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Förderung der außerschulischen und kulturellen Bildung

Plenum des PDG vom 27. Februar 2023

Redebeitrag von Patrick Spies, Abgeordneter der SP-Fraktion, zur Förderung der außerschulischen und kulturellen Bildung

Sehr geehrter Herr Präsident,

werte Kolleginnen und Kollegen aus Regierung und Parlament.

wie die Berichterstatterin bereits vorhin erläuterte, haben wir uns in Ausschuss II während vier Sitzungen sehr intensiv mit dem heute hier zur Abstimmung vorliegenden Dekretentwurf befasst. Dieser zielt darauf ab, die außerschulische kulturelle Bildung zu stärken, sowie den Entwicklungen der vergangenen 20 Jahre Rechnung zu tragen.

Immerhin stammt die aktuelle rechtliche Grundlage aus dem Jahr 2003 und ich denke wir sind uns einig darin, dass sich in der Zwischenzeit doch so manches verändert hat.

Statt also Flickschusterei zu betreiben, hat man sich dazu entschlossen eine komplette Neufassung der Gesetzesgrundlage zu erarbeiten. Eine Entscheidung, die ich ganz klar befürworten möchte.

Bevor ich nun auf die einzelnen Schwerpunkte des Dekretes eingehen werde, möchte ich jedoch zunächst noch ein paar Worte zu der Entstehungsgeschichte des vorliegenden Textes sagen.

Denn wie so oft, wurde auch hier der altbewährte, partizipative Ansatz gewählt.

Wir halten es für sinnvoll und richtig, dass man im Vorfeld mit allen kreativen Ateliers aber auch mit den einzelnen Gemeinden zu dem Thema der kulturellen Bildung ausgetauscht hat.

Natürlich ist es an der Politik letztlich darüber zu entscheiden, wie der gesetzliche Rahmen aussieht. Doch es steht außer Frage, dass erst der breite Austausch mit den betroffenen Einrichtungen und Akteuren das stabile Fundament für die Umsetzung bildet.

Und nun zum Wesentlichen, nämlich den Inhalten dieses Textes mit dem Titel „Dekretentwurf zur Förderung der außerschulischen kulturellen Bildung“.

Denn während die kulturelle Bildung in den Schulen über ein anderes Dekret (Kulturförderdekret) geregelt wird, so diskutieren wir heute ausschließlich über die außerschulische kulturelle Bildung.

Diese wird in der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Wesentlichen von den kreativen Ateliers betrieben. Das Dekret betrifft also die Förderung dieser Einrichtungen sowie die Förderung von kreativen Ferienateliers für Kinder und Jugendliche.

Doch bevor ich weiter ins Detail gehen möchte, denke ich ist es zunächst wichtig hier nochmals zu wiederholen was man genau unter kreativ beziehungsweise unter einem kreativen Atelier versteht.

Unter Artikel 3.5 wird dies ganz klar definiert. Demnach versteht man unter kreativ so viel wie „kulturell oder handwerklich schöpferisch“.

Und auch in Bezug auf die kreativen Ateliers wird unter Artikel 3.6 ganz unmissverständlich erklärt, was es damit auf sich hat. Demnach ist ein kreatives Atelier eine Einrichtung, welche kulturelle Bildung in zehn festgelegten Sparten anbietet.

Diese zehn Sparten möchte ich Ihnen natürlich nicht vorenthalten. Da wären:

  • Textil ;
  • Keramik und Stein ;
  • Metall und Glas ;
  • Holz, Papier und Naturprodukte ;
  • Musik und Tanz ;
  • Literatur und Theater ;
  • Malen und Zeichnen ;
  • Audivisuelle Kunst ;
  • Technik und Digitales ;
  • Und nicht zuletzt Zirkus, Zauberei und Komik.

Das bedeutet also, dass ausschließlich Aktivitäten, welche in diesen zehn Sparten stattfinden seitens der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die Bezuschussung berücksichtigt werden.

Wenn demnach ein kreatives Atelier beispielsweise Angebote in Kochen und Backen oder aber in Yoga und Fitness oder Sprachkurse anbieten möchte, so kann es dies natürlich gerne tun, erhält hierfür jedoch keine Unterstützung durch die Gemeinschaft. 

Nun lässt sich natürlich über die zehn Sparten diskutieren und ich kann durchaus nachvollziehen, dass der eine oder andere gerne auch weitere Aktivität mit dabei hätte.

Letztlich finde ich es jedoch sinnvoll und gut, dass man hier einen mehr oder weniger klaren Rahmen geschaffen hat und nicht jede Aktivität unter dem Deckmantel der Kreativität förderfähig ist.

Im Idealfall sollen die Einrichtung also einen möglichst großen Mix an Aktivitäten verschiedener Sparten anbieten. Andererseits wird mit dem Dekretentwurf aber auch die Möglichkeit eröffnet, dass eine Einrichtung sich ganz gezielt auf eine dieser kreativen Sparten spezialisiert. So wie es beispielsweise bereits bei dem kreativen Atelier Bewegung und Tanz in Walhorn der Fall war.

Diese spezialisierten Ateliers werden in Zukunft jedoch als kreative Fachateliers bezeichnet und unterliegen sowohl in Bezug auf die Vorgaben als auch in puncto Bezuschussung gesonderten Kriterien. So müssen die Hauptanimatoren in den kreativen Fachateliers eine entsprechende Qualifikation als Fachpädagoge vorweisen können, um nur ein Beispiel zu nennen.

Doch nicht nur in den kreativen Ateliers findet kulturelle Bildung statt. Immerhin bieten zahlreiche kulturelle Einrichtungen auch während der Schulferien verschiedenste kreative Aktivitäten Für Kinder und Jugendliche an. Und auch für diese sogenannten Ferienateliers schafft das vorliegende Dekret den entsprechenden gesetzlichen Rahmen, wobei es auch hier einige Anpassungen gegeben hat.

Bisher war es nämlich so, dass ausschließlich die kreativen Ateliers auch kreative Ferienateliers organisieren durften. Um diese dann seitens der DG entsprechenden bezuschusst zu bekommen, musste die Einrichtung mindestens vier Ferienateliers anbieten, wovon eines sich an Erwachsene richten musste.

Aus der Konzertierung mit den Organisationen ist jedoch klar geworden, dass es auf der einen Seite durchaus einen großen Bedarf an Ferienateliers für Kinder gibt, die Organisation von Ferienateliers für Erwachsene hingegen eine große Herausforderung darstellt.

Daher finde ich es mehr als logisch, dass man dieses Kriterium herausgenommen hat uns sich künftig in erster Linie auf die Ferienateliers für Kinder fokussiert.

Eine weitere wichtige Anpassung, die meines Erachtens nicht unerwähnt bleiben sollte findet sich in Artikel 29. Diesem zufolge können neben den kreativen Ateliers künftig auch all jene Einrichtungen einen Antrag auf Förderung eines kreativen Ferienateliers beantragen, die durch das Kulturförderdekret gefördert werden. Hört sich im ersten Moment zwar kompliziert an, bedeutet aber in der Praxis dass künftig beispielsweise auch Museen oder Einrichtungen wie Agora oder die Sommerwerkstatt Eupen auf eine Bezuschussung für Ferienateliers zugreifen können.

Ein weiterer Punkt auf den ich gerne kurz eingehen möchte ist Artikel 15. Denn mit diesem Artikel werden die Gemeinden dazu verpflichtet, den geförderten kreativen Ateliers eine angemessene Infrastruktur zur Verfügung zu stellen oder auf entsprechende Anfrage die Mietkosten für eine ständige Infrastruktur zu übernehmen. Wie uns im Ausschuss mitgeteilt wurde, hätten die Einrichtungen in der eingangs angesprochenen Konzertierung jedoch bemängelt, dass die Infrastrukturen häufig veraltet und renovierungsbedürftig wären.

Vor dem Hintergrund, dass die kreativen Ateliers im Sinne der kulturellen Bildung sowie der Kinderbetreuung in Ferienzeiten einen ganz klaren Mehrwert für die Gemeinden darstellen, möchte an dieser Stelle nochmals ganz klar den Appell an die Gemeinden richten auch hier ihrer Verantwortung entsprechend gerecht zu werden!

 

Werte Kolleginnen und Kollegen,

der hier zur Diskussion vorliegende Text ist sehr umfangreich und mit Teilen auch sehr technischer Natur. Sicherlich könnte ich noch detailliert auf die Funktionszuschüsse, den Personalschlüssel oder aber auf die Förderkriterien eingehen, befürchte jedoch, dass ich dann den Rahmen sprenge und mir ohnehin keiner mehr zuhört.

Da ich das Ganze also nicht unnötig in die Länge ziehen möchte komme ich zum Schluss.

Nach ausgiebiger Auseinander
setzung mit diesem Dekret und durchaus auch kritischer Hinterfragung kann ich für die SP-Fraktion festhalten, dass das vorliegende Dekret Hand und Fuß hat.

Ich bin mir sicher, dass es einerseits Anreize und andererseits einen klaren Rahmen schafft, der es künftig ermöglichen wird die kulturelle Bildung in Ostbelgien weiter nach vorne zu treiben.

In diesem Sinne werden wir dem Dokument zustimmen und ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit! 

https://youtu.be/At_cPuBLqhY