Skip to content Skip to footer

Förderung der Jugendarbeit

Plenum des PDG vom 14. Dezember 2021

Stellungnahme von Patrick Spies

Zum Dekretentwurf zur Abänderung des Dekrets vom 6. Dezember 2011 zur Förderung der Jugendarbeit

Sehr geehrter Herr Präsident,
werte Kolleginnen und Kollegen aus Regierung und Parlament.

Mit dem Dekretentwurf über den wir hier und heute abstimmen werden, findet ein Evaluationsprozess sein Ende, welcher bereits in 2017 lanciert wurde. Dabei ist es wichtig gleich vorweg zu betonen, dass dieser Prozess unter breiter Beteiligung des Sektors stattfand und keineswegs im geheimen Kämmerlein.
Angefangen bei den Jugendorganisationen, Vertretern der Offenen Jugendarbeit (OJA), den Jugendinformationszentren und dem Jugendbüro über den Rat der Jugend, die Jugenkommission und Vertreter der Mobilen Jugendarbeit bis hin zur Regierung, dem Ministerium und nicht zuletzt den Jugendschöffen der Gemeinden saßen sämtliche Beteiligte des Jugendsektors an einem Tisch.

Nachdem zunächst die einzelnen Themenschwerpunkte herauskristallisiert wurden, fanden zu Beginn 2019 vier extern moderierte Klausurtagungen mit den vorhin genannten Vertretern des Sektors statt. Aufgrund der Ergebnisse dieser Tagungen wurden dann erste Vorschläge zur Anpassung des Dekretes erarbeitet. Demnach möchte ich nochmals klarstellen, dass dieses Dokument unter breiter Partizipation und im Austausch mit den Jugendeinrichtungen entstanden ist.

Ich weiß ja nicht wie es Ihnen geht werte Kolleginnen und Kollegen, doch offen gestanden, fällt es mir als Politiker direkt viel einfacher ein Dokument zu verabschieden, wenn ich weiß, dass die Betroffenen hinter den Anpassungen stehen und in die Erarbeitung involviert waren.

Doch bevor ich auf die groben Anpassungen des Dekretes eingehen werde, gilt es wohl zunächst zu klären wieso eine Anpassung überhaupt von Nöten war. Ein Problem war beispielsweise, dass aufgrund des regelmäßigen Personalwechsels viele Jugendarbeiter oftmals mit den Konzepten ihrer Vorgänger arbeiten mussten, da die Konzepte jeweils für fünf Jahr galten. Der Zeitraum war also viel zu lange und die tatsächlichen Schwerpunkte der Jugendarbeit entwickelten sich schneller als die administrativen Vorgaben.
Ich denke wir sind uns einig darin, dass es nicht gerade förderlich ist, wenn der Sektor sich schneller wandelt als das Dekret es vorsieht beziehungsweise erlaubt.

Ein weiteres allgemeines Problem in der Jugendarbeit war und ist der Fachkräftemangel, für den sich unterschiedliche Gründe verantwortlich zeichnen. So bestand bis dato durchaus eine Konkurrenzsituation zwischen den Sektoren in Ostbelgien, da es unterschiedliche Zuschussgrundlagen für dieselben Profile bei gleicher Qualifikation gab. Zudem waren die förderbaren Funktionen im Jugendbereich begrenzt, was nicht zuletzt dazu führte, dass es für Angestellte uninteressant wurde langfristig in diesen Posten zu arbeiten.

Ein weiteres Manko war die Tatsache, dass der dekretale Rahmen nicht flexibel genug für die Bedarfe des Sektors war. So entsprach das Stellenkontigent nicht immer dem effektiven Bedarf.

Dies sind einige Beispiele, die es in unseren Augen aber durchaus bereits rechtfertigten, sich nochmals über den Text zu beugen und diesen anzupassen beziehungsweise zu verbessern.

So sieht der neue, heute zur Abstimmung vorliegende, Dekretentwurf beispielsweise als logische Schlussfolgerung vor, dass die Jugendorganisationen anstelle von mehrjährigen Konzepten künftig einen Förderantrag mit konkretem Jahresprogramm stellen.
Dies führt nicht nur zu einer administrativen Vereinfachung, sondern bietet den einzelnen Organisationen auch eine größere Flexibilität.

Eine weitere Anpassung die ich an dieser Stelle erwähnen möchte und über die wir ebenfalls bereits ausgiebig im Ausschuss debattiert haben ist das neue Kaskadensystem der Trägerschaften in der offenen Jugendarbeit. Dieses soll in Zukunft eine größere Flexibilität gewährleisten, indem es sich den örtlichen Gegebenheiten anpasst und den dort bereits bestehenden Strukturen Rechnung trägt.
So soll künftig ein Träger pro Gemeinde festgelegt werden, der sich für die öffentliche Jugendarbeit verantwortlich zeigt. Diese Aufgabe kann entweder eine VoG oder aber die Gemeinde und nicht zuletzt die Deutschsprachige Gemeinschaft in Form des Jugendbüros übernehmen.

In unseren Augen wäre es natürlich wünschenswert, wenn die Jugendarbeit so niederschwellig wie möglich aufgebaut ist und das Jugendbüro eher unterstützend als federführend auftritt.

Eine weitere Anpassung die hier heute nicht unerwähnt bleiben sollte ist die Tatsache, dass kein festes Personalkontingent mehr festgelegt wird, sondern pro Förderzeitraum je nach Bedarf entschieden wird. Außerdem sind nun vielfältige Berufsprofile definiert worden, wie beispielsweise Jugendsozialarbeiter oder Jugendarbeiter-Assistent. Zu guter Letzt wurde auch die Zuschussgrundlage bei gleicher Qualifikation verbessert, indem die Gehaltstabellen an diejenigen des Gesundheits- und Sozialbereiches angepasst wurden.
Maßnahmen die in unseren Augen dazu beitragen dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Attraktivität des Sektors zu verbessern.

Ich könnte an dieser Stelle noch viele weitere Anpassungen hier nennen, möchte es jedoch dabei belassen. Immerhin ist ein Großteil der Anpassungen ohnehin technischer Natur.
Abschließend lässt sich in unseren Augen jedenfalls festhalten, dass das Ihnen vorliegende Dekret einen klaren Mehrwert schafft. Es trägt der Flexibilität bei und lässt dem Sektor größere Spielräume.

Wir als SP-Fraktion werden dem Entwurf zustimmen und möchten Sie bitten gleiches zu tun.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!