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Gesetzentwurf „l’aidant qualifié“

Mündliche Frage von Herrn Patrick Spies an Ministerin Isabelle Weykmans

Zum Gesetzentwurf „l’aidant qualifié“

Ende vergangenen Monats hat die Föderalregierung einen Gesetzentwurf zur Einführung sogenannter „qualifizierter Helfer“ (aidant qualifié) verabschiedet.

Konkret soll es bestimmten Personen ermöglicht werden, im Rahmen ihres Berufs oder einer freiwilligen Tätigkeit außerhalb einer Pflegeeinrichtung bestimmte pflegerische Handlungen durchzuführen.

So beispielsweise in einer Schule, einer Kindertagesstätte oder aber in einem Ferienlager für Kinder und Jugendliche.

Der qualifizierte Helfer darf jedoch nur mit der Genehmigung eines behandelnden Arztes oder einer Krankenschwester arbeiten, die in einem Pflegeplan genau festlegen, was der Pflegehelfer tun darf und wie lange.

Konkret kann es sich bei einem qualifizierten Helfer also beispielsweise um einen Pfadfinderleiter handeln, der Kindern mit Diabetes dann beim Spritzen helfen darf oder aber sich um die Verabreichung von Medikamenten kümmert.

Vor diesem Hintergrund möchte ich Ihnen werte Frau Ministerin folgende Fragen stellen:

  • Wie stehen Sie diesem Gesetzentwurf gegenüber?
  • Wie wird die medizinische Versorgung in ostbelgischen Jugendlagern derzeit geregelt?

Die Antwort der Ministerin:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Werte Kolleginnen und Kollegen,

Im Allgemeinen begrüße ich die Möglichkeit, die Qualifikationen und Wertschätzung der Arbeit der Jugendleiter zu verbessern. Grundsätzlich gilt aktuell für die medizinische Versorgung auf Jugendlagern, dass keine Medikamente oder Eingriffe ohne explizites Einverständnis der Eltern
durchgeführt werden dürfen, denn jeder Eingriff würde bedeuten, dass der Leiter persönlich haftbar gemacht wird. Sobald ein unvorhergesehener Fall eintritt, der eine Pflege notwendig macht, muss ein Arzt kontaktiert oder ein Krankenhaus aufgesucht werden.
Der Gesetzesentwurf ist zu begrüßen, da hier die Verantwortlichkeit beim Arzt und oder Krankenschwester liegt, die einschätzen können, was ein Betreuer ausführen kann und es ist zu begrüßen, weil damit praktische Hürden abgebaut werden können und so alle Kinder und Jugendlichen – auch jene die aufgrund ihrer Krankheit eingeschränkt sind – an den Aktivitäten in der Schule und darüber hinaus teilnehmen können.

Das Dekret zur Förderung der Jugendarbeit gibt hierzu vor, dass pro Jugendlager mindestens eine Jugendleiterin oder ein Jugendleiter beauftragt werden muss, der für die medizinische Betreuung und die Hygiene zuständig ist. Der Jugendleiter muss einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben. Dieser besteht aus mindestens einem spezifischen Erste-Hilfe-Kurs für Jugendlager und umfasst eine Mindestdauer von sechs Stunden.

Der für die medizinische Versorgung und die Hygiene verantwortliche Jugendleiter oder Jugendleiterin kümmert sich um:

  • den Gesundheitsordner: Der Gesundheitsordner umfasst ein Gesundheitsformular für jedes Kind. Das Formular gibt Auskunft über den Gesundheitszustand des Kindes sowie über Allergien, Unverträglichkeiten gewisser Medikamente und Medikamente, die eventuell einzunehmen sind;
  • die Erste-Hilfe-Kästen;
  • die Pflege und Medikamentenausgabe;
  • die Überwachung von Gesundheit und Hygiene (tägliche Toilette, Schlaf, Appetit,
    Überanstrengung, …);
  • die Sauberkeit und Sicherheit der Lagereinrichtungen;
  • die Hygiene der sanitären Anlagen;
  • die Kaleido-Kontrolle.

Andere Leiter können den verantwortlichen Jugendleiter bei seinen Aufgaben unterstützen.
Darüber hinaus wird den Jugendleitern vorgegeben, welche Produkte in einer Lagerapotheke vorhanden sein müssen. Kaleido Ostbelgien wurde von der Regierung mit der Kontrolle der Jugendlager beauftragt und besucht jährlich zwischen 8 bis 12 Jugendlager aus einer Vorauswahl, die im Vorfeld vom zuständigen Fachbereich zusammengestellt wird. Kontrolliert werden die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gemäß Jugendförderdekret sowie der Gesamteindruck des Lagers.
Anschließend erstellen die Mitarbeiter des beauftragten Dienstes ein Gutachten.