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Besetzung von Leitungspositionen im öffentlichen Dienst der DG

Zur Besetzung von Leitungspositionen im öffentlichen Dienst der DG

In einer am 4.9.2023 im GrenzEcho veröffentlichten Pressemitteilung wirft die Vivant-Fraktion im Zusammenhang mit der kürzlich erfolgten Bezeichnung des Leiters des Zentrums für Kinderbetreuung der DG die Frage auf, „ob die Loyalität zu einer bestimmten Partei oder die Qualifikation den Ausschlag für die Ernennung gab“.
Als für das öffentliche Amt zuständiges Regierungsmitglied haben Sie bereits in einer Pressemitteilung auf diese ungeheuerliche Unterstellung geantwortet. Mir scheint es nichtsdestotrotz von Bedeutung, dass dieses für das konkrete Funktionieren unserer Gemeinschaft so wichtige Thema auch im Parlament zur Sprache kommt.
Darüber hinaus wird in dieser Pressemitteilung behauptet, dass die Ernennung von in einer Partei engagierten oder in einer politischen Funktion tätigen Bewerbern selbst dann einen „faden Beigeschmack“ habe, wenn die Qualifikation den Ausschlag für die Bezeichnung gegeben habe. Zu Ende gedacht führt diese Behauptung zu einem de facto Ausschluss aller politisch tätigen Bewerberinnen und Bewerber von Leitungsfunktionen in öffentlichen Einrichtungen.

Dazu meine Fragen:

  • Hat bei der Ernennung des Leiters des ZKB die Loyalität zu einer Partei den Ausschlag gegeben?
  • Wie verhält es sich diesbezüglich generell bei Ernennungen in Leitungsfunktionen in den Dienststellen der DG?
  • Wie beurteilen Sie Bewerbungen von politisch engagierten Personen für Leitungsfunktionen in der DG?

 

Antwort des Ministerpräsidenten:
In meiner gesamten politischen Laufbahn habe ich mich stets gegen parteipolitische Ernennungen ausgesprochen. Das war schon so, als ich noch der Opposition angehörte. Und das ist erst recht so, seitdem ich der Regierung angehöre. Bei Ernennungen im öffentlichen Dienst der DG darf die Parteikarte keine Rolle spielen. Niemand darf wegen seiner Parteizugehörigkeit bevorzugt oder benachteiligt werden. In unserer Gemeinschaft darf es keinen „Klüngel“ geben. An dieses Grundprinzip habe ich mich als Regierungsmitglied immer gehalten.

Die Rechtstexte, die die Auswahl der Beamten unseres Ministeriums und der Einrichtungen öffentlichen Interesses regeln, sehen glasklar vor, dass die Regierung jedes
Auswahlverfahren zur Besetzung einer Beamtenstelle in die Hände des Föderalen öffentlichen Dienstes BOSA gibt. Eine von der Generaldirektion des BOSA
zusammengestellte Expertenjury übernimmt die Prüfung der Kandidaten. In dieser Jury sitzt – im Gegensatz zu Auswahlverfahren bei den Gemeinden zum Beispiel – kein Vertreter der Regierung oder der Regierungsparteien.

Meist werden Jurymitglieder aus benachbarten Regionen vorgeschlagen, um persönliche Bekanntschaften zu vermeiden. Ein deontologischer Kodex verpflichtet die Jurymitglieder zudem, – ich zitiere – „objektiv und neutral zu handeln und somit eine faire Behandlung aller Kandidaten zu gewährleisten. Alle Kandidaten müssen gleich, ohne Diskriminierung aufgrund von Religion, Weltanschauung oder Präferenz für eine Gemeinschaft oder Partei, behandelt werden.“

Niemand darf also wegen seiner Parteizugehörig bevorzugt oder benachteiligt werden.

So war es auch beim ZKB. Die Parteizugehörigkeit von Matthias Zimmermann hat bei seiner Bezeichnung keine Rolle gespielt. Nach einem öffentlichen Aufruf haben sich zwei Personen für die Stelle beworben. Im Anschluss hat eine Jury des Föderalen Auswahlbüros die Prüfungen durchgeführt und eine Klassierung der beiden Bewerber vorgenommen.

Die Jury setzte sich zusammen aus einer Mitarbeiterin des föderalen SELOR, einem Verwaltungsbeamten im Bereich Personal, einem Direktionsmitglied einer ausländischen
Einrichtung für Kinderbetreuung, dem Direktor einer französischsprachigen Hochschule im Bereich Management und einer ausländischen Arbeitspsychologin. Die Regierung war in der Jury gar nicht vertreten. Matthias Zimmermann hat dieses Prüfungsverfahren als Erstplatzierter bestanden und wurde folgerichtig bezeichnet.

Ja, Herr Zimmermann ist Mitglied der SP. Er war auch mal Präsident der SP. Stimmt. Aber handelt es sich dabei um ein Vergehen, das ihn für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst disqualifiziert? Darf er deshalb im öffentlichen Dienst nicht mehr eingestellt werden? Ich denke nicht. Wo kämen wir denn hin, wenn dem so wäre?
Wir würden das Signal aussenden, dass ein politisches Engagement im Lebenslauf per se einen faden Beigeschmack hinterlassen kann und berufliche Perspektiven einschränkt.

Ich finde: So weit darf es nicht kommen. Unsere Demokratie ist darauf angewiesen, dass junge Menschen sich politisch engagieren, – egal in welcher Partei oder Bewegung.

Selbstverständlich müssen die Unvereinbarkeitsregeln im öffentlichen Dienst konsequent eingehalten werden. Manche Tätigkeiten sind aus gutem Grund unvereinbar mit einer
Beschäftigung im Ministerium. Dazu gehört zB die Mitgliedschaft in unserem Parlament.
Die einfache Mitgliedschaft in einer Partei gehört aber nicht dazu. Und das ist gut so.