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Energiekrise: Steigende Nutzungsgebühr von Sportinfrastrukturen

Mündliche Frage von Herrn Patrick Spies an Ministerin Isabelle Weykmans

Zur steigenden Nutzungsgebühr von Sportinfrastrukturen aufgrund der aktuellen Energiepreise

Wie bereits mehrfach der Presse zu entnehmen war, hat die Stadt Eupen beschlossen die Nutznießer der kommunalen Hallensportinfrastrukturen fortan stärker an den in die Höhe geschossenen Energiekosten zu beteiligen.

Eine Entscheidung, die aus Sicht der Gemeinde durchaus nachvollziehbar ist, bei den betroffenen Sportvereinen jedoch für heftigen Unmut gesorgt hat.

Vor diesem Hintergrund möchte ich Ihnen werte Ministerin folgende Fragen stellen:

  • Inwiefern kann die Deutschsprachige Gemeinschaft dazu beitragen, die gestiegenen Nutzungsgebühren der Sportvereine abzufedern?
  • Ist Ihnen bekannt, ob die Mitgliedsbeiträge in ostbelgischen Sportvereinen aufgrund der steigenden Energiekosten angehoben wurden?
  • Inwiefern haben sich die Nutzungsgebühren von Sportinfrastrukturen auch in anderen ostbelgischen Gemeinden aufgrund der Energiekosten erhöht?

Die Antwort der Ministerin:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Werte Kolleginnen und Kollegen,

individuelle DG-Zuschüsse zur Abfederung der gestiegenen Hallennutzungskosten durch die Gemeinden für die Sportvereine sind gesetzlich nicht vorgesehen und damit auch nicht möglich.

Weder der Verwaltung, noch uns ist zum jetzigen Zeitpunkt bekannt, inwieweit die Vereine aufgrund der gestiegenen Hallennutzungspreise ihre Mitgliedsbeiträge erhöht haben.

Mit Ausnahme der Stadt Eupen sind dem Fachbereich bisher keine weiteren ostbelgischen Gemeinden bekannt, die ähnlich verfahren und die Kostenerhöhungen an die Vereine weitergeben. Da die DG hier auch keine Zuständigkeit hat, müssen uns diese Angaben nicht vorliegen.

In welchen Bereichen die DG wohl eine Zuständigkeit hat und auch entsprechende Dekretvorgaben erfüllt, sind Folgende:

  • Das Dekret zur Festlegung des Haushaltsplans 2023, welches am 15. Dezember 2022 verabschiedet wurde, sieht in Artikel 12 einen Zuschuss für private Träger (Besitzer oder Verwalter) von Sportinfrastrukturen vor. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Träger aufgrund der Kostensteigerungen im Bereich der Heizkosten mit einer finanziellen Hilfe in Höhe von maximal 10.000 Euro bei diesem Engpass zu unterstützen. Hier handelt es sich um eine punktuelle Krisenmaßnahme, die wir auch während der Coronapandemie ergriffen hatten, um den etwaigen Einnahmeausfall, aufgrund des Lockdown, und die daraus resultierenden Defizite aufzufangen.
    • 80% Förderung für Energieeffizienzmaßnahmen auch für Sportinfrastrukturen von Gemeinden und VoG’s (Infrastrukturdekret).
    • 50% Förderung von angemessener Ausrüstung.