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Einstufung der Musikvereine

Mündliche Frage von Herrn Patrick Spies an Ministerin Isabelle Weykmans

Zur Einstufung der Musikvereine

Wie wir alle wissen, wurden die Einstufungen unserer ostbelgischen Musikvereine, Ensembles und Chöre coronabedingt um jeweils zwei Jahre nach hinten verschoben, sodass sie in den Jahren 2024 und 2025 stattfinden werden.

Die erfolgreich eingestuften Amateurkunstvereinigungen erhalten über die Basisbezuschussung der Gemeinden hinaus dann während vier Jahren eine Auftrittsförderung der Deutschsprachigen Gemeinschaft; die so genannten „Auftritte im Auftrag der DG“.

Mir kommt jedoch immer häufiger zu Ohren, dass in vielen Vereinen Mitglieder sich mit diesem System schwertun. In so manchem Musikverein kommt es scheinbar zu heftigen Diskussionen darüber, ob und inwiefern man an der Einstufung teilnehmen soll.

Es steht zweifelsohne außer Frage, dass wir durch die Einstufungen eine gewisse Qualität der Musik garantieren. Doch wenn sich immer mehr Vereine davon unter Druck gesetzt fühlen und als Folge dessen vielleicht sogar Mitglieder verlieren, so ist das Ganze meiner Meinung nach kontraproduktiv.

Mit Hinblick darauf, dass viele Vereine und Ensembles sich bereits jetzt Gedanken über die kommende Einstufung machen, möchte ich Ihnen daher folgende Fragen stellen:

  • Wissen Sie bereits, wieviel Vereine nicht an der kommenden Einstufung teilnehmen werden?
  • Inwiefern könnte man das System der Einstufungen überdenken, um den Leistungsdruck zu reduzieren?
  • Wie genau wird die Gruppe „La Recherche“, ein Orchester welches sich aus Musikern mit und ohne Beeinträchtigung zusammensetzt, derzeit durch die öffentliche Hand unterstützt?

Antwort der Ministerin:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

Werte Kolleginnen und Kollegen,

zurzeit können wir die Anzahl Vereine, die an der kommenden Einstufung teilnehmen, nicht einschätzen, da wir den Aufruf für die Einstufungen 2024 und 2025 noch nicht veröffentlicht haben. Für die Einstufung der Musikvereine geschieht das im Herbst 2023. Für die Instrumentalensembles, Kammermusikensembles, Chöre, Vokalensembles sowie Kinder- und Jugendchöre geschieht dies im Herbst 2024.

Die Basisförderung der Vereine ist über die Gemeinden abgesichert. Entschließt sich ein Verein dazu, sich einstufen zu lassen, erhält er je nach Kategorie zusätzliche Fördermittel für Auftritte. Hierbei möchte ich auf die breite Palette an Kategorien, in denen die Vereine sich bei der Einstufung selbst einordnen können, hinweisen, welche im Prinzip eine weite Qualitätsspanne abbildet und somit jeder Verein die Möglichkeit hat, sich entsprechend seines aktuellen Wunsches und Kapazität anzumelden. Es ist also die autonome Entscheidung eines jeden Vereins, ob und falls ja in welche Kategorie er sich einstufen lassen möchte.

Durch diese garantierte Förderung einerseits, die wir als einzige in Belgien gewährleisten, sowie die Flexibilität bei den Kategorien andererseits kann man also nicht behaupten, dass das System an sich Druck erzeugt.

Mir ist natürlich bewusst, dass der Kultursektor sich nach Corona verändert hat. Bevor hier allerdings mit einem Schnellschuss, sprich einer Überarbeitung des gesamten Systems reagiert werden soll, sollten wir meines Erachtens nach die Entwicklungen zunächst noch eng verfolgen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang ebenfalls darauf hinweisen, dass wir besonders in der Kulturpolitik stets flexibel auf neue Situationen in direkter Konzertierung mit Födekam reagiert haben. Die zweimalige Verschiebung der Einstufung ist das Resultat davon.

Die Musikgruppe La Recherche hat über die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben 2014 einen Projektzuschuss in Höhe von 500 Euro erhalten. Ebenfalls in 2014 hat die Musikgruppe für einen Auftritt auf dem Campusfest des ZFP 300 Euro erhalten. Die Musikgruppe La Recherche hat bislang keine Zuschüsse über das Kulturförderdekret beantragt (Besonderes Kulturprojekt oder Einstufung). Aus diesem Grund entzieht es sich der Kenntnis unserer Verwaltung, ob die Musikgruppe La Recherche die Grundbedingungen für eine Einstufung (VoG, Erhalt der Basisbezuschussung durch eine Gemeinde der DG) erfüllt.