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Dekretentwurf Familienleistungen

Plenum des PDG vom 13. Dezember 2023

Ausschuss IV – Gesundheit und Soziales 

Redebeitrag von Karl-Heinz Lambertz, Abgeordneter der SP-Fraktion, zum Dekretentwurf Familienleistungen – Dok. 289.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen aus Regierung und Parlament,

ich möchte es noch einmal ganz deutlich wiederholen: Das Kindergelddekret der DG gilt als das beste in Belgien. Wir haben damals, am 23.04.2021, einen Text verabschiedet in einem Bereich, den wir nie gefordert haben, aber wo wir bewiesen haben, dass wir auch in der Lage sind, Zuständigkeiten, die uns zufallen, sehr effizient und maßgeschneidert zu gestalten. Wir haben übrigens – im Gegensatz zu Flandern – das Kindergeld immer indexiert und wir haben bedeutende Vereinfachungen vorgenommen. Jetzt kann man natürlich in Weihnachtszeiten anfangen, Brainstorming zu betreiben und neue Systeme hinzuzufügen, wie wir es gerade gehört haben. Es kostet ja nur 2 Millionen, das wird wie so vieles andere wahrscheinlich zu finanzieren sein mit der Fusion des Amtes des Präsidenten mit dem des Senators, über derlei Dinge kann man eigentlich nur lächeln. Ich glaube, wir sollten unser System beibehalten und es, so wie wir es machen, weiter zur Zufriedenheit der Menschen ausführen.

Warum denn heute die Anpassung? Sie ist in der Tat nötig geworden, weil es das Urteil des belgischen Verfassungsgerichtshofes gibt. War das vorhersehbar? Da würde ich nicht so laut in die Gegend hineinposaunen. Immerhin hat es ein erstinstanzliches Urteil gegeben, das dem Standpunkt der DG Recht gegeben hat. Und dagegen ist man in Berufung gegangen, und das Berufungsgericht hat eine Vorfrage beim Verfassungsgerichtshof gestellt. Der Verfassungsgerichthof hat eine beschränkte Verfassungswidrigkeit festgestellt und das ganze an ein anderes Berufungsgericht zurückverwiesen und das bisher immer noch nicht endgültig über dieses ganze Thema befunden hat. Es geht in der Tat um eine Lücke und eine Diskriminierung, nicht von Patchworkfamilien insgesamt, sondern von der Situation, wo ein Vater und nicht eine Mutter ein Kind aus einer früheren Ehe in eine Patchworkfamilie mit hineinbringt. Da stellt der Verfassungsgerichthof eine Lücke fest und er sagt, das ist eine Diskriminierung des Mannes gegenüber der Frau. Es lohnt sich, das Urteil im Detail zu lesen, um zu sehen, wie beschränkt die Bedeutung ist, aber wie präzise sie auch ist. Ich glaube, dass es ganz einfach zum Guten nebeneinander der Gewalten in einem demokratischen Staat gehört, dass ein Verfassungsgerichtsurteil dann von dem Gesetzgeber, der da gerückt wird, umgesetzt wird. Das tun wir heute, damit ist unsere Lücke geschlossen und unser sehr gutes Dekret in einem sehr wichtigen Punkt nachgebessert und dabei sollten wir es bis auf weiteres belassen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.