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Dekretentwurf: Lokale Demokratie

Plenum des PDG vom 11. Dezember 2023

Ausschuss I – Allgemeine Politik, lokale Behörden, Raumordnung, nachhaltige Entwicklung, Petitionen, Finanzen und Zusammenarbeit

Redebeitrag von Karl-Heinz Lambertz, Abgeordneter der SP-Fraktion, zum Dekretentwurf lokale Demokratie – Dok. 286

 

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen aus Regierung und Parlament,

ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass ich hier im Namen der drei Mehrheitsfraktionen spreche. Ich möchte mit einer Feststellung beginnen: Die politische Bedeutung eines Dokumentes ist nicht immer direkt proportional zu seinem Umfang. Hier haben wir es mit 149 Artikeln zu tun. Aber es sind sicherlich nicht diese Artikel und dieses Dekret, das die Rahmenbedingungen und die Welt der Wahlen auf kommunaler und Provinzebene fundamental durcheinanderbringen wird. Und dass wir in einem Punkt uns etwas anderes gewünscht hätten, aber der Meinung waren, dass es sich letztlich nicht lohnt, etwas anders zu machen als die wallonische Region, das war ein pragmatischer und weiser Beschluss und ich denke, dass der auch richtig war.

Die drei Themen sind eben vom Berichterstatter erwähnt worden: es geht um die Wahlen, das online Tagen in den Kommunen und gewisse juristische Anpassungen beim Statut der Interkommunalen. Das ist eigentlich Routinearbeit, aber auch diese Routinearbeit ist wichtig. Es ist ein Beitrag dazu, dass wir ganz geräuschlos und sehr pragmatisch dafür sorgen, dass die Dinge ganz normal funktionieren können. Das ist sicherlich für die Gemeinderatswahlen sehr wichtig. Den Hauptpunkt hatten wir schon das letzte Mal: es ist unvorstellbar, dass wir hier für die Provinzwahlen per Papier und für die Kommunalwahlen elektronisch wählen würden. Das haben wir alles ganz schön auf die Reihe bekommen und bei den Bestimmungen zu den Wahlen und Wahlkämpfen gibt es neben den bereits erwähnten noch eine ganze Reihe von sehr pragmatischen Sachen, die das ganze einfacher machen oder machen sollen. Da wird aber sicherlich kein Wahlergebnis fundamental von abhängen.

Wir sind hier dabei, diesen Bereich Kommunale Zuständigkeiten weiter im Detail zu gestalten. Wir werden noch mit weiteren Veränderungen in dieser Legislaturperiode auseinandergesetzt werden, unter anderem mit einer Zuständigkeitsübertragung in Sachen Festlegung der Gemeindegrenzen. Das alles zeigt, dass wenn wir einen Kompetenzblock haben, wir den auch möglichst intensiv und intelligent gestalten sollen.

Wie lange wir es noch mit den Provinzwahlen hier zu tun haben werden, das hängt davon ab, wie sich diese Grundsatzforderung der Gemeinschaft nach einem provinzfreien Gebiet verwirklichen lässt. Das hat Zuständigkeitsfragen, die man mit der wallonischen Region vereinbaren könnte, aber auch steuerrechtliche Fragen, die wohl eher eine herrschende Lehre, eine Veränderung der Verfassung voraussetzen. Das wäre natürlich der beste Weg, alle Modalitäten in Sachen Provinzwahlen ein für alle Mal zu lösen, nämlich dafür zu sorgen, dass hier in der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Provinz nicht mehr zuständig ist und es keine Provinzwahlen zu geben braucht.

Aber ich glaube auch, dass wir bei der Gemeindekompetenz insgesamt in Zukunft noch Gestaltungsmöglichkeiten haben. Eine ist heute angesprochen worden. Wenn wir die Aufgabenverteilung zwischen Gemeinschaft und Gemeinde etwa in Sachen Wohnungsbau und vor allem in Raumordnung ändern wollen, dann müssen wir womöglich auch gewisse Dinge beim Gemeindegesetz anpassen. Wenn wir die Zusammenarbeit zwischen den Gemeindegremien und den ÖSHZ-Gremien optimieren wollen, gilt das auch. Wenn wir etwa die Idee, unseren Dörfern eine gewisse Möglichkeit zur Selbstartikulation zu geben im Verfolg dessen, was sie ja nun zum Teil in der ländlichen Erneuerung schon sehr wirkungsvoll praktiziert haben über Jahre beziehungsweise sogar Jahrzehnte, dann wäre auch eine Änderung der Grundlagengesetzgebung in Sachen lokale Behörden von Nöten. Und wenn wir möchten, dass es genau wie auf der Gemeinschaftsebene auch auf lokaler Ebene einen strukturierten ständigen Bürgerdialog geben soll, dann können wir das auch durch eine Änderung des Gemeindegesetzes bewirken.

Das sind alles Dinge, die jetzt nicht aktuell sind in dieser Legislaturperiode, die aber bei der weiteren Überlegung, wie wir die Autonomie gestalten und wie wir sie möglichst an die Besonderheiten und Gegebenheiten von Ostbelgien anpassen, durchaus in Erwägung zu ziehen sind. Ich glaube, da wird es noch in Zukunft das eine oder andere zu diskutieren und zu gestalten geben. Bis dahin sollten wir dann dafür sorgen, dass wir heute dieses Dekret über die Runden bekommen und dadurch dann einen konkreten Beitrag leisten, dass es im Herbst nächsten Jahres nach den großen Wahlen im Juni auch ebenso gut organisierte Wahlen auf kommunaler und Provinzebene geben kann.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.