Haushaltsdebatte: Redebeitrag Charles Servaty – A4

15. Dezember 2022

Plenum des PDG vom 14. Dezember 2022

Redebeitrag Charles Servaty, Vorsitzender der SP-Fraktion, zur Haushaltsdebatte zur allgemeinen Finanzpolitik, zu den Einnahmen und Ausgaben in Bezug auf verschiedene Bereiche von A4 (Diskussionsrunde 3)

Ausgaben OB50 (außer Pr. 21-23), OB70: Pr. 06, 18 (außer ZW 52.17+63.26), 19-22 + 27

 

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Mitglieder der Regierung,
werte Kolleginnen und Kollegen,

nach der weltweiten Gesundheitskrise, die uns kurz nach Beginn dieser Legislaturperiode heimsuchte, wird wohl niemand die Wichtigkeit des Gesundheitsbereichs infrage stellen.

Im Bereich Familie, Gesundheit und Soziales – dem Themenbereich, mit dem wir uns heute befassen – geht es zahlenmäßig um nicht weniger als 172,7 Millionen Euro. Das sind mehr als 30% des gesamten DG-Haushaltes!

Darin berücksichtigt sind noch nicht die Ausgaben für Infrastrukturprojekte.
Gerade in den Bereichen Familie, Gesundheit und Soziales, haben die entsprechenden Investitionen in die Gebäude jedoch nahezu immer eine besondere gesellschaftliche und menschliche Tragweite. In diesem Sinne werde ich auf einige Beispiele aus den Bereichen Gesundheit, Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf eingehen.

Als die weltweite Corona-Epidemie Ostbelgien erreichte, gab es auch hierzulande Beifall für das Gesundheits- und Pflegepersonal.
Dem Vernehmen nach haben einige der Verantwortlichen aus diesen Bereichen inzwischen den Eindruck, dass die Lehren aus der Krise bereits vergessen wurden.

Im Namen der SP-Fraktion bekräftige ich jedoch nochmals, dass auch weiterhin unsere höchste Wertschätzung dem gesamten Pflegepersonal sowie allen anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der betroffenen Einrichtungen gilt.

Erst vor etwas mehr als einem Monat beteiligte sich das Krankenhauspersonal an Gewerkschaftsaktionen.

Jetzt ist das ein Sektor, der nicht der DG untersteht. Dennoch ist es interessant, sich mal genauer anzuschauen, wo die Gründe für den Unmut lagen.

Diesbezüglich können wir dem Personal in gleich mehreren Punkten nur Recht geben.

Genau wie die meisten Streikenden kritisierte das Krankenhauspersonal vor allem die steigenden Energiekosten. Vor allem die drastischen Preissteigerungen machen dem Personal zu schaffen.

Darüber hinaus zeigte sich das Personal über mehrere Entscheidungen der Föderalregierung entsetzt.

In dieser Hinsicht sollten wir sie so gut es geht unterstützen. Jede Zusammenkunft mit der Föderalregierung sollten wir daher auch nutzen, um die Sorgen und Ängste des Gesundheits- und Pflegepersonals, für das der Föderalstaat zuständig ist, anzusprechen.

Jedoch können wir für dieses Personal keine Entscheidungen treffen. Auch geht das Problem des Fachkräftemangels im Gesundheits- und Pflegebereich weit über die DG hinaus. So meldete das Grenzecho zum Beispiel am 4. Juli diesen Jahres in einem großen Titel: „Kein Personal: Krankenhäuser in Flandern müssen Angebot herunterfahren.“

Wie steht es aber um das Personal, für das wir sehr wohl Entscheidungen treffen können?

Wir wissen alle, dass die Personalkosten enorm durch Lohnindexierungen gestiegen sind und weiterhin steigen. Doch diese stellen für uns bekanntlich eine Selbstverständlichkeit dar!

Inzwischen wird wohl auch jeder gemerkt haben, wie sehr das Budget öffentlicher Dienste belastet ist.

Dennoch nimmt die DG keine Einsparungen im Gesundheitsbereich vor.

Besser noch: Um dem Personal im Gesundheitsbereich unsere Wertschätzung auszusprechen, beschlossen wir hier mehrere Gehaltserhöhungen. Und im kommenden Jahr soll die DG nochmals nachlegen!

Konkret stiegen die Gehälter der Familienhelfer und Kinderbetreuer um bis zu 21 % im Jahr 2018.

Im Jahr 2020 wertete die DG das Personal in den Wohn- und Pflegezentren gar um bis zu 23 % auf.

Ich muss wohl nicht daran erinnern, dass seitdem in diesen Zentren Pflegehelfer die höchsten Löhne in ganz Belgien erhalten.

Aus den Krankenhäusern wurden bereits damals Stimmen laut. Verständlicherweise wollte das dortige Personal die gleiche Aufwertung, die das Personal der Wohn- und Pflegezentren erfuhr. Doch für dieses Personal war und ist die DG nicht zuständig.

Doch die DG legt auch nach, nachdem sie vorgelegt hat: Ja, „Wir werden 2023 die Gehälter der Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger in den Wohn- und Pflegezentren erneut erhöhen“, erklärte Minister Antoniadis.

Gleichzeitig wissen wir, dass mehr Geld allein nicht ausreicht. Deswegen arbeitet der Minister an einem Maßnahmenpaket für die Aufwertung der Arbeitsbedingungen in den Wohn- und Pflegezentren.

Neben der DG sind hier auch die Arbeitgeber und die Träger in den Einrichtungen gefordert. Gerade weil uns die finanziellen Schwierigkeiten bekannt sind, muss der Wichtigkeit des dortigen Personals Rechnung getragen werden.

Um dem Fachkräftemangel im Pflegebereich entgegenzutreten, müssen wir zudem weitere Wege gehen. Denn aus eigener Kraft können wir das Problem u.a. in Anbetracht des demografischen Wandels nicht lösen; das sagte vorhin sinngemäß sogar Frau Huppertz.

Deswegen brauchen wir auch eine intelligente Einwanderung, die uns durch bessere Diplomanerkennungen und durch eine effiziente Anwerbungsinitiative gelingen kann.

Werte Kolleginnen und Kollegen,

widmen wir uns nun vertieft den Pflegebedürftigen.

Die bisher erörterte Personalsituation beeinflusst natürlich wesentlich das Wohlbefinden der Pflegebedürftigen.

Jedoch greifen hier auch mehrere weitreichende Entscheidungen der DG. Hier denken wir insbesondere an die Einführung und Finanzierung der Alltagshelfer.  

Mit der Einführung der Alltagshelfer geht eine Entlastung des bestehenden Personals einher. Gleichzeitig steigt dadurch aber auch die Lebensqualität der Bewohner in den Einrichtungen. Und um diese geht es ja schließlich!

Wenn man an Pflegebedürftige denkt, kommt man aber auch nicht drum herum, das Thema Pflegegeld anzusprechen. 

Denn die große Neuheit dieses DG-Pflegegelds besteht darin, dass es sich nach dem Pflegebedarf richtet.

Selbstverständlich ist das aber nicht die einzige Änderung. Insgesamt können wir nur noch einmal bekräftigen: Das neue System ist schneller, vorteilhafter und fair!

Schneller: Weil die Prozedur vereinfacht wird. Eben dank dieser Vereinfachung soll das Verfahren künftig deutlich schneller vonstattengehen. Derzeit beträgt die Wartezeit für die Beihilfe fünf bis sieben Monate. Für uns war eine so lange Wartezeit nicht zu akzeptieren. Wer dringend auf Geld angewiesen ist, kann nicht so lange warten. Ein weiteres wichtiges Element der Vereinfachung und insbesondere der Beschleunigung ist nicht zuletzt die Abschaffung der Einkommensüberprüfung.

Vorteilhafter: Denn der Pflegebedarf der Senioren wird künftig entscheidend sein und nicht die Höhe ihres Einkommens oder ihrer Rente.

Gerechter: Weil ab 2023 doppelt so viele Senioren finanziell unterstützt werden! Schätzungsweise 2000 ostbelgische Senioren werden dann zum ersten Mal das neue Pflegegeld der DG  erhalten.

Sie sehen, auch wenn manche es nicht wahrhaben wollen: Im neuen Pflegegeldsystem ist viel Positives enthalten.

Kann es weiter verbessert werden? Vielleicht. Doch bisher hat keiner, der das neue System kritisiert, wirklich konkrete Verbesserungen vorgeschlagen!

Wohl aber erinnere ich mich sehr gut an unsere intensiven Diskussionen im Rahmen der Arbeitsgruppe zur sechsten Staatsreform. Dort galt es, die Umwandlung der früheren BUP-Beihilfe in ein eigenständiges Pflegegeld vorzubereiten. Und wenn ich in diesen Rückspiegel schaue, kann ich nur feststellen, dass wir mit der baldigen  (Januar 2023) Einführung unseres DG-Pflegegelds doch sehr nahe an den damaligen ehrgeizigen Erwartungen liegen!

Ebenso begrüßen wir die Erhöhung des Gesamtbudgets für das Pflegegeld von 3,8 auf 5 Millionen Euro.

Und durch die Vereinfachung, die wir mit der Reform erzielen, können wir die Verwaltungskosten senken. Ja, in diesem Bereich kann tatsächlich auf Seiten der Verwaltung eingespart werden. Jedoch nicht aufgrund eines reellen Einsparungsbedarfs sondern dank der Reform.

Diese sorgt für eine deutliche Vereinfachung, wodurch tatsächlich weniger Verwaltung für die Verteilung des Geldes notwendig wird. Dies, obwohl mehr Geld an mehr Empfänger verteilt wird.

Anders gesagt:

Durch die Abschaffung der Einkommensüberprüfung wird das System vereinfacht. Die Verwaltungskosten werden gesenkt. Das so eingesparte Geld soll jedoch wieder in die Taschen der ostbelgischen Pflegebedürftigen fließen. Und obendrauf erhöhen wir – wie gesagt – das zur Verfügung stehende Geld von 3,8 auf 5 Millionen Euro!

Indirekt profitieren unsere Senioren zudem im administrativen Ausgabenhaushalt der allgemeinen Ausgaben 2023 von den über 40 Mio. Euro, die wir für das Programm 17 – Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf vorsehen. Diese fließen zum großen Teil – über 20 Millionen Euro – in Zuschüsse für Angebote an VoG und Stiftungen. Weitere über 13 Millionen Euro fließen in Zuschüsse für Angebote an ÖSHZ und an Interkommunale.

Dabei werden die Indexierungen der Jahre 2022 und 2023 in den WPZS gegenfinanziert mit Erhöhungen um 9,25 % bzw. um 5,25 %. Für die häusliche Hilfe wird zur gleichen Zeit die Inflation kompensiert.

Und Im Bereich der Wohn- und Pflegezentren muss ich auch die einmalige Energiebeihilfe erwähnen, die darüber hinaus dem PPH in St. Vith zugestanden wird (450 Euro bzw. 150 Euro je nach Pflegeplatz): Keineswegs selbstverständlich und dennoch überaus begrüßenswert!

Nicht zu vergessen: Der Bau einer Immobilie mit 28 betreuten Wohnungen für Senioren und begleitetes Wohnen für Menschen mit Beeinträchtigung, der Ankauf der Residenz Leoni, das Seniorendorfhaus Grüfflingen und die Renovierung der Flügel ‚Novalis‘ und ‚Renoir‘ im WPZS Sankt Joseph.

Werte Kolleginnen und Kollegen,

auch müssen wir die Kritik, die DG tue nicht genug, wenn Probleme im Pflegebereich entstehen, insbesondere bei VIVIAS, nochmals entschieden zurückweisen.

Denn es ist vielmehr so, dass die bedeutenden personellen Änderungen, die es dort gibt, unabhängig von der DG geschehen. Und vor allem ist die DG nicht für die Personalpolitik der WPZS zuständig.

Unterstützend zur Seite stehen, das tut sie natürlich gerne, insofern das erwünscht ist.

Hat sie das schon geäußert? Ja, die DG hat ihre Unterstützung stets angeboten. Das tut sie auch in der aktuellen Phase. Sie kann nicht anstelle der Verwaltungsratsmitglieder handeln. Doch sie ist z.B. bereit, die Kosten für eine Organisationsanalyse zu tragen. Das hat Minister Antoniadis mehrfach deutlich gesagt!

Neben dem Personal und den Pflegebedürftigen gibt es im Organisationsbereich 50 weitere Nutznießer, die zu erwähnen sind.

So ermöglicht uns die gute Finanzlage der DG, in Ostbelgien beispielsweise neben den Gehältern auch das Kindergeld zu erhöhen. Das, was man heute auch als Familienzulagen kennt, wird bei uns in der DG indexiert.

In Flandern ist das beispielsweise nicht der Fall. Der eine oder andere wird die diesbezüglichen koalitionsinternen Auseinandersetzungen in Flandern wohl mitbekommen haben.

Die Freude über diese Indexierung hält sich mitunter in Grenzen. Da sie aber offensichtlich alles andere als selbstverständlich ist, gehörte sie hier erwähnt.

Und zwar klar und deutlich: Insgesamt beläuft sich das Programm 11 – Familie auf über 43.000.000 Euro.

Zur Erinnerung: Die Familienleistungen steigen um fast 3 Millionen Euro im Vergleich zu 2022.

Auch die besondere Hilfe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene wird indexiert.

Die DG finanziert zudem Projekte für Menschen mit Beeinträchtigung. So sieht sie 70.000 € für die Finanzierung des Beirats für Menschen mit einer Beeinträchtigung vor.

In drei Punkten gehe ich kurz auf dieses neue Konzertierungs- und Beratungsgremium ein.

Erstens: Wir sind fest davon überzeugt, dass der Beirat seine Aufgabe systematisch und gut erfüllen wird. Damit wird dann die derzeitige Lücke im Zusammenspiel aller Kräfte geschlossen.

Zweitens: Von Seiten der Politik und der Verwaltung muss jederzeit das offene Ohr für die Stellungnahmen und Empfehlungen des Beirates gezeigt werden! Schließlich geht es um die Belange der Menschen mit Beeinträchtigung und um deren Lebensbedingungen im Alltag.

Drittens: Wir wünschen den künftigen Mitgliedern des Beirates einen erfolgreichen Start für den Beginn ihrer Tätigkeiten.

Darüber hinaus sind auf Seiten der Infrastruktur bereits 2.664.468 € für die Renovierung und die Erweiterung der Tagesstätte Meyerode vorgesehen.

Wir stellen also fest:

 

Die DG sieht weder im Gesundheitsbereich, noch in der Pflege, noch im Bereich Soziales Sparmaßnahmen vor.

Das Personal, die Pflegebedürftigen, die Familien in Ostbelgien, sowie die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Notsituationen können sich weiterhin auf die DG verlassen. Das finden wir durchaus begrüßenswert!

Ebenso sollen in Zukunft die Mittel für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Not weiterhin ausreichen. Hier gehören auch jene Einrichtungen erwähnt, die Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene bereithalten, die nicht in ihrem angestammten Zuhause wohnen können.

Ganze drei Organisationen verwalten Projekte, die Jugendlichen im Alltag wertvolle Wohn- und Lebensbetreuungen bieten.

Hier ist vom Zentrum Mosaik die Rede, das 2.970.000 € von der DG erhält, sowie von der SIA, die 430.000 € erhält und vom Projekt Intego Wohnen der CAJ, das mit 220.000 € bezuschusst wird. All diese Beträge enthalten einen sogenannten Inflationsausgleich. Diese weitere Kraftanstrengung der DG wollen wir ebenfalls hervorheben.

Besonders wichtig ist dies, weil hier Jugendliche und junge Erwachsene aufgefangen und in ihrem Alltag gefestigt werden. Man kann mit Recht behaupten, dass diese drei Einrichtungen ganz wesentliche und mitunter auch existenzielle Dienste leisten!

 

Natürlich muss auch der Blick auf das große Ganze trotz zahlreicher Projekte nicht verloren gehen.

Hier stellen wir fest, dass das Programm 15 –  Soziales eine Erhöhung des Budgets erfährt. Hier kommt man nun auf insgesamt 8.085.000 Euro für das Jahr 2023.

Diese teilen sich auf in allgemeine laufende Ausgaben, der Finanzierung von Zuschüssen an Organisationen im Sozialbereich, sowie der Finanzierung von Maßnahmen in Folge der Ukraine-Krise und einer Dotation für den Sonderfonds für Sozialhilfe. An dieser Stelle möchte ich einige Organisationen im Sozialbereich nennen und ihnen für ihre Arbeit danken.

Diese wären:

  • die SOS-Hilfe VoG,
  • die Telefonhilfe VoG,
  • die VoG Prisma-Frauenzentrum für Beratung, Bildung und Opferschutz,
  • die VoG Dabei,
  • die Lebensmittelbank des Roten Kreuzes,
  • Info-Integration,
  • der Übersetzungsdienst Traduko,
  • die sozialen Treffpunkte, sowohl im Norden als auch im Süden der DG; konkret handelt es sich dabei um das ‚Patchwork‘ in Sankt Vith, ‚ Ephata‘ und das ‚Viertelhaus‘ der CAJ in Eupen, das ‚Haus der Familie‘ in Kelmis und neuerdings auch das ‚Dorfhaus‘ in Eynatten,
  • die VoG Kulturelle Aktion und Präsenz,
  • die Verbraucherschutzzentrale VoG.

 

Im Übrigen können diese Einrichtungen sich über großzügige Finanzierungen seitens der DG freuen. Im Fall der SOS-Hilfe VoG sieht der Haushalt beispielsweise immerhin  1.060.000 Euro vor.

Interessant sind auch die Entwicklungen in der Finanzierung dieser Dienstleister: So wurden die Mittel für die Lebensmittelbank sowohl 2022 als auch für 2023 erhöht. Traurig genug, dass dieses Angebot notwendig ist. Doch zum Glück gibt es dieses!

Sicher ist auch, dass Erhöhungen von Mitteln in Folge der Ukraine-Krise erforderlich waren: U.a. Info-Integration und Traduko, aber auch die KAP waren dadurch besonders gefordert. Entscheidend sind solche Angebote durchaus bei der Integration Geflüchteter.

Darüber hinaus galt es natürlich, für die notwendigen Unterkünfte zu sorgen. Hierzu erwähnte ich bereits das Zentrum Worriken. Ich sprach bereits  einen  Dank an die dortigen Verantwortlichen aus.

Danken möchte ich aber auch sehr deutlich und bewusst allen Privatpersonen, die einen Flüchtling bei sich aufgenommen oder Geflüchteten in sonst einer Weise geholfen haben.

Denn das ist wahrhaft eine gute Tat, wie der sprichwörtliche Pfarrer sagen würde. Solche Taten machen nicht nur selig, sondern vor allem auch glücklich.

 

All dies begrüßen wir umso mehr, da die SP immer schon einen Schwerpunkt auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt legt. Nicht zuletzt deswegen freuten wir uns auch über den Erfolg der Viva for Life – Aktion von CAP48.

Und deswegen begrüßen wir die Arbeit all der erwähnten Einrichtungen. Denn ohne sie wäre die ostbelgische Gesellschaft deutlich kälter, bezogen natürlich nicht auf die aktuellen jahreszeittypischen Temperaturen, sondern vielmehr auf den sozialen und menschlichen Zusammenhalt in der DG.

 

Darüber hinaus begrüßen wir auch ausdrücklich verschiedene Maßnahmen im Gesundheitsbereich, darunter die Anpassung bzgl. der Finanzierung der Ausstattung und der Instandsetzungsarbeiten in den Krankenhäusern.

In Zukunft sollen hier nicht mehr jährlich jeweils 1,5 Millionen sondern für die nächsten 10 Jahre insgesamt 30 Millionen Euro vorgesehen werden. Mit dieser Maßnahme tragen wir zur Vereinfachung der Bautätigkeit und der Verwaltung der Krankenhäuser bei. Damit erhalten sie deutlich mehr Flexibilität und Planungssicherheit!

Abschließend stellen wir also fest, dass der gesamte nichtkommerzielle Sektor in den Bereichen Gesundheit und Soziales auch diesmal keineswegs vergessen wurde.

Ganz im Gegenteil erfahren zahlreiche Akteure wesentliche Unterstützungen. Weder bei Kindern, noch bei Jugendlichen, jungen oder auch älteren Erwachsenen oder Senioren wird gespart.

Und darüber hinaus ist es uns mit den Abänderungen zum Haushalt 2022 sowie mit dem Haushalt 2023 abermals gelungen, wesentliche soziale und gesellschaftliche Akzente zu setzen!

Daher werden wir als SP-Fraktion sehr gerne all den Haushaltsmitteln zustimmen, die wir heute in den Bereichen Familie, Gesundheit und Soziales zum Wohle der ostbelgischen Bevölkerung bereitstellen.

Ich danke für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit!

Charles Servaty.

Plenum des PDG vom 14. Dezember 2022

Redebeitrag Charles Servaty, Vorsitzender der SP-Fraktion, zur Haushaltsdebatte zur allgemeinen Finanzpolitik, zu den Einnahmen und Ausgaben in Bezug auf verschiedene Bereiche von A4 (Diskussionsrunde 3)

Ausgaben OB50 (außer Pr. 21-23), OB70: Pr. 06, 18 (außer ZW 52.17+63.26), 19-22 + 27

 

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Mitglieder der Regierung,
werte Kolleginnen und Kollegen,

nach der weltweiten Gesundheitskrise, die uns kurz nach Beginn dieser Legislaturperiode heimsuchte, wird wohl niemand die Wichtigkeit des Gesundheitsbereichs infrage stellen.

Im Bereich Familie, Gesundheit und Soziales – dem Themenbereich, mit dem wir uns heute befassen – geht es zahlenmäßig um nicht weniger als 172,7 Millionen Euro. Das sind mehr als 30% des gesamten DG-Haushaltes!

Darin berücksichtigt sind noch nicht die Ausgaben für Infrastrukturprojekte.
Gerade in den Bereichen Familie, Gesundheit und Soziales, haben die entsprechenden Investitionen in die Gebäude jedoch nahezu immer eine besondere gesellschaftliche und menschliche Tragweite. In diesem Sinne werde ich auf einige Beispiele aus den Bereichen Gesundheit, Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf eingehen.

Als die weltweite Corona-Epidemie Ostbelgien erreichte, gab es auch hierzulande Beifall für das Gesundheits- und Pflegepersonal.
Dem Vernehmen nach haben einige der Verantwortlichen aus diesen Bereichen inzwischen den Eindruck, dass die Lehren aus der Krise bereits vergessen wurden.

Im Namen der SP-Fraktion bekräftige ich jedoch nochmals, dass auch weiterhin unsere höchste Wertschätzung dem gesamten Pflegepersonal sowie allen anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der betroffenen Einrichtungen gilt.

Erst vor etwas mehr als einem Monat beteiligte sich das Krankenhauspersonal an Gewerkschaftsaktionen.

Jetzt ist das ein Sektor, der nicht der DG untersteht. Dennoch ist es interessant, sich mal genauer anzuschauen, wo die Gründe für den Unmut lagen.

Diesbezüglich können wir dem Personal in gleich mehreren Punkten nur Recht geben.

Genau wie die meisten Streikenden kritisierte das Krankenhauspersonal vor allem die steigenden Energiekosten. Vor allem die drastischen Preissteigerungen machen dem Personal zu schaffen.

Darüber hinaus zeigte sich das Personal über mehrere Entscheidungen der Föderalregierung entsetzt.

In dieser Hinsicht sollten wir sie so gut es geht unterstützen. Jede Zusammenkunft mit der Föderalregierung sollten wir daher auch nutzen, um die Sorgen und Ängste des Gesundheits- und Pflegepersonals, für das der Föderalstaat zuständig ist, anzusprechen.

Jedoch können wir für dieses Personal keine Entscheidungen treffen. Auch geht das Problem des Fachkräftemangels im Gesundheits- und Pflegebereich weit über die DG hinaus. So meldete das Grenzecho zum Beispiel am 4. Juli diesen Jahres in einem großen Titel: „Kein Personal: Krankenhäuser in Flandern müssen Angebot herunterfahren.“

Wie steht es aber um das Personal, für das wir sehr wohl Entscheidungen treffen können?

Wir wissen alle, dass die Personalkosten enorm durch Lohnindexierungen gestiegen sind und weiterhin steigen. Doch diese stellen für uns bekanntlich eine Selbstverständlichkeit dar!

Inzwischen wird wohl auch jeder gemerkt haben, wie sehr das Budget öffentlicher Dienste belastet ist.

Dennoch nimmt die DG keine Einsparungen im Gesundheitsbereich vor.

Besser noch: Um dem Personal im Gesundheitsbereich unsere Wertschätzung auszusprechen, beschlossen wir hier mehrere Gehaltserhöhungen. Und im kommenden Jahr soll die DG nochmals nachlegen!

Konkret stiegen die Gehälter der Familienhelfer und Kinderbetreuer um bis zu 21 % im Jahr 2018.

Im Jahr 2020 wertete die DG das Personal in den Wohn- und Pflegezentren gar um bis zu 23 % auf.

Ich muss wohl nicht daran erinnern, dass seitdem in diesen Zentren Pflegehelfer die höchsten Löhne in ganz Belgien erhalten.

Aus den Krankenhäusern wurden bereits damals Stimmen laut. Verständlicherweise wollte das dortige Personal die gleiche Aufwertung, die das Personal der Wohn- und Pflegezentren erfuhr. Doch für dieses Personal war und ist die DG nicht zuständig.

Doch die DG legt auch nach, nachdem sie vorgelegt hat: Ja, „Wir werden 2023 die Gehälter der Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger in den Wohn- und Pflegezentren erneut erhöhen“, erklärte Minister Antoniadis.

Gleichzeitig wissen wir, dass mehr Geld allein nicht ausreicht. Deswegen arbeitet der Minister an einem Maßnahmenpaket für die Aufwertung der Arbeitsbedingungen in den Wohn- und Pflegezentren.

Neben der DG sind hier auch die Arbeitgeber und die Träger in den Einrichtungen gefordert. Gerade weil uns die finanziellen Schwierigkeiten bekannt sind, muss der Wichtigkeit des dortigen Personals Rechnung getragen werden.

Um dem Fachkräftemangel im Pflegebereich entgegenzutreten, müssen wir zudem weitere Wege gehen. Denn aus eigener Kraft können wir das Problem u.a. in Anbetracht des demografischen Wandels nicht lösen; das sagte vorhin sinngemäß sogar Frau Huppertz.

Deswegen brauchen wir auch eine intelligente Einwanderung, die uns durch bessere Diplomanerkennungen und durch eine effiziente Anwerbungsinitiative gelingen kann.

Werte Kolleginnen und Kollegen,

widmen wir uns nun vertieft den Pflegebedürftigen.

Die bisher erörterte Personalsituation beeinflusst natürlich wesentlich das Wohlbefinden der Pflegebedürftigen.

Jedoch greifen hier auch mehrere weitreichende Entscheidungen der DG. Hier denken wir insbesondere an die Einführung und Finanzierung der Alltagshelfer.  

Mit der Einführung der Alltagshelfer geht eine Entlastung des bestehenden Personals einher. Gleichzeitig steigt dadurch aber auch die Lebensqualität der Bewohner in den Einrichtungen. Und um diese geht es ja schließlich!

Wenn man an Pflegebedürftige denkt, kommt man aber auch nicht drum herum, das Thema Pflegegeld anzusprechen. 

Denn die große Neuheit dieses DG-Pflegegelds besteht darin, dass es sich nach dem Pflegebedarf richtet.

Selbstverständlich ist das aber nicht die einzige Änderung. Insgesamt können wir nur noch einmal bekräftigen: Das neue System ist schneller, vorteilhafter und fair!

Schneller: Weil die Prozedur vereinfacht wird. Eben dank dieser Vereinfachung soll das Verfahren künftig deutlich schneller vonstattengehen. Derzeit beträgt die Wartezeit für die Beihilfe fünf bis sieben Monate. Für uns war eine so lange Wartezeit nicht zu akzeptieren. Wer dringend auf Geld angewiesen ist, kann nicht so lange warten. Ein weiteres wichtiges Element der Vereinfachung und insbesondere der Beschleunigung ist nicht zuletzt die Abschaffung der Einkommensüberprüfung.

Vorteilhafter: Denn der Pflegebedarf der Senioren wird künftig entscheidend sein und nicht die Höhe ihres Einkommens oder ihrer Rente.

Gerechter: Weil ab 2023 doppelt so viele Senioren finanziell unterstützt werden! Schätzungsweise 2000 ostbelgische Senioren werden dann zum ersten Mal das neue Pflegegeld der DG  erhalten.

Sie sehen, auch wenn manche es nicht wahrhaben wollen: Im neuen Pflegegeldsystem ist viel Positives enthalten.

Kann es weiter verbessert werden? Vielleicht. Doch bisher hat keiner, der das neue System kritisiert, wirklich konkrete Verbesserungen vorgeschlagen!

Wohl aber erinnere ich mich sehr gut an unsere intensiven Diskussionen im Rahmen der Arbeitsgruppe zur sechsten Staatsreform. Dort galt es, die Umwandlung der früheren BUP-Beihilfe in ein eigenständiges Pflegegeld vorzubereiten. Und wenn ich in diesen Rückspiegel schaue, kann ich nur feststellen, dass wir mit der baldigen  (Januar 2023) Einführung unseres DG-Pflegegelds doch sehr nahe an den damaligen ehrgeizigen Erwartungen liegen!

Ebenso begrüßen wir die Erhöhung des Gesamtbudgets für das Pflegegeld von 3,8 auf 5 Millionen Euro.

Und durch die Vereinfachung, die wir mit der Reform erzielen, können wir die Verwaltungskosten senken. Ja, in diesem Bereich kann tatsächlich auf Seiten der Verwaltung eingespart werden. Jedoch nicht aufgrund eines reellen Einsparungsbedarfs sondern dank der Reform.

Diese sorgt für eine deutliche Vereinfachung, wodurch tatsächlich weniger Verwaltung für die Verteilung des Geldes notwendig wird. Dies, obwohl mehr Geld an mehr Empfänger verteilt wird.

Anders gesagt:

Durch die Abschaffung der Einkommensüberprüfung wird das System vereinfacht. Die Verwaltungskosten werden gesenkt. Das so eingesparte Geld soll jedoch wieder in die Taschen der ostbelgischen Pflegebedürftigen fließen. Und obendrauf erhöhen wir – wie gesagt – das zur Verfügung stehende Geld von 3,8 auf 5 Millionen Euro!

Indirekt profitieren unsere Senioren zudem im administrativen Ausgabenhaushalt der allgemeinen Ausgaben 2023 von den über 40 Mio. Euro, die wir für das Programm 17 – Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf vorsehen. Diese fließen zum großen Teil – über 20 Millionen Euro – in Zuschüsse für Angebote an VoG und Stiftungen. Weitere über 13 Millionen Euro fließen in Zuschüsse für Angebote an ÖSHZ und an Interkommunale.

Dabei werden die Indexierungen der Jahre 2022 und 2023 in den WPZS gegenfinanziert mit Erhöhungen um 9,25 % bzw. um 5,25 %. Für die häusliche Hilfe wird zur gleichen Zeit die Inflation kompensiert.

Und Im Bereich der Wohn- und Pflegezentren muss ich auch die einmalige Energiebeihilfe erwähnen, die darüber hinaus dem PPH in St. Vith zugestanden wird (450 Euro bzw. 150 Euro je nach Pflegeplatz): Keineswegs selbstverständlich und dennoch überaus begrüßenswert!

Nicht zu vergessen: Der Bau einer Immobilie mit 28 betreuten Wohnungen für Senioren und begleitetes Wohnen für Menschen mit Beeinträchtigung, der Ankauf der Residenz Leoni, das Seniorendorfhaus Grüfflingen und die Renovierung der Flügel ‚Novalis‘ und ‚Renoir‘ im WPZS Sankt Joseph.

Werte Kolleginnen und Kollegen,

auch müssen wir die Kritik, die DG tue nicht genug, wenn Probleme im Pflegebereich entstehen, insbesondere bei VIVIAS, nochmals entschieden zurückweisen.

Denn es ist vielmehr so, dass die bedeutenden personellen Änderungen, die es dort gibt, unabhängig von der DG geschehen. Und vor allem ist die DG nicht für die Personalpolitik der WPZS zuständig.

Unterstützend zur Seite stehen, das tut sie natürlich gerne, insofern das erwünscht ist.

Hat sie das schon geäußert? Ja, die DG hat ihre Unterstützung stets angeboten. Das tut sie auch in der aktuellen Phase. Sie kann nicht anstelle der Verwaltungsratsmitglieder handeln. Doch sie ist z.B. bereit, die Kosten für eine Organisationsanalyse zu tragen. Das hat Minister Antoniadis mehrfach deutlich gesagt!

Neben dem Personal und den Pflegebedürftigen gibt es im Organisationsbereich 50 weitere Nutznießer, die zu erwähnen sind.

So ermöglicht uns die gute Finanzlage der DG, in Ostbelgien beispielsweise neben den Gehältern auch das Kindergeld zu erhöhen. Das, was man heute auch als Familienzulagen kennt, wird bei uns in der DG indexiert.

In Flandern ist das beispielsweise nicht der Fall. Der eine oder andere wird die diesbezüglichen koalitionsinternen Auseinandersetzungen in Flandern wohl mitbekommen haben.

Die Freude über diese Indexierung hält sich mitunter in Grenzen. Da sie aber offensichtlich alles andere als selbstverständlich ist, gehörte sie hier erwähnt.

Und zwar klar und deutlich: Insgesamt beläuft sich das Programm 11 – Familie auf über 43.000.000 Euro.

Zur Erinnerung: Die Familienleistungen steigen um fast 3 Millionen Euro im Vergleich zu 2022.

Auch die besondere Hilfe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene wird indexiert.

Die DG finanziert zudem Projekte für Menschen mit Beeinträchtigung. So sieht sie 70.000 € für die Finanzierung des Beirats für Menschen mit einer Beeinträchtigung vor.

In drei Punkten gehe ich kurz auf dieses neue Konzertierungs- und Beratungsgremium ein.

Erstens: Wir sind fest davon überzeugt, dass der Beirat seine Aufgabe systematisch und gut erfüllen wird. Damit wird dann die derzeitige Lücke im Zusammenspiel aller Kräfte geschlossen.

Zweitens: Von Seiten der Politik und der Verwaltung muss jederzeit das offene Ohr für die Stellungnahmen und Empfehlungen des Beirates gezeigt werden! Schließlich geht es um die Belange der Menschen mit Beeinträchtigung und um deren Lebensbedingungen im Alltag.

Drittens: Wir wünschen den künftigen Mitgliedern des Beirates einen erfolgreichen Start für den Beginn ihrer Tätigkeiten.

Darüber hinaus sind auf Seiten der Infrastruktur bereits 2.664.468 € für die Renovierung und die Erweiterung der Tagesstätte Meyerode vorgesehen.

Wir stellen also fest:

 

Die DG sieht weder im Gesundheitsbereich, noch in der Pflege, noch im Bereich Soziales Sparmaßnahmen vor.

Das Personal, die Pflegebedürftigen, die Familien in Ostbelgien, sowie die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Notsituationen können sich weiterhin auf die DG verlassen. Das finden wir durchaus begrüßenswert!

Ebenso sollen in Zukunft die Mittel für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Not weiterhin ausreichen. Hier gehören auch jene Einrichtungen erwähnt, die Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene bereithalten, die nicht in ihrem angestammten Zuhause wohnen können.

Ganze drei Organisationen verwalten Projekte, die Jugendlichen im Alltag wertvolle Wohn- und Lebensbetreuungen bieten.

Hier ist vom Zentrum Mosaik die Rede, das 2.970.000 € von der DG erhält, sowie von der SIA, die 430.000 € erhält und vom Projekt Intego Wohnen der CAJ, das mit 220.000 € bezuschusst wird. All diese Beträge enthalten einen sogenannten Inflationsausgleich. Diese weitere Kraftanstrengung der DG wollen wir ebenfalls hervorheben.

Besonders wichtig ist dies, weil hier Jugendliche und junge Erwachsene aufgefangen und in ihrem Alltag gefestigt werden. Man kann mit Recht behaupten, dass diese drei Einrichtungen ganz wesentliche und mitunter auch existenzielle Dienste leisten!

 

Natürlich muss auch der Blick auf das große Ganze trotz zahlreicher Projekte nicht verloren gehen.

Hier stellen wir fest, dass das Programm 15 –  Soziales eine Erhöhung des Budgets erfährt. Hier kommt man nun auf insgesamt 8.085.000 Euro für das Jahr 2023.

Diese teilen sich auf in allgemeine laufende Ausgaben, der Finanzierung von Zuschüssen an Organisationen im Sozialbereich, sowie der Finanzierung von Maßnahmen in Folge der Ukraine-Krise und einer Dotation für den Sonderfonds für Sozialhilfe. An dieser Stelle möchte ich einige Organisationen im Sozialbereich nennen und ihnen für ihre Arbeit danken.

Diese wären:

  • die SOS-Hilfe VoG,
  • die Telefonhilfe VoG,
  • die VoG Prisma-Frauenzentrum für Beratung, Bildung und Opferschutz,
  • die VoG Dabei,
  • die Lebensmittelbank des Roten Kreuzes,
  • Info-Integration,
  • der Übersetzungsdienst Traduko,
  • die sozialen Treffpunkte, sowohl im Norden als auch im Süden der DG; konkret handelt es sich dabei um das ‚Patchwork‘ in Sankt Vith, ‚ Ephata‘ und das ‚Viertelhaus‘ der CAJ in Eupen, das ‚Haus der Familie‘ in Kelmis und neuerdings auch das ‚Dorfhaus‘ in Eynatten,
  • die VoG Kulturelle Aktion und Präsenz,
  • die Verbraucherschutzzentrale VoG.

 

Im Übrigen können diese Einrichtungen sich über großzügige Finanzierungen seitens der DG freuen. Im Fall der SOS-Hilfe VoG sieht der Haushalt beispielsweise immerhin  1.060.000 Euro vor.

Interessant sind auch die Entwicklungen in der Finanzierung dieser Dienstleister: So wurden die Mittel für die Lebensmittelbank sowohl 2022 als auch für 2023 erhöht. Traurig genug, dass dieses Angebot notwendig ist. Doch zum Glück gibt es dieses!

Sicher ist auch, dass Erhöhungen von Mitteln in Folge der Ukraine-Krise erforderlich waren: U.a. Info-Integration und Traduko, aber auch die KAP waren dadurch besonders gefordert. Entscheidend sind solche Angebote durchaus bei der Integration Geflüchteter.

Darüber hinaus galt es natürlich, für die notwendigen Unterkünfte zu sorgen. Hierzu erwähnte ich bereits das Zentrum Worriken. Ich sprach bereits  einen  Dank an die dortigen Verantwortlichen aus.

Danken möchte ich aber auch sehr deutlich und bewusst allen Privatpersonen, die einen Flüchtling bei sich aufgenommen oder Geflüchteten in sonst einer Weise geholfen haben.

Denn das ist wahrhaft eine gute Tat, wie der sprichwörtliche Pfarrer sagen würde. Solche Taten machen nicht nur selig, sondern vor allem auch glücklich.

 

All dies begrüßen wir umso mehr, da die SP immer schon einen Schwerpunkt auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt legt. Nicht zuletzt deswegen freuten wir uns auch über den Erfolg der Viva for Life – Aktion von CAP48.

Und deswegen begrüßen wir die Arbeit all der erwähnten Einrichtungen. Denn ohne sie wäre die ostbelgische Gesellschaft deutlich kälter, bezogen natürlich nicht auf die aktuellen jahreszeittypischen Temperaturen, sondern vielmehr auf den sozialen und menschlichen Zusammenhalt in der DG.

 

Darüber hinaus begrüßen wir auch ausdrücklich verschiedene Maßnahmen im Gesundheitsbereich, darunter die Anpassung bzgl. der Finanzierung der Ausstattung und der Instandsetzungsarbeiten in den Krankenhäusern.

In Zukunft sollen hier nicht mehr jährlich jeweils 1,5 Millionen sondern für die nächsten 10 Jahre insgesamt 30 Millionen Euro vorgesehen werden. Mit dieser Maßnahme tragen wir zur Vereinfachung der Bautätigkeit und der Verwaltung der Krankenhäuser bei. Damit erhalten sie deutlich mehr Flexibilität und Planungssicherheit!

Abschließend stellen wir also fest, dass der gesamte nichtkommerzielle Sektor in den Bereichen Gesundheit und Soziales auch diesmal keineswegs vergessen wurde.

Ganz im Gegenteil erfahren zahlreiche Akteure wesentliche Unterstützungen. Weder bei Kindern, noch bei Jugendlichen, jungen oder auch älteren Erwachsenen oder Senioren wird gespart.

Und darüber hinaus ist es uns mit den Abänderungen zum Haushalt 2022 sowie mit dem Haushalt 2023 abermals gelungen, wesentliche soziale und gesellschaftliche Akzente zu setzen!

Daher werden wir als SP-Fraktion sehr gerne all den Haushaltsmitteln zustimmen, die wir heute in den Bereichen Familie, Gesundheit und Soziales zum Wohle der ostbelgischen Bevölkerung bereitstellen.

Ich danke für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit!

Charles Servaty.