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Beschäftigungsbeihilfen

Mündliche Frage von Herrn Patrick Spies an Ministerin Weykmans

Zu den Beschäftigungsbeihilfen

Regierungskontrollsitzung des Ausschusses II vom 16.01.2024

Am 20. Dezember hat die Wallonische Region bekannt gegeben, dass die im Rahmen der Gesundheitskrise entwickelte Maßnahme “C” ausgeweitet und dauerhaft festgeschrieben wurde.
Ziel dieser ist es, die Beschäftigungsquote von Personen, die seit mehr als 24 Monaten arbeitslos sind, zu erhöhen und den Einstellungsbedarf der Arbeitgeber zu decken.
In einer Mitteilung heißt es:
„Die Maßnahme “Tremplin 24+“, die ursprünglich im Rahmen der Gesundheitskrise entwickelt wurde und bestimmten stark betroffenen Sektoren vorbehalten war (Pflegeheime, Hotel- und Gaststättengewerbe, Kinderbetreuung, lokale Geschäfte usw.), wurde nun auf alle privaten, öffentlichen und gemeinnützigen Arbeitgeber ausgeweitet, mit Ausnahme der öffentlichen Dienste auf Bundes-, Regional- und Gemeinschaftsebene.
Diese Hilfe bietet eine monatliche Prämie von 1.000 € für ein Vollzeitäquivalent bei der Einstellung eines seit mehr als 24 Monaten arbeitslosen Arbeitsuchenden.
In Verbindung mit dem Programm “lmpulsion” (für Personen, die seit mehr als einem Jahr arbeitslos sind) erhält der Arbeitgeber eine Gesamtbeihilfe von bis zu 32.250 € über zwei Jahre.
Um diese Unterstützung zu erhalten, muss das Unternehmen vorab beim FOREM über ein Online-Formular einen Antrag stellen und den Arbeitsuchenden für mindestens 2 Jahre einstellen.“
Vor diesem Hintergrund möchte ich Ihnen werte Frau Ministerin folgende Fragen stellen:

  • Welcher Ansatz wird in der Deutschsprachigen Gemeinschaft verfolgt, um den Einstellungsbedarf der Arbeitgeber zu decken?
  • Wie bewerten Sie die Maßnahme “Tremplin 24+ “?
  • Gibt es diesbezüglich Schnittstellen zu den Programmen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft?

 


Antwort der Ministerin:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Werte Kolleginnen und Kollegen,
zu den beiden ersten Fragen:
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben wir bereits zum 1. Januar 2019 die AktiF- und AktiF PLUS-Beschäftigungsförderung eingeführt. Diese Beschäftigungsmaßnahme ist ja – zur Erinnerung – im Rahmen eines großen Reformprozesses entstanden und diente dazu, eine riesige Anzahl an Beschäftigungsprogrammen zu ersetzen, die durch die 6. Staatsreform an die Deutschsprachigen Gemeinschaft zum 1. Januar 2016 übertragen worden waren.

Konkret trat die AktiF und AktiF PLUS-Förderung an die Stelle von nicht weniger als 20 Programmen, die 70 unterschiedliche Förderungen betrafen.

Bei der Konzipierung dieses neuen Beschäftigungsprogramms, die in enger Konzertierung mit allen betroffenen Partnern, sprich den Arbeitgebern, den Gewerkschaften sowie den Arbeitsvermittlungsdiensten erfolgte, haben wir die Zielgruppen definiert, die auf unserem ostbelgischen Arbeitsmarkt benachteiligt und somit durch finanzielle Unterstützungen zu fördern sind.

Dazu gehören auch die sogenannten Langzeitarbeitslosen ab 12 Monaten (Aktif) und ab 24 Monaten (Aktif+) – wie dies auch für die wallonische Beschäftigungsmaßnahme „Tremplin 24+“ der Fall ist. Ziel dieser Zielgruppenmaßnahmen ist, den beruflichen Erst- oder Wiedereinstieg von Arbeitssuchenden zu fördern, die ohne finanzielle Hilfe diesen Einstieg – wenn überhaupt – nur schwer schaffen würden.

Was die Bezuschussungsintensität angeht, so unterscheiden wir zwischen der allgemeinen und der besonderen Förderung. Die allgemeine AktiF(PLUS)-Förderung steht allen Sektoren und Arbeitgebern zur Verfügung, inklusive dem ganzen kommerziellen Privatsektor. Der Großteil der AktiF-Arbeitgeber der allgemeinen Förderung gehören dem kommerziellen Sektor an.

An dieser Stelle gehe ich nicht auf die besondere Förderung ein, die für die projektgebundenen Stellen im nichtkommerziellen Sektor und für die Konventionsstellen bei den lokalen Behörden vorgesehen sind. Diese besondere Förderung ist das „Pendant“ zum APE (Aide à la Promotion de l’Emploi)-Programm der Wallonischen (APE), das hier nicht Thema ist.

Mit den zum 1. Januar 2024 neu indexierten AktiF PLUS-Zuschussbeträgen erhält der einstellende Arbeitgeber einen Gesamtzuschuss von insgesamt 28.704 € pro Vollzeitstelle, die über 3 Jahre gewährt werden (und nicht nur während 2 Jahren, wie es bei „Tremplin 24+“ der Fall ist). Es handelt sich bei diesen AktiF PLUS- Zuschüssen um degressive Zuschüsse.

Wenn jedoch der Arbeitgeber den Arbeitssuchenden im Vorfeld im Rahmen einer Ausbildung, wie der Lehre, der individuellen Ausbildung im Unternehmen (IBU), der Industrielehre oder dem Einstellungspraktikum ausbildet, verzögert sich die Zuschussreduzierung und der Gesamtzuschuss für die 3 Jahre erhöht sich auf 39.288,00 €.

Diese hohe finanzielle Unterstützung ist klar ein Einstellungsanreiz für die hiesigen Arbeitgeber, auch Arbeitssuchende mit Vermittlungshemmnissen 24+ einzustellen. Im Jahr 2022 beanspruchten insgesamt 328 unterschiedliche Arbeitgeber (Zahl ohne Arbeitgeber der besonderen Förderung aus dem NKS und die LB) die AktiF- und AktiF PLUS-Beschäftigungsförderung, die allein 273 Neueinstellungen vorgenommen haben. Von diesen waren 96 AktiF PLUS-Berechtigte und 177 AktiF-Berechtigte.

Die Gesamtanzahl der im Laufe des Jahres 2022 beschäftigten AktiF- und AktiF PLUS-Arbeitnehmer belief sich auf 706.

Was die Beschäftigungsverpflichtung von 2 Jahren beim wallonischen „Tremplin 24+“ System angeht, so besteht diese nicht bei AktiF- oder AktiF PLUS und scheint auch nicht erforderlich.

Wir verzeichnen nämlich eine sehr hohe Fortbeschäftigungsquote nach Ende der Förderperiode. Im Berichtsjahr 2021 lag diese bei 93% und 2022 bei 79%.

Zuletzt sei gesagt:
Es gibt dahingehend Schnittmengen mit dem Programm “Tremplin 24+“, dass wir im Rahmen der allgemeinen Förderung ggf. auch Arbeitgeber mit Betriebssitz im französischen
Sprachgebiet bezuschussen, wenn sie Arbeitssuchende aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit AktiF(PLUS)-Bescheinigung einstellen. Für uns ist es in erster Linie von Bedeutung, dass die hiesigen Arbeitssuchenden eine Arbeitsstelle finden und weniger der Betriebssitz innerhalb Belgiens. Wir haben alle Hürden entsprechend abgebaut.

Im Jahr 2022 haben 17 Arbeitgeber mit Sitz im französischen Sprachgebiet der Wallonischen Region von der allgemeinen AktiF-Förderung für insgesamt 21 Arbeitnehmer aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft profitiert, dabei ging es um 7 AktiF-Berechtigte und um 14 AktiF PLUS-Berechtigte.

Dies ist im Gegenzug präzise bei „Tremplin 24+“ nicht der Fall. Hier ist auf Arbeitgeberseite ausdrücklich Vorrausetzung, dass sich der Betriebssitz auf französischem Sprachgebiet befindet.