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Digitalisierung in den Erwachsenenbildungseinrichtungen

Mündliche Frage von Herrn Servaty an Ministerin Klinkenberg

Zur Digitalisierung in den Erwachsenenbildungseinrichtungen

Im Zuge der Corona-Krise sahen die verschiedenen Erwachsenenbildungseinrichtungen der DG sich veranlasst, verstärkt im Bereich Digitalisierung tätig zu werden. Dabei konnte diese Intensivierung verschiedene Formen annehmen, zum Beispiel was ihre interne Funktionsweise oder ihre Angebotspallette betrifft. Zudem war diese Intensivierung sowohl mit größerem administrativem und organisatorischem Aufwand als auch mit zusätzlichen Ausgaben verbunden.

Auch wenn selbstverständlich Kurse in Präsenz beibehalten werden müssen, bieten Online-Kurse und Hybridkurse ebenfalls einige Vorteile. Um ein möglichst vielfältiges Angebot zu schaffen und einem größtmöglichen Teil der Bevölkerung die Teilnahme zu ermöglichen, ist es daher wichtig, sowohl Präsenzkurse als auch Hybridkurse und Online-Kurse anzubieten. Grundvoraussetzung für die beiden letzten Angebotsschienen ist natürlich das Vorhandensein ausreichend schneller und leistungsstarker Internetverbindungen und zwar in allen 120 Ortschaften der DG.

In der Regel ist es sinnvoll, erst den genauen Bedarf zu ermitteln und eine Strategie für eine schrittweise Digitalisierung auszuarbeiten, um dann verstärkt in entsprechende Angebote zu investieren. Im spezifischen Corona-Kontext musste jedoch sehr schnell reagiert werden, um das Fortbestehen möglichst vieler Angebote zu ermöglichen. Darüber hinaus kann es durchaus sein, dass der Digitalisierungsprozess noch weitergeführt und mitunter auch logistisch bzw. technisch nachgerüstet werden muss.

Als SP-Fraktion räumen wir der Erwachsenenbildung seit jeher einen äußerst hohen Stellenwert ein, nicht zuletzt was ihre Hebelwirkung auf Ebene der gesellschaftlichen Bildung oder auch der sozialen Emanzipation betrifft. Wir erwarten daher, dass die in diesem Bereich tätigen Einrichtungen bestmöglich begleitet und unterstützt werden.

 

Hierzu lauten meine Fragen:

  • Wie wurden die Erwachsenenbildungseinrichtungen in der Coronazeit insbesondere bei der Digitalisierung unterstützt?
  • Welche künftigen Unterstützungsmöglichkeiten ziehen Sie diesbezüglich in Betracht?
  • Welchen konkreten Bedarf der Erwachsenenbildungseinrichtungen möchten Sie diesbezüglich verstärkt unterstützen?

Antwort der Ministerin:

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die anerkannten Erwachsenenbildungseinrichtungen wurden bei der Digitalisierung auf verschiedenen Ebenen unterstützt:

  • Mit unseren Ausrüstungszuschüssen hat die Kulturelle Aktion und Präsenz VoG 15 Tabletts angeschafft, die als Leihgabe gegen Kaution an die Teilnehmer sowohl des ESF-Sprachkurses als auch des Integrationsparcours vergeben werden, die kein oder nur ein unzureichendes Endgerät für Online-Kurse haben. Die Zeitkreis VoG erhielt zwecks Durchführung ihrer Hybridunterrichte eine finanzielle Unterstützung zum Ankauf von
    mobilen Videokonferenzsystemen. Der Landfrauenverband und die Volkshochschule Bildungsinstitut VoG wurden bei der Einrichtung von mobilen Arbeitsplätzen im Home-Office unterstützt.
  • Über den Funktionszuschuss des Rates für Erwachsenenbildung (RfE) wird ein Studio zwecks Aufnahme von Online-Weiterbildungseinheiten der Erwachsenenbildungseinrichtungen angemietet.
  • Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus (COVID-19) wurde für die Jahre 2020 und 2021 die Möglichkeit der proportionalen Kürzung der für die Pauschalbezuschussung erforderlichen Mindestweiterbildungseinheiten festgehalten. Im Rahmen der Plenumssitzungen mit dem Rat für Erwachsenenbildung ist den Einrichtungen nahegelegt worden, die Zeit der Zuschussgarantie zu nutzen, um neue Angebotsformen und nicht zuletzt digitale Angebote zu testen.
  • Zur Bekämpfung der Ausgrenzung von Senioren durch die zunehmende Digitalisierung wurde der Eiche VoG eine besondere Unterstützung für die Durchführung von Schulungen zur Erweiterung der Digitalen Kompetenzen in Form von Haus-zu-Haus-Besuchen und Online-Kursen zugesichert.
  • Für die Zukunft ist die Festlegung einer systematischen Belegmethode für die Berücksichtigung der durchgeführten Digitalweiterbildungsangebote vorgesehen. Gerne nehme ich weitere Bedarfe der Erwachsenenbildungseinrichtungen zur Kenntnis und bemühe mich, im Sinne des Rechtes für Erwachsene auf Bildung darauf zu reagieren.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.