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Corona-Prämie Personal in WPZs über Drittfirmen

Frau Kever befragte Minister Antoniadis zur Auszahlung der Corona-Prämie an Personal in den WPZs der DG, das nicht direkt beim Haus, sondern über eine Drittfirma angestellt ist

Am 26.05.2021 berichtete das GrenzEcho, dass Reinigungskräfte aus fünf Krankenhäusern des Landes, die über externe Firmen für diese Einrichtungen arbeiten, ihrem Unmut darüber keine Corona-Prämie erhalten zu haben, bei einer Demonstration Luft gemacht haben. Ihre Forderung an den föderalen Gesundheitsminister Vandenbroucke ist, diese immerhin fast 500€ netto genauso wie ihre festangestellten Kollegen zugesprochen zu bekommen, schließlich ist die gleiche – in der sanitären Krise so wertvolle – Arbeit verrichtet worden. Der einzige Unterschied ist eben der, dass etwa 1000 Personalmitglieder im Reinigungsbereich nicht fest in den Krankenhäusern angestellt, sondern über externe Firmen dort beschäftigt sind und somit besagte 985€ brutto nicht erhalten haben.
Selbstredend ist die im letzten Jahr vom Föderalstaat zugesprochene Corona-Prämie an Krankenhauspersonal keine Zuständigkeit der DG und kann somit nicht Gegenstand einer Frage zur Regierungskontrolle sein.
Allerdings lässt sich der Umstand, dass nicht alle Personen, die in einer Institution im Gesundheitsbereich arbeiten, dort auch fest angestellt sondern über Drittfirmen (Zeitarbeitsfirmen u.Ä.) in diesem Rahmen tätig sind, vermutlich durchaus auf die Situation in den WPZs der DG anwenden.
Im letzten Jahr wurden bekanntlich auch in der DG Corona-Boni an das Personal der WPZs ausgezahlt.

 

Deshalb habe ich mir folgende Fragen gestellt, die ich gerne an Sie, Herr Minister Antoniadis, richten möchte:

  • Auf wie viele Reinigungspersonalmitglieder in den WPZs in der DG trifft zu, dass sie nicht im Haus selbst angestellt sind, sondern ihre Tätigkeit über externe Firmen zur Verfügung gestellt wird?
  • Gibt es noch andere Berufsbilder, die über Drittfirmen in den WPZs der DG arbeiten und nicht direkt bei den Häusern angestellt sind?
  • Wurden alle Personalmitglieder, die für die durch die DG ausgezahlte Corona-Prämie in Frage kommen – seien sie nun fest angestellt beim Haus selbst oder auch bei einer Drittfirma – bei der Auszahlung berücksichtigt?

 

Antwort des Ministers:

Die Deutschsprachige Gemeinschaft hat im Krisendekret vom 6. April festgehalten, dass allen Personalmitgliedern, einschließlich Studenten und Beschäftigten über eine Zeitarbeitsfirma, eine Corona-Prämie prinzipiell ausbezahlt werden kann. Das gilt für alle Berufsbilder. Von der Pflege und Reinigung bis hin zur Verwaltung.
In dem Kollektivabkommen, das mit den Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern erstellt wurde, wurde bei der Verhandlung mit der Regierung ebenfalls darauf Wert gelegt, dass das Interimspersonal in den Genuss der Prämie kommen kann.
Die Corona-Prämie wurde auf Grundlage der Angaben der Träger ausbezahlt, weswegen der Regierung zu den genauen Zahlen der Interimsverträge keine Daten vorliegen.
Bei der Auszahlung der Prämie haben wir uns auf die Arbeit der Wohn- und Pflegezentren verlassen, die als Arbeitgeber die Verantwortung für das eigene, sowie das über einer Interimsagentur beschäftigte Personal tragen.
Die Corona-Prämie betrug 950 Euro netto. In den Genuss dieser Prämie kamen Mitarbeiter der Wohn- und Pflegezentren, der häuslichen Hilfe, der Wohnheime für Menschen mit Beeinträchtigung sowie der Tagesstätten für Menschen mit Beeinträchtigung.
Die Kosten für diese Maßnahmen beliefen sich für die Deutschsprachige Gemeinschaft auf insgesamt 1,2 Millionen Euro und betrifft alle Einrichtungen, welche für den Bereich Senioren und Menschen mit Beeinträchtigung festgelegt wurden.
Zusätzlich zu der Prämie hat die DG die gesamten Arbeitgeberkosten für diese Prämie gezahlt.
Die Corona-Prämie für das Personal in den Krankenhäusern sowie die selbstständigen Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger wurde vom Föderalstaat gewährt, da die DG für diese Bereiche nicht zuständig ist.