Skip to content Skip to footer

Frühlingsklassen

Herr Servaty befragte Ministerin Klinkenberg zu den Frühlingsklassen im laufenden Schuljahr

Fragt man Lehrer, welche Elemente einen besonderen Einfluss auf die Qualität ihres Unterrichts haben, wird oft die Klassengröße genannt. Daher sind auf Ebene der Kindergärten die sogenannten Frühlingsklassen besonders wichtig.
Frühlingsklassen können dann entstehen, wenn im Laufe des Schuljahrs neue Vorschüler hinzukommen. Dazu kann auf Wunsch der Schulträger eine Neuberechnung des Stellenkapitals Anfang April erfolgen, damit die Schule ggf. zusätzliches Stundenkapital gewährt bekommt. Letztes Jahr beschlossen wir aufgrund der Coronapandemie nicht nur die Vorschüler zu berücksichtigen, die tatsächlich ausreichend oft anwesend gewesen waren, sondern alle am Stichtag eingeschriebenen Vorschüler.

 

Gegen Ende des laufenden Schuljahrs möchte ich Ihnen, Frau Ministerin, folgende Fragen stellen:

  • Wie viele Frühlingsklassen hat es dieses Jahr in der Deutschsprachigen Gemeinschaft gegeben?
  • Welchen Einfluss hatte die vom Parlament beschlossene Maßnahme auf das Stundenkapital?
  • Wie bewerten Sie das aktuelle System der Frühlingsklassen?

 

Antwort der Ministerin:

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Kinder, die bis zum 31. Dezember das Alter von drei Jahren erreichen, dürfen bereits ab dem ersten Schultag im September den Kindergarten besuchen. Diese Kinder werden daher für die eventuelle Neuberechnung des Stellenkapitals Ende September berücksichtigt. Ab Januar steigen die Schülerzahlen im Kindergarten, da die Kinder, die im neuen Jahr das Alter von drei Jahren erreichen, ab ihrem dritten Geburtstag den Kindergarten besuchen dürfen. Durch das aktuelle System der Frühlingsklassen erhalten die Kindergärten im Fall von größeren Schülerzuwächsen zusätzliches Stundenkapital, damit auch die Kleinen bestmöglich im Kindergarten betreut werden können. Ich halte das aktuelle System für sinnvoll.

Seit dem 21. April 2021 – dem sechsten Schultag im Monat April – und bis zum Schuljahresende stehen insgesamt 4,50 Stellen für die Einrichtung von Frühlingsklassen zur Verfügung. Diese Stellen verteilen sich auf insgesamt elf Kindergartenniederlassungen.
Für die Berechnung der Frühlingsklassen werden die regulären Vorschüler berücksichtigt, die während des Monats März und bis zum fünften Schultag des Monats April des laufenden Schuljahres an mindestens fünf Schultagen halbtags anwesend waren.
Im Schuljahr 2019-2020 waren die Kindergärten vom 16. März bis zum 2. Juni 2020 aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus geschlossen. Daher war es unmöglich, am fünften Schultag im April zu überprüfen, welche Vorschüler unter normalen Umständen tatsächlich an mindestens fünf halben Schultagen anwesend gewesen wären. Um die Schulen nicht für die besonderen Umstände zu bestrafen, wurde per Dekret vom 22. Juni 2020 über Maßnahmen im Unterrichtswesen 2020 eine abweichende Bestimmung für das Schuljahr 2019-2020 eingeführt: Alle am Stichtag regulär eingeschriebenen Vorschüler wurden für die Neuberechnung des Stellenkapitals der Frühlingsklassen berücksichtigt – unabhängig davon, an wie vielen Tagen sie anwesend waren.

Das eventuelle zusätzliche Stellenkapital wurde jedoch nicht ab dem fünften Schultag im April gewährt, sondern erst ab dem 2. Juni 2020 – ab dem Zeitpunkt, ab dem die Kindergärten ihren normalen Betrieb wieder aufgenommen haben, d. h. am ersten Schultag nach der Aussetzung des Unterrichts infolge der Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19).
Im Schuljahr 2019-2020 wurden neun Kindergartenniederlassungen insgesamt 3,75 Stellen für die Einrichtung von Frühlingsklassen gewährt.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.