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Neues Pflegegeld-System für Senioren

Plenum des PDG vom 27. Juni 2022

Rede von Frau Kirsten Neycken-Bartholemy zum Dekretentwurf über das Pflegegeld für Senioren

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Mitglieder der Regierung,
werte Kolleginnen und Kollegen,

wenn man die Zeitung aufschlägt, dann liest man jeden Tag Nachrichten über die steigenden Preise für Energie und Lebensmittel.

Gerade Seniorinnen und Senioren haben es da manchmal schwer, mit ihrer kleinen Rente alle Kosten zu bestreiten.

Oftmals kommen im hohen Alter Pflegekosten hinzu – ob zuhause oder in einem Wohn- und Pflegezentrum.

Denn trotz der starken Unterstützung der häuslichen Hilfe und der Finanzierung der stationären Einrichtungen bleibt ein Eigenanteil zu tragen.

Besonders betroffen sind oft Frauen, die meistens für die Erziehung der Kinder ihre Karriere aufgeopfert oder zurückgestellt haben und deshalb nicht selten von Altersarmut betroffen sind.

In den heutigen Zeiten ist es deshalb unerlässlich, die Menschen so gut es geht zu unterstützen und ihre Kaufkraft zu stärken.

Ein gutes Leben für jeden – lautete der Wahlspruch der SP 2019. Dass das nicht nur leere Worte sind, beweist das Dekret zum Pflegegeld für Senioren.

Wir haben Glück, dass es uns durch unsere Autonomie möglich ist, solch einen Schritt zu gehen und das selbstbestimmte Leben und die Eigenständigkeit unserer Seniorinnen und Senioren maßgeblich zu unterstützen.

Im Rahmen der sechsten Staatsreform wurde der Deutschsprachigen Gemeinschaft, unter anderem, die Zuständigkeit zur Gestaltung und Auszahlung der „Beihilfe zur Unterstützung von betagten Personen“, besser bekannt als „BUB“ übertragen.

Durch die Zuständigkeitsübertragung haben wir die Möglichkeit, diese Beihilfe zu reformieren, und genau das können wir mit der Verabschiedung dieses Dekrets heute tun.

Denn eine Zuständigkeit zu übernehmen, bedeutet für uns zum einen, sie mindestens genauso gut zu verwalten, wie unser Vorgänger es getan hat, zum anderen aber auch, sie auf die Bedarfe und Lebensbedingungen der Ostbelgierinnen und Ostbelgier anzupassen.

Wir haben nicht nach der Zuständigkeit des Pflegegelds für Senioren gefragt, aber wir haben das Glück, diese übertragen bekommen zu haben und sie nun nach unseren Vorstellungen gestalten zu können.

Nach langer Vorbereitung wurde das System des Pflegegelds für Senioren nicht nur vereinfacht und transparenter gestaltet, sondern wurde auch verbessert.

Wir gehen neue Wege, indem wir, statt wie vorher nach dem Haushaltseinkommen der Seniorin oder des Seniors zu schauen, den wirklichen Unterstützungsbedarf der Person als Kriterium nehmen.

Dazu wurde ein neues Konzept mit einem neuen Berechnungs- und Zahlungsmodell für die Deutschsprachige Gemeinschaft ausgearbeitet.
Im neuen Modell werden das Anerkennungsverfahren sowie die Berechnung (des Rechtes), wie eingangs schon gesagt, vereinfacht und transparenter.

Die Beihilfe wird auch weiterhin eine finanzielle Unterstützung für Senioren sein, um die Kosten, die mit dem Verlust der Selbstständigkeit einhergehen, mitzutragen.

Einkommensschwache Seniorinnen und Senioren werden auch im neuen System stärker unterstützt und die Beihilfe wird auch zukünftig in Form einer monatlichen Rente ausgezahlt.

Dieses Geld steht den Betreffenden zur freien Verfügung und ist nicht an bestimmte Dienstleistungen oder Kontrollen gebunden.

Darauf legen wir als SP-Fraktion besonders wert, da es die Selbstbestimmung der Menschen fördert.

Sie verstehen also: das essenzielle Kriterium zur Gewährung des Pflegegeldes bleibt ist der Unterstützungsbedarf des Seniors.

Das neue Pflegegeldsystem der DG ist in zwei Säulen aufgeteilt.

Auf der einen Seite eröffnet ein festgestellter Unterstützungsbedarf das Recht auf das Basispflegegeld.

Zusätzlich zu diesem Basispflegegeld gibt es auf der anderen Seite die Möglichkeit zu einem Sozialzuschlag. Dieser dient einer noch größeren Unterstützung von einkommensschwachen Senioren.

Gewährungsbedingung für diesen Zuschlag ist der EKE-Status, also die erhöhte Kostenrückerstattung seitens der Krankenkasse.

Werte Kolleginnen und Kollegen, allein schon anhand dessen dürfte Ihnen klar sein, dass das neue Pflegegeldsystem besser strukturiert und mehr auf die Bedarfe der Seniorinnen und Senioren der DG angepasst ist.

Das sind allerdings nicht die einzigen Unterschiede.

Denn in Zukunft werden mehr Menschen das Pflegegeld erhalten, als das bislang der Fall war.

Dabei möchte ich aber unbedingt festhalten, dass jeder Senior, der im alten System mehr erhält, als er im Neuen erhalten würde, so lange einen eingefrorenen Betrag bekommt, bis das neue System vorteilhafter ist.

Eine Errungenschaft, die wir bereits aus der Reform der Familienleistung, sprich dem Kindergeld, kennen.

Selbstverständlich wird es auch eine Indexierung des Pflegegeldes geben, wobei der Gesundheitsindex genutzt wird.

Außerdem wird durch die Reform selbstredend der Verwaltungsaufwand erheblich reduziert. Und auch für die Betroffenen wird es viel einfacher, denn es wird lediglich einen Ansprechpartner für sie geben.

Werte Kolleginnen und Kollegen,

wie Sie nun sicherlich verstanden haben, ist eine Reform des Pflegegeldes im Sinne der ostbelgischen Seniorinnen und Senioren unerlässlich.

Mit dieser Reform wäre die Deutschsprachige Gemeinschaft nicht zum ersten Mal Vorreiter in unserem eigenen Land.

Das ist eine Reform zur Verbesserung der Lebensbedingungen der älteren Menschen in Ostbelgien, die mit der Verabschiedung einhergehen würden.

Aus diesem Grund wird die SP-Fraktion dem vorliegenden Dekretentwurf zustimmen.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

https://www.youtube.com/watch?v=JML0SpRSUw4