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Erdaushub auf die DG

Mündliche Frage von Herrn Karl-Heinz Lambertz an Minister Antonios Antoniadis

Zu den Auswirkungen der Wallonischen Gesetzgebung bezüglich Erdaushub auf die DG

Seit nun knapp 3 Jahren ist die Gesetzgebung der Wallonischen Region in Bezug auf die Bewirtschaftung und Rückverfolgbarkeit von Erde in Kraft. Dieser gesetzliche Rahmen sieht zum Beispiel vor, dass ab einer bestimmten Menge von Erdreich, das abtransportiert werden muss, ein Erdequalitätskontrollschein bzw. ein Erdequalitätsbericht vorliegen muss. Zudem darf eine bestimmte Klasse von Erde nur an entsprechenden Deponierstellen entsorgt werden. Diese Abladestellen sind nicht unbedingt innerhalb der DG oder im nahen Umkreis vorzufinden.

Diese verschärfte Gesetzgebung stellt sowohl für die Projektautoren als auch für Ausschachtungsfirmen bedeutsame administrative und finanzielle Hürden dar. Bauprojekte von der öffentlichen Hand als auch von Privatbürgern werden vor dem Hintergrund der steigenden Materialkosten, Inflation, erhöhten Zinsen, steigenden Energiepreise und gestörten Lieferketten nun durch ein weiteres Hindernis zusätzlich bedroht.

Diese Wallonische Gesetzgebung mag zwar die Umweltzuständigkeit betreffen, aber in der Praxis sind zahlreiche Bauprojekte hiervon betroffen. Wie so oft bei solchen Zuständigkeiten der Wallonischen Region gibt es eine bedeutsame Überschneidung mit unserer Raumordnungskompetenz.

Hierzu meine Fragen:

  • Ist der Regierung diese Problematik bereits bekannt?
  • Gibt es seitens der Regierung eine Kostenschätzung, die das Ausmaß der Mehrkosten infolge dieser Gesetzgebung beziffert?
  • Wie gedenkt die Regierung, mit diesem Thema in naher Zukunft umzugehen?

Antwort des Ministers:

Die Probleme rund um die Walterre-Gesetzgebung der Wallonischen Region sind der Regierung der DG bekannt. Mit verschiedenen Unternehmen im Tief- und Gartenbau, aber auch mit der Baukonföderation habe ich bereits über diese Problematik ausgetauscht.

Die Regeln sind nicht nur recht komplex und äußerst schwierig einzuhalten. Sie erhöhen maßgeblich die Bürokratie für die Bevölkerung und die Bauwirtschaft. Und sie führen zu Mehrkosten. Mittelfristig werden diese Regeln, je nach Fall, Bautätigkeiten unbezahlbar machen. Ab 400 Kubikmetern und von Fall zu Fall werden die erwähnten
Erdqualitätskontrollscheine und -berichte verlangt.

Auch werden Bodenanalysen gefordert, Transportpapiere müssen beantragt und genehmigt, jegliche Erdbewegungen müssen gemeldet werden, und vieles mehr. Diese Unterlagen sind zwingend erforderlich und kostenpflichtig.

Da es keine Deponiestellen in der DG gibt, müssen die hiesigen Unternehmen weit in die Wallonie fahren, in den schlimmsten Fällen bis Tournai. Da meistens mehrere Fahrten von längeren Strecken benötigt werden, gibt es anhand der Spritkosten weitere Mehrkosten, die die Existenzgrundlage der betroffenen Firmen zusätzlich bedrohen.

Eine überregionale Entsorgung von Erdreich ist auch nicht erwägenswert, da diese Alternative letztendlich nur zu mehr administrativen und finanziellen Hindernissen führt.
Eine ähnliche Rückmeldung habe ich von unserer Verwaltung erhalten. Man sieht stets mehr Fälle, wo die Menge an zu abtransportierendem Erdreich eine größere Rolle bei der Anfrage auf Genehmigung spielt. Projekte werden umgestaltet bzw. neu geplant, um so wenig Erde wie möglich abtransportieren zu müssen.

Ein ähnliches Problem betrifft bereits erteilte Genehmigungen. Diese drohen zu verfallen, weil sie aufgrund der finanziellen Zwänge nicht umgesetzt werden können. Die DG-Regierung hat keine eigenen Kostenschätzungen. Doch Studienbüros haben im Auftrag der Wallonischen Region einen Bericht erstellt. Dabei wird deutlich, dass in den letzten 2 Jahren die Kosten für Erdaushub um 50 % gestiegen sind. Und Auslöser für diese Kosten ist das Walterre-Dekret.

Diese Lage ist langfristig finanziell nicht haltbar.

Neben dem Anstieg der Kosten für Materialien, Energie und Kredite, sprengen die Auflagen der Walterre-Regelung den finanziellen Rahmen von privaten Haushalten und der
Bauwirtschaft. Sicherlich war der Ursprungsgedanke der Gesetzgebung richtig. Unkontrollierte Bewegungen von verseuchtem Erdreich sollten eingegrenzt werden.
Allerdings wurde die Regelung nicht auf ihre Machbarkeit überprüft. Es ist zu befürchten, dass Unternehmen und Bauträger in die Illegalität getrieben werden, um Bürokratie und Kosten zu umgehen.

Daher sehe ich zu diesem Thema einen akuten Handlungsbedarf. Das Bauen muss bezahlbar sein und auch der Bausektor braucht im Zuge steigender Preise Unterstützung. Das ist für den Wirtschaftsstandort Ostbelgien von existenzieller Bedeutung.

Wir werden daher das Gespräch mit der zuständigen Ministerin Tellier suchen, als auch bei der anstehenden Bürgermeisterkonferenz mit den neun Gemeinden sprechen, um
gemeinsam Lösungsansätze zu erarbeiten.

Neben der Frage der Lockerung der Gesetzgebung stellt sich die Frage, ob nicht auf dem Gebiet deutscher Sprache eine oder mehrere Deponiestellen für Erdaushub entstehen könnten.