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Finanzielle Hilfe für ukrainische Geflüchtete

Mündliche Frage von Frau Céline Kever an Minister Antonios Antoniadis

Zur finanziellen Hilfe für ukrainische Geflüchtete

Vor ein paar Wochen entfachten Politiker der N-VA und einige flämische Liberale eine Diskussion über die vom belgischen Staat zur Verfügung gestellten Hilfen für ukrainische Geflüchtete.

Diese Hilfen sind – im Einklang mit den europäischen Richtlinien – so gestaltet, dass ukrainische Kriegsgeflüchtete nach ihrer Einschreibung bei der Gemeinde ein Anrecht auf eine „A-Karte“ haben, die den Zugang zum Arbeits- und Wohnungsmarkt gewährleistet und auch den Anspruch auf finanzielle Hilfe eröffnet.

VRT berichtete am 17. März darüber.

Bei besagter Debatte ging es um die Frage, ob es gerecht ist, wenn die ankommenden Menschen aus der Ukraine finanzielle Unterstützung und gleichzeitig kostenlose Unterkunft und Verpflegung bekommen.

Es steht wohl außer Frage, dass es Belgiens moralische Pflicht ist, den überwiegend schutzsuchenden Frauen und Kindern, die bei uns ankommen, Zuflucht zu bieten bis der Krieg vorbei ist. Es gebietet die Menschlichkeit ihnen die Möglichkeit geben, ein menschenwürdiges Leben zu führen, während sie in unserem Land zu Gast sind, bis sie wieder in ihre Heimat zurückkehren können.

Diese Position vertritt die SP-Fraktion aus tiefster Überzeugung.

Und ebenfalls sind wir der Meinung, dass die Hilfen ausgewogen sein müssen. Es braucht ein gesundes Mittelmaß aus einerseits pragmatischer und effizienter Unterstützung und andererseits auch Hilfe zur Selbsthilfe, im Sinne einer Ermutigung zu einem selbstbestimmten Leben, das so wenig Abhängigkeit wie möglich beinhaltet. Denn diese Frauen sind nicht ausschließlich Opfer, sie sind auch stark und stolz!

In Ostbelgien bieten Freiwillige kostenlos Wohnraum an. Das zu hören, erfüllt mich mit tiefer Dankbarkeit für diese Menschen und mit ehrlichem Stolz eine Ostbelgierin zu sein! Bei einigen ist dabei sogar die Verpflegung mit inbegriffen.

Die DG errichtete 200 Aufnahmeplätze in Worriken. Hier leistet also die öffentliche Hand notwendige Unterstützung. Das ist unerlässlich und zu begrüßen.

Angesichts des Einsatzes öffentlicher Mittel wirft das jedoch auch Fragen in der Bevölkerung auf. Um Klarheit zu schaffen und mit falschen Gerüchten aufzuräumen, würde ich gerne mehr Transparenz in dieser Sache ermöglichen.

In der Plenarsitzung vom 28. März berichteten Sie, Herr Minister, im Rahmen der Debatte über die Mitteilung zum Maßnahmenpaket der Regierung, dass an einem Tagessatz gearbeitet wird, den die Geflüchteten mit der gleichgestellten Sozialhilfe finanzieren würden.

Hierzu hätte ich folgende Fragen:

  • Wie hoch ist der Beitrag, den die ukrainischen Gäste in Worriken entrichten?
  • Welche Leistungen werden durch diesen Beitrag abgedeckt?
  • Haben – angesichts steigender Energiepreise – die Freiwilligen, die Wohnraum zur Verfügung stellen, ebenfalls Anrecht auf diesen Tagessatz?

https://youtu.be/kW9ijipBgt4

Antwort des Ministers:

In den letzten Wochen wurden alle Vorbereitungen getroffen, um die Aufnahme der flüchtenden Menschen aus der Ukraine in der Deutschsprachigen Gemeinschaft aufzunehmen.
Heute wird die erste Gruppe von ukrainischen Flüchtlingen ankommen. Einen Tag später als erwartet.
In Worriken sind die unterschiedlichsten Dienste tätig, um die jeweiligen Familien, vor allem Frauen und Kinder, zu empfangen und in dieser neuen Situation zu unterstützen.
Die erste Phase der Aufnahme der ukrainischen Flüchtlinge konzentriert sich auf die Grundbedürfnisse wie Unterkunft, Kleidung, Sozialhilfe und medizinische Versorgung.
Dieses erste sozial-medizinische Screening wird von dem vor Ort aufgebauten Sozialdienst und dem Gesundheitsstützpunkt Süd übernommen.
Nach Registrierung in Brüssel und nach Erhalt Ihres temporären Schutzes, können sich die betroffenen Personen bei der Gemeinde „ihres Wohn- bzw. Aufenthaltsortes“ anmelden und erhalten die Anlage 15, sprich ihr Statut A.

Das bedeutet, dass die Schutzsuchenden für eine zeitlich begrenzte Zeit fast die gleichen Rechte wie Europäerinnen und Europäer haben. Dies beruht auf einer Richtlinie der EU aus dem Jahr 2001, die nun aktiviert wurde.
Mit diesem Dokument wird das Anrecht auf die gleichgestellte Sozialhilfe eröffnet, welche beim zuständigen ÖSHZ beantragt wird.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann eine Bedürftigkeitsüberprüfung nur auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen stattfinden.
Das bedeutet, dass das ÖSHZ abschätzen kann, ob die gesamte finanzielle Hilfe ausgezahlt wird oder aber nur ein Teil davon. Dies muss aber vom ÖSHZ im letzteren Fall begründet werden.

Zum Beispiel kann das ÖSHZ den auszuzahlenden Betrag reduzieren, wenn eine Unterkunft kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Da die Schutzsuchenden ein Einkommen haben werden, werden sie sich mit einem festgelegten Unkostenbeitrag an ihrer Unterbringung in Worriken beteiligen.
Dieser Beitrag wird – wie bereits erläutert – von der gleichgestellten Sozialhilfe abgezogen.

Das bedeutet, dass für Leistungen wie Unterkunft oder Verpflegung ein Entgelt anfällt. Mit den ÖSHZ wurde außerdem festgehalten, dass bei Privatunterkünften dieser Satz ebenfalls angewandt wird.
Dem zuständigen ÖSHZ steht es frei, den Unkostenbeitrag von der gleichgestellten Sozialhilfe abzuziehen und dem Freiwilligen, der eine Unterkunft anbietet in Form einer Aufwandsentschädigung auszuzahlen.
Das beantwortet auch die Frage nach den anfallenden Energiekosten, die über die Aufwandsentschädigung abgedeckt werden können.
Für die Regierung war es wichtig, dass die Unkostenbeiträge in den neun Gemeinden einheitlich sind, um eine Ungleichbehandlung, aber auch eine Art „Tourismus“ zu vermeiden.
Für die Festlegung des Beitrags hat man sich an den bestehenden Tagessätzen des Frauenfluchthaus angelehnt.

Für Worriken wurden folgende Tagessätze festgehalten:
Für Chalets werden 15 Euro pro Tag pro Person vorgesehen. Pro Kind werden 5 Euro pro Tag berechnet, allerdings wird der Familientarif einen Unkostenbeitrag von max. 25 Euro pro Tag nicht überschreiten.
Diese Beträge verstehen sich ohne Verpflegung.

Diese Unkostenbeträge werden in Worriken erst ab dem 8. Tag berechnet, da die Eröffnung eines Kontos zur Auszahlung der gleichgestellten Sozialhilfe Zeit in Anspruch nimmt.

In einer zweiten Phase, nach Erfüllung der Grundbedürfnisse auf sozialer sowie medizinischer Ebene, wird die Integration im Rahmen der Sprache und der verbundenen Einführung von Sprachkursen vorgenommen.
Die Regierung hat im Rahmen des Ukrainekonfliktes dem Konsortium, bestehend aus der Volkshochschule (VHS) VoG, der Kulturellen Aktion und Präsenz (KAP) VoG sowie der Frauenliga VoG, den Auftrag erteilt, Sprachkurse für die ankommenden Flüchtlinge aus der Ukraine in Worriken vor Ort, aber auch dezentral und personennah an anderen, nach Bedarf definierten Orten durchzuführen.
Der Auftrag besteht darin, dass das Konsortium den ukrainischen Flüchtlingen dem Sprachniveau entsprechend in die deutsche Sprache einzuführen, sodass sie sich im Alltag verständigen und auf einen Einstieg in den Beruf vorbereitet werden.
Jedoch ist zum jetzigen Zeitpunkt noch abzuwarten, welchen Bedarf die Flüchtlinge an sprachlicher Unterstützung haben.
Die unterschiedlichen Sprachkenntnisse bei den ankommenden Ukrainern ist, abgesehen von Ukrainisch nicht bekannt und kann zwischen Russisch, Englisch, Französisch, Deutsch oder auch anderen europäischen oder nicht europäischen Sprachen variieren.

Erst in den kommenden Wochen sind die Sprachkenntnisse der ukrainischen Flüchtlinge besser einzuschätzen und damit auch erst möglich, die Sprachkurse bedarfsorientiert einzusetzen.