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Energiepauschale: Wohn- und Pflegezentren für Senioren

Mündliche Frage von Herrn Charles Servaty an Minister Antonios Antoniadis

Bezüglich der zugunsten der Wohn- und Pflegezentren für Senioren aufgrund der gestiegenen Energiepreise beschlossenen Energiepauschale

Der BRF berichtete am 21. November2022 darüber, dass die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Abfederung der außergewöhnlich angestiegenen Energiekosten den öffentlichen und privaten Wohn- und Pflegezentren für Senioren einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 150 € bzw. 450 € je nach Betreuungsplatz gewährt. 

Eine ähnliche Maßnahme wurde Ende Oktober auch in der Wallonie beschlossen. 

Die SP-Fraktion begrüßt diese weitere Unterstützungsmaßnahme ausdrücklich, kommt sie doch letztlich den Senioren zugute, die ihren Lebensabend in einem WPZS verbringen.  

Nichtsdestotrotz hat die Berichterstattung einiges offengelassen.  

Daher lauten meine Fragen: 

  • An welche jeweiligen Bedingungen ist die Pauschale geknüpft?
  • Gibt es Unterschiede zu der in der Wallonie beschlossenen Maßnahme?

Antwort des Ministers:
Bereits die Corona-Pandemie hätte die Wohn- und Pflegezentren (WPZS) finanziell hart getroffen, wenn die Deutschsprachige Gemeinschaft keine finanziellen Maßnahmen zur Unterstützung getroffen hätte. Und auch bei der Inflation haben wir Verantwortung übernommen und den Index mit 9,25 % annähernd gänzlich gegenfinanziert.

Nun bereiten auch die Energiepreise große Sorgen. Das gilt für viele Menschen und Betriebe. Das gilt aber auch für die Wohn- und Pflegezentren.
Um die Einrichtungen zu unterstützen, haben wir den Anteil an Energieeffizienzmaßnahmen bei Infrastrukturarbeiten von 60 % auf 80 % erhöht.

Darüber hinaus haben wir in der Regierung beschlossen, dass wir möglichst unbürokratisch den WPZS beim Bestreiten der Energiekosten unter die Arme greifen werden.
Pro Platz werden die WPZS und das Psychiatrische Pflegewohnheim in St.Vith (PPH) eine pauschale Finanzhilfe in Höhe von 450 € bekommen.
Für die Tagespflege und Tagesbetreuung haben wir zusätzlich eine Unterstützung von 150 € pro Platz anvisiert.
Für Letzteres lautet die Bedingung lediglich, dass die Plätze 2022 aktiv betrieben worden sein müssen.

Darüber hinaus sehen wir anders als die Wallonische Region keine anderen Bedingungen vor. Die Kollegen werden unseren Informationen zufolge verschiedene Kriterien definieren.

Das möchte ich an dieser Stelle mitteilen, weil öfters Informationen vermischt werden und dadurch Missverständnisse entstehen. Unsere WPZS brauchen keinen Antrag auszufüllen.

Sie werden die finanzielle Unterstützung automatisch erhalten.
Für diese Maßnahme haben wir im Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft insgesamt eine Summe in Höhe von 386.450 € vorgesehen.

Die Mittel sind im Haushalt 2022 eingeplant und sollen den WPZS Ende 2022 ausgezahlt werden.