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Einführung eines Kirchenbegleitplanes

Mündliche Frage von Herrn Patrick Spies an Ministerin Isabelle Weykmans

Zur Einführung eines Kirchenbegleitplanes

Wie Sie sicherlich wissen, fand auf Initiative unseres Ausschusses am vergangenen Dienstag im Kloster Heidberg eine Veranstaltung rund um die Thematik der künftigen Nutzung von Kirchen und Kapellen statt.

Bei dieser trat unter anderem Herr Jonas Danckers als Redner auf, welcher als Mitarbeiter des Flämischen Expertisenzentrums für religiöse Kunst und Kultur (PARCUM) über die flämische Politik im Bereich der Kirchengebäude berichtete.

Dabei führte er aus, dass die Flämische Regierung bereits seit 2011 über einen sogenannten „Kerkenbeleidsplan“, also über eine Art Konzeptpapier der Kirchen verfügt, welcher im vergangenen Jahr nochmals überarbeitet wurde.

Dieses wichtige strategische Dokument soll dazu dienen, im Einvernehmen zwischen den kirchlichen und zivilen Behörden, die Vision der Kirchen und Kapellen auf dem Gebiet der Gemeinden festzulegen.

Es wird nach intensiven Beratungen erstellt und erstreckt sich oft über einen langen Zeitraum, welcher über die kommunale Legislaturperiode hinausgeht.

Vor diesem Hintergrund, werte Ministerin, möchte ich Ihnen nun folgende Fragen stellen:

  • Wie stehen Sie dazu, auch für die Deutschsprachige Gemeinschaft ein solches Konzept zu erstellen?
  • Inwiefern könnte in Konzertierung mit den Gemeinden und den Kirchenfabriken seitens der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein Pilotprojekt zur Vielfältigen Nutzung von Kirchen und Kapellen angestoßen werden?
  • Welche Kosten kommen in den kommenden Jahren auf die Deutschsprachige Gemeinschaft zu, um die Infrastruktur der Kirchen und Kapellen in Ostbelgien in Stand zu halten?

Die Antwort der Ministerin:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Werte Kolleginnen und Kollegen,

obschon das Thema der Zukunft der Kapellen und Kirchen hier im Ausschuss II entstanden und bislang behandelt worden ist, möchte ich einleitend festhalten, dass die Fragestellung von Kollege Spies vielmehr die Zuständigkeit lokalen Behörden betrifft, da sie die Kirchen und Kapellen in ihrer Gesamtheit betrifft und nicht ausschließlich die denkmalgeschützten.
Es wäre somit ggf. auch interessant diese Frage in einer gemeinsamen Ausschusssitzung mit den Mitgliedern von Ausschuss I zu behandeln.

Was nun Ihre erste Frage betrifft, bin ich davon überzeugt, dass ein solches Zukunftskonzept für die Nutzung und Gestaltung von Kirchen und Kapellen mit Sicherheit sinnvoll ist, insofern es ohne Tabus und mit Kreativität angegangen wird. Ich möchte allerdings in diesem Kontext darauf hinweisen, dass dies in keinem Fall eine Entscheidung ist, die die Deutschsprachige Gemeinschaft fällt, da wir “nur” bezuschussende Behörde sind. Es sind die Lokalen Behörden, zunächst die Gemeinden, die die Aufsicht über die Kirchenfabriken ausüben und für deren Finanzierung zuständig sind sowie die Kirchenfabriken selbst, die da die Verantwortung tragen und auch bereits heute strategische Entscheidungen treffen.

Bezüglich Ihrer zweiten Frage verweise ich auf den eben geäußerten Vorschlag einer gemeinsamen Ausschusssitzung mit dem AI. Ich finde ihren Vorschlag sehr gut und würde das aus Baukultureller- und Denkmalschutzsicht sehr begrüßen.

Zur dritten Frage einige Auskünfte zur Investitionsplanung nach Infrastrukturplan. Für die Jahre 2020, 2021 und 2022 belaufen sich die Zuschüsse auf insgesamt 1.948.112,00 € (60% Zuschusssatz).
Davon sind 921.030,00 € der Zuweisung im Bereich Denkmalschutz (OB 70.17 63.51/63.21) zuzuordnen. Die restlichen 1.027.082,00 € betreffen die Zuweisung der lokalen Behörden (OB 70.03 63.21). Für das Jahr 2023 sind 340.000€ Zuschuss für die lokalen Behörden vorgesehen sowie 100.000€ Zuschuss für Projekte im Registrierungskatalog. Im Denkmalschutz sind es 350.000€ Zuschuss für 2023 und 490.000€ im Registrierungskatalog für die Kirchenfabriken. Zusammen also 690.000€ für das Jahr 2023 für die Kirchen und Kapellen und 590.000€ für bereits angemeldete
Vorhaben im Registrierungskatalog.