Erreichbarkeit des Personals in öffentlichen Diensten der DG

10. Januar 2022

Mündliche Frage von Herrn Charles Servaty an Ministerpräsident Oliver Paasch

Zur Erreichbarkeit des Personals im Ministerium und in den übrigen öffentlichen Diensten der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Wie das GrenzEcho am 5. Januar 2022 berichtete, dürfen föderale Beamte laut einem Rundschreiben der Ministerin für den öffentlichen Dienst ab dem 01. Februar 2022 nicht mehr außerhalb der normalen Arbeitszeiten, z.B. nach 17 Uhr, von ihrem Chef angerufen werden. Soweit die Schlagzeile.

Interessant ist diese neue Regelung sicher im Hinblick auf die großen arbeitsrechtlichen Herausforderungen unserer Zeit. So soll sie einen Rahmen für das „Recht auf Abschaltung“ für die 65.000 föderalen Beamten schaffen und zudem dem „Kampf gegen übermäßigen beruflichen Stress und Burnout“ dienen.

Dessen ungeachtet sieht das Rundschreiben der föderalen Ministerin die Möglichkeit vor, dass der Vorgesetzte in Ausnahmefällen mit dem Arbeitnehmer Kontakt aufnimmt. Damit soll ein guter Ablauf der Arbeiten garantiert werden. In diesem Zusammenhang müssen wir uns wie so oft die ostbelgischen Eigenheiten vor Augen führen. Ostbelgien ist für seine sprichwörtlichen kurzen Wege – nicht selten auch nach dem offiziellen Dienstschluss – bekannt. Kurze Wege, die vielfach und auch zu Recht als Trumpf angesehen werden können. Zudem verfügt die Deutschsprachige Gemeinschaft in der Regel über hochmotiviertes Personal voller Tatendrang.

Dessen ungeachtet muss aus Arbeitnehmersicht ein guter Ausgleich zwischen Berufsleben und Freizeit gewährleistet sein. Das Ziel einer besseren Ausgewogenheit zwischen Arbeitsleben und Freizeit, der sogenannten Work-Life-Balance, sollte demnach systematisch verfolgt werden.

 

Vor dem Hintergrund der neuen Regelung für föderale Beamte stellen sich uns folgende
Fragen:

  • Welche Regelung gilt in diesem Zusammenhang aktuell für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums und der übrigen öffentlichen Dienste der Deutschsprachigen Gemeinschaft?
  • Sind Ihnen aus der Praxis Beschwerden aufgrund von Kontaktaufnahmen außerhalb der eigentlichen Arbeitszeiten mit dem Personal des Ministeriums oder der übrigen öffentlichen Dienste der DG bekannt?
  • Gibt es auf Ebene der Regierung der DG aktuell Überlegungen im Hinblick auf eine ähnliche Regelung?

Antwort des Ministerpräsidenten:
Die Arbeitszeitregelungen der öffentlichen Einrichtungen legen fest, wann ein Mitarbeiter arbeitet und somit für Bürger, Kollegen und Vorgesetzte erreichbar ist. Bereits seit 2003 arbeitet das Ministerium mit einem Modell der flexiblen Arbeitszeiten, dass den meisten Mitarbeitern ermöglicht, ihre Arbeitszeit innerhalb eines 11-Stunden-Fensters frei festzulegen. Feste Zeitblöcke garantieren, dass ausreichend gemeinsame Zeit im Team geleistet wird. Viele öffentlichen Dienste haben mittlerweile ähnliche Arbeitszeitregelungen. Feste Arbeitszeiten gibt es nur dann, wenn es aufgrund der Art der Tätigkeit unerlässlich ist, zum Beispiel beim Empfangspersonal, bei der Ausleihe im Medienzentrum, bei den Schichtdiensten in den Gemeinschaftszentren.

Da über 40 Prozent der Mitarbeiter in Teilzeit arbeiten, haben die Behörden als Organisationen und Arbeitgeber in den letzten Jahren bereits viel Erfahrung mit unterschiedlicher Erreichbarkeit sammeln können. In regelmäßigen Mitarbeiterbefragungen geben die Mitarbeiter an, dass sie das flexible Arbeitszeitmodell als Vorteil wahrnehmen.

Die Corona-Krise hat natürlich auch in den Verwaltungen der DG das gemeinsame Arbeiten verändert:
Durch die Home-Office-Pflicht wurden die privaten Räumlichkeiten zum Arbeitspatz, die physische Trennung zwischen Arbeit und Privatleben wurde aufgehoben, das Telefon ist auf eine private Linie umgeleitet, um die Erreichbarkeit zu gewährleisten. Die Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern standen phasenweise zusätzlich vor der Herausforderung, zu den üblichen Bürozeiten zu arbeiten und Home-Schooling zu begleiten.

All dies hat dazu geführt, dass nicht mehr ein Blick in den Büroflur ausreicht, um die Verfügbarkeit eines Mitarbeiters festzustellen. Allerdings bieten die digitalen Kommunikationsmittel wie geteilte Kalender, Videotelefonie oder Chatprogramme genug Möglichkeiten, sehr gezielt anzugeben, wann man arbeitet und erreichbar ist.

Da häufig nur ein bis zwei Mitarbeiter ein Thema bearbeiten, kommt es vor, dass Mitarbeiter bei dringenden Anfragen oder Ausfall des Kollegen auch an freien Tagen kontaktiert werden, um den Dienst zu gewährleisten oder enge Zeitpläne einzuhalten. Gerade bei Fragen rund um die Corona-Krise ist dies in den letzten zwei Jahren häufiger passiert, als wir es uns wünschen. Förmliche Beschwerden dazu sind uns nicht bekannt, aber wir wissen selbstverständlich, dass gerade in dieser Krisenzeit viele Mitarbeiter an die Grenze der Belastbarkeit gegangen sind, in Einzelfällen auch darüber hinaus. Wir schätzen das hohe Engagement unserer Mitarbeiter sehr, sind uns aber auch bewusst, dass wir hier eine hohe Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern haben. Wir wollen dieser Verantwortung gerecht werden.

Dennoch gedenkt die Regierung derzeit kein allgemeines Verbot der Kontaktaufnahme außerhalb der Arbeitszeiten zu erlassen. Die Regierung hat sehr gut Erfahrungen damit gemacht, nur die Leitlinien der Zusammenarbeit festzulegen und die konkrete Umsetzung im Arbeitsalltag den direkten Vorgesetzten zu überlassen. Die dadurch entstandene Flexibilität hat sich gerade in den letzten zwei Jahren für beide Seiten als Vorteil erwiesen. Wir gehen deshalb davon aus, dass die Frage der Erreichbarkeit außerhalb der Dienstzeiten in Dringlichkeitsfällen weiterhin zwischen den Mitarbeitern und ihren Vorgesetzten zu klären ist, wobei das „Recht auf Abschaltung“ auf jeden Fall wichtig ist und berücksichtigt werden sollte.

Die Regierung wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2022 mit einem Vorschlag für strukturelles Home-Office in der Verwaltung auf die Sozialpartner zugehen, um die positiven Aspekte dieser Arbeitsform beizubehalten. In einer Vereinbarung sollen dann der Mitarbeiter und sein direkter Vorgesetzter gemeinsam festlegen, welche Form für diesen Mitarbeiter und diesen Dienst am besten funktioniert. Die Regierung wird festlegen, dass das Thema Erreichbarkeit und Verfügbarkeit ein Teil dieser individuellen Vereinbarung ist.

Mündliche Frage von Herrn Charles Servaty an Ministerpräsident Oliver Paasch

Zur Erreichbarkeit des Personals im Ministerium und in den übrigen öffentlichen Diensten der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Wie das GrenzEcho am 5. Januar 2022 berichtete, dürfen föderale Beamte laut einem Rundschreiben der Ministerin für den öffentlichen Dienst ab dem 01. Februar 2022 nicht mehr außerhalb der normalen Arbeitszeiten, z.B. nach 17 Uhr, von ihrem Chef angerufen werden. Soweit die Schlagzeile.

Interessant ist diese neue Regelung sicher im Hinblick auf die großen arbeitsrechtlichen Herausforderungen unserer Zeit. So soll sie einen Rahmen für das „Recht auf Abschaltung“ für die 65.000 föderalen Beamten schaffen und zudem dem „Kampf gegen übermäßigen beruflichen Stress und Burnout“ dienen.

Dessen ungeachtet sieht das Rundschreiben der föderalen Ministerin die Möglichkeit vor, dass der Vorgesetzte in Ausnahmefällen mit dem Arbeitnehmer Kontakt aufnimmt. Damit soll ein guter Ablauf der Arbeiten garantiert werden. In diesem Zusammenhang müssen wir uns wie so oft die ostbelgischen Eigenheiten vor Augen führen. Ostbelgien ist für seine sprichwörtlichen kurzen Wege – nicht selten auch nach dem offiziellen Dienstschluss – bekannt. Kurze Wege, die vielfach und auch zu Recht als Trumpf angesehen werden können. Zudem verfügt die Deutschsprachige Gemeinschaft in der Regel über hochmotiviertes Personal voller Tatendrang.

Dessen ungeachtet muss aus Arbeitnehmersicht ein guter Ausgleich zwischen Berufsleben und Freizeit gewährleistet sein. Das Ziel einer besseren Ausgewogenheit zwischen Arbeitsleben und Freizeit, der sogenannten Work-Life-Balance, sollte demnach systematisch verfolgt werden.

 

Vor dem Hintergrund der neuen Regelung für föderale Beamte stellen sich uns folgende
Fragen:

  • Welche Regelung gilt in diesem Zusammenhang aktuell für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums und der übrigen öffentlichen Dienste der Deutschsprachigen Gemeinschaft?
  • Sind Ihnen aus der Praxis Beschwerden aufgrund von Kontaktaufnahmen außerhalb der eigentlichen Arbeitszeiten mit dem Personal des Ministeriums oder der übrigen öffentlichen Dienste der DG bekannt?
  • Gibt es auf Ebene der Regierung der DG aktuell Überlegungen im Hinblick auf eine ähnliche Regelung?

Antwort des Ministerpräsidenten:
Die Arbeitszeitregelungen der öffentlichen Einrichtungen legen fest, wann ein Mitarbeiter arbeitet und somit für Bürger, Kollegen und Vorgesetzte erreichbar ist. Bereits seit 2003 arbeitet das Ministerium mit einem Modell der flexiblen Arbeitszeiten, dass den meisten Mitarbeitern ermöglicht, ihre Arbeitszeit innerhalb eines 11-Stunden-Fensters frei festzulegen. Feste Zeitblöcke garantieren, dass ausreichend gemeinsame Zeit im Team geleistet wird. Viele öffentlichen Dienste haben mittlerweile ähnliche Arbeitszeitregelungen. Feste Arbeitszeiten gibt es nur dann, wenn es aufgrund der Art der Tätigkeit unerlässlich ist, zum Beispiel beim Empfangspersonal, bei der Ausleihe im Medienzentrum, bei den Schichtdiensten in den Gemeinschaftszentren.

Da über 40 Prozent der Mitarbeiter in Teilzeit arbeiten, haben die Behörden als Organisationen und Arbeitgeber in den letzten Jahren bereits viel Erfahrung mit unterschiedlicher Erreichbarkeit sammeln können. In regelmäßigen Mitarbeiterbefragungen geben die Mitarbeiter an, dass sie das flexible Arbeitszeitmodell als Vorteil wahrnehmen.

Die Corona-Krise hat natürlich auch in den Verwaltungen der DG das gemeinsame Arbeiten verändert:
Durch die Home-Office-Pflicht wurden die privaten Räumlichkeiten zum Arbeitspatz, die physische Trennung zwischen Arbeit und Privatleben wurde aufgehoben, das Telefon ist auf eine private Linie umgeleitet, um die Erreichbarkeit zu gewährleisten. Die Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern standen phasenweise zusätzlich vor der Herausforderung, zu den üblichen Bürozeiten zu arbeiten und Home-Schooling zu begleiten.

All dies hat dazu geführt, dass nicht mehr ein Blick in den Büroflur ausreicht, um die Verfügbarkeit eines Mitarbeiters festzustellen. Allerdings bieten die digitalen Kommunikationsmittel wie geteilte Kalender, Videotelefonie oder Chatprogramme genug Möglichkeiten, sehr gezielt anzugeben, wann man arbeitet und erreichbar ist.

Da häufig nur ein bis zwei Mitarbeiter ein Thema bearbeiten, kommt es vor, dass Mitarbeiter bei dringenden Anfragen oder Ausfall des Kollegen auch an freien Tagen kontaktiert werden, um den Dienst zu gewährleisten oder enge Zeitpläne einzuhalten. Gerade bei Fragen rund um die Corona-Krise ist dies in den letzten zwei Jahren häufiger passiert, als wir es uns wünschen. Förmliche Beschwerden dazu sind uns nicht bekannt, aber wir wissen selbstverständlich, dass gerade in dieser Krisenzeit viele Mitarbeiter an die Grenze der Belastbarkeit gegangen sind, in Einzelfällen auch darüber hinaus. Wir schätzen das hohe Engagement unserer Mitarbeiter sehr, sind uns aber auch bewusst, dass wir hier eine hohe Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern haben. Wir wollen dieser Verantwortung gerecht werden.

Dennoch gedenkt die Regierung derzeit kein allgemeines Verbot der Kontaktaufnahme außerhalb der Arbeitszeiten zu erlassen. Die Regierung hat sehr gut Erfahrungen damit gemacht, nur die Leitlinien der Zusammenarbeit festzulegen und die konkrete Umsetzung im Arbeitsalltag den direkten Vorgesetzten zu überlassen. Die dadurch entstandene Flexibilität hat sich gerade in den letzten zwei Jahren für beide Seiten als Vorteil erwiesen. Wir gehen deshalb davon aus, dass die Frage der Erreichbarkeit außerhalb der Dienstzeiten in Dringlichkeitsfällen weiterhin zwischen den Mitarbeitern und ihren Vorgesetzten zu klären ist, wobei das „Recht auf Abschaltung“ auf jeden Fall wichtig ist und berücksichtigt werden sollte.

Die Regierung wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2022 mit einem Vorschlag für strukturelles Home-Office in der Verwaltung auf die Sozialpartner zugehen, um die positiven Aspekte dieser Arbeitsform beizubehalten. In einer Vereinbarung sollen dann der Mitarbeiter und sein direkter Vorgesetzter gemeinsam festlegen, welche Form für diesen Mitarbeiter und diesen Dienst am besten funktioniert. Die Regierung wird festlegen, dass das Thema Erreichbarkeit und Verfügbarkeit ein Teil dieser individuellen Vereinbarung ist.