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Dekretentwurf: Einrichtung eines Dienstes mit getrennter Geschäftsführung und Maßnahmen im Bereich der Beschäftigungsförderung und der Arbeitsvermittlung

Plenarsitzung des PDG vom 13. November 2023

Redebeitrag von Herrn Karl-Heinz Lambertz, Abgeordneter der SP- Fraktion, zum Dekretentwurf zur Einrichtung eines Dienstes mit getrennter Geschäftsführung „Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft“ und zur Auflösung der entsprechenden Einrichtung öffentlichen Interesses – Dokument 291 (2023-2024) und
zum Dekretentwurf über Maßnahmen im Bereich der Beschäftigungsförderung und der Arbeitsvermittlung – Dokument 292 (2023-2024) und zum Dekretentwurf zur Einrichtung eines Dienstes mit getrennter Geschäftsführung „Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben“ und zur Auflösung der entsprechenden Einrichtung öffentlichen Interesses – Dokument 295 (2023-2024)

Sehr geehrter Herr Präsident,

Werte Kolleginnen und Kollegen aus Regierung und Parlament,

bei den heutigen Dekreten geht es in der Tat, zumindest auf den ersten Blick, prioritär um eine finanzielle Einsparung bei der Rentenfinanzierung der verbeamteten Mitarbeiter der betroffenen Einrichtungen. Wenn ich so gerade meinen Vorredner hier gehört habe muss ich mir die Frage stellen, was müssen das doch für profiliertere Menschen sein? Was haben diese Menschen für ein Glück gehabt? Aber ich frage mich vor allem, haben die es jetzt nötig, sich in Sitzungen wie heute, verunglimpflichen zu lassen? Die allermeisten Menschen leisten hervorragende Arbeit und ich bin sehr froh, dass es im öffentliche Dienst nicht das Ziel ist, vor allem prekäre Beschäftigungsverhältnisse zu haben. In denen man Leute so rausschmeißen kann, wie man Lust hat. So wie man das in Kaufhäusern zum Beispiel macht. Nein, es ist wichtig dass die Menschen, die sich für das Allgemeinwohl in Ostbelgien als Mitarbeiter unserer Verwaltung einsetzen, keine Angst um ihren Job haben sollten. Das grundsätzliche Abschaffen der Verbeamtung kann man diskutieren, aber wenn wir es dann wirklich so machen, dann haben wir heute nur ein Dekret über ein Auslaufmodell, weil dann in Zukunft keine Beamten mehr vorhanden sind. Da diese dann logischerweise alle pensioniert sind. Nein, so können wir die Dinge nicht anpacken. Darüber zu diskutieren, „warum nicht schon früher?“, das ist auch ein Versuch, Probleme in die Welt zu setzen, die es gar nicht gibt. Wir haben konsequent und mit Erfolg unsere Autonomie immer so umgesetzt, dass wir zuerst das was bestand so übernommen haben, konsultiert und geschaut haben, wie wir es weiterentwickeln können. Das Modell der Arbeitsämter und der Dienststellen für Menschen mit Beeinträchtigung, das haben wir nicht erfunden. Das ist tief in der gesellschaftlichen Tradition unseres Landes verankert. Dafür gibt es wahrscheinlich gute Gründe. Das gilt auch für die Entscheidung, diese Gremien mit eigener Rechtspersönlichkeit auszustatten und ihnen Verwaltungsräte an die Spitze zu setzen, die aus der Gesellschaft kommen. Ob das das optimale System ist und auf Dauer für uns in Ostbelgien die beste Lösung ist, daran zweifle ich persönlich schon seit langem. Aber ich habe in all diesen Jahren, in denen ich Verantwortung in diesen Bereichen getragen habe, immer mit größter Vorsicht mich an diese Fragen herangegeben. Denn ehe man Sachen, die sich bewährt haben kaputt macht, muss man sich sehr genau überlegen, was man an diese Stelle setzt. Wir gehen jetzt nach einem Audit und natürlich muss man Audits machen, wenn man etwas analysieren möchte, was so organisch gewachsen ist, wie in der DG. Natürlich muss man, wenn man solche Entwicklungen analysieren will, auch externe Beratung hinzufügen. Das ist auch bereits gemacht worden, mehrmals sogar. Es gab schon welche, die auch zu grundlegenden Veränderungen der Struktur innerhalb der DG- Verwaltung zu Beginn des Jahrhunderts geführt haben. Aber das werden wir immer weiterentwickeln müssen und mit zunehmender Zuständigkeit oder neuen Perspektiven der Synergien stellt sich immer akuter die Frage, wie wir das breite Spektrum unserer Dienstleistungen so organisieren können, dass wir möglichst effizient sind. Und dass sie an die Besonderheiten einer kleinen Region mit knapp 80.000 Menschen, die auf 847,5 Quadratkilometern leben, in Einklang gebracht werden. Und da sind diese Synergien die schon geschaffen wurden, die überdies auch finanzielle Konsequenzen hatten bei der Konzentration und einer gemeinsamen Schaffung von Diensten im logistischen Bereich. In diesem Bereich muss man sehr flexibel bleiben, aber wichtig ist.

Es ist wichtig, dass man bevor das Bestehende kaputt zu machen, neue Ideen einbringt. Dauernd eine Revolution in die Welt setzen zu wollen oder Leute rauszuschmeißen, das darf nicht sein. Die ständige Anpassung der Strukturen, das Maßschneidern auf die Bedürfnisse, das Schaffen von Synergien ist von größter Bedeutung und da spielt auch eine Rolle, dass wir einen attraktiven ostbelgischen öffentlichen Dienst gewährleisten. Sobald alle in einem gemeinsamen Dienst sind, kann dort einfacher Mobilität geschaffen, Karriereperspektiven entwickelt werden und Anpassungen vorgenommen werden. Wenn alles in getrennten Strukturen stattfindet in denen man riesige Überlegungen anstellen muss, ehe man den Sprung von dem einen in das andere gewährleisten kann, ist das schwieriger zu visualisieren. Bei dieser Überlegung gilt es auch, wenn wir den öffentlichen Dienst in Ostbelgien optimieren wollen, sich grundlegende Gedanken darüber zu machen, wie die Gemeinschaftsverwaltung mit den kommunalen Verwaltungen solche Synergien hinbekommen kann. Die gibt es in beide Richtungen bereits, aber es gibt noch einige Dinge, die optimiert werden können. An dieser Stelle wird nicht zu spät, sondern zum richtigen Zeitpunkt unter ganz bestellten Rahmenbedingungen eine richtige Entscheidung getroffen.

Was nun die organisierte Zivilgesellschaft angeht, so muss man sich die Frage stellen, ob das jetzige Modell, in dem die Zivilgesellschaft Entscheidungsbefugnisse bei dem Arbeitsamt und der Dienststelle hatte, wirklich die richtige Form darstellt und zeitgemäß ist. Wenn ich mir die Frage stelle, wie mehr Synergien und Mitarbeit auf Ebene der Organisation und Zivilgesellschaft herbeigeführt werden, dann muss ich mir nicht nur die Frage für das Arbeitsamt und der Dienststellen, sondern für das Spektrum der ganzen DG Verwaltung stellen. Diesbezüglich gibt es interessante Überlegungen.

Die jetzt vorgesehene Kompromisslösung mit dem gleichlautenden Gutachten sollte etwas funktionell äquivalentes zu den Entscheidungsbefugnissen der Verwaltungsräte bringen. Das Gutachten, das Sie eben vorgelesen haben Herr Cremer, das hat natürlich eine Sache nicht ganz erwähnt. Es wurde gegeben, ehe der Staatsrat sich geäußert hat und ehe dann die Regierung dieses gleichlautende Gutachten zwar weiter gleichlautendes Gutachten nennt, dies aber in Wirklichkeit nicht mehr der Fall ist. Es handelt von einer Entscheidung, die bei dem zweiten Mal gefällt wird und die dann von der Regierung außer Kraft gesetzt werden kann. Das war früher mit den Entscheidungen des Verwaltungsrats über die Aufsicht ebenfalls möglich. Wir haben eine sehr sinnvolle Beteiligung und ich denke, dass wir nur Fragen in Bezug auf die Beteiligung der Zivilgesellschaft und der Organisationen vor Ort, uns grundsätzlich mal überlegen müssen, sofern wir weiter mit der Verwaltungsreform sind und mit der Umsetzung des Audits. Dann wird es neue Perspektiven geben.

Wie dem auch sei, wir gehen heute einen finanziell relevanten und politisch wichtigen Schritt. Aber wir müssen wissen, dass es noch eine Reihe weiterer Schritte geben wird, wenn wir wirklich unsere Verwaltungslogistik optimal organisieren wollen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!