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Reaktionen auf die Flutkatastrophe in Ostbelgien

Interpellation von Herrn Servaty an Ministerpräsident Paasch

Zu den Reaktionen auf die Flutkatastrophe in Ostbelgien im Juli 2021

Eupen hat wie ganz Ostbelgien immer wieder Hochwassersituationen gekannt. Unsere älteren Mitbürger erinnern sich besonders an die Flut 1953 in Eupen. Damals versuchten Feuerwehrleute, Soldaten und viele Freiwillige möglichst viel zu retten. Doch zwischen den Überschwemmungen 1953 und der Überflutung 2021, über 60 Jahre später, gibt es wesentliche Unterschiede.

Die Überflutungen im Juli dieses Jahrs trafen große Teile Ostbelgiens, insbesondere die Gemeinden Raeren, Eupen, Kelmis, Lontzen, Sankt Vith und Burg-Reuland. Dort entstanden nie gekannte Schäden. Zunächst materieller Art: Betroffen waren Häuser, Wohnungen, aber auch Unternehmen, kleine wie auch große Betriebe, öffentliche Infrastrukturen und Einrichtungen, Sport- und Kulturstätten, nicht zuletzt auch jene, die von Vereinen verwaltet werden. Hinzukommen psychologische Folgen für die vielen Betroffenen. Erwachsene wussten nicht, wo sie anfangen sollten, und Kinder mussten die Verzweiflung ihrer Eltern miterleben.

Ich werde hier nicht alles ausführen, aber eins ist sicher: In dieser Form sind die Ereignisse von Mitte Juli bisher einmalig! Doch Experten sagen voraus, dass solche extremen Unwetterkatastrophen in Zukunft häufiger auftreten. Grund dafür ist in deren Augen in erheblichem Maße der Klimawandel.

Neben dem Klimawandel hat sich auch etwas anderes gewandelt: die Zuständigkeitsaufteilung zwischen den verschiedenen institutionellen Ebenen. 1953, in der Nachkriegszeit, gehörten die deutschsprachigen Gemeinden bereits seit mehr als drei Jahrzehnten zu Belgien. Dennoch waren viele Bürger Ostbelgiens kaum bis gar nicht der französischen Sprache mächtig. Die Sprachengrenzen gab es offiziell noch nicht und ein deutschsprachiges Parlament erst recht nicht.

Seither ist jedoch die Deutschsprachige Gemeinschaft dank des Einsatzes zahlreicher Politiker im Laufe der Jahre entstanden und stets autonomer geworden. Heute können wir diese Autonomie nutzen, um auch nach einer Katastrophe eigenständig und gemeinsam über Verbesserungen nachzudenken und diese je nach Zuständigkeitsbereich entweder alleine oder in Zusammenarbeit mit anderen institutionellen Ebenen umzusetzen. In dieser Hinsicht ist die zurückliegende Flutkatastrophe – ähnlich wie die Corona-Krise – ein Lackmustest für die DG.

So sehen wir insbesondere in den neuen Zuständigkeiten der Deutschsprachigen Gemeinschaft – namentlich Raumordnung, Wohnungswesen und Teile der Energiepolitik – einen wesentlichen und wegweisenden Handlungsbedarf. Demzufolge bezieht sich meine Interpellation zunächst auf die Möglichkeiten, die diese neuen Zuständigkeiten uns bieten. Sie bezieht sich aber vor allem auch auf die Zusammenarbeit zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und den neun Gemeinden einerseits sowie auf die Zusammenarbeit zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und den anderen institutionellen Ebenen andererseits – dies sowohl in Bezug auf die Zeit vor, während als auch nach den Überschwemmungen von Juli 2021.

Derweil ist die Deutschsprachige Gemeinschaft nach heutigem Stand nur in einem relativ kleinen Teil direkt zuständig im Rahmen von Überschwemmungen, wie wir sie jüngst erleben mussten. Jedoch hat die Deutschsprachige Gemeinschaft auch in diesem Fall unter Beweis gestellt, dass sie unterstützend mitwirken und effizient Hilfe leisten kann! Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten hat sie insbesondere nach der Krise wertvolle Unterstützung geleistet. Sie hat ebenso koordinierend gewirkt und die Rolle eines Bindeglieds und Vermittlers eingenommen. Die DG wird überdies – davon sind wir überzeugt – für die Zukunft vorbeugende Maßnahmen ergreifen.

Dessen ungeachtet unterstreiche ich zunächst das gezielte Wirken der DG im Rahmen der zurückliegenden Flutkatastrophe und gehe ich zudem auf manche positiven Aspekte in dieser Krise ein: Helfer kamen von überall, sowohl aus den benachbarten ostbelgischen Gemeinden als auch aus dem ganzen Land. Wir konnten ein gutes Beispiel nationaler und internationaler Solidarität erleben. Die Hilfsbereitschaft und die Spendenbereitschaft in unserer Region sind bezeichnend und beispielhaft zugleich für den positiven Spirit der Ostbelgier! Inzwischen sind über die Spendenaufrufe für die hiesige Region rund 1,5 Mio Euro eingegangen.

Helfer kamen von überall, sowohl aus den benachbarten ostbelgischen Gemeinden als auch aus dem ganzen Land.

Wir konnten ein gutes Beispiel nationaler und internationaler Solidarität erleben. Die Hilfsbereitschaft und die Spendenbereitschaft in unserer Region sind bezeichnend und beispielhaft zugleich für den positiven Spirit der Ostbelgier!

Inzwischen sind über die Spendenaufrufe für die hiesige Region rund 1,5 Mio Euro eingegangen.

Unterdessen waren und sind die Reaktionen der Bürgerinnen und Bürger absolut bemerkenswert! Es ist wahrlich beeindruckend zu sehen, wie viele freiwillige Helfer in den Tagen nach den Überschwemmungen in den betroffenen Gebieten unterwegs waren. Jedem, der Hilfe benötigte, wurde geholfen. Dafür möchte ich im Namen der SP-Fraktion allen Helferinnen und Helfern danken!

Wie die meisten der betroffenen Kommunalpolitiker haben auch die Minister unserer Regierung sich sehr schnell ein Bild der Lage vor Ort gemacht. Sie haben das Ausmaß der Katastrophe festgestellt und daraufhin zügig und möglichst unbürokratisch ein beträchtliches Hilfspaket beschlossen. Um die Hilfsgelder möglichst bedarfsgerecht an die betroffenen Personen, Familien, Betriebe und Einrichtungen zu bringen, hat die Deutschsprachige Gemeinschaft mit den Gemeinden und den ÖSHZ gezielt zusammengearbeitet. Hier möchte ich auch nochmal daran erinnern, dass die ÖSHZ gemeinsam mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft, dem Roten Kreuz und anderen Akteuren Unterstützungsmaßnahmen für alle Betroffenen auf die Beine gestellt haben. Mehr denn je gilt: niemand sollte sich scheuen, Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn er diese benötigt.

Allgemein konnten wir feststellen, dass auch in dieser Krisensituation die Arbeit der Deutschsprachigen Gemeinschaft und ihre Zusammenarbeit mit der lokalen Ebene schnell und effizient in die Wege geleitet wurde. Deren Einsatz an der Seite der Bevölkerung und deren Arbeit im Rahmen der Katastrophe ist durchaus lobenswert.

Hier lässt sich bereits festhalten, dass dank der Autonomie der Deutschsprachigen Gemeinschaft möglichst bedarfsgerecht und schnell gehandelt werden konnte. Und auch ihre Bindegliedfunktion hat die Deutschsprachige Gemeinschaft in der Zeit nach den Überschwemmungen wahrgenommen. Doch dazu können Sie, Herr Ministerpräsident, hoffentlich ausführlichere Auskünfte liefern.

 

Vor dem soeben geschilderten Hintergrund möchte ich Ihnen, Herr Ministerpräsident, folgende Fragen stellen:

  1. Wie konnte die Autonomie der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Rahmen der zurückliegenden Flutkatastrophe konkret zum Wohle der ostbelgischen Bevölkerung genutzt werden?
  2. Das diesbezügliche Krisenmanagement erfordert Handlungen auf verschiedenen Ebenen: Wie unterscheiden sich die Zuständigkeiten in solchen Situationen zwischen den verschiedenen Entscheidungsebenen, als da wären Europa, belgische Föderalebene, Wallonische Region, Provinz Lüttich, Deutschsprachige Gemeinschaft und die neun Gemeinden der DG?
  3. Wie werden die Geschehnisse aufgearbeitet, um die Lehren zu ziehen, die Schäden zu beheben und uns für die Zukunft besser aufzustellen?
  4. Kann die Regierung bereits einen Überblick über das Ausmaß der Katastrophe in der Deutschsprachigen Gemeinschaft geben? Nach Möglichkeit bitte ich Sie, das Ausmaß der Schäden zu beziffern.
  5. Können wir die Grundlagen schaffen, damit die Bürger Ostbelgiens in Zukunft noch besser informiert und demzufolge auch geschützt werden?
  6. Wie werten Sie die Koordinationsarbeit während und nach der Krise? Inwiefern kann diese in Zukunft noch verbessert werden?
  7. Welche weiteren Maßnahmen kann die Deutschsprachige Gemeinschaft im Rahmen ihrer Zuständigkeiten treffen, um die Folgen der Überschwemmungen zu lindern?
  8. Wie bewerten Sie das bisherige Hilfsangebot?
  9. Inwiefern wurde den Menschen in ihrer Not geholfen? Inwiefern haben diese insbesondere auch psychologische und seelische Unterstützung erhalten und inwiefern können die Betroffenen weiterführende Unterstützung infolge der Überschwemmungskatastrophe beantragen?
  10. Welche Entwicklungsmöglichkeiten sehen Sie in Bezug auf die Fähigkeit der Krisenbewältigung, der Koordinierung und der Vermittlung für die verschiedenen Instanzen und Hilfsangebote?
  11. Wie gedenkt die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Zukunft einer solchen Katastrophe insbesondere im Rahmen ihrer neuen Zuständigkeiten vorzubeugen?

Antwort des Ministerpräsidenten:

Die Flutkatastrophe liegt nun bereits beinahe zwei Monate hinter uns. Die schrecklichen Bilder jedoch haben sich in unsere Köpfe eingebrannt. Alleine in Eupen sind 1200 Haushalte betroffen.

Hinzukommen die Opfer in Schönberg, Kelmis, Raeren, Lontzen und Burg Reuland.

Ich habe mit vielen dieser Menschen gesprochen. Ich bin in ihren Häusern gewesen. Ich habe ihr Leid gesehen und gespürt. Sie haben mitunter alles verloren. Alles, was sie sich mühsam manchmal über Generationen aufgebaut hatten; alles was ihr Leben ausmachte, wurde innerhalb weniger Stunden zerstört.

Das ist unfassbar traurig. Und es wird lange dauern, bis die Folgen dieser „Jahrhundertflut“ verarbeitet sein werden, sowohl materiell als auch seelisch.

Was mich in der Folge dieses Dramas aber auch ganz besonders berührt hat, ist die fantastische Solidarität, die ab dem Tag nach der Katastrophe eingesetzt hat.

Ich bin diesen Tagen z.B. in Schönberg, Raeren und Eupen vielen Menschen begegnet, die sich mit Schaufeln und Eimern spontan auf den Weg gemacht haben, um Menschen zu helfen, die sie gar nicht kannten. Die Hilfs- und Spendenbereitschaft sprengt alles, was man sich bisher hätte vorstellen können. Der gesellschaftliche Zusammenhalt in diesen Stunden und Tagen der Katastrophe, hat mich zutiefst bewegt. Wir haben erlebt : Ostbelgien steht zusammen – nicht nur- aber ganz besonders in Krisenzeiten!

Diese Welle der Solidarität macht Mut für den Wiederaufbau. Wie Sie wissen, ist die DG weder für den Katastrophenschutz noch für den Katastrophenfonds zuständig. Der (unmittelbare) Katastrophenschutz unterliegt größtenteils den Bestimmungen des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit. Das ist übrigens jenes Gesetz, auf dem auch die Corona-Schutzmaßnahmen beruhen. Die Verteilung der Aufgaben zwischen Innenminister (nach Auslösung der Föderalen Phase am 15.07 um 14.30 Uhr), Provinzgouverneur, Bürgermeister, Rettungskräften (HLZ, Zivilschutz etc.) und Wallonischer Region (Katastrophenfonds) wird in diesem Gesetz bzw. im entsprechenden Dekret der Wallonischen Region geregelt.

Dennoch hat die Deutschsprachige Gemeinschaft die Instrumente ihrer Autonomie genutzt, um den betroffenen Menschen und Behörden zu helfen. Ähnlich wie wir es auch mit den Hilfspaketen in der Corona-Krise getan haben sind wir dabei bis an die äußersten Grenzen unserer Zuständigkeiten gegangen. Ja, ich gebe zu, sogar darüber hinaus.

Angesichts der menschlichen und materiellen Katastrophe, die mit einer unvorstellbaren Wucht über Ostbelgien hereingebrochen ist, hielten wir es aber für geboten, unabhängig von unseren Zuständigkeiten schnell und unbürokratisch zu helfen. So konnten alle vom Hochwasser betroffenen Haushalte eine von der Gemeinschaft integral finanzierte, direkte, nicht rückzahlbare Wohnbeihilfe von bis zu 2.500 Euro in Anspruch nehmen. Die Abwicklung dieser Prämie übernehmen die ÖSHZ der vom Hochwasser geschädigten Gemeinden. Das haben wir mit ihnen so vereinbart.

Damit diese Prämie schnellstmöglich den Geschädigten ausgezahlt werden konnte, hat die Regierung bereits Ende August beschlossen, den ÖSHZ die nötigen Liquiditäten zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellen wir den vom Hochwasser geschädigten Gemeinden ein Hilfspaket von 30 Millionen Euro für die Sanierung ihrer Infrastrukturen zur Verfügung.

Sie haben richtig gehört: Nicht 15 Millionen, sondern 30 Millionen. Ja, das ist neu.

Wir hatten bereits vor einigen Wochen ein Hilfspaket von 15 Millionen beschlossen.

Mittlerweile liegen uns aber die ersten Kostenschätzungen der betroffenen Gemeinden vor.

Die Gemeinden haben versucht, den erlittenen Schaden an ihren öffentlichen Infrastrukturen zu ermitteln. Diese Schätzungen sind noch nicht definitiv. Den uns heute vorliegenden Zahlen zufolge belaufen sich die Kosten für die Wiederherstellung von öffentlichen Infrastrukturen auf ca. 30 Millionen EUR.

30 Millionen, die die Gemeinden in den nächsten Jahren aufbringen müssen, um zerstörte Gebäude, öffentliche Verkehrswege, Brücken, Uferbefestigungen, Brunnen, Parkanlage, Kanäle und Wasserläufe zu sanieren.

Das können diese Gemeinden schlicht nicht alleine bewältigen. Diese Summe können nicht alle aufbringen. Deshalb haben wir entschieden unsere Unterstützung für die Gemeinden auf eben diese 30 Millionen EUR zu verdoppeln. Mit diesen 30 Millionen würden wir den gesamten, heute bekannten Bedarf der Gemeinden zu 100% abdecken. Aber, wie gesagt, die Schätzungen sind noch nicht definitiv. Dieses Geld wollen wir den Gemeinden als Zulage zu ihrer Dotation gewähren, um die Wiederinstandsetzung ihrer Infrastruktur zu finanzieren. Das Geld kommt sechs geschädigten Gemeinden in der DG zugute.

Über die Verteilung der Gelder wird die Regierung nächste Woche mit den Bürgermeistern abschließend beraten. Klar ist jedoch jetzt schon: Der von der Flut arg gebeutelten Stadtgemeinde Eupen wird logischerweise der Hauptanteil dieses Paketes zukommen.

Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns also vorgenommen, den Großteil der Kosten zu übernehmen, die den Gemeinden und ÖSHZ entstehen, um alle Schäden an ihrer öffentlichen Infrastruktur zu beheben. Wir mobilisieren alles, was wir mobilisieren können, um dafür zu sorgen, dass die Lebensqualität in unserer Region erhalten bleibt.

Wir lassen uns das nicht von einer Flutkatastrophe kaputtmachen! Wir werden nicht zulassen, dass diese Flutkatstrophe einzelne Gemeinden an den Rand der Handlungsunfähigkeit treibt. Die Flutkatastrophe droht die Investitionsfähigkeit einzelner Gemeinden derart zu beschädigen, dass sie sich in Zukunft so gut wie nichts mehr leisten können. Wenn wir als Regierung jetzt nicht massiv eingreifen, dann würde z.B. die Stadt Eupen in den nächsten Jahrzehnten kaum noch in Sport-, Kultur-, Kinderbetreuungseinrichtungen oder in Schulen investieren können. Darunter würde die gesamte Bevölkerung leiden. Das dürfen und das werden wir nicht zulassen.

Es gilt die Devise: Wir lassen niemanden alleine! Die Gemeinden können sich auf uns verlassen. Die Menschen können sich auf die DG verlassen! Unsere Autonomie hat sich schon in der Coronakrise als Mehrwert erwiesen. Man denke nur an die erfolgreiche Impfkampagne, an unsere Hilfspakete oder an die offen gebliebenen Grenzen zu unseren Nachbarstaaten.

Und ich sage Ihnen: Unsere Autonomie wird sich auch in dieser Flutkrise bewähren! Wir werden zudem eine jährliche Sonderdotation für die Bewältigung der Flutkatastrophe vorsehen.

Denn eines ist klar: die Wieder-Instandsetzung wird einige Jahre in Anspruch nehmen. Dabei entstehen nicht nur Investitions- sondern auch Personalkosten. Im Rahmen unserer Zuständigkeit für die Beschäftigung haben wir den Lokalen Behörden übrigens bereits vor einigen Wochen eine außergewöhnliche Beschäftigungsmaßnahme zugestanden:

Bei der Einstellung von Hilfsarbeitern zur Behebung der Folgen der Unwetterkatastrophe können sie auf eine 90%ige Bezuschussung durch die Deutschsprachige Gemeinschaft zählen.

Auf diese Unterstützung können neben den Kommunen und ÖSHZ auch die Polizeizonen, die Hilfeleistungszone der DG und die autonomen Gemeinderegien zurückgreifen. Außerdem wird die Regierung dem Parlament eine Abänderung des Infrastrukturdekrets vorzuschlagen. Wir wollen den Zuschusssatz für die Instandsetzung von zerstörten oder beschädigten Infrastrukturen, die gemäß unserem Infrastrukturdekret für eine Bezuschussung in Frage kommen, von 60 % auf 90 % erhöhen. Davon werden dann nicht nur die öffentlichen Infrastrukturen sondern auch die Infrastrukturprojekte von zuschussberechtigten privaten Vereinigungen profitieren.

Kolleginnen und Kollegen, es versteht sich von selbst, dass die DG über finanzielle Hilfen hinaus nach der Katastrophen-Nacht vom 14. auf den 15. Juli alle Möglichkeiten genutzt hat, um den Opfern unmittelbar zu helfen. So konnten im Kloster Heidberg und im Internat des ZFP vielen plötzlich obdachlos gewordenen Mitbürgern eine Notunterkunft zur Verfügung gestellt werden.

Dem Roten Kreuz und den ÖSHZ gewährte die DG personelle und logistische Hilfe. Viele Menschen haben vorübergehend ihre Wohnung verlassen müssen. Glücklicherweise werden die meisten Menschen nach Aufräum- und Umbauarbeiten zurück in ihre Häuser und Wohnungen kehren können. Doch in der Zwischenzeit müssen sie woanders wohnen.

Viele haben bei Verwandten und Freunden kurzfristig eine Lösung gefunden. Für diese Solidarität möchte ich mich im Namen der Regierung erneut bei allen Helfern bedanken.

Andere hatten aber trotz der Unterstützung einen kurz- bis mittelfristigen Wohnbedarf. Für sie haben das ÖSHZ und die Stadt Eupen in Zusammenarbeit mit der Sozialen Immobilienagentur Tri Landum und der Öffentlichen Wohnungsbaugesellschaft ÖWOB Unterkünfte gesucht.

Kollege Antoniadis hat darüber hinaus der Wohnungsbaugesellschaft erlaubt, die bestehende Warteliste für die Vergabe von öffentlich geförderten Wohnungen außer Kraft zu setzen, damit prioritär die von der Flutkatastrophe betroffenen Menschen vermittelt werden können. Darüber hinaus hat der Kollege der Seniorenresidenz Leonie eine Notfallgenehmigung für die Inbetriebnahme von 10 zusätzlichen Plätzen erteilt, um in Not geratene Senioren aufzunehmen.

Für die Hilfe der Wohnungsbaugesellschaft, von Tri Landum und den Wohn- und Pflegezentren möchte ich mich im Namen der Regierung ebenfalls bedanken. Welcher mittelfristige Bedarf weiterhin besteht? Den wird die Stadt Eupen ermitteln, um Lösungen für die Menschen zu finden. Selbstverständlich ist die Regierung bereit sich daran zu beteiligen. Mit der Stadt Eupen wurde vereinbart, hierfür eine spezifische Arbeitsgruppe mit dem Kabinett des zuständigen Ministers, der Öffentlichen Wohnungsbaugesellschaft (ÖWOB) und Tri Landum einzusetzen.

Kolleginnen und Kollegen, die Deutschsprachige Gemeinschaft ist weder für die Umwelt noch für die Wasserläufe zuständig. Allerdings haben wir mit der Zuständigkeit der Raumordnung die Möglichkeit auf die Gestaltung des Raumes Einfluss zu nehmen. Die Hochwasserkatastrophe hat aufgezeigt, wie verwundbar wir sind. Es wäre ein Trugschluss zu glauben, dass wir uns mit Baumaßnahmen zu 100% vor den Fluten schützen können. Allerdings gilt es jetzt aus den Lehren dieser Hochwasserkatastrophe die richtigen Schlüsse zu ziehen.

Hierzu wird die Stadt Eupen für die Wasserläufe mit den Diensten der Provinzverwaltung und für den Bereich Umwelt- und Natur mit der Wallonischen Region zusammenarbeiten. Auch der Fachbereich Raumordnung des MDG wird in diese Überlegungen einbezogen. Darüber hinaus werden wir selbst Überlegungen anstellen müssen, wie wir den öffentlichen Raum gestalten wollen. Derzeit arbeiten wir an einer neuen raumordnerischen Vision für Ostbelgien. Das Ziel: Die Aufstellung eines räumlichen Entwicklungskonzepts.

Es ist selbstredend, dass der Hochwasserschutz bei der Ausarbeitung der Vision eine besondere Berücksichtigung finden wird. Hierfür werden wir die Zusammenarbeit mit externen Experten anstreben. Europaweit gibt es viele Städte und Regionen, die sich in Überschwemmungsgebieten befinden. Viele von ihnen haben gelernt, mit dem Wasser zu leben und hierfür ausgeklügelte Techniken entwickelt, um sich vor den Fluten besser zu schützen.

Sie haben gemeinsam mit Lehrstühlen für Hochwassermanagement zusammengearbeitet und entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen. Dieses Knowhow werden wir nutzen. Auch in Sachen Klimaschutz sind wir alles andere als untätig. Internationale Wissenschaftler und Klimaforscher sind sich einig: Als Folge der globalen Erderwärmung müssen wir in Zukunft damit Rechnung tragen, dass extreme Wetterlagen wie Hitzewellen, Stürme und Starkregenereignisse wie am 14. Juli häufiger auftreten werden. Diese Erkenntnis zu ignorieren wäre nicht nur fahrlässig. Den Klimawandel zu leugnen, könnte tödliche Folgen haben. Wir müssen die nötigen Schutzmaßnahmen entwickeln und unseren Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Darum hat die Regierung, wie hier im Parlament schon mehrfach dargelegt, in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden einen integrierten Klimaplan verabschiedet, um über ganz konkrete Maßnahmen am Erreichen der Ziele des Pariser Klimaabkommens mit zu arbeiten. Darüber haben wir erst kürzlich im Parlament Bericht erstattet. In den Verhandlungen zu den Interreg-Programmen der Großregion und der Euregio-Maas-Rhein hat sich die Deutschsprachige Gemeinschaft zudem dafür eingesetzt, dass die Anpassung an den Klimawandel in Zukunft einen Teil der Programm-Schwerpunkte darstellen wird.

Diese Schwerpunktsetzung umfasst nicht zuletzt Aktionen in Bezug auf besondere Starkregenereignisse, wie wir sie jetzt erlebt haben. Mit einem ersten Projektaufruf im Zuge der Interreg VI-Förderperiode ist ab 2023 zu rechnen.

Kollege Servaty spricht in seiner Interpellation zurecht auch die Auswirkungen der Katastrophe auf die geistige Gesundheit der Opfer an. Von Anfang an stand das Begleit- und Therapiezentrum der Stadt Eupen und den betroffenen Menschen zur Seite. Zwei Tage nach der Überschwemmung war ein Team vor Ort, um die Menschen, die Unterstützung brauchten, aufzufangen. Die Koordination der Hilfen lief über das ÖSHZ. In den Folgetagen hat das BTZ außerdem einen Bereitschaftsdienst eingerichtet; sowohl für die Opfer als auch für die Helfer. All das diente bisher der Stabilisierung. Für weiterführende Therapien wird das BTZ nun entsprechende Werbespots schalten. Die Regierung hat dem Dienst bei Bedarf eine zusätzliche finanzielle Unterstützung zugesagt. Im Schulbereich kümmert sich selbstverständlich KALEIDO intensiv um die geistige Gesundheit der Schülerinnen und Schüler bei der Aufarbeitung der Traumata, die sie aufgrund der schrecklichen Ereignisse erleben mussten. Der Schulbetrieb wurde von der Katastrophe nicht verschont.

Man denke nur an das beschädigte Schwimmbad in Eupen oder an die Auswirkungen auf die Schülerbeförderung. Dazu erfolgen Absprachen zwischen der Stadt Eupen und Kollegin Klinkenberg. Wir bringen uns aktiv in die Lösungsfindung ein. Der Leitverband des ostbelgischen Sports (LOS) übernimmt in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Sport im

MDG und der Stadt Eupen, die Koordination der Unterstützung für vom Hochwasser betroffene Vereine.

Ein weiterer sehr wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit der Katastrophe sind die Auswirkungen auf die Betriebswelt. Zahlreiche Selbständige, kleine und mittlere Betriebe wurden bis ins Mark getroffen. Ihr wirtschaftliches Überleben steht auf dem Spiel. Wir hoffen sehr, dass die Wirtschaftsbeihilfen der hierfür zuständigen WR schnell und in ausreichender Höhe ausgezahlt werden. Besonders schlimm getroffen wurde der größte Arbeitgeber in Ostbelgien : das Kabelwerk Eupen. Ich stehe in regelmässigem Kontakt mit den Verantwortlichen vor Ort. Wir werden alles tun, um die Bemühungen des Kabelwerks zu unterstützen, den Betrieb wieder vollends aufzunehmen. Zum heutigen Tage stehen immer noch 90 % der Produktion still. 70 % der Mitarbeitenden befinden sich in Kurzarbeit.

Nach dem Besuch des Premierministers hier in Eupen und des wallonischen Wirtschaftsministers im Kabelwerk wurde unter der Federführung der WR eine Sonder Taskforce für das Kabelwerk eingerichtet, die bisher zwei Mal getagt hat. In dieser Taskforce sind das Kabinett des wallonischen Wirtschaftsministers, die SRWI, die SEOGEPA, die Regierung der DG, die Stadt Eupen, die OBI, die WFG und der AVED vertreten. Das Kabelwerk wird uns in den nächsten Wochen die Höhe des Schadens mitteilen können. Wir sind als DG zwar nicht für Wirtschaftsbeihilfen zuständig. Über die Höhe und die Form der Beihilfen entscheidet die WR. Aber wir werden die Interessen des Kabelwerks in dieser TF und in unseren Gesprächen mit der WR nach Kräften unterstützen.

Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, um dem Kabelwerk zu helfen. Das weiß die WR. Das wissen auch die Verantwortlichen des Kabelwerks.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Redezeit reicht bei weitem nicht aus, um auf alles Aspekte der Katastrophe eingehen zu können. Ich musste mich auf eine stichwortartige Zusammenfassung begrenzen. Trotzdem werden Sie erkannt haben, dass die Regierung der DG von Anfang an alles in ihrer Macht Stehende getan hat, um den Menschen zu helfen.

Das wird sie auch weiterhin tun.

Eines steht fest: Die Autonomie unsere Gemeinschaft hat sich in all diesen Krisen, die wir seit 1,5 Jahren erleben, als Mehrwert erweisen. Ohne unsere Autonomie hätten wir nichts tun können. Ohne unsere Autonomie hätten wir niemandem helfen können.