicht ausführlich schildern, da dies bereits geschehen ist.

Uns ist in diesem Kontext vor allem wichtig, dass das Kind im Mittelpunkt steht. Nicht irgendeine Lösung zur Unterbringung der Kinder, sondern die Lösung, die den Bedürfnissen jedes Kindes am besten entspricht, sollte angestrebt werden.

Deswegen ist uns wichtig, dass die Herabsenkung des Kindergarteneintrittsalters sehr gut geplant, durchdacht und begleitet wird.

Daher, sowie unter Berücksichtigung der Tatsache, dass auch heute schon einige Kinder mit 2,5 Jahren in den Kindergarten gehen, lauten meine Fragen:

  • Welche begleitenden Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass künftig alle Kinder mit 2,5 Jahren im Kindergarten gut aufgehoben sein können?
  • In welchem Maße werden KindergärtnerInnen sowie die übrigen Fachleute bei der Umsetzung der Herabsenkung des Kindergarteneintrittsalters einbezogen?
  • Welche gezielten Informationen ergehen an die Einrichtungen, die aktuell die Kinder im Alter von 2,5 bis 3 Jahren empfangen? 

Antwort der Ministerin:
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
werte Kolleginnen und Kollegen,

die Herabsetzung des Kindergarteneintrittsalters erfordert sowohl organisatorische als auch pädagogische Vorbereitungen, damit die Kinder – ihren Bedürfnissen entsprechend – bestmöglich betreut und gefördert werden können.
Im Vorfeld wurden schulinterne Bedarfsanalysen zur Aufnahme der 2 ½-Jährigen vorgenommen.
Auf organisatorischer Ebene haben die Schulträger die Möglichkeit Anträge auf Bezuschussung im Ministerium einzureichen, um die nötige Ausstattung anzuschaffen oder Infrastrukturprojekte zu realisieren. Die entsprechenden Anträge können beim Fachbereich Ausbildung und Unterrichtsorganisation bzw. beim Fachbereich Infrastruktur eingereicht werden. Die Bildungsministerin hat die Träger bereits mehrfach aufgefordert, diese Anträge auf der Grundlage der von den Schulen realisierten Bedarfsanalysen fristgerecht einzureichen.

Auf pädagogischer Ebene besteht die Möglichkeit, speziell auf das Thema „Aufnahme der 2 ½ -Jährigen in den Kindergarten“ abgestimmte Weiterbildungen über den Weiterbildungskatalog der Autonomen Hochschule zu buchen. Um diese Weiterbildungen vorzustellen, wurde im September 2021 eine Auftaktveranstaltung für das gesamte Kindergartenpersonal organisiert. Zusätzlich besteht das Angebot – sobald die Corona-bedingten Einschränkungen aufgehoben werden – in Kindergärten der Französischsprachigen Gemeinschaft zu hospitieren.

Mit der Entscheidung, das Kindergarteneintrittsalter herabzusetzen, hat die Regierung beschlossen, Kindergartenassistenten einzuführen, um die Kindergärtnerinnen und Kindergärtner bei der Aufnahme der 2 ½-Jährigen zu unterstützen. Um die Ankunft der 2 ½-Jährigen vorzubereiten, hat die Regierung beschlossen, den Schulen einen Teil der Stellen im Amt des Kindergartenassistenten bereits vor der Herabsetzung des Kindergarteneintrittsalters zur Verfügung zu stellen. Dieses Stellenkapital verteilt der Schulträger auf die Niederlassungen in seiner Trägerschaft. Durch die Übergangsbestimmung bezüglich der Gewährung des Stellenkapitals im Amt des Kindergartenassistenten erhält der Schulträger seit dem 1. September 2018 25% der Stellen, seit dem 1. September 2019 50 % der Stellen, ab dem Schuljahr 2023-2024 75% der Stellen und bei der Aufnahme der 2½-Jährigen ab dem 1. September 2024 100% der Stellen (siehe Artikel 84quater des Regelgrundschuldekrets vom 26. April 1999).

In einigen Kindergärten kommen zudem Kindergartenhelfer zum Einsatz sowie zusätzliches Unterstützungspersonal wie Förderpädagogen, Lehrpersonen zur Förderung der erstankommenden Schüler oder Betreuungspersonal.
Die Kindergärten haben die Möglichkeit, die Gruppenzusammensetzung individuell zu gestalten, entweder mit kleinen Empfangsklassen für 2,5-Jährige oder durch altersgemischte Gruppen, in denen nur wenige 2,5-Jährige betreut werden. Die letztgenannte Möglichkeit fördert nicht nur die Autonomie, sondern auch die sozialen Kompetenzen der Kinder, sowohl die der 2,5-Jährigen als auch die der älteren Kindergartenkinder.

In den Prozessen der schulinternen Gestaltung, der Buchung von Weiterbildungen und Hospitationen sowie bei Ausstattungs- und Infrastrukturfragen können und sollten Schulleitungen das gesamte Kindergartenpersonal einbinden.
Institutionen wie z. B. Kaleido und das Kompetenzzentrum, die bedeutsame Erfahrungswerte in der Betreuung der Kleinkinder mitbringen, wurden in den Prozess zur Planung der Auftaktveranstaltung sowie für die Organisation und Durchführung der Weiterbildungen einbezogen.
Unabhängig davon wurden ebenfalls mehrfach Gespräche mit dem RZKB während der Planungsphase zur Auftaktveranstaltung geführt.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Mündliche Frage von Herrn Charles Servaty an Ministerin Klinkenberg

Zur Herabsenkung des Kindergarteneintrittsalters

Am 4. Februar erschien im Grenz-Echo ein Leserbrief “vieler KindergärtnerInnen“ der Großgemeinde Raeren. Diese zeigten sich sehr besorgt in Bezug auf die Herabsenkung des Kindergarteneintrittsalters. Dies sowohl in Bezug auf die Situation, die dann in den Kindergärten herrschen wird, als auch in Bezug auf die Einrichtungen, die aktuell die Kinder im Alter von 2,5 bis 3 Jahren empfangen.

Selbstverständlich können wir die Sorgen nachvollziehen. Dies bedeutet nicht, dass man gegen eine Herabsenkung sein muss, denn es werden vor allem Fragen gestellt und Sorgen geäußert.
Im gleichen Kontext schrieb Magie Müsch-Mathey aus Recht, ebenfalls Kindergärtnerin, kurze Zeit später einen weiteren Leserbrief. Ihre Auffassung werde ich wie die der „vielen Kindergärtnerinnen“ in Raeren nicht ausführlich schildern, da dies bereits geschehen ist.

Uns ist in diesem Kontext vor allem wichtig, dass das Kind im Mittelpunkt steht. Nicht irgendeine Lösung zur Unterbringung der Kinder, sondern die Lösung, die den Bedürfnissen jedes Kindes am besten entspricht, sollte angestrebt werden.

Deswegen ist uns wichtig, dass die Herabsenkung des Kindergarteneintrittsalters sehr gut geplant, durchdacht und begleitet wird.

Daher, sowie unter Berücksichtigung der Tatsache, dass auch heute schon einige Kinder mit 2,5 Jahren in den Kindergarten gehen, lauten meine Fragen:

  • Welche begleitenden Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass künftig alle Kinder mit 2,5 Jahren im Kindergarten gut aufgehoben sein können?
  • In welchem Maße werden KindergärtnerInnen sowie die übrigen Fachleute bei der Umsetzung der Herabsenkung des Kindergarteneintrittsalters einbezogen?
  • Welche gezielten Informationen ergehen an die Einrichtungen, die aktuell die Kinder im Alter von 2,5 bis 3 Jahren empfangen? 

Antwort der Ministerin:
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
werte Kolleginnen und Kollegen,

die Herabsetzung des Kindergarteneintrittsalters erfordert sowohl organisatorische als auch pädagogische Vorbereitungen, damit die Kinder – ihren Bedürfnissen entsprechend – bestmöglich betreut und gefördert werden können.
Im Vorfeld wurden schulinterne Bedarfsanalysen zur Aufnahme der 2 ½-Jährigen vorgenommen.
Auf organisatorischer Ebene haben die Schulträger die Möglichkeit Anträge auf Bezuschussung im Ministerium einzureichen, um die nötige Ausstattung anzuschaffen oder Infrastrukturprojekte zu realisieren. Die entsprechenden Anträge können beim Fachbereich Ausbildung und Unterrichtsorganisation bzw. beim Fachbereich Infrastruktur eingereicht werden. Die Bildungsministerin hat die Träger bereits mehrfach aufgefordert, diese Anträge auf der Grundlage der von den Schulen realisierten Bedarfsanalysen fristgerecht einzureichen.

Auf pädagogischer Ebene besteht die Möglichkeit, speziell auf das Thema „Aufnahme der 2 ½ -Jährigen in den Kindergarten“ abgestimmte Weiterbildungen über den Weiterbildungskatalog der Autonomen Hochschule zu buchen. Um diese Weiterbildungen vorzustellen, wurde im September 2021 eine Auftaktveranstaltung für das gesamte Kindergartenpersonal organisiert. Zusätzlich besteht das Angebot – sobald die Corona-bedingten Einschränkungen aufgehoben werden – in Kindergärten der Französischsprachigen Gemeinschaft zu hospitieren.

Mit der Entscheidung, das Kindergarteneintrittsalter herabzusetzen, hat die Regierung beschlossen, Kindergartenassistenten einzuführen, um die Kindergärtnerinnen und Kindergärtner bei der Aufnahme der 2 ½-Jährigen zu unterstützen. Um die Ankunft der 2 ½-Jährigen vorzubereiten, hat die Regierung beschlossen, den Schulen einen Teil der Stellen im Amt des Kindergartenassistenten bereits vor der Herabsetzung des Kindergarteneintrittsalters zur Verfügung zu stellen. Dieses Stellenkapital verteilt der Schulträger auf die Niederlassungen in seiner Trägerschaft. Durch die Übergangsbestimmung bezüglich der Gewährung des Stellenkapitals im Amt des Kindergartenassistenten erhält der Schulträger seit dem 1. September 2018 25% der Stellen, seit dem 1. September 2019 50 % der Stellen, ab dem Schuljahr 2023-2024 75% der Stellen und bei der Aufnahme der 2½-Jährigen ab dem 1. September 2024 100% der Stellen (siehe Artikel 84quater des Regelgrundschuldekrets vom 26. April 1999).

In einigen Kindergärten kommen zudem Kindergartenhelfer zum Einsatz sowie zusätzliches Unterstützungspersonal wie Förderpädagogen, Lehrpersonen zur Förderung der erstankommenden Schüler oder Betreuungspersonal.
Die Kindergärten haben die Möglichkeit, die Gruppenzusammensetzung individuell zu gestalten, entweder mit kleinen Empfangsklassen für 2,5-Jährige oder durch altersgemischte Gruppen, in denen nur wenige 2,5-Jährige betreut werden. Die letztgenannte Möglichkeit fördert nicht nur die Autonomie, sondern auch die sozialen Kompetenzen der Kinder, sowohl die der 2,5-Jährigen als auch die der älteren Kindergartenkinder.

In den Prozessen der schulinternen Gestaltung, der Buchung von Weiterbildungen und Hospitationen sowie bei Ausstattungs- und Infrastrukturfragen können und sollten Schulleitungen das gesamte Kindergartenpersonal einbinden.
Institutionen wie z. B. Kaleido und das Kompetenzzentrum, die bedeutsame Erfahrungswerte in der Betreuung der Kleinkinder mitbringen, wurden in den Prozess zur Planung der Auftaktveranstaltung sowie für die Organisation und Durchführung der Weiterbildungen einbezogen.
Unabhängig davon wurden ebenfalls mehrfach Gespräche mit dem RZKB während der Planungsphase zur Auftaktveranstaltung geführt.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.